Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
Mitteilung Ausschuss 0915/2024 vom 11.03.2024
Stand: Am 18.03.2024 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 3b
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste - VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. Jahr -
Anlage 2a
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Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 157,66 12,13% 214,64 14,11% 225,48 16,91% 192,84 14,18% 166,18 12,89% Einzelhandel 98,97 7,61% 92,12 6,05% 68,00 5,10% 72,10 5,30% 70,18 5,44% Hotel- & Gaststättengewerbe 16,01 1,23% 19,99 1,31% 13,92 1,04% 16,47 1,21% 17,20 1,33% Groß- & Außenhandel 101,55 7,81% 116,37 7,65% 99,88 7,49% 99,60 7,33% 102,03 7,91% Verkehr/Postdienste 29,05 2,23% 34,11 2,24% 32,42 2,43% 32,77 2,41% 33,66 2,61% Banken 60,95 4,69% 63,77 4,19% 80,68 6,05% 96,62 7,11% 82,21 6,38% Versicherungen 116,40 8,95% 82,50 5,42% 89,03 6,68% 151,84 11,17% 94,62 7,34% Finanzdienstleister 415,46 31,96% 514,62 33,82% 440,05 33,01% 421,84 31,03% 448,07 34,75% Medienwirtschaft 58,89 4,53% 73,97 4,86% 43,82 3,29% 41,82 3,08% 43,58 3,38% Information & Kommunikation 71,35 5,49% 97,72 6,42% 69,80 5,24% 68,49 5,04% 68,69 5,33% Sonstige Dienstleistungen *2) 173,82 13,37% 211,77 13,92% 170,02 12,75% 165,09 12,14% 162,86 12,63% Summe 1.300,11 100,00% 1.521,58 100,00% 1.333,10 100,00% 1.359,48 100,00% 1.289,28 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.200,85 Mio. EUR 1.473,23 Mio. EUR 1.626,36 Mio. EUR 1.755,76 Mio. EUR 1.495,21 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 29.02.2024 Branchen 2020 2021 2022 2023 2024 -
Anlage 1
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Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2024 im Vergleich mit 2023 und 2022Anlage 1 m 0501001502002503003504004505005506006507007508008509009501.0001.0501.1001.1501.2001.2501.3001.3501.4001.4501.5001.5501.6001.6501.7001.7501.800 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2024Vorauszahlungen 2024Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2024Vorjahreswert 2023Vorjahreswert 2022 -
Anlage 2b
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Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2)173,82 100,00% 211,77 100,00% 170,02 100,00% 165,09 100,00% 162,86 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 77,96 44,85% 90,12 42,56% 84,74 49,84% 80,48 48,75% 80,07 49,16% Daseinsvorsorge 52,41 30,15% 66,46 31,38% 46,82 27,54% 48,32 29,27% 45,09 27,69% Umwelt 21,67 12,47% 24,17 11,41% 17,88 10,52% 19,44 11,78% 18,98 11,65% Kulturelle Tätigkeiten 10,85 6,24% 12,95 6,12% 10,44 6,14% 9,46 5,73% 10,55 6,48% Weitere Dienstleistungen 10,93 6,29% 18,07 8,53% 10,14 5,96% 7,39 4,48% 8,17 5,02% Summe 173,82 100,00% 211,77 100,00% 170,02 100,00% 165,09 100,00% 162,86 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 29.02.2024 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2020 2021 2022 2023 2024 -
Anlage 4
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Anlage 4 m 900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,01.550,01.600,01.650,01.700,01.750,01.800,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2021Vorjahreswert 2022Vorjahreswert 2023Jahreswert 2024 -
Anlage 3a
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00480,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Finanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. Jahr (überdeckt v. sonst. Dienstl.)Versicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. Jahr -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/21 00.05.01-2024-03-18 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0915/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 18.03.2024 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des An- ordnungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2024 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.238,51 Mio. EUR 340,00 Mio. EUR 1.578,51 Mio. EUR Stand: 29.02.2024 1.289,27 Mio. EUR 205,94 Mio. EUR 1.495,21 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 104,10% 60,57% 94,72% In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Vorauszahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungs- jahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teilansatz für Vorauszahlungen aus. Für das Jahr 2024 wurde der Hpl.-Teilansatz für Vorauszahlungen nur geringfügig höher an- gesetzt als im Vorjahr (Teilansatz Vorauszahlungen 2023 = 1.230,62 Mio. EUR). Der Teilan- satz des Jahres 2024 wird im Anordnungssoll derzeit um 4,10 Prozentpunkte überschritten, wobei eine Reihe von Absetzungen angekündigt wurde. Das Anordnungssoll für Vorauszah- lungen ist im Vergleich zur Mitteilung zur vorherigen Sitzung des Finanzausschusses (Stand: 26.01.2024) bereits um 42,8 Mio. EUR gesunken. Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durch- schnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen An- passungen der Vorjahresvorauszahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Einspruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. 2 Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsäch- lichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 29.02.2024 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2024. Als Zu- satzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushalts- jahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. Gez. Prof. Dr. Diemert
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