V/0985/2005
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Kreuzviertel
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Plan
32 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 985/2005
Beschlussvorlage
3485 Zeichen
V/0985/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Cheruskering / Kanalstraße / Promenade / Nordstraße / Wichernstraße Beratungsfolge 31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Cheruskerring / Kanalstraße / Promenade / Nordstraße / Wichernstraße Der Rat der Stadt Münster hat am aufgrund des § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Cheruskerring / Kanalstraße / Promenade / Nordstraße / Wichernstraße wird um 1 Jahr bis zum 08.03.2007 verlängert. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen wird. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung des Nordviertels wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 481 für den Bereich Cheruskerring / Kanalstraße / Promenade / Nordstraße / Wichernstraße beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0985/2005 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 28.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0985/2005 Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes heben darauf ab: • Festsetzungen zu treffen, welche die Wahrung der Siedlungs- und Baustruktur gewährleisten und weitere städtebauliche bzw. stadtgestalterische Fehlentwicklungen zukünftig einzudäm- men bzw. zu verhindern; • Eine eindeutige planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für das Bauen in seinem Geltungs- bereich zu schaffen, insbesondere betreffend Lage der Baukörper, Versiegelungsgrad sowie Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Die Beurteilung einzelner Bauvorhaben nach § 34 B auGB, dem das Gebiet planungsrechtlich der- zeit unterliegt, ist nicht ausreichend, um die zukünftige Entwicklung stadtgestalterisch, städtebau- lich und stadtstrukturell zu steuern sowie den unterschiedlichen Belangen der Gesamtentwicklung ausreichend Rechnung zu tragen. Am 08.03.2004 wurde der o.g. Bauantrag für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt. Da insofern ein Planungserfordernis besteht, hat der Rat für den vorgenannten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 481 und am 14.07.2004 die Veränderungssperre Nr. 95 beschlossen. Der Bebauungsplan soll die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich si- cherstellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 481 wird zurzeit bearbeitet. Die Bürgeranhö- rung zur Planung fand am 15. und 16.11.2005 statt. Der Plan soll im Frühjahr 2006 den parlamen- tarischen Gremien vorgelegt werden. Da mit der Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes bis zum Ablauf der Ver- änderungssperre Nr. 95 am 08.03.2006 nicht zu rechnen ist, wird es erforderlich, zur weiteren Si- cherung der Planung die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Kanalstraße
- Nordstraße
- Wichernstraße
- Cheruskerring
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0985/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37