V/0160/2020/1
Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR): Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der Mondstraße
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Beschlussvorlage
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V/0160/2020/1 V/0160/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR): Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der Mondstraße Beratungsfolge 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat begrüßt die in der Vorlage dargestellten Inhalte und beauftragt die Verwaltung, die b e- absichtigte Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR) von der Mondstraße an den Servatiiplatz voranzutreiben. 2. Bei der weiteren Planung wird vorbehaltlich der verkehrlichen Realisierbarkeit zur U m- setzung der Verkehrswende folgendes berücksichtigt Die Veloroute auf der Nordseite der Wolbecker Straße erhält ab der Bahnunterfü h- rung bis zum Servatiiplatz eine Breite von 4,0 m. Die Busfahrspur vom Hbf. nach Norden wird sobald als möglich bis zur Einmü n- dung der Warendorfer Straße verlängert. Die Friedrichstraße (Abschnitt von der Wolbecker Straße bis Höhe Erlöserkirche) wird in einen Shared Space umgestaltet. 3. Der Rat hält das Grundstück Servatiiplatz im Eigentum der Stadt Münster für geeignet, dort ein Gebäude zu errichten, dass die Bedarfe des WDR deckt und die Möglichkeiten bietet, einen neuen vielfältigen und urbanen Ort zu entwickeln. 4. Der Rat stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konzept des zu errichtenden Gebäudes zu. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Modell zur Umsetzung des Projektes am Servatiiplatz entwickelt. Hierbei sollen insbesondere die steuerlichen Effekte (z.B. Grun d- erwerbskosten) sowie die Umsetzungsgeschwindigkeit und -kapazitäten bei der Model l- entwicklung eine zentrale Rolle einnehmen. Die Wirtschaftsförderung wird daher z u- nächst nur beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Dezernat III 12.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stienhans Telefon: 492-7072 Stienhans@stadt- muenster.de - 2 - V/0160/2020/1 6. Der Rat begrüßt, dass 6.1 nach Baufertigstellung des Gebäudes für die Flächen des WDR-Landesstudios Münster und der relevanten Nebenflächen ein Sondereigentum zugunsten des WDR gebildet werden soll, 6.2 der dem Sondereigentum zuzuordnende Grundstücksanteil über ein Erbbaurecht an den WDR vergeben werden soll. Die finalen Entscheidungen hierzu sind auf Basis einer differenzierten Darstellung den zustä n- digen Fachgremien zuzuleiten. 7. Der Rat begrüßt es, dass ein internationaler Realisierungswettbewerb für Architekten durchg e- führt werden soll. 8. Der Rat hält das Grundstück Mondstraße im Eigentum des WDR für geeignet, dort nach Verl a- gerung des WDR -Landesstudios einen attraktiven Wohnstandort mit ergänzenden Gemeinb e- darfsangeboten zu entwickeln und der WDR – vorbehaltlich einer finalen Prüfung des E U- Beihilferechts und der Zustimmung der WDR Gremien - bereit ist, das Grundstück an die Wohn + Stadtbau zu veräußern. Diese ist bereit, auf dieser Fläche ein Wohnquartier zu entwickeln und eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Kaufpreis wird durch ein n och zu erstellendes Wertgutachten festgelegt. 9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die nächste Gremienkette einen Aufstellungsb e- schluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - Mondstraße / Erika- weg“ im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg zur Beratung vorzube- reiten. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen durch diesen Beschluss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch Anmietung (Stad t) sind noch zu quantifizieren und werden im Rahmen der weiteren Prozessschritte ermittelt und zur Beschlussfa s- sung vorgelegt. Begründung: Aufgrund der derzeitigen Lage zum Corona-Virus konnten ab März 2020 nicht alle Gremiensitzungen regulär stattfinden. Vor diesem Hintergrund fand zur Vorlage V/0160/2020 auch keine Beratung in den Fachausschüssen (ALWF und ASSVW) statt. Eine Beratung zur Vorlage erfolgt unter Verzicht auf Vorberatungen in den Fachausschüssen am 13.05.2020 im Rahmen einer Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Der unter Beschlusspunkt 9 (neu) erwähnte Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Be - bauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich westlich Mondstraße / sü d- lich Hans -Bredow-Weg konnte aufgrund der entfallenen Beratungskette im März zwischenzeitlich vorbereitet und ebenfalls zur Beschlussfassung im HFA am 13.05.2020 vorgelegt werden. Eine weite- re Beauftragung der Verwaltung entfällt somit. Die Vorlage war somit in diesem Punkt anzupassen und eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen. Darüber hinaus hat die Verwaltung ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Konkretisierung der verkehrsfunktionalen Belange und des Trägerschaftsmo dells erreicht (siehe Anlage 1). - 3 - V/0160/2020/1 Die hierin benannten Aspekte können seitens der Verwaltung fachlich mitgetragen werden, sodass die Verwaltung eine Aufnahme der Änderungen zu den Beschlusspunkten 2 und 5 – auch im Sinne der im Ältestenrat vereinbarten Kürzung der Redezeit – empfiehlt. Die nun unter dem 2. Beschlusspunkt gefassten Ergänzungen stellen aus Sicht der Verwaltung wü n- schenswerte Planungen dar, die im weiteren Verfahren noch fachlich zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen sind. Die unter dem 5. Beschlusspunkt gefassten Ergänzungen konkretisieren das verwaltungsseitige Vo r- gehen und greifen die aktuelle Beschlusslage des Aufsichtsrates der WFM auf. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Anlage 1
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05.05.2020
Änderungsantrag zur Vorlage V/0160/2020
„Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks
(WDR): Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues
Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der Mondstraße“
Der HFA/Rat beschließt:
Die Vorlage wird in „I. Sachentscheidung“ wie folgt geändert:
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat begrüßt die in der Vorlage dargestellten Inhalte und beauftragt die
Verwaltung, die beabsichtigte Verlagerung des Landesstudios Münster des
Westdeutschen Rundfunk s (WDR) von der Mondstraße an den Servatiiplatz
voranzutreiben.
2. Bei der weiteren Planung wird vorbehaltlich der verkehrlichen Realisierbarkeit
zur Umsetzung der Verkehrswende folgendes berücksichtigt
Die Velo -Route auf der Nordseite der Wolbecker Straße erhält ab der
Bahnunterführung bis zum Servatiiplatz eine Breite von 4,0 m.
Die Busfahrspur vom Hbf. nach Norden wird sobald als möglich bis zur
Einmündung der Warendorfer Straße verlängert.
Die Friedrichstraße (Abschnitt von der Wolbecker Straße bis Höhe
Erlöserkirche) wird in einen Shared Space umgestaltet.
3. Der Rat hält das Grundstück Servatiiplatz im Eigentum der Stadt Münster für
geeignet, dort ein Gebäude zu errichten, dass die Bedarfe des WDR deckt und die
Möglichkeiten bietet, einen neuen vielfältigen und urbanen Ort zu entwickeln.
4. Der Rat stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konzept des zu errichtenden
Gebäudes zu.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Modell zur Ums etzung des
Projektes am Servatiiplatz entwickelt. Hierbei sollen insbesondere die
steuerlichen Effekte (z.B. Grunderwerbskosten) sowie die
Umsetzungsgeschwindigkeit und -kapazitäten bei der Modellentwicklung
eine zentrale Rolle einnehmen. Die Wirtschaftsfö rderung wird daher
zunächst nur beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen.
6. Der Rat begrüßt, dass
6.1 nach Baufertigstellung des Gebäudes für die Flächen des WDR -
Landesstudios Münster und der relevanten Nebenflächen ein
Sondereigentum zugunsten des WDR gebildet werden soll,
6.2 der dem Sondereigentum zuzuordnende Grundstücksanteil über ein
Erbbaurecht an den WDR vergeben werden soll.
Die finalen Entscheidungen hierzu sind auf Basis einer differenzierten Darstellung
den zuständigen Fachgremien zuzuleiten.
7. Der Rat begrüßt es, dass ein internationaler Realisierungswettbewerb für
Architekten durchgeführt werden soll.
8. Der Rat hält das Grundstück Mondstraße im Eigentum des WDR für geeignet, dort
nach Verlagerung des WDR -Landesstudios einen attraktiven Wohnst andort mit
ergänzenden Gemeinbedarfsangeboten zu entwickeln und der WDR –
vorbehaltlich einer finalen Prüfung des EU- Beihilferechts und der Zustimmung der
WDR Gremien - bereit ist, das Grundstück an die Wohn
+ Stadtbau zu veräußern. Diese ist bereit, auf dieser Fläche ein Wohnquartier zu
entwickeln und eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Kaufpreis wird durch ein
noch zu erstellendes Wertgutachten festgelegt.
9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die nächste Gremienkette einen
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz -
Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans -Bredow-
Weg zur Beratung vorzubereiten.
Begründung:
Erfolgt mündlich
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Mondstraße 05
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Servatiiplatz
- Erikaweg
- Hans-Bredow-Weg
- Friedrichstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0160/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37