2016/0141
Neuwahl der Mitglieder der Kunstkommission
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Zu Magistratsvorlage 2016/0141 Wahl der Mitglieder der Kunstkommission Folgende Personen werden der Stadtverordnetenversammlung vom Kulturinstitut Atelierhaus Vahle, Darmstadt, vom Verein Darmstädter Architektursommer e. V., vom Kunst Archiv Darmstadt e. V., vom Kunstverein Darmst adt e. V., vom Hessischen Landesmuseum Darmstadt, von der Hochschule Mainz, vom Bund Deutscher Architekten/Gruppe Darmstadt und von der Kreative Darmstadt e. V. zur Wahl als sachkundige Personen vorgeschlagen: Dr. Christiane Klein - (Vertretung: Ute Ritschel) Prof. Kerstin Schultz - (Vertret ung: Prof. Dr. Regina Stephan) Claus Netuschil - (Vertretung: Joachim Klie) Dr. Leon Krempel - (Vertr etung: Peter P. Schmidt)
2016/0141
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0141
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Kunstkommission
Vorlage vom: 12.04.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat wählt drei Kommissionsmitglieder aus seiner Mitte. Der Magistrat wählt ferner
für den Kraft Amtes der Kommission angehörenden Oberbürgermeister sowie für die drei der
Kommission angehörenden Magistratsmitgliedern jeweils eine Stellvertretung.
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von vier Mitgliedern aus ihrer
Mitte und zur Wahl von vier sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zuzuleiten. Die
Stadtverordnetenversammlung hat für die der Kommission angehörenden Stadtverordnet en
und Sachkundigen jeweils eine Stellvertretung zu wählen .
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.04.2016
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung der Kunstkommission setzt sich die Kommission wie folgt
zusammen:
1. Die Kommission besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, drei
weiteren Magistratsmitgliedern, vier M itgliedern der Stadtverordnetenversammlung und
vier sachkundigen Personen.
2. Für alle Kommissionsmitglieder werden von den in Absatz 1 genannten Gremien
Stellvertretungen gewählt. Der Stellvertreter/die Stellvertreterin übt seine/ihre Tätigkeit
nur dann aus, wenn das entsprechende Kommissionsmitglied verhindert ist. Scheidet ein
Kommissionsmitglied vor Ablauf der Amtszeit endgültig aus der Kommission aus, so ist
für den Rest der Zeit eine Ersatzperson gemäß § 72 Absatz 2 HGO zu wählen.
Den Vorsitz der Kommission führt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder ein
von ihm oder ihr generell oder im Einzelfall bestimmtes Mitglied des Magistrats.
Die 3 Vertreter/innen des Magistrats und ihre Stellvertretungen sind na ch dem Grundsatz
der Verhältniswahl (Listenwahl) zu bestimmen. Gleiches gilt für die 4 Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung.
Für die Wahl der Vertretung des Oberbürgermeisters gelten die Vorgaben der Mehrheitswahl.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberec htigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, 14.04.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0141
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00