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V/0786/2007

1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2007

Vorlagen 28.09.2007

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Nachtrag 2007 auf Basis der Eckwerte

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Ansehen

SatzungNachtrag

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Nachtrag 2007 auf Basis der Eckwerte

4528 Zeichen

Amt für Finanzen und Beteiligungen

Nachtrag 2007 auf Basis der Eckwerte

Stand: 26.09.2007

September 2007

Schl. BEZEICHNUNG
Nr.

1. VERWALTUNGSHAUSHALT
1.1_Einnahmen

Block 0 und 1: Vorabdotierung

0110 [Grundsteuer A

0120 |Grundsteuer B

{0130 |Gewerbeertragsteuer

10150 |Sonstige Steuern

0210 |Gemeindeanteil Einkommenssteuer
0220 |Schlüsselzuweisungen

0230 |Bedarfszuweisungen

0240 |Gemeindeanteil Umsatzsteuer
0300 |Zinseinnahmen

0510 |Gewinnanteile

0810 |Kalkulatorische Einnahmen

0820 |Sonstige Finanzeinnahmen

0830 |Konzessionsabgabe

0840 |Allgemeine Zuführung vom VMH ohne 6/8
0850 |Sonstige Zuführung vom VMH

Summe vorabdotierte Einnahmen:

Block 2 und 3: Vorabbudgetierung

12300 |Sozialhilfe

12500 [Jugendhilfe

2700 |Versicherungen

3100 |Stadtzentrale Sonderprojekte

3300 |Stadtzentrale Einnahmen

3500 |Einnahmen aus Eigenbetriebe ohne 6/8

Summe vorabbudgetierte Einnahmen:

Block 6 und 7: Neutrale Einnahmen

6100 |Kostenrechnende Einrichtungen

6300 |Durchlaufende Gelder zu 100 %

6500 |Innere Verrechnungen

6700 |Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %

Summe neutrale Einnahmen:

Block 8: Außerhalb liegende Einnahmen

8300 |BBP

Summe außerhalb liegende Einnahmen:

Block 9: Freies Budget

9100 |Einnahmen

Summe Einnahmen:

ı ‚006

 .,.43.000.000

;0.000.000:

19.000.000.
4:388.450

2.127.000)
.161.600,000|

40.588.540.

20.009.000:

4:556.000|

860.000:

5.027.00

 #DIVIOR

“40,4
A

Schi.

BEZEICHNUNG

0400
0600
0710
0720
0730
0910
0920
0930
0940
0950

2100
2210
2220
2230
2240
2250
2260
12400
2600
2800
2910
2920
3200
3400
3600

6200
6400
6600
6800

8400

9200

1. VERWALTUNGSHAUSHALT
1.2 Ausgaben

Block 0 und 1: Vorabdotierung

Zinsausgaben

Beteiligungen

Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuerumlage FDE/LFA
Landschaftsumlage

Sonstige Finanzausgaben

Städt. Anteile an Gebührenhaushalte u. a.
Deckungsreserven

Allgemeine Zuführung an den VMH ohne 6/8
Sonstige Zuführung an den VMH

Summe vorabdotierte Ausgaben:

Block 2 und 3: Vorabbudgetierung

Personalkosten ohne Block 6 und 8
Bauunterhaltung Hochbau ohne Block 6 u. 8
Bauunterhaltung Straßen ohne Block 6 u. 8
Reinigungskosten ZA 10 ohne Block 6 u.8
Sachkosten ZA 23 ohne Block 6 u. 8
Sachkosten ZA 65 ohne Block 6 u. 8
Sachkosten ZA 67 ohne Block 6 u. 8
Sozialhilfe

Jugendhilfe

Versicherungen

Lernmittel

Schülerfahrtkosten

Stadtzentrale Sonderprojekte

Stadtzentrale Ausgaben

Ausgaben für Eigenbetriebe ohne 6/8

Summe vorabbudgetierte Ausgaben:

Block 6 und 7: Neutrale Ausgaben

Kostenrechnende Einrichtungen
Durchlaufende Gelder zu 100 %
Innere Verrechnungen

Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %

Summe neutrale Ausgaben:

Block 8: Außerhalb liegende Ausgaben

BBP

Summe außerhalb liegende Ausgaben:

Block 9: Freies Budget

Ausgaben

Summe Ausgaben:

Pflichtzuführung:

(Gr. 970-977 + Gr. 990 1. Gr. 32”)

Schl. BEZEICHNUNG
Nr.
2. VERMÖGENSHAUSHALT
2.1 Einnahmen
300 jAllgemeine Zuführung vom VVVH
201 sonstige Zufüh VWH
309g |Sonstige Zuführung vom
310- . .
314 Entnahme aus Allgemeinen Rücklagen
SE Entnahme aus Sonderrücklagen
319
32* ;Rückflüsse von Darlehen
352 IKFZ-Ablösebeträge (s. 910)
37* Kredite
Zu budgetierende Einnahmen
Summe Einnahmen:
2.2 Ausgaben
900 jAllgemeine Zuführung an den VWH
901- n
90: Sonstige Zuführung an den VWWH
8
910;
912- |Zuführung an Allgemeine Rücklagen (s. Gr. 352)
914
911;
915- |Zuführung an Sonderrücklagen
919
930 |Erwerb von Beteiligungen
970-
2 Ordentliche Tilgung von Krediten
977
978 }Außerordentliche Tilgung von Krediten
990 |Kreditbeschaffungskosten

Zu budgetierende Ausgaben

Summe Ausgaben:

Brutto-Neuverschuldung
(sr. 37%)
Netto-Neuverschuldung

(Gr. 37° 4. 81. 97%)

20.518.060)

4.486.260

Schl. BEZEICHNUNG
Nr.
2. VERMÖGENSHAUSHALT
2.1 Einnahmen
30 jZuführung vom Verwaltungshaushalt
31° {Entnahmen aus Rücklagen
32  }Rückflüsse von Darlehn
33 Veräußerung v. Beteiligungen etc.
34  }Veräußerung von Anlagevermögen

35 |Potrage u. ähnliche Entgelte

Summe Ausgaben:

36  |Zusch’f.Investitionen u. Investitionsförderung
137  |Kredite u. innere Darlehen
Summe Einnahmen:
2.2 Ausgaben
90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt
91 Zuführungen an Rücklagen
92  |Gewährung von Darlehen
930 |Erw. v. Beteiligungen u. Kap.Einlagen 150.000 .
932 |Erwerb von Grundvermögen 130,000:
1935  |Erwerb von bewgl. Vermögen 5 “
936/9!Sonstige Beschaffungen RDIVIOR::
94  jHochbaumaßnahmen 5 >
95  |Tiefbaumaßnahmen
96 sonstige Baumaßnahmen
97 Tilgung v.Krediten u. inneren Darlehen
98  ;Zuw./Zusch. für Investitionen
99 sonstige Ausgaben Vermögenshaushalt

SatzungNachtrag

3939 Zeichen

V 1 
 
 E n t w u r f  der 
1.  NACHTRAGSSATZUNG 
DER  STADT  MÜNSTER  FÜR  DAS  
HAUSHALTSJAHR  2007 
 
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt  Münster mit Beschluss vom .........2007 
folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 28.03.2007 erlassen. 
 
§ 1 
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im  kameralen Teil   
  
die bisherigen 
festgesetzten 
Beträge 
€ 
 
erhöht  
um 
 
€ 
 
vermindert  
um 
 
€ 
 
und damit  
festgesetzt auf 
 
 
€ 
a)  im Verwaltungshaushalt 
     die Einnahmen 
     die Ausgaben 
 
b)  im Vermögenshaushalt 
     die Einnahmen 
     die Ausgaben  
 
648.410.520 
 
648.410.520  
 
 
  142.419.240  
  142.419.240  
 
- 
- 
 
 
57.608.190 
57.608.190 
 
4.728.910 
4.728.910 
 
 
- 
- 
 
643.681.610  
643.681.610  
 
 
200.027.430  
200.027.430  
 
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im doppischen Teil   
  
die bisherigen 
festgesetzten 
Beträge 
€ 
 
erhöht  
um 
 
€ 
 
vermindert  
um 
 
€ 
 
und damit 
festgesetzt auf 
 
 
€ 
a)  im Ergebnisplan  
      die Erträge       
     die Aufwendungen 
 b)  im Finanzplan 
die Einzahlungen aus 
laufender Verwaltungstätigkeit 
 
die Auszahlungen aus 
laufender Verwaltungstätigkeit 
  
die Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 
 
die Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 
 
 
39.674.770  
178.359.351  
 
 
  40.982.340  
 
  158.627.002  
 
20.342.220  
 
27.131.225  
 
 
     630.880 
  3.797.235 
 
 
     394.930 
 
  3.248.175 
 
14.415.000 
 
- 
 
- 
- 
 
 
- 
 
- 
 
- 
 
     6.541.000 
 
40.305.650  
182.156.586  
 
 
41.377.270  
 
161.875.177  
 
34.757.220  
 
20.590.225

V 2 
   
§ 2 
Der Gesamtbetrag der  Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur F inanzierung von 
Ausgaben im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und 
im doppischen Finanzplan für Investitionsauszahlung en erforderlich ist, wird gegenüber der 
bisherigen Festsetzung in Höhe von 52.375.860 € um 4.486.260 € erhöht und damit auf 
56.862.120 € festgesetzt.  
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kredi tfinanzierung im laufenden Haushalts- 
jahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsände- 
rungsrisiken abschließen (z.B. Derivate). Dabei wir d das Vertragsvolumen im Bereich der 
Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15 % und der v ariablen Abschlüsse - insoweit sie 
nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.   
 
§ 3 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im kameralen Teil , der zur Leis- 
tung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Inve stitionsförderungsmaßnahmen in künf- 
tigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der b isherigen Festsetzung in Höhe von 
25.667.000 € um 286.000 € erhöht und damit auf 25.953.000 € festgesetzt. 
 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im doppischen Teil des Haus- 
haltsplanes, der zur Leistung von Investitionsausza hlungen in künftigen Jahren erforderlich 
ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in H öhe von 10.562.000 € um 1.318.000 € 
erhöht und damit auf 11.880.000 € festgesetzt.  
 
§ 4 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushalt sjahr zur rechtzeitigen Leistung von 
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird u nverändert auf 125.000.000 € fest- 
gesetzt. 
 
§ 5 
 
Die Steuersätze werden nicht geändert. 
 
§ 6 
 
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht verändert. 
 
§ 7 
 
Die Regelungen des § 7 werden nicht verändert. 
 
§ 8 
 
Die Regelungen des § 8 werden nicht verändert. 
 
§ 9 
 
Die Regelungen des § 9 werden nicht verändert. 
 
 
Festgestellt: Aufgestellt: 
  
Münster, 02. Oktober 2007 Münster, 02. Oktober 2007  
 
gez.   gez. 
Dr. Tillmann Bickeböller 
Oberbürgermeister Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

1764 Zeichen

V/0786/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2007 wird mit dem ihr zugrunde 
liegenden Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen beschlossen. Die 1. Nachtragssatzung hat den 
Wortlaut gemäß Anlage 1. 
 
 
Begründung: 
 
Die im laufenden Jahr erforderlichen Änderungen im Verwaltungshaushalt, insbesondere die um 
80 Mio. € geringere Einnahmeerwartung bei der Gewerbesteuer, sowie die aufgrund des Baufort-
schrittes erforderlichen technischen Veränderungen und Verlagerungen bei den Ausgabeansätzen 
im Vermögenshaushalt haben den Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Gemeindeordnung 
NRW veranlasst. Durch den Nachtragshaushaltsplan werden weder gesetzliche noch grundsätzli-
che Entscheidungen des Rates, der Ausschüsse oder  der Bezirksvertretungen geändert. Im beilie-
genden Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan sind die Änderungen begründet, so dass hierauf 
verwiesen werden kann. 
 
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung vom 
01.10.2007 – 11.10.2007 ausliegen. 
 
Etwaige Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen gegen die 1. Nachtragssatzung 
2007 werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
I. V. 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0786/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0786/2007
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37