Mandari Insight

4454/2021

"Bürgerantrag", Anlegen von Blühstreifen fernab von Straßen und Wegen

Beschlussvorlage Ausschuss 11.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 25.04.2022, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

BA Blühstreifen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5776 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
 
Vorlagen-Nummer 
 4454/2021 
Freigabedatum 
 11.03.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
"Bürgerantrag", Anlegen von Blühstreifen fernab von Straßen und Wegen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregung und Beschwerden beschließt, dem Antrag des Pe-
tenten nicht zu folgen. Stattdessen wird die Fachverwaltung beauftragt, bei der Anlage von Blühstrei-
fen wie bisher aus den nachfolgenden Gründen eine Einzelabwägung vorzunehmen. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 25.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Der Antragsteller regt gemäß §14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und §24 der Gemeindeordnung 
NRW an: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit es möglich ist, 
 
1. Die Anlage von Blühstreifen möglichst fernab von Straßen und vielgenutzten Wegen 
festzuschreiben, 
2. Bestehende Blühstreifen zumindest an vielbefahrenen Straßen mittelfristig zu entfernen 
und „entfernt“ neu anzulegen. 
 
Die Stadt Köln dankt dem Antragsteller für seine Anregung und nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Blühstreifen werden auf Flächen der Stadt Köln dort angelegt, wo sie nicht mit konkurrierenden Nut-
zungen (Sport, Erholung, Hundefreilauf usw.) in Konflikt geraten. Verkehrsgrün ist daher an einigen 
Stellen gut geeignet und wurde bisher teilweise für Blühstreifen genutzt. An Straßen ist die Gefahr 
von Kollisionen von Fahrzeugen mit Insekten sicherlich höher als entlang von Feldwegen oder gar 
mitten in einer Fläche ohne angrenzende Wege. 
Dennoch bleibt abzuwägen, wie hoch der jeweilige Nutzen im Vergleich zu den zu erwartenden Op-
fern unter den Tieren oder den Störungen ist. In nachfolgender Aufstellung werden Insekten, Vögel, 
Kleinsäuger und Pflanzen betrachtet: 
 
 Insekten 
o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen: 
o Die Gefahr, mit Autos zu kollidieren ist hier unstrittig sehr hoch. Dennoch kann man 
davon ausgehen, dass die positiven Aspekte für Insekten auch an viel befahrenen 
Straßen höher sind als die negativen.  
o an innerstädtischen Straßen und an belebten Feldwegen 
Keine Probleme 
o an wenig frequentierten Wegen oder in der Fläche 
Keine Probleme 
 
 Vögel  
o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen 
Untersuchungen zeigen, dass Vögel viel und schnell befahrene Straßen meiden. Hin-
tergrund ist vor allem der Lärm, der die Kommunikation und somit auch die Partnerfin-
dung / Fortpflanzung erschwert. Bestehende Biotopstrukturen sollten erhalten werden. 
Eine Neuanlage sollte aber unterbleiben. 
o an innerstädtischen Straßen und belebten Feldwegen 
Die Kollisionsgefahr von Insekten mit Fahrzeugen, die auf innerstädtischen Straßen 
oder auf Feldwegen fahren ist aufgrund der geringen Geschwindigkeit zu vernachläs-
sigen. 
Eine Störung durch eine mehr oder minder starke Nutzung der Wege tritt in Anbetracht 
der immer mehr schwindenden Nahrungshabitate auch in den Hintergrund.

3 
Freilaufende Hunde jedoch stellen in der Tat ein großes Problem vor allem für boden-
brütende Arten dar, das ist jedoch auch der Fall, wenn die Blühstreifen nicht unmittel-
bar an den Wegen liegen, da die Hunde weit in die Flächen eindringen können.  
o an wenig frequentierte Wege oder in der Fläche 
Sicherlich stellen Blühstreifen inmitten einer Feldflur oder in einem Park ohne konkur-
rierende Nutzung den optimalen Standort dar. Nur sind solche Bereiche in landwirt-
schaftlich genutzten Flächen schwer zu realisieren, da sie gegen die z.T. berechtigten 
Interessen der Landwirte stoßen. Blühstreifen erschweren die Bewirtschaftung der 
landwirtschaftlichen Nutzflächen und von den Streifen geht ein nicht unerheblicher 
„Unkrautdruck“ aus. Es gibt aber gute Konzepte dies zu vereinen (vgl. Stiftung rheini-
sche Kulturlandschaft). 
Andererseits haben solche Blühstreifen auch positive Auswirkungen, da Vögel auch 
viele Schadorganismen fressen. 
 
 Kleinsäuger 
o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen: 
Hier kommt es in der Tat häufiger zu Verkehrsopfern (überfahrene Igel, Marder, Kanin-
chen) Dem kann durch geeignete Leiteinrichtungen entgegen gewirkt werden 
o an innerstädtischen Straßen und belebten Feldwegen 
wenige Probleme 
o an wenig frequentierte Wege oder in der Fläche 
Keine Probleme 
 
 Pflanzen 
o an viel befahrenen Straßen / Autobahnen: 
Hier gibt es kaum Probleme. Pflanzen lassen sich nicht durch Lärm oder einen hohen 
Besucherdruck stören, wohl aber durch Streusalz oder Winddruck. 
o an belebten Feldwegen 
Keine Probleme 
o an wenig frequentierte Wege oder in der Fläche 
Keine Probleme 
 
Fazit: 
 
Blühstreifen werden durch die Stadt Köln nicht an schnell befahrenen Straße angelegt. Der Nutzen für 
Pflanzen und Tiere durch extensive Pflege von Straßenbegleitgrün ist höher als die Gefahren oder die 
Störungen an Straßen und viel begangenen bzw. befahrenen Feldwegen. 
 
Die Frage, ob es aus artenschutzfachlicher Sicht sinnvoll ist, Blühstreifen abseits von Straßen anzu-
legen, kann klar mit einem „Ja“ beantwortet werden. Insofern decken sich Intention des Petenten mit 
der Praxis der Stadt Köln. 
Straßenbegleitgrün so intensiv zu pflegen, dass sich dort keine wertvollen Strukturen etablieren kön-
nen, wäre nicht im Sinne der Förderung von Artenvielfalt.  
 
Bleibt noch abschließend festzustellen, dass die Stadt Köln in den Jahren 2021/2022 mit einem Son-
derprogramm 150 Hektar Grünflächen in artenreiche Wiesen umwandelt und damit einen wertvollen 
Beitrag zur Artenvielfalt leistet.

BA Blühstreifen

3100 Zeichen

Hans Burgwinkel        Schenkspfad 5,  
          51105 Köln (Poll),  
          Tel.: 0221/835 836  
          Fax 0221/830 22 57 
Mobil 0171-5282817 
Hjburg@aol.com 
          26.09.2021 
 
 
 
 
 
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)  
hier:  Anlegen von Blühstreifen fernab von Straßen und Wegen 
 
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung 
NRW folgende Anregung: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit es möglich ist,  
1. die Anlage von Blühstreifen möglichst fernab von Straßen und vielgenutzten Wegen 
festzuschreiben, 
2. bestehende Blühstreifen zumindest an vielbefahrenen Straßen mittelfristig zu entfernen und 
„entfernt“ neu anzulegen.  
 
Begründung 
Blühstreifen haben viele ökologische Vorteile und sind m.E. in bestimmten Gebieten sogar dringend 
erforderlich für den Schutz von Tieren, Pflanzen und Feldern. Manche Blühstreifen, z.B. an der Kölner 
Straße /Chorbuschstraße zwischen Köln-Esch und Pulheim-Sinnersdorf, sind m.E. „Wartezimmer zum 
Töten von Insekten und Vögeln“. Die Tiere fliegen auf die nahe Straße und werden dort von den Autos 
erfasst – zudem sind es keine Ruhebereiche für Tiere und Pflanzen. 
An „vielgenutzten Wegen“ werden die Tiere (aber auch Pflanzen) nicht in ihrer Ruhe geschützt. 
 
Hans Burgwinkel 
 
Mein Name und meine Daten dürfen veröffentlicht werden. Zudem hätte ich gerne Rederecht…. 
 
Näheres siehe auch 
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/bluehstreifen/index.htm : Zitat: 
„Blühstreifen bieten insbesondere Bestäubern und Insekten ein vielfältiges Blütenangebot. Darunter befinden sich 
auch viele landwirtschaftliche Nützlinge, die einen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung leisten. Für 
andere Tierarten stellen sie wichtige Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsbiotope dar. Die Jungtiere vieler 
bodenbrütender Feldvogelarten sind auf Insektennahrung in den ersten Lebenswochen angewiesen, die sie in 
Blühstreifen reichlich finden. Darüber hinaus bereichern Blühstreifen das Landschaftsbild und können aufgrund ihrer 
linienhaften Struktur zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Hierbei können sie auch größere Ackerschläge 
unterteilen. Blühstreifen können ebenfalls als Erosionsschutzstreifen angelegt sein und so unerwünschte 
Verlagerungen von wertvollem Ackerboden und Nährstoffen vermeiden … 
Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Nordrhein-Westfalen verschiedene Möglichkeiten Blühstreifen im 
Rahmen von (Förder-)Programmen anzulegen: 
• Für das Greening als ökologische Vorrangfläche (ÖVF): Pufferstreifen 
• Als Agrarumweltmaßnahme: „Blüh- und Schonstreifen bzw. –fläche“ 
• Im Vertragsnaturschutz: „Blüh- und Schutzstreifen bzw. –fläche“ 
• Als „freiwillige“ Blüh- und Bejagungsschneise“ 
An den 
Rat der Stadt Köln, wegen der grundsätzlichen Bedeutung zuständig 
Frau Oberbürgermeisterin  
 Beschwerdeausschuss  
Kopie z.K 
 Herrn Bezirksbürgermeister BV9 
 Leiter Bürgeramt Chorweiler 
 Grünflächenamt,  
 SPP, Grüne, CDU, FDP  
 BV 9 Chorweiler

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schenkspfad 5
  • Chorbuschstraße
  • Kölner Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
4454/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.03.2022
Erstellt
27.12.2021 14:28