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A-R/0014/2022

Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen: Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten

Antrag an den Rat 29.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 43.6

a-r-0014-2022-Grüne,SPD, Volt-Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen - Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten

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a-r-0014-2022-Grüne,SPD, Volt-Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen - Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022 
                    
 
 
                                                                                29. März 2022 
 
Ratsantrag  
 
Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen: 
Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten 
 
Der Rat möge beschließen 
  
1. Der Rat der Stadt Münster bekennt sich zu den laufenden GNK-
Prozessen und bekräftigt, dass ein wichtiger Hebel zur Erreichung der 
SDGs auf kommunaler Ebene in der sozial-ökologischen Ausrichtung von 
Vergabe- und Beschaffungspraktiken liegt.  
 
2. Um zu einer gemeinwohl-orientierten und stärker von klaren ökologischen 
und sozialen Kriterien geprägten Vergabe- und Beschaffungspraxis zu 
gelangen, wird ein gemeinsamer Arbeitskreis „Sozial-ökologische 
Vergabe“ von Verwaltung und Politik eingesetzt. 
 
3. Ziel des Arbeitskreises ist, allgemeingültige Leitlinien zu entwickeln, 
die sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung und Vergabe 
der Stadt Münster definieren.  Dafür soll die bisherige Vergabepraxis 
für zentrale Produktgruppen mit spezifischen Kriterien 
weiterentwickelt werden. Beispiele und Leitfäden anderer 
öffentlicher Körperschaften (z.B. Dortmund, Hamburg, EU-
Kommission) sollen als leitgebende Grundlage dienen.  
 
4. Der Arbeitskreis wird durch die Verwaltung koordiniert. Die 
Verwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Arbeitskreis einen 
Arbeitsplan anhand der Produktgruppen. Das Zentrale 
Vergabemanagement informiert den Arbeitskreis außerdem 
anlassbezogen über anstehende Vergabeverfahren, bei denen 
Nachhaltigkeitsaspekte eine besondere Bedeutung haben. Der Rat 
soll einen Bericht spätestens nach zwei Jahren erhalten. 
 
5. Der Arbeitskreis soll sich folgendermaßen zusammensetzen: 
a) aus der Verwaltung: Vergabemanagement, Fachstelle 
Nachhaltigkeit (Amt 67) 
b) Vertreter*innen jeder Fraktion und Gruppe des Rates 
c) zu den einzelnen Sitzungen Vertreter*innen der für diese 
Produktgruppe wesentlich beauftragenden Fachämter, 
Eigenbetriebe oder Warenkompetenzzentren

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022 
d) ggf. themenspezifisch auch externe Expert*innen der 
Zivilgesellschaft  
 
6. Städtischen Unternehmen sollen die Ergebnisse des Arbeitskreises 
zur Verfügung gestellt werden. Sie werden angeregt, entsprechend zu 
verfahren. Insbesondere wirken die städtischen Vertreter*innen in den 
jeweiligen Aufsichtsgremien auf eine Umsetzung der Regelungen hin. 
Bei der Bearbeitung von für spezifische städtische Unternehmen 
besonders relevanten Produktgruppen kann das Zentrale 
Vergabemanagement Vertretende der städtischen Unternehmen zu 
den Sitzungen der Arbeitsgruppe hinzubitten. 
 
7. Um die Wirksamkeit dieses Prozesses nachvollziehbar zu machen, 
soll transparent werden, für welche Produkte und in welchem 
prozentualen Anteil die neuen Vergaberichtlinien umgesetzt wurden. 
Hierfür sollen Anzahl und Volumina der öffentlichen Ausschreibungen 
der Stadt Münster zukünftig erfasst werden. Dabei soll erkennbar 
sein, wie hoch die Anzahl und das Auftragsvolumen der Vergaben 
und Beschaffungen sind, bei denen soziale oder ökologische 
Zertifizierungen vorliegen.  
  
  
Begründung:  
 
Die Stadt Münster bekennt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 (V/0669/2019/1) 
mit breiter Mehrheit zu einer nachhaltigen Entwicklung, die sozialen Anforderungen und 
ökologischen Ansprüchen genügt. Im Sinne des strategischen Ziels Nr. 9 der 
Nachhaltigkeitsstrategie „Globale Verantwortung und Eine Welt“ ist einer der größten 
Hebel und eins der wirksamsten Instrumente für diese Zielsetzung die öffentliche 
Vergabe und Beschaffung, also das städtische Konsum- und Investitionsverhalten. 
(Auch zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 ist eine nachhaltige und 
klimafreundliche Beschaffungspraxis eine zentrale Maßnahme (V/0731/2021, Anlage 
2).)  
 
Die Entscheidungen, was unsere Kommune von welchen Unternehmen kauft bzw. 
welche Aufträge an welche Firmen vergeben werden, haben zudem eine große 
Lenkungswirkung: 
 
Münstersche Steuergelder sollen nicht für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben 
werden, die Klima und Umwelt schädigen oder die Menschen- bzw. 
Arbeitnehmendenrechte verletzen.  
 
Unternehmen, die nachhaltig produzieren und bspw. Faire Löhne zahlen, erhalten 
einen gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil und werden unterstützt. Die sozial-
ökologischen Kriterien können grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung (d.h. bei der 
Definition des Auftragsgegenstandes und dessen technischer Spezifikation) als 
zusätzliche Ausführungsbedingungen eingeführt werden oder als Eignungs- oder 
Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Dies gilt etwa für Anforderungen, die sich 
aus Umwelt- oder Gütezeichen sowie Zertifikaten ergeben.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022 
So lohnt sich sozial-ökologisches Wirtschaften und es werden Anreize gesetzt, dass 
private Unternehmen umweltverträglich und sozial fair wirtschaften.  
 
Gleichzeitig wirkt der Stadtkonzern Münster als Vorbild für verantwortungsbewusstes 
Wirtschaften im Einklang mit Natur und Umwelt sowie im Sinne sozialer Standards.  
  
Um die Vorgaben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte einerseits so konkret wie 
möglich zu formulieren und um andererseits den unterschiedlichsten Produktgruppe 
gerecht zu werden – von A wie Arbeitskleidung bis Z wie EDV-Zubehör – ist es 
unabdingbar, die einzelnen Fachämter einzubeziehen, um die spezifischen 
Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen abzubilden. So soll ein gegenseitiger 
Wissenstransfer ermöglicht werden: Die Fachämter sollen die technischen und 
fachlichen Bedarfe ausführen. Die Fachstelle für Nachhaltigkeit und externe Beratende 
sollen soziale und umweltverträgliche Kauf- und Investitionsmöglichkeiten darlegen. 
Das Zentrale Vergabemanagement wird neben Organisation und Strukturierung der 
Inhalte/Produktgruppen auch juristisch beraten und somit Rechtssicherheit gewähren. 
Externe Berater*innen aus der Zivilgesellschaft können diesen Prozess mit 
zusätzlichem Fachwissen unterstützen, z.B. Vertretende der Steuerungsgruppe Fair 
Trade Stadt Münster, femnet e.V., Vamos e.V. oder Christliche Initiative Romero e.V. 
So soll nach Möglichkeit ein breit getragener Konsens erreicht werden. Dies ist auch 
unabdingbar für die spätere Akzeptanz und Umsetzung der neuen Vergabekriterien. 
 
 
gez. Anne Herbermann                 Sandra Beer                               Helene Goldbeck 
        Dr. Leandra Praetzel             und Fraktion                               und Gruppe 
        Albert Wenzel 
        und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.04.2022 Rat
TOP 43.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0014/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.03.2022
Erstellt
29.03.2022 15:59