Mandari Insight

V/0382/2005

7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp

Vorlage 10.05.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 32.3.3

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Plan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

10019 Zeichen

Flächennutzungsplanung
1
Stadtplanungsamt
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 382/2005
Erläuterungsbericht
zum Entwurf der 7. Änderung des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes der Stadt Münster
für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp
im Stadtteil Hiltrup
1. Planungsanlass und Planungsziele
Die vorliegende 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes soll in Verbindung
mit den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplänen Nr. 465 und 470 die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Wohnbebauung des Bereiches zwischen der geplanten verlängerten
Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Am Sternkamp schaffen und somit die Be-
bauung in diesem Bereich arrondieren.
Der wirksame fortgeschriebene Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Änderungsbereich zwi-
schen der geplanten verlängerten Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Am
Sternkamp als Fläche für die Landwirtschaft dar.
2. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich wird begrenzt im Osten durch die Straße Meesenstiege, im Südwesten
durch die im Zusammenhang mit der Fortschreibung des FNP neu im FNP dargestellten Trasse
zur westlichen Verlängerung der Hansestraße zwischen Meesenstiege und Amelsbürener Straße
sowie im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung südlich der Straße Sternkamp.
3. Änderungsinhalte
Im Änderungsbereich werden bisher wirksam dargestellte Flächen für die Landwirtschaft als
Wohnbaufläche neu dargestellt. Die Erschließung der geplanten Wohnbaufläche erfolgt über die
Straße Meesenstiege.
4. Auswirkungen auf die Umwelt
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 05.09.2001 unterliegt die Planung keiner UVP-Pflicht, da die einschlägigen
Schwellenwerte nicht erreicht werden. Ebenso entfällt die Umweltprüfungspflicht gemäß EAG
Bau 2004, da die Planung der Überleitungsvorschrift des § 244 (1) BauGB unterliegt. Davon un-
abhängig wurde auf freiwilliger Basis eine vertiefende Ermittlung der Umweltauswirkungen
durchgeführt.

Flächennutzungsplanung
2
Stadtplanungsamt
Umweltauswirkungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich westlich Meesenstiege / südlich Sternkamp
Rahmen der
Umweltprü-
fung
Die 7. Änderung des FNP und der Bebauungsplan Nr. 465 werden im  Paral-
lelverfahren geändert bzw. aufgestellt. In der Vorlage Nr. 643/2003 (Aufstel-
lungsbeschluss B-Plan Nr. 465) ist die Änderungsnotwendigkeit des FNP
explizit erwähnt. Ein gesonderter Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
FNP wird im Falle eines Parallelverfahrens in Münster nie gefasst! Es ist also
davon auszugehen, dass auch für den FNP das Verfahren gem. § 244 (2)
BauGB förmlich eingeleitet wurde, zumal die Änderung des FNP auch ver-
fahrensmäßig an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
teilgenommen hat.
Kurzbe-
schreibung
Darstellung eines ca. 2,9 ha großen Wohngebietes am südwestlichen Sied-
lungsrand von Hiltrup. Das Gebiet liegt nördlich der geplanten Hansestraße
und bindet an bestehende Wohnbauflächen an. Die Flächen werden derzei-
tig überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Fachgesetzli-
che Ziele und
Vorgaben des
Umweltschut-
zes
- Der Änderungsbereich ist im GEP als Wohnsiedlungsbereich dargestellt.
- Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere
aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Baugesetzbuch in
Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und
Landschaft)
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung
auf die zu betrachtenden Schutzgüter.
Umwelt-
belang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der Umwelt-
auswirkungen
Bewertung
Mensch - landwirtschaftliche Nutzung
- Bestandteil des Grünzuges
Vennheide-Davert (lt. Grünord-
nung).
- angrenzendes reines Wohnge-
biet
- Immissionsbelastung
durch Verkehr und Hoch-
spannungsleitung
erheblich
Tiere /
Pflanzen /
biologische
Vielfalt
- keine besonders schutzwürdi-
gen Teile von Natur und Land-
schaft betroffen
- Verlust der Biotopfunktion
(überwiegend Acker)
wenig erheb-
lich
Landschaft - Ortsrandsituation für das
Wohngebiet Sternkamp
- Qualitätsverlust des Land-
schaftsraumes (Vorbe-
lastung durch den Bau der
Hansestraße, die bereits
maßgeblich in den Grün-
zug eingreift.
wenig erheb-
lich
Boden - kein Altlastenverdacht
- Böden mit durchschnittlichem
Potenzial für den Naturhaushalt
- Versiegelung durch Stra-
ße und Wohnbebauung wenig erheb-
lich
Wasser - kein Oberflächengewässer be-
troffen
- wenig ergiebige Grundwasser-
vorkommen
- gering reduzierte Grund-
wasserneubildung wenig erheb-
lich
Klima / Luft - Freilandklima
- geringe Luftbelastung
- keine nennenswerten
Auswirkungen
nicht erheb-
lich
Sach- und
Kulturgüter
- einzelnes Wohngebäude und
landwirtschaftliche Nutzflächen
- keine bekannten Denkmale
- Inanspruchnahme land-
wirtschaftlicher Nutzflä-
chen
wenig erheb-
lich
Wechsel-
wirkungen
- keine maßgeblichen Wechsel-
wirkungen
- nicht erkennbar nicht erheb-
lich
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-
Variante)
Der Landschaftsraum verbleibt in landwirtschaftlicher Nutzung und bleibt ein Bestandteil des

Flächennutzungsplanung
3
Stadtplanungsamt
örtlichen Naherholungsraumes. Die Potenziale für Natur und Landschaft bleiben grundsätzlich
erhalten. Durch die Realisierung der verlängerten Hansestraße wird die Freiraumfunktionen
gegenüber der heutigen Situation jedoch eingeschränkt.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen (vgl. Detaillierung im B-Plan)
- Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb und außerhalb des
Änderungsbereiches
- Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum durch Bepflanzung
- Abstand der Wohnbebauung zur Hochspannungsleitung
- Einrichtung von Lärmschutzeinrichtungen gegenüber Straßenlärm
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen nicht in Betracht, da sich die Arrondierung des
Wohngebietes Sternkamp mit dem Bau der Hansestraße städtebaulich aufdrängt. Der gültige
Gebietsentwicklungsplan (GEP) stellt das Plangebiet als Wohnsiedlungsbereich dar, so dass
die geplante FNP-Änderung im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
steht.
Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des FNP sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen. Die gesetz-
liche Verpflichtung zur Überprüfung des FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fortschreibung
dient auch einem generellen Monitoring auf FNP-Ebene. Eine Konkretisierung des Monitorings
wird auf der Ebene des Bebauungsplanes durchgeführt
.
Zusammenfassung
Die Planung des Wohngebietes lässt nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf den Im-
missionsschutz erwarten, die jedoch größtenteils gemindert werden können. Die sonstigen
Umweltauswirkungen sind wenig erheblich oder lassen sich durch geeignete Maßnahmen ver-
meiden, mindern oder ausgleichen. Durch den vorgesehenen Bau der Hansestraße ergibt sich
ein sinnvolles Potenzial zur Wohnbauarrondierung, so dass anderweitige Planungsmöglichkei-
ten nicht in Betracht gezogen werden
.
5. Gesamtabwägung
5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Mit der Darstellung von neuen Siedlungsflächen im Stadtteil Hiltrup-West werden Freiflächen
- bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft - überplant. Die mit der Realisierung des
Bebauungsplans verbundene Umgestaltung des Landschaftsraumes sowie die Überbauung
bzw. Versiegelung von bisher offenporigen und versickerungsfähigen Bodenflächen stellen
einen nachhaltigen und nicht unerheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der soweit
wie möglich zu minimieren bzw. auszugleichen ist. Diese Inanspruchnahme von Freiraum
erfolgt jedoch an einem dafür städtebaulich gut geeigneten Standort, der die Ortslage
Hiltrup-West arrondiert, und unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Lan-
desplanung.
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen
Ausgleichsregelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft kompensiert werden. Der Bebauungsplan Nr. 465
sieht für den Ausgleich unvermeidlicher Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsflächen
vor.
Die noch vorzunehmende landschaftsökologische Bewertung und Bilanzierung wird im wei-
teren Bebauungsplan-Verfahren ermittelt; bei einem ggf. zusätzlichen Flächendefizit werden
aus dem städtischen Kompensationsflächenkataster des Amtes für Grünflächen und Um-
weltschutz Teilflächen entsprechend zweckgebunden zugeordnet.
5.2 Altlasten
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgese-
hene Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet
werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeiti gen Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflä-
chen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Flächennutzungsplanung
4
Stadtplanungsamt
5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilab-
schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedlungsbereich dar. Damit
steht die geplante Änderung des Flächennutzungsplans im Einklang mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung.
5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Durch vorbereitenden Grunderwerb befinden sich die betroffenen Flächen weit überwiegend
im Eigentum der Stadt Münster; dadurch wurden bereits die Grundlagen dafür geschaffen,
nach Abschluss der Bauleitplanverfahren kurzfristig das geplante Wohngebiet realisieren zu
können. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele ge-
geben.
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla-
nes ersichtlich.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verän-
dert,
Dieser Erläuterungsbericht dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als
Anlage zu der durch den Rat am
beschlossenen 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

2047 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp im 
Stadtteil Hiltrup 
Beschluss zur Änderung 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gem. § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch im Bereich 
zwischen der geplanten verlängerten Hansestraße und südlich der Straße Sternkamp im Stadtteil 
Hiltrup dahingehend geändert, dass anstelle der Fläche für die Landwirtschaft eine Wohnbaufläche 
neu dargestellt wird. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt 
Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Im westlichen Bereich des Stadtteils Hiltrup soll, entsprechend der Darstellung im wirksamen Flä-
chennutzungsplan, die Hansestraße von der Meesenstiege zur Amelsbürener Straße verlängert 
werden (Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup – verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße). 
 
Der Bereich zwischen der verlängerten Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Stern-
kamp soll zur Deckung des Bedarfs und zur Arrondierung des Stadtteils Hiltrup der Wohnbebau-
ung zugeführt werden. Für diesen Bereich wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 465: 
Hiltrup – Meesenstiege / südlich Sternkamp aufgestellt. 
Um dieses Vorhaben realisieren zu können, ist die vorliegende Änderung des Flächennutzungs-
planes erforderlich. 
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus den Anlagen ersichtlich. 
          Anlagen: 
1. Erläuterungsbericht 
2. Plan 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor
Vorlagen-Nr.: 
V/0382/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111/ 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Plan

307 Zeichen

Bisherige Darstellung

u 6
ur P
ee iin

Wohnbaufläche

Flächen für die Landwirtschaft Ei Stadtplanungsamt |

Flächen für Wald Plan zur 7. Änderung

Br Re des fortgeschriebenen
Sonstige überörtliche oder örtliche
Hauptverkehrsstraßen Flächennutzungsplanes

Hochspannunggsleitung ab 110kKV *
Stand: 07.04.2005

Beratungsverlauf (3)

16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 33.3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 32.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hansestraße
  • Amelsbürener Straße
  • Sternkamp
  • Meesenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0382/2005
Typ
Vorlage
Datum
10.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37