A-R/0014/2022
Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen: Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten
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a-r-0014-2022-Grüne,SPD, Volt-Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen - Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022
29. März 2022
Ratsantrag
Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen:
Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten
Der Rat möge beschließen
1. Der Rat der Stadt Münster bekennt sich zu den laufenden GNK-
Prozessen und bekräftigt, dass ein wichtiger Hebel zur Erreichung der
SDGs auf kommunaler Ebene in der sozial-ökologischen Ausrichtung von
Vergabe- und Beschaffungspraktiken liegt.
2. Um zu einer gemeinwohl-orientierten und stärker von klaren ökologischen
und sozialen Kriterien geprägten Vergabe- und Beschaffungspraxis zu
gelangen, wird ein gemeinsamer Arbeitskreis „Sozial-ökologische
Vergabe“ von Verwaltung und Politik eingesetzt.
3. Ziel des Arbeitskreises ist, allgemeingültige Leitlinien zu entwickeln,
die sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung und Vergabe
der Stadt Münster definieren. Dafür soll die bisherige Vergabepraxis
für zentrale Produktgruppen mit spezifischen Kriterien
weiterentwickelt werden. Beispiele und Leitfäden anderer
öffentlicher Körperschaften (z.B. Dortmund, Hamburg, EU-
Kommission) sollen als leitgebende Grundlage dienen.
4. Der Arbeitskreis wird durch die Verwaltung koordiniert. Die
Verwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Arbeitskreis einen
Arbeitsplan anhand der Produktgruppen. Das Zentrale
Vergabemanagement informiert den Arbeitskreis außerdem
anlassbezogen über anstehende Vergabeverfahren, bei denen
Nachhaltigkeitsaspekte eine besondere Bedeutung haben. Der Rat
soll einen Bericht spätestens nach zwei Jahren erhalten.
5. Der Arbeitskreis soll sich folgendermaßen zusammensetzen:
a) aus der Verwaltung: Vergabemanagement, Fachstelle
Nachhaltigkeit (Amt 67)
b) Vertreter*innen jeder Fraktion und Gruppe des Rates
c) zu den einzelnen Sitzungen Vertreter*innen der für diese
Produktgruppe wesentlich beauftragenden Fachämter,
Eigenbetriebe oder Warenkompetenzzentren
Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022
d) ggf. themenspezifisch auch externe Expert*innen der
Zivilgesellschaft
6. Städtischen Unternehmen sollen die Ergebnisse des Arbeitskreises
zur Verfügung gestellt werden. Sie werden angeregt, entsprechend zu
verfahren. Insbesondere wirken die städtischen Vertreter*innen in den
jeweiligen Aufsichtsgremien auf eine Umsetzung der Regelungen hin.
Bei der Bearbeitung von für spezifische städtische Unternehmen
besonders relevanten Produktgruppen kann das Zentrale
Vergabemanagement Vertretende der städtischen Unternehmen zu
den Sitzungen der Arbeitsgruppe hinzubitten.
7. Um die Wirksamkeit dieses Prozesses nachvollziehbar zu machen,
soll transparent werden, für welche Produkte und in welchem
prozentualen Anteil die neuen Vergaberichtlinien umgesetzt wurden.
Hierfür sollen Anzahl und Volumina der öffentlichen Ausschreibungen
der Stadt Münster zukünftig erfasst werden. Dabei soll erkennbar
sein, wie hoch die Anzahl und das Auftragsvolumen der Vergaben
und Beschaffungen sind, bei denen soziale oder ökologische
Zertifizierungen vorliegen.
Begründung:
Die Stadt Münster bekennt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 (V/0669/2019/1)
mit breiter Mehrheit zu einer nachhaltigen Entwicklung, die sozialen Anforderungen und
ökologischen Ansprüchen genügt. Im Sinne des strategischen Ziels Nr. 9 der
Nachhaltigkeitsstrategie „Globale Verantwortung und Eine Welt“ ist einer der größten
Hebel und eins der wirksamsten Instrumente für diese Zielsetzung die öffentliche
Vergabe und Beschaffung, also das städtische Konsum- und Investitionsverhalten.
(Auch zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 ist eine nachhaltige und
klimafreundliche Beschaffungspraxis eine zentrale Maßnahme (V/0731/2021, Anlage
2).)
Die Entscheidungen, was unsere Kommune von welchen Unternehmen kauft bzw.
welche Aufträge an welche Firmen vergeben werden, haben zudem eine große
Lenkungswirkung:
Münstersche Steuergelder sollen nicht für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben
werden, die Klima und Umwelt schädigen oder die Menschen- bzw.
Arbeitnehmendenrechte verletzen.
Unternehmen, die nachhaltig produzieren und bspw. Faire Löhne zahlen, erhalten
einen gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil und werden unterstützt. Die sozial-
ökologischen Kriterien können grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung (d.h. bei der
Definition des Auftragsgegenstandes und dessen technischer Spezifikation) als
zusätzliche Ausführungsbedingungen eingeführt werden oder als Eignungs- oder
Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Dies gilt etwa für Anforderungen, die sich
aus Umwelt- oder Gütezeichen sowie Zertifikaten ergeben.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022
So lohnt sich sozial-ökologisches Wirtschaften und es werden Anreize gesetzt, dass
private Unternehmen umweltverträglich und sozial fair wirtschaften.
Gleichzeitig wirkt der Stadtkonzern Münster als Vorbild für verantwortungsbewusstes
Wirtschaften im Einklang mit Natur und Umwelt sowie im Sinne sozialer Standards.
Um die Vorgaben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte einerseits so konkret wie
möglich zu formulieren und um andererseits den unterschiedlichsten Produktgruppe
gerecht zu werden – von A wie Arbeitskleidung bis Z wie EDV-Zubehör – ist es
unabdingbar, die einzelnen Fachämter einzubeziehen, um die spezifischen
Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen abzubilden. So soll ein gegenseitiger
Wissenstransfer ermöglicht werden: Die Fachämter sollen die technischen und
fachlichen Bedarfe ausführen. Die Fachstelle für Nachhaltigkeit und externe Beratende
sollen soziale und umweltverträgliche Kauf- und Investitionsmöglichkeiten darlegen.
Das Zentrale Vergabemanagement wird neben Organisation und Strukturierung der
Inhalte/Produktgruppen auch juristisch beraten und somit Rechtssicherheit gewähren.
Externe Berater*innen aus der Zivilgesellschaft können diesen Prozess mit
zusätzlichem Fachwissen unterstützen, z.B. Vertretende der Steuerungsgruppe Fair
Trade Stadt Münster, femnet e.V., Vamos e.V. oder Christliche Initiative Romero e.V.
So soll nach Möglichkeit ein breit getragener Konsens erreicht werden. Dies ist auch
unabdingbar für die spätere Akzeptanz und Umsetzung der neuen Vergabekriterien.
gez. Anne Herbermann Sandra Beer Helene Goldbeck
Dr. Leandra Praetzel und Fraktion und Gruppe
Albert Wenzel
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0014/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 29.03.2022 15:59