V/0382/2005
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
10019 Zeichen
Flächennutzungsplanung 1 Stadtplanungsamt Anlage 1 zur Vorlage Nr. 382/2005 Erläuterungsbericht zum Entwurf der 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp im Stadtteil Hiltrup 1. Planungsanlass und Planungsziele Die vorliegende 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes soll in Verbindung mit den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplänen Nr. 465 und 470 die planungsrechtli- chen Voraussetzungen zur Wohnbebauung des Bereiches zwischen der geplanten verlängerten Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Am Sternkamp schaffen und somit die Be- bauung in diesem Bereich arrondieren. Der wirksame fortgeschriebene Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Änderungsbereich zwi- schen der geplanten verlängerten Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Am Sternkamp als Fläche für die Landwirtschaft dar. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich wird begrenzt im Osten durch die Straße Meesenstiege, im Südwesten durch die im Zusammenhang mit der Fortschreibung des FNP neu im FNP dargestellten Trasse zur westlichen Verlängerung der Hansestraße zwischen Meesenstiege und Amelsbürener Straße sowie im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung südlich der Straße Sternkamp. 3. Änderungsinhalte Im Änderungsbereich werden bisher wirksam dargestellte Flächen für die Landwirtschaft als Wohnbaufläche neu dargestellt. Die Erschließung der geplanten Wohnbaufläche erfolgt über die Straße Meesenstiege. 4. Auswirkungen auf die Umwelt Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 05.09.2001 unterliegt die Planung keiner UVP-Pflicht, da die einschlägigen Schwellenwerte nicht erreicht werden. Ebenso entfällt die Umweltprüfungspflicht gemäß EAG Bau 2004, da die Planung der Überleitungsvorschrift des § 244 (1) BauGB unterliegt. Davon un- abhängig wurde auf freiwilliger Basis eine vertiefende Ermittlung der Umweltauswirkungen durchgeführt. Flächennutzungsplanung 2 Stadtplanungsamt Umweltauswirkungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich westlich Meesenstiege / südlich Sternkamp Rahmen der Umweltprü- fung Die 7. Änderung des FNP und der Bebauungsplan Nr. 465 werden im Paral- lelverfahren geändert bzw. aufgestellt. In der Vorlage Nr. 643/2003 (Aufstel- lungsbeschluss B-Plan Nr. 465) ist die Änderungsnotwendigkeit des FNP explizit erwähnt. Ein gesonderter Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP wird im Falle eines Parallelverfahrens in Münster nie gefasst! Es ist also davon auszugehen, dass auch für den FNP das Verfahren gem. § 244 (2) BauGB förmlich eingeleitet wurde, zumal die Änderung des FNP auch ver- fahrensmäßig an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung teilgenommen hat. Kurzbe- schreibung Darstellung eines ca. 2,9 ha großen Wohngebietes am südwestlichen Sied- lungsrand von Hiltrup. Das Gebiet liegt nördlich der geplanten Hansestraße und bindet an bestehende Wohnbauflächen an. Die Flächen werden derzei- tig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Fachgesetzli- che Ziele und Vorgaben des Umweltschut- zes - Der Änderungsbereich ist im GEP als Wohnsiedlungsbereich dargestellt. - Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und Landschaft) Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die zu betrachtenden Schutzgüter. Umwelt- belang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umwelt- auswirkungen Bewertung Mensch - landwirtschaftliche Nutzung - Bestandteil des Grünzuges Vennheide-Davert (lt. Grünord- nung). - angrenzendes reines Wohnge- biet - Immissionsbelastung durch Verkehr und Hoch- spannungsleitung erheblich Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt - keine besonders schutzwürdi- gen Teile von Natur und Land- schaft betroffen - Verlust der Biotopfunktion (überwiegend Acker) wenig erheb- lich Landschaft - Ortsrandsituation für das Wohngebiet Sternkamp - Qualitätsverlust des Land- schaftsraumes (Vorbe- lastung durch den Bau der Hansestraße, die bereits maßgeblich in den Grün- zug eingreift. wenig erheb- lich Boden - kein Altlastenverdacht - Böden mit durchschnittlichem Potenzial für den Naturhaushalt - Versiegelung durch Stra- ße und Wohnbebauung wenig erheb- lich Wasser - kein Oberflächengewässer be- troffen - wenig ergiebige Grundwasser- vorkommen - gering reduzierte Grund- wasserneubildung wenig erheb- lich Klima / Luft - Freilandklima - geringe Luftbelastung - keine nennenswerten Auswirkungen nicht erheb- lich Sach- und Kulturgüter - einzelnes Wohngebäude und landwirtschaftliche Nutzflächen - keine bekannten Denkmale - Inanspruchnahme land- wirtschaftlicher Nutzflä- chen wenig erheb- lich Wechsel- wirkungen - keine maßgeblichen Wechsel- wirkungen - nicht erkennbar nicht erheb- lich Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null- Variante) Der Landschaftsraum verbleibt in landwirtschaftlicher Nutzung und bleibt ein Bestandteil des Flächennutzungsplanung 3 Stadtplanungsamt örtlichen Naherholungsraumes. Die Potenziale für Natur und Landschaft bleiben grundsätzlich erhalten. Durch die Realisierung der verlängerten Hansestraße wird die Freiraumfunktionen gegenüber der heutigen Situation jedoch eingeschränkt. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen (vgl. Detaillierung im B-Plan) - Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb und außerhalb des Änderungsbereiches - Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum durch Bepflanzung - Abstand der Wohnbebauung zur Hochspannungsleitung - Einrichtung von Lärmschutzeinrichtungen gegenüber Straßenlärm Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen nicht in Betracht, da sich die Arrondierung des Wohngebietes Sternkamp mit dem Bau der Hansestraße städtebaulich aufdrängt. Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) stellt das Plangebiet als Wohnsiedlungsbereich dar, so dass die geplante FNP-Änderung im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht. Überwachung (Monitoring) Auf der Ebene des FNP sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen. Die gesetz- liche Verpflichtung zur Überprüfung des FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fortschreibung dient auch einem generellen Monitoring auf FNP-Ebene. Eine Konkretisierung des Monitorings wird auf der Ebene des Bebauungsplanes durchgeführt . Zusammenfassung Die Planung des Wohngebietes lässt nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf den Im- missionsschutz erwarten, die jedoch größtenteils gemindert werden können. Die sonstigen Umweltauswirkungen sind wenig erheblich oder lassen sich durch geeignete Maßnahmen ver- meiden, mindern oder ausgleichen. Durch den vorgesehenen Bau der Hansestraße ergibt sich ein sinnvolles Potenzial zur Wohnbauarrondierung, so dass anderweitige Planungsmöglichkei- ten nicht in Betracht gezogen werden . 5. Gesamtabwägung 5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich Mit der Darstellung von neuen Siedlungsflächen im Stadtteil Hiltrup-West werden Freiflächen - bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft - überplant. Die mit der Realisierung des Bebauungsplans verbundene Umgestaltung des Landschaftsraumes sowie die Überbauung bzw. Versiegelung von bisher offenporigen und versickerungsfähigen Bodenflächen stellen einen nachhaltigen und nicht unerheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der soweit wie möglich zu minimieren bzw. auszugleichen ist. Diese Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt jedoch an einem dafür städtebaulich gut geeigneten Standort, der die Ortslage Hiltrup-West arrondiert, und unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Lan- desplanung. Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen Ausgleichsregelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Boden, Natur und Landschaft kompensiert werden. Der Bebauungsplan Nr. 465 sieht für den Ausgleich unvermeidlicher Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsflächen vor. Die noch vorzunehmende landschaftsökologische Bewertung und Bilanzierung wird im wei- teren Bebauungsplan-Verfahren ermittelt; bei einem ggf. zusätzlichen Flächendefizit werden aus dem städtischen Kompensationsflächenkataster des Amtes für Grünflächen und Um- weltschutz Teilflächen entsprechend zweckgebunden zugeordnet. 5.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgese- hene Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeiti gen Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflä- chen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Flächennutzungsplanung 4 Stadtplanungsamt 5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilab- schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedlungsbereich dar. Damit steht die geplante Änderung des Flächennutzungsplans im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. 5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Durch vorbereitenden Grunderwerb befinden sich die betroffenen Flächen weit überwiegend im Eigentum der Stadt Münster; dadurch wurden bereits die Grundlagen dafür geschaffen, nach Abschluss der Bauleitplanverfahren kurzfristig das geplante Wohngebiet realisieren zu können. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele ge- geben. Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla- nes ersichtlich. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verän- dert, Dieser Erläuterungsbericht dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat am beschlossenen 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
2047 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Stadtplanungsamt
Betrifft
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp im
Stadtteil Hiltrup
Beschluss zur Änderung
Beratungsfolge
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gem. § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch im Bereich
zwischen der geplanten verlängerten Hansestraße und südlich der Straße Sternkamp im Stadtteil
Hiltrup dahingehend geändert, dass anstelle der Fläche für die Landwirtschaft eine Wohnbaufläche
neu dargestellt wird.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.
Begründung:
Im westlichen Bereich des Stadtteils Hiltrup soll, entsprechend der Darstellung im wirksamen Flä-
chennutzungsplan, die Hansestraße von der Meesenstiege zur Amelsbürener Straße verlängert
werden (Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup – verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße).
Der Bereich zwischen der verlängerten Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Stern-
kamp soll zur Deckung des Bedarfs und zur Arrondierung des Stadtteils Hiltrup der Wohnbebau-
ung zugeführt werden. Für diesen Bereich wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 465:
Hiltrup – Meesenstiege / südlich Sternkamp aufgestellt.
Um dieses Vorhaben realisieren zu können, ist die vorliegende Änderung des Flächennutzungs-
planes erforderlich.
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus den Anlagen ersichtlich.
Anlagen:
1. Erläuterungsbericht
2. Plan
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Vorlagen-Nr.:
V/0382/2005
Auskunft erteilt:
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk
Ruf:
492 6111/ 6190
E-Mail:
HuelkG@stadt-muenster.de
Datum:
18.05.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
Plan
307 Zeichen
Bisherige Darstellung u 6 ur P ee iin Wohnbaufläche Flächen für die Landwirtschaft Ei Stadtplanungsamt | Flächen für Wald Plan zur 7. Änderung Br Re des fortgeschriebenen Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Flächennutzungsplanes Hochspannunggsleitung ab 110kKV * Stand: 07.04.2005
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hansestraße
- Amelsbürener Straße
- Sternkamp
- Meesenstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0382/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 10.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37