APS/078/2025
Bauvoranfrage Moltkestraße 9 - Erweiterung der Feuerwache 3
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Eingetragen: 28.09.1983 u
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Bebauungplan:5478/035
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Denkmallr.: 05111000 A 1433 Münster-Therme
Baujahr: 1900 bis 1902
Gebäude für Kunst, Kultur, Wissenschaft und Sport II Mi
- Sportbauten und Sportanlagen - J
Eingetragen: 23.12.1997
Beschlussvorlage
3121 Zeichen
APS/078/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Moltkestraße 9 - Erweiterung der Feuerwache 3 Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 25.06.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 1 27.06.2025 Anhörung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Bauen beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides. Sachdarstellung: Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5478/015 aus dem Jahr 1888, der eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch. Im Rahmen eines Sanierungspakets für mehrere Düsseldorfer Feuerwachen wird die Erweiterung der Feuerwache 3 in Pempelfort geplant. Derzeit wird am Standort Münsterstraße / Moltkestraße eine Feuerwache und einer Rettungswache gleichzeitig betrieben. Um einen reibungslosen Ablauf der beiden Einrichtungen zu gewährleisten, ist eine räumliche Trennung beider Nutzungen vorgesehen. Hierdurc h sollen klare Zuständigkeitsbereiche für die Feuer - und Rettungswache geschaffen werden. Der geplante Erweiterungsbau soll die bestehende Lücke auf dem Grundstück an der Moltkestraße schließen. Die Dachfläche des III - und IV-geschossiges Neubaus kann als Sportfläche für die Mitarbeitenden der Feuer - und Rettungswache genutzt werden. In der geplanten Tiefgarage unter dem Erweiterungsbau sollen die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden. Seite 2 Der Bauvorbescheid soll ausschließlich der Prüfung planu ngsrechtlicher Fragestellungen dienen. Begründung: Die beabsichtigte Erweiterung der Feuer - und Rettungswache ist als Einrichtung für den Gemeinbedarf nach Art der baulichen Nutzung zulässig. Die geplante maximale Gebäudehöhe von 14,60 m bzw. 18,75 m orientiert sich an den Gebäudehöhen des Nachbargebäudes an der Moltkestraße mit einer Höhe von 20,00 m und der bestehenden Feuerwache mit einer Firsthöhe von 23,90 m. Der dreigeschossige Gebäudeteil entspricht in seiner Tiefe den direkt angrenzenden Gebäuden an der Moltkestraße. Hinsichtlich der Kubatur passt sich das Vorhaben in die bestehende Gebäudestruktur ein. Die vorhandene geschlossene Bauweise wird aufgenommen. Das geplante Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein. Nachrichtlich: Für dieses Vorhaben müssen 6 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden, die Ausgleichsmaßnahmen werden mit dem Gartenamt abgestimmt. Der Altbau der Feuerwache an der Münsterstraße wird als Baudenkmal weiter erhalten. Ein jüngerer Gebäudeteil muss für die Errichtung des Neubaus abgerissen werden. Der Abbruch bezieht sich auf einen Teil, der nicht zum ursprünglichen Ensemble der Feuerwache zählt, hierfür liegt eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan
Bebauungsplan
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/078/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 16:25