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V/0985/2005

1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Kreuzviertel

Vorlage 17.11.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 22.1.3

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

32 Zeichen

Anlage zur 
Vorlage Nr. 985/2005

Beschlussvorlage

3485 Zeichen

V/0985/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Cheruskering / Kanalstraße / 
Promenade / Nordstraße / Wichernstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: 
 
S a t z u n g 
 
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der  
Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich  
Cheruskerring / Kanalstraße / Promenade / Nordstraße / Wichernstraße 
 
Der Rat der 
Stadt Münster hat am                    aufgrund des § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 
und 41 Gemeindeordnung NW folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich  Cheruskerring / Kanalstraße / 
Promenade 
/ Nordstraße / Wichernstraße wird um 1 Jahr bis zum 08.03.2007 verlängert. 
 
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung 
die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen wird. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung des Nordviertels wurde die Aufstellung des 
Bebauungsplanes Nr. 481 für den Bereich Cheruskerring / Kanalstraße / Promenade / Nordstraße / 
Wichernstraße beschlossen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0985/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0985/2005 
 
Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes heben darauf ab: 
• Festsetzungen zu treffen, welche die Wahrung der Siedlungs- und Baustruktur gewährleisten 
und weitere städtebauliche bzw. stadtgestalterische Fehlentwicklungen zukünftig einzudäm-
men bzw. zu verhindern; 
• Eine eindeutige planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für das Bauen in seinem Geltungs-
bereich zu schaffen, insbesondere betreffend Lage der Baukörper, Versiegelungsgrad sowie 
Unterbringung des ruhenden Verkehrs. 
 
Die Beurteilung einzelner Bauvorhaben nach § 34 B auGB, dem das Gebiet planungsrechtlich der-
zeit unterliegt, ist nicht ausreichend, um die zukünftige Entwicklung stadtgestalterisch, städtebau-
lich und stadtstrukturell zu steuern sowie den unterschiedlichen Belangen der Gesamtentwicklung 
ausreichend Rechnung zu tragen. 
 
Am 08.03.2004 wurde der o.g. Bauantrag für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt. Da 
insofern ein Planungserfordernis besteht, hat der Rat für den vorgenannten Bereich die Aufstellung 
des Bebauungsplanes Nr. 481 und am 14.07.2004 die Veränderungssperre Nr. 95 beschlossen. 
 
Der Bebauungsplan soll die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich si-
cherstellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 481 wird zurzeit bearbeitet. Die Bürgeranhö-
rung zur Planung fand am 15. und 16.11.2005 statt. Der Plan soll im Frühjahr 2006 den parlamen-
tarischen Gremien vorgelegt werden. 
 
Da mit der Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes bis zum Ablauf der Ver-
änderungssperre Nr. 95 am 08.03.2006 nicht zu rechnen ist, wird es erforderlich, zur weiteren Si-
cherung der Planung die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2006 Hauptausschuss
TOP 20.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2006 Rat
TOP 22.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kanalstraße
  • Nordstraße
  • Wichernstraße
  • Cheruskerring
  • Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0985/2005
Typ
Vorlage
Datum
17.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37