V/0786/2007
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2007
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Nachtrag 2007 auf Basis der Eckwerte
4528 Zeichen
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Nachtrag 2007 auf Basis der Eckwerte
Stand: 26.09.2007
September 2007
Schl. BEZEICHNUNG
Nr.
1. VERWALTUNGSHAUSHALT
1.1_Einnahmen
Block 0 und 1: Vorabdotierung
0110 [Grundsteuer A
0120 |Grundsteuer B
{0130 |Gewerbeertragsteuer
10150 |Sonstige Steuern
0210 |Gemeindeanteil Einkommenssteuer
0220 |Schlüsselzuweisungen
0230 |Bedarfszuweisungen
0240 |Gemeindeanteil Umsatzsteuer
0300 |Zinseinnahmen
0510 |Gewinnanteile
0810 |Kalkulatorische Einnahmen
0820 |Sonstige Finanzeinnahmen
0830 |Konzessionsabgabe
0840 |Allgemeine Zuführung vom VMH ohne 6/8
0850 |Sonstige Zuführung vom VMH
Summe vorabdotierte Einnahmen:
Block 2 und 3: Vorabbudgetierung
12300 |Sozialhilfe
12500 [Jugendhilfe
2700 |Versicherungen
3100 |Stadtzentrale Sonderprojekte
3300 |Stadtzentrale Einnahmen
3500 |Einnahmen aus Eigenbetriebe ohne 6/8
Summe vorabbudgetierte Einnahmen:
Block 6 und 7: Neutrale Einnahmen
6100 |Kostenrechnende Einrichtungen
6300 |Durchlaufende Gelder zu 100 %
6500 |Innere Verrechnungen
6700 |Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %
Summe neutrale Einnahmen:
Block 8: Außerhalb liegende Einnahmen
8300 |BBP
Summe außerhalb liegende Einnahmen:
Block 9: Freies Budget
9100 |Einnahmen
Summe Einnahmen:
ı ‚006
.,.43.000.000
;0.000.000:
19.000.000.
4:388.450
2.127.000)
.161.600,000|
40.588.540.
20.009.000:
4:556.000|
860.000:
5.027.00
#DIVIOR
“40,4
A
Schi.
BEZEICHNUNG
0400
0600
0710
0720
0730
0910
0920
0930
0940
0950
2100
2210
2220
2230
2240
2250
2260
12400
2600
2800
2910
2920
3200
3400
3600
6200
6400
6600
6800
8400
9200
1. VERWALTUNGSHAUSHALT
1.2 Ausgaben
Block 0 und 1: Vorabdotierung
Zinsausgaben
Beteiligungen
Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuerumlage FDE/LFA
Landschaftsumlage
Sonstige Finanzausgaben
Städt. Anteile an Gebührenhaushalte u. a.
Deckungsreserven
Allgemeine Zuführung an den VMH ohne 6/8
Sonstige Zuführung an den VMH
Summe vorabdotierte Ausgaben:
Block 2 und 3: Vorabbudgetierung
Personalkosten ohne Block 6 und 8
Bauunterhaltung Hochbau ohne Block 6 u. 8
Bauunterhaltung Straßen ohne Block 6 u. 8
Reinigungskosten ZA 10 ohne Block 6 u.8
Sachkosten ZA 23 ohne Block 6 u. 8
Sachkosten ZA 65 ohne Block 6 u. 8
Sachkosten ZA 67 ohne Block 6 u. 8
Sozialhilfe
Jugendhilfe
Versicherungen
Lernmittel
Schülerfahrtkosten
Stadtzentrale Sonderprojekte
Stadtzentrale Ausgaben
Ausgaben für Eigenbetriebe ohne 6/8
Summe vorabbudgetierte Ausgaben:
Block 6 und 7: Neutrale Ausgaben
Kostenrechnende Einrichtungen
Durchlaufende Gelder zu 100 %
Innere Verrechnungen
Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %
Summe neutrale Ausgaben:
Block 8: Außerhalb liegende Ausgaben
BBP
Summe außerhalb liegende Ausgaben:
Block 9: Freies Budget
Ausgaben
Summe Ausgaben:
Pflichtzuführung:
(Gr. 970-977 + Gr. 990 1. Gr. 32”)
Schl. BEZEICHNUNG
Nr.
2. VERMÖGENSHAUSHALT
2.1 Einnahmen
300 jAllgemeine Zuführung vom VVVH
201 sonstige Zufüh VWH
309g |Sonstige Zuführung vom
310- . .
314 Entnahme aus Allgemeinen Rücklagen
SE Entnahme aus Sonderrücklagen
319
32* ;Rückflüsse von Darlehen
352 IKFZ-Ablösebeträge (s. 910)
37* Kredite
Zu budgetierende Einnahmen
Summe Einnahmen:
2.2 Ausgaben
900 jAllgemeine Zuführung an den VWH
901- n
90: Sonstige Zuführung an den VWWH
8
910;
912- |Zuführung an Allgemeine Rücklagen (s. Gr. 352)
914
911;
915- |Zuführung an Sonderrücklagen
919
930 |Erwerb von Beteiligungen
970-
2 Ordentliche Tilgung von Krediten
977
978 }Außerordentliche Tilgung von Krediten
990 |Kreditbeschaffungskosten
Zu budgetierende Ausgaben
Summe Ausgaben:
Brutto-Neuverschuldung
(sr. 37%)
Netto-Neuverschuldung
(Gr. 37° 4. 81. 97%)
20.518.060)
4.486.260
Schl. BEZEICHNUNG
Nr.
2. VERMÖGENSHAUSHALT
2.1 Einnahmen
30 jZuführung vom Verwaltungshaushalt
31° {Entnahmen aus Rücklagen
32 }Rückflüsse von Darlehn
33 Veräußerung v. Beteiligungen etc.
34 }Veräußerung von Anlagevermögen
35 |Potrage u. ähnliche Entgelte
Summe Ausgaben:
36 |Zusch’f.Investitionen u. Investitionsförderung
137 |Kredite u. innere Darlehen
Summe Einnahmen:
2.2 Ausgaben
90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt
91 Zuführungen an Rücklagen
92 |Gewährung von Darlehen
930 |Erw. v. Beteiligungen u. Kap.Einlagen 150.000 .
932 |Erwerb von Grundvermögen 130,000:
1935 |Erwerb von bewgl. Vermögen 5 “
936/9!Sonstige Beschaffungen RDIVIOR::
94 jHochbaumaßnahmen 5 >
95 |Tiefbaumaßnahmen
96 sonstige Baumaßnahmen
97 Tilgung v.Krediten u. inneren Darlehen
98 ;Zuw./Zusch. für Investitionen
99 sonstige Ausgaben Vermögenshaushalt
SatzungNachtrag
3939 Zeichen
V 1
E n t w u r f der
1. NACHTRAGSSATZUNG
DER STADT MÜNSTER FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2007
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Münster mit Beschluss vom .........2007
folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 28.03.2007 erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im kameralen Teil
die bisherigen
festgesetzten
Beträge
€
erhöht
um
€
vermindert
um
€
und damit
festgesetzt auf
€
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
648.410.520
648.410.520
142.419.240
142.419.240
-
-
57.608.190
57.608.190
4.728.910
4.728.910
-
-
643.681.610
643.681.610
200.027.430
200.027.430
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im doppischen Teil
die bisherigen
festgesetzten
Beträge
€
erhöht
um
€
vermindert
um
€
und damit
festgesetzt auf
€
a) im Ergebnisplan
die Erträge
die Aufwendungen
b) im Finanzplan
die Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
die Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
39.674.770
178.359.351
40.982.340
158.627.002
20.342.220
27.131.225
630.880
3.797.235
394.930
3.248.175
14.415.000
-
-
-
-
-
-
6.541.000
40.305.650
182.156.586
41.377.270
161.875.177
34.757.220
20.590.225
V 2
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur F inanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und
im doppischen Finanzplan für Investitionsauszahlung en erforderlich ist, wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 52.375.860 € um 4.486.260 € erhöht und damit auf
56.862.120 € festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kredi tfinanzierung im laufenden Haushalts-
jahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsände-
rungsrisiken abschließen (z.B. Derivate). Dabei wir d das Vertragsvolumen im Bereich der
Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15 % und der v ariablen Abschlüsse - insoweit sie
nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im kameralen Teil , der zur Leis-
tung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Inve stitionsförderungsmaßnahmen in künf-
tigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der b isherigen Festsetzung in Höhe von
25.667.000 € um 286.000 € erhöht und damit auf 25.953.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im doppischen Teil des Haus-
haltsplanes, der zur Leistung von Investitionsausza hlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in H öhe von 10.562.000 € um 1.318.000 €
erhöht und damit auf 11.880.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushalt sjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird u nverändert auf 125.000.000 € fest-
gesetzt.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht verändert.
§ 7
Die Regelungen des § 7 werden nicht verändert.
§ 8
Die Regelungen des § 8 werden nicht verändert.
§ 9
Die Regelungen des § 9 werden nicht verändert.
Festgestellt: Aufgestellt:
Münster, 02. Oktober 2007 Münster, 02. Oktober 2007
gez. gez.
Dr. Tillmann Bickeböller
Oberbürgermeister Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
1764 Zeichen
V/0786/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2007 Beratungsfolge 23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2007 wird mit dem ihr zugrunde liegenden Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen beschlossen. Die 1. Nachtragssatzung hat den Wortlaut gemäß Anlage 1. Begründung: Die im laufenden Jahr erforderlichen Änderungen im Verwaltungshaushalt, insbesondere die um 80 Mio. € geringere Einnahmeerwartung bei der Gewerbesteuer, sowie die aufgrund des Baufort- schrittes erforderlichen technischen Veränderungen und Verlagerungen bei den Ausgabeansätzen im Vermögenshaushalt haben den Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Gemeindeordnung NRW veranlasst. Durch den Nachtragshaushaltsplan werden weder gesetzliche noch grundsätzli- che Entscheidungen des Rates, der Ausschüsse oder der Bezirksvertretungen geändert. Im beilie- genden Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan sind die Änderungen begründet, so dass hierauf verwiesen werden kann. Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung vom 01.10.2007 – 11.10.2007 ausliegen. Etwaige Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen gegen die 1. Nachtragssatzung 2007 werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage Vorlagen-Nr.: V/0786/2007 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 28.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0786/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37