V/0495/2021
Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz
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Beschlussvorlage
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V/0495/2021 V/0495/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz Beratungsfolge 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf Vorschlag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein -Westfalen e.V. wird als Nachfolge von Theodora Bockem-Rohleder als stellv. Mitglied in den Beirat nach dem Landesnatur- schutzgesetz …………………………………………………… gewählt. Begründung: Gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2019 (GV. NRW S. 193, ber. S. 214) besteht der Beirat u. a. aus Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. Das bisherige stellv. Mitglied Theodora Bockem-Rohleder ist verstorben. Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) ist eine Nachfolge zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter/in vorzeitig aus de m Beirat aus- scheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern/innen des Verbandes zu- grunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen/die Ausgeschiedene benannt hat. Amt für Bürger- und Ratsservice 17.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0495/2021 Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein -Westfalen e.V. schlägt mit Schreiben vom 14.06.2021 folgende Personen vor: 1. Dorothee Scharlau 2. Dr. Jens Pallas Der Verband würde die Wahl von Frau Scharlau bevorzugen. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0495/2021 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 auf Vorschlag der Landesge- meinschaft Naturschutz und Umwelt NRW Theodora Bockem-Rohleder als stellvertretendes Mit- glied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz entsandt. Frau Bockem-Rohleder ist ver- storben. Es ist die Nachfolge zu regeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Verband hat zwei Vorschläge zur Nachfolge von Frau Bockem-Rohleder eingereicht. Mit der Wahl einer Nachfolge durch den Rat ist das Ziel der Nachbesetzung erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0495/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.06.2021
- Erstellt
- 15.06.2021 16:35