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V/0495/2021

Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz

Vorlagen 15.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 56

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2853 Zeichen

V/0495/2021 
V/0495/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf Vorschlag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein -Westfalen e.V. wird als 
Nachfolge von Theodora Bockem-Rohleder als stellv. Mitglied in den Beirat nach dem Landesnatur-
schutzgesetz 
 
 
…………………………………………………… 
 
gewählt. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz 
– LnatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 26.03.2019 (GV. NRW S. 193, ber. S. 214) besteht der Beirat u. a. aus 
Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Das bisherige stellv. Mitglied Theodora Bockem-Rohleder ist verstorben. 
 
Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) 
ist eine Nachfolge zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter/in vorzeitig aus de m Beirat aus-
scheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern/innen des Verbandes zu-
grunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen/die Ausgeschiedene benannt hat. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
17.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0495/2021 
 
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein -Westfalen e.V. schlägt mit Schreiben 
vom 14.06.2021 folgende Personen vor: 
 
1. Dorothee Scharlau 
 
2. Dr. Jens Pallas 
 
Der Verband würde die Wahl von Frau Scharlau bevorzugen. 
 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1639 Zeichen

Anlage A zur V/0495/2021 
 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 auf Vorschlag der Landesge-
meinschaft Naturschutz und Umwelt NRW Theodora Bockem-Rohleder als stellvertretendes Mit-
glied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz entsandt. Frau Bockem-Rohleder ist ver-
storben. Es ist die Nachfolge zu regeln. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Verband hat zwei Vorschläge zur Nachfolge von Frau Bockem-Rohleder eingereicht. Mit der 
Wahl einer Nachfolge durch den Rat ist das Ziel der Nachbesetzung erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2021 Rat
TOP 56 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0495/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.06.2021
Erstellt
15.06.2021 16:35