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2016/0141

Neuwahl der Mitglieder der Kunstkommission

Magistratsvorlage 06.04.2016

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2016/0141

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Zu Magistratsvorlage 2016/0141 
 
Wahl der Mitglieder der Kunstkommission  
 
 
 
Folgende Personen werden der Stadtverordnetenversammlung vom Kulturinstitut Atelierhaus 
Vahle, Darmstadt, vom Verein Darmstädter Architektursommer e. V., vom Kunst Archiv 
Darmstadt e. V., vom Kunstverein Darmst adt e. V., vom Hessischen Landesmuseum 
Darmstadt, von der Hochschule Mainz, vom Bund Deutscher Architekten/Gruppe Darmstadt 
und von der Kreative Darmstadt e. V. zur Wahl als sachkundige Personen vorgeschlagen: 
 
Dr. Christiane Klein  -   (Vertretung: Ute Ritschel) 
Prof. Kerstin Schultz  -  (Vertret ung: Prof. Dr. Regina Stephan) 
Claus Netuschil  -  (Vertretung: Joachim Klie) 
Dr. Leon Krempel  -  (Vertr etung: Peter P. Schmidt)

2016/0141

3132 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0141 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Kunstkommission  
 
Vorlage vom: 12.04.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat wählt drei  Kommissionsmitglieder aus seiner Mitte.  Der Magistrat wählt ferner 
für den Kraft Amtes der Kommission angehörenden Oberbürgermeister sowie für die drei der 
Kommission angehörenden Magistratsmitgliedern jeweils eine Stellvertretung.  
 
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von vier Mitgliedern aus ihrer 
Mitte und zur Wahl von vier sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zuzuleiten. Die 
Stadtverordnetenversammlung hat für die der Kommission angehörenden Stadtverordnet en 
und Sachkundigen jeweils eine Stellvertretung zu wählen . 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.04.2016 
 
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung der Kunstkommission setzt sich die Kommission wie folgt 
zusammen: 
 
1. Die Kommission besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, drei 
weiteren Magistratsmitgliedern, vier M itgliedern der Stadtverordnetenversammlung und 
vier sachkundigen Personen.  
 
2. Für alle Kommissionsmitglieder werden von den in Absatz 1 genannten Gremien 
Stellvertretungen gewählt. Der Stellvertreter/die Stellvertreterin übt seine/ihre Tätigkeit 
nur dann aus, wenn das entsprechende Kommissionsmitglied verhindert ist. Scheidet ein 
Kommissionsmitglied vor Ablauf der Amtszeit endgültig aus der Kommission aus, so ist 
für den Rest der Zeit eine Ersatzperson gemäß § 72 Absatz 2 HGO zu wählen.  
 
Den Vorsitz der Kommission führt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder ein 
von ihm oder ihr generell oder im Einzelfall bestimmtes Mitglied des Magistrats.  
 
Die 3 Vertreter/innen des Magistrats und ihre Stellvertretungen sind na ch dem Grundsatz 
der Verhältniswahl (Listenwahl) zu bestimmen. Gleiches gilt für die 4 Mitglieder der 
Stadtverordnetenversammlung.  
 
Für die Wahl der Vertretung des Oberbürgermeisters gelten die Vorgaben der Mehrheitswahl.  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberec htigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Darmstadt, 14.04.2016 
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0141
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00