4454/2021
"Bürgerantrag", Anlegen von Blühstreifen fernab von Straßen und Wegen
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Beschlussvorlage Ausschuss
5776 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 4454/2021 Freigabedatum 11.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff "Bürgerantrag", Anlegen von Blühstreifen fernab von Straßen und Wegen Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregung und Beschwerden beschließt, dem Antrag des Pe- tenten nicht zu folgen. Stattdessen wird die Fachverwaltung beauftragt, bei der Anlage von Blühstrei- fen wie bisher aus den nachfolgenden Gründen eine Einzelabwägung vorzunehmen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 25.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Antragsteller regt gemäß §14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und §24 der Gemeindeordnung NRW an: Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit es möglich ist, 1. Die Anlage von Blühstreifen möglichst fernab von Straßen und vielgenutzten Wegen festzuschreiben, 2. Bestehende Blühstreifen zumindest an vielbefahrenen Straßen mittelfristig zu entfernen und „entfernt“ neu anzulegen. Die Stadt Köln dankt dem Antragsteller für seine Anregung und nimmt dazu wie folgt Stellung: Blühstreifen werden auf Flächen der Stadt Köln dort angelegt, wo sie nicht mit konkurrierenden Nut- zungen (Sport, Erholung, Hundefreilauf usw.) in Konflikt geraten. Verkehrsgrün ist daher an einigen Stellen gut geeignet und wurde bisher teilweise für Blühstreifen genutzt. An Straßen ist die Gefahr von Kollisionen von Fahrzeugen mit Insekten sicherlich höher als entlang von Feldwegen oder gar mitten in einer Fläche ohne angrenzende Wege. Dennoch bleibt abzuwägen, wie hoch der jeweilige Nutzen im Vergleich zu den zu erwartenden Op- fern unter den Tieren oder den Störungen ist. In nachfolgender Aufstellung werden Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Pflanzen betrachtet: Insekten o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen: o Die Gefahr, mit Autos zu kollidieren ist hier unstrittig sehr hoch. Dennoch kann man davon ausgehen, dass die positiven Aspekte für Insekten auch an viel befahrenen Straßen höher sind als die negativen. o an innerstädtischen Straßen und an belebten Feldwegen Keine Probleme o an wenig frequentierten Wegen oder in der Fläche Keine Probleme Vögel o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen Untersuchungen zeigen, dass Vögel viel und schnell befahrene Straßen meiden. Hin- tergrund ist vor allem der Lärm, der die Kommunikation und somit auch die Partnerfin- dung / Fortpflanzung erschwert. Bestehende Biotopstrukturen sollten erhalten werden. Eine Neuanlage sollte aber unterbleiben. o an innerstädtischen Straßen und belebten Feldwegen Die Kollisionsgefahr von Insekten mit Fahrzeugen, die auf innerstädtischen Straßen oder auf Feldwegen fahren ist aufgrund der geringen Geschwindigkeit zu vernachläs- sigen. Eine Störung durch eine mehr oder minder starke Nutzung der Wege tritt in Anbetracht der immer mehr schwindenden Nahrungshabitate auch in den Hintergrund. 3 Freilaufende Hunde jedoch stellen in der Tat ein großes Problem vor allem für boden- brütende Arten dar, das ist jedoch auch der Fall, wenn die Blühstreifen nicht unmittel- bar an den Wegen liegen, da die Hunde weit in die Flächen eindringen können. o an wenig frequentierte Wege oder in der Fläche Sicherlich stellen Blühstreifen inmitten einer Feldflur oder in einem Park ohne konkur- rierende Nutzung den optimalen Standort dar. Nur sind solche Bereiche in landwirt- schaftlich genutzten Flächen schwer zu realisieren, da sie gegen die z.T. berechtigten Interessen der Landwirte stoßen. Blühstreifen erschweren die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und von den Streifen geht ein nicht unerheblicher „Unkrautdruck“ aus. Es gibt aber gute Konzepte dies zu vereinen (vgl. Stiftung rheini- sche Kulturlandschaft). Andererseits haben solche Blühstreifen auch positive Auswirkungen, da Vögel auch viele Schadorganismen fressen. Kleinsäuger o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen: Hier kommt es in der Tat häufiger zu Verkehrsopfern (überfahrene Igel, Marder, Kanin- chen) Dem kann durch geeignete Leiteinrichtungen entgegen gewirkt werden o an innerstädtischen Straßen und belebten Feldwegen wenige Probleme o an wenig frequentierte Wege oder in der Fläche Keine Probleme Pflanzen o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen: Hier gibt es kaum Probleme. Pflanzen lassen sich nicht durch Lärm oder einen hohen Besucherdruck stören, wohl aber durch Streusalz oder Winddruck. o an belebten Feldwegen Keine Probleme o an wenig frequentierte Wege oder in der Fläche Keine Probleme Fazit: Blühstreifen werden durch die Stadt Köln nicht an schnell befahrenen Straße angelegt. Der Nutzen für Pflanzen und Tiere durch extensive Pflege von Straßenbegleitgrün ist höher als die Gefahren oder die Störungen an Straßen und viel begangenen bzw. befahrenen Feldwegen. Die Frage, ob es aus artenschutzfachlicher Sicht sinnvoll ist, Blühstreifen abseits von Straßen anzu- legen, kann klar mit einem „Ja“ beantwortet werden. Insofern decken sich Intention des Petenten mit der Praxis der Stadt Köln. Straßenbegleitgrün so intensiv zu pflegen, dass sich dort keine wertvollen Strukturen etablieren kön- nen, wäre nicht im Sinne der Förderung von Artenvielfalt. Bleibt noch abschließend festzustellen, dass die Stadt Köln in den Jahren 2021/2022 mit einem Son- derprogramm 150 Hektar Grünflächen in artenreiche Wiesen umwandelt und damit einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt leistet.
BA Blühstreifen
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26.09.2021
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)
hier: Anlegen von Blühstreifen fernab von Straßen und Wegen
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung
NRW folgende Anregung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit es möglich ist,
1. die Anlage von Blühstreifen möglichst fernab von Straßen und vielgenutzten Wegen
festzuschreiben,
2. bestehende Blühstreifen zumindest an vielbefahrenen Straßen mittelfristig zu entfernen und
„entfernt“ neu anzulegen.
Begründung
Blühstreifen haben viele ökologische Vorteile und sind m.E. in bestimmten Gebieten sogar dringend
erforderlich für den Schutz von Tieren, Pflanzen und Feldern. Manche Blühstreifen, z.B. an der Kölner
Straße /Chorbuschstraße zwischen Köln-Esch und Pulheim-Sinnersdorf, sind m.E. „Wartezimmer zum
Töten von Insekten und Vögeln“. Die Tiere fliegen auf die nahe Straße und werden dort von den Autos
erfasst – zudem sind es keine Ruhebereiche für Tiere und Pflanzen.
An „vielgenutzten Wegen“ werden die Tiere (aber auch Pflanzen) nicht in ihrer Ruhe geschützt.
Hans Burgwinkel
Mein Name und meine Daten dürfen veröffentlicht werden. Zudem hätte ich gerne Rederecht….
Näheres siehe auch
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/bluehstreifen/index.htm : Zitat:
„Blühstreifen bieten insbesondere Bestäubern und Insekten ein vielfältiges Blütenangebot. Darunter befinden sich
auch viele landwirtschaftliche Nützlinge, die einen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung leisten. Für
andere Tierarten stellen sie wichtige Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsbiotope dar. Die Jungtiere vieler
bodenbrütender Feldvogelarten sind auf Insektennahrung in den ersten Lebenswochen angewiesen, die sie in
Blühstreifen reichlich finden. Darüber hinaus bereichern Blühstreifen das Landschaftsbild und können aufgrund ihrer
linienhaften Struktur zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Hierbei können sie auch größere Ackerschläge
unterteilen. Blühstreifen können ebenfalls als Erosionsschutzstreifen angelegt sein und so unerwünschte
Verlagerungen von wertvollem Ackerboden und Nährstoffen vermeiden …
Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Nordrhein-Westfalen verschiedene Möglichkeiten Blühstreifen im
Rahmen von (Förder-)Programmen anzulegen:
• Für das Greening als ökologische Vorrangfläche (ÖVF): Pufferstreifen
• Als Agrarumweltmaßnahme: „Blüh- und Schonstreifen bzw. –fläche“
• Im Vertragsnaturschutz: „Blüh- und Schutzstreifen bzw. –fläche“
• Als „freiwillige“ Blüh- und Bejagungsschneise“
An den
Rat der Stadt Köln, wegen der grundsätzlichen Bedeutung zuständig
Frau Oberbürgermeisterin
Beschwerdeausschuss
Kopie z.K
Herrn Bezirksbürgermeister BV9
Leiter Bürgeramt Chorweiler
Grünflächenamt,
SPP, Grüne, CDU, FDP
BV 9 Chorweiler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schenkspfad 5
- Chorbuschstraße
- Kölner Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 4454/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.03.2022
- Erstellt
- 27.12.2021 14:28