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Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Kreisstadt Euskirchen am 13.09.2020 sowie Bekanntgabe durch den Wahlleiter - §§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beschlussvorlage 165/2020 vom 28.07.2020

Stand: Am 28.07.2020 im Wahlausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 28.07.2020

    Wahlausschuss

    TOP 4.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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