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AN/0569/2026

Gemeinsame Sondersitzung von dem Ausschuss Kunst und Kultur und Ausschuss

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 13.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026, TOP 6.4

Dringlichkeitsantrag_Gemeinsame Sondersitzung von dem Ausschuss Kunst und Kultur und Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration_Museum Selma

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Dringlichkeitsantrag_Gemeinsame Sondersitzung von dem Ausschuss Kunst und Kultur und Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration_Museum Selma

4419 Zeichen

Ahmet Edis         Datum: 13.04.2026 
 
An den Vorsitz  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
 
An die Geschäftsstelle  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gül şen Dikba ş 
 
 
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) der Geschäftsordnung des Rates  
 
Gremium  Datum der Sitzung  
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration  21 .0 4.202 6 
 
Gemeinsame Sondersitzung von dem Ausschuss Kunst und Kultur und Ausschuss 
für Chancengerechtigkeit und Integration zum Museum Selma 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln beschließt: 
 
Der Vorsitz wird gebeten, in Abstimmung mit dem Vor sitz des Kulturausschusses eine 
gemeinsame Sondersitzung des Kulturausschusses und des Ausschusses für 
Chancengerechtigkeit und Integration zum Thema Museum Selma – Perspektiven für ein 
bundesweites Migrationsmuseum in Köln einzuberufen. 
Ziel der gemeinsamen Sitzung ist es, die kulturpoli tischen, migrationspolitischen und 
stadtgesellschaftlichen Aspekte des Vorhabens zu be raten und eine abgestimmte 
politische Orientierung für den weiteren Prozess zu ermöglichen. 
In der Sitzung sollen insbesondere folgende Punkte beraten werden: 
 
• aktueller Stand der Planungen und Perspektiven für  das Museum Selma 
• Rolle der Stadt Köln sowie der beteiligten Träger und Institutionen 
• Bedeutung des Museums für Köln als Einwanderungsst adt und für die Sichtbarkeit 
der Migrationsgeschichte 
• mögliche kulturpolitische und stadtgesellschaftlic he Perspektiven für Standort, 
Konzept und Trägerschaft 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zur gemeinsamen Sitzun g eine Sachstandsdarstellung 
vorzulegen und gegebenenfalls Vertreter*innen der beteiligten Institutionen einzubinden.

Begründung 
 
Das geplante Museum Selma stellt ein bundesweit bed eutendes kulturpolitisches 
Vorhaben dar und ist zugleich von besonderer Bedeut ung für Köln als 
Einwanderungsstadt. Das Projekt berührt sowohl kult urpolitische Fragestellungen als 
auch Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe, Erinne rungskultur und Sichtbarkeit von 
Migrationsgeschichte. 
 
Vor diesem Hintergrund ist eine gemeinsame Beratung der zuständigen Fachausschüsse 
sinnvoll, um die unterschiedlichen fachpolitischen Perspektiven zusammenzuführen und 
eine fundierte politische Diskussion zu ermöglichen. 
 
Der Antrag erfolgt gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln vom 19. März 2026. Hier heißt es in § 34 Abs. 12: 
„Gemeinsame Sitzungen zweier oder mehrerer Ausschüsse können einberufen werden, 
wenn die in Frage kommenden Ausschüsse durch Beschl uss zustimmen oder der Rat 
dies mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder beschließt.“  
 
Eine gemeinsame Sitzung ermöglicht eine koordiniert e Befassung der beteiligten 
Ausschüsse und trägt dazu bei, die kultur- und inte grationspolitischen Dimensionen des 
Vorhabens in einem gemeinsamen Rahmen zu beraten. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich aus der a ktuell zugespitzten Entwicklung rund 
um das Projekt „Museum Selma“ und der zunehmenden ö ffentlichen und politischen 
Debatte über dessen zukünftige Ausgestaltung. 
In jüngster Zeit sind grundlegende Fragen zur Träge rschaft, zum Standort sowie zur 
konzeptionellen Ausrichtung offen zutage getreten. Diese Entwicklungen weichen 
teilweise von bisherigen politischen Beschlusslagen  und Erwartungen ab und erfordern 
eine unmittelbare politische Einordnung. 
Gleichzeitig besteht die konkrete Gefahr, dass ohne  eine zeitnahe und abgestimmte 
Befassung der zuständigen Ausschüsse wesentliche We ichenstellungen erfolgen, ohne 
dass der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Int egration seiner fachpolitischen 
Verantwortung gerecht werden kann. 
Gerade vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung  des Vorhabens für Köln als 
Einwanderungsstadt und seiner bundesweiten Strahlkr aft ist es erforderlich, dass die 
kulturpolitischen und migrationspolitischen Perspek tiven frühzeitig und gemeinsam 
beraten werden.

Eine spätere Behandlung würde die Einflussmöglichke iten des Ausschusses erheblich 
einschränken und könnte dazu führen, dass zentrale Aspekte der Teilhabe, Sichtbarkeit 
und Erinnerungskultur nicht ausreichend berücksichtigt werden. 
Vor diesem Hintergrund ist die Einbringung als Dringlichkeitsantrag geboten. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Ahmet Edis

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0569/2026
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
13.04.2026
Erstellt
13.04.2026 13:06