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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Einbahnstraßenfreigabe für den gegenläufigen Radverkehr in der Sternstraße zwischen der Feldstraße und der Bartholomäusstraße

Beschlussvorlage BV VO/0216/19 vom 25.03.2019

Stand: Am 30.04.2019 im Gremium „BV Oberbarmen“ ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 30.04.2019

    BV Oberbarmen

    TOP 5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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