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V/0160/2020/1

Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR): Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der Mondstraße

Vorlagen 06.05.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.5

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

5892 Zeichen

V/0160/2020/1 
V/0160/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR): Ein vielfältiger 
und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der 
Mondstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat begrüßt die in der Vorlage dargestellten Inhalte und beauftragt die Verwaltung, die b e-
absichtigte Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR) von 
der Mondstraße an den Servatiiplatz voranzutreiben. 
 
2. Bei der weiteren Planung wird vorbehaltlich der verkehrlichen Realisierbarkeit zur U m-
setzung der Verkehrswende folgendes berücksichtigt 
 Die Veloroute auf der Nordseite der Wolbecker Straße erhält ab der Bahnunterfü h-
rung bis zum Servatiiplatz eine Breite von 4,0 m.  
 Die Busfahrspur vom Hbf. nach Norden wird sobald als möglich bis zur Einmü n-
dung der Warendorfer Straße verlängert. 
 Die Friedrichstraße (Abschnitt von der Wolbecker Straße bis Höhe Erlöserkirche) 
wird in einen Shared Space umgestaltet. 
 
3. Der Rat hält das Grundstück Servatiiplatz im Eigentum der Stadt Münster für geeignet, dort ein 
Gebäude zu errichten, dass die Bedarfe des WDR deckt und die Möglichkeiten bietet, einen 
neuen vielfältigen und urbanen Ort zu entwickeln. 
 
4. Der Rat stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konzept des zu errichtenden Gebäudes zu. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Modell zur Umsetzung des Projektes am 
Servatiiplatz entwickelt. Hierbei sollen insbesondere die steuerlichen Effekte (z.B. Grun d-
erwerbskosten) sowie die Umsetzungsgeschwindigkeit und -kapazitäten bei der Model l-
entwicklung eine zentrale Rolle einnehmen. Die Wirtschaftsförderung wird daher z u-
nächst nur beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen. 
Dezernat III 
 
12.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Stienhans 
Telefon: 492-7072 
Stienhans@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0160/2020/1 
 
6. Der Rat begrüßt, dass  
 
6.1 nach Baufertigstellung des Gebäudes für die Flächen des WDR-Landesstudios Münster und 
der relevanten Nebenflächen ein Sondereigentum zugunsten des WDR gebildet werden 
soll,  
 
6.2 der dem Sondereigentum zuzuordnende Grundstücksanteil über ein Erbbaurecht an den 
WDR vergeben werden soll. 
 
Die finalen Entscheidungen hierzu sind auf Basis einer differenzierten Darstellung den zustä n-
digen Fachgremien zuzuleiten.  
  
7. Der Rat begrüßt es, dass ein internationaler Realisierungswettbewerb für Architekten durchg e-
führt werden soll. 
 
8. Der Rat hält das Grundstück Mondstraße im Eigentum des WDR für geeignet, dort nach Verl a-
gerung des WDR -Landesstudios einen attraktiven Wohnstandort mit ergänzenden Gemeinb e-
darfsangeboten zu entwickeln und der WDR – vorbehaltlich einer finalen Prüfung des E U-
Beihilferechts und der Zustimmung der WDR Gremien - bereit ist, das Grundstück an die Wohn 
+ Stadtbau zu veräußern. Diese ist bereit, auf dieser Fläche ein Wohnquartier zu entwickeln 
und eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Kaufpreis wird durch ein n och zu erstellendes 
Wertgutachten festgelegt. 
 
9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die nächste Gremienkette einen Aufstellungsb e-
schluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - Mondstraße / Erika-
weg“ im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg zur Beratung vorzube-
reiten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen durch diesen Beschluss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 
der Stadt Münster. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch Anmietung (Stad t) sind noch zu 
quantifizieren und werden im Rahmen der weiteren Prozessschritte ermittelt und zur Beschlussfa s-
sung vorgelegt.  
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der derzeitigen Lage zum Corona-Virus konnten ab März 2020 nicht alle Gremiensitzungen 
regulär stattfinden. Vor diesem Hintergrund fand zur Vorlage V/0160/2020 auch keine Beratung in 
den Fachausschüssen (ALWF und ASSVW) statt. Eine Beratung zur Vorlage erfolgt unter Verzicht 
auf Vorberatungen in den Fachausschüssen am 13.05.2020 im Rahmen einer  Sitzung des Haupt - 
und Finanzausschusses nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.  
 
Der unter Beschlusspunkt 9 (neu) erwähnte Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Be -
bauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich westlich Mondstraße / sü d-
lich Hans -Bredow-Weg konnte aufgrund der entfallenen Beratungskette im März zwischenzeitlich 
vorbereitet und ebenfalls zur Beschlussfassung im HFA am 13.05.2020 vorgelegt werden. Eine weite-
re Beauftragung der Verwaltung entfällt somit.  Die Vorlage war somit in diesem Punkt anzupassen 
und eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen.   
 
Darüber hinaus hat die Verwaltung ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL zur Konkretisierung der verkehrsfunktionalen Belange und des Trägerschaftsmo dells 
erreicht (siehe Anlage 1).

- 3 - 
V/0160/2020/1 
 
Die hierin benannten Aspekte können seitens der Verwaltung fachlich mitgetragen werden, sodass 
die Verwaltung eine Aufnahme der Änderungen zu den Beschlusspunkten 2 und 5 – auch im Sinne 
der im Ältestenrat vereinbarten Kürzung der Redezeit – empfiehlt.  
 
Die nun unter dem 2. Beschlusspunkt gefassten Ergänzungen stellen aus Sicht der Verwaltung wü n-
schenswerte Planungen dar, die im weiteren Verfahren noch fachlich zu prüfen und nach Möglichkeit 
umzusetzen sind.  
 
Die unter dem 5. Beschlusspunkt gefassten Ergänzungen konkretisieren das verwaltungsseitige Vo r-
gehen und greifen die aktuelle Beschlusslage des Aufsichtsrates der WFM auf.   
 
 
i.V.  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL

Anlage 1

3609 Zeichen

05.05.2020  
        
Änderungsantrag zur Vorlage V/0160/2020 
„Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks 
(WDR): Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues 
Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der Mondstraße“ 
 
Der HFA/Rat beschließt: 
 
Die Vorlage wird in „I. Sachentscheidung“ wie folgt geändert: 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat begrüßt die in der Vorlage dargestellten Inhalte und beauftragt die 
Verwaltung, die beabsichtigte Verlagerung des Landesstudios Münster des 
Westdeutschen Rundfunk s (WDR) von der Mondstraße an den Servatiiplatz  
voranzutreiben. 
2. Bei der weiteren Planung wird vorbehaltlich der verkehrlichen Realisierbarkeit 
zur Umsetzung der Verkehrswende folgendes berücksichtigt 
 Die Velo -Route auf der Nordseite der Wolbecker Straße erhält ab der 
Bahnunterführung bis zum Servatiiplatz eine Breite von 4,0 m.  
 Die Busfahrspur vom Hbf. nach Norden wird sobald als möglich bis zur 
Einmündung der Warendorfer Straße verlängert. 
 Die Friedrichstraße (Abschnitt von der Wolbecker Straße bis Höhe 
Erlöserkirche) wird in einen Shared Space umgestaltet. 
 
3. Der Rat hält das Grundstück Servatiiplatz im Eigentum der Stadt Münster für 
geeignet, dort ein Gebäude zu errichten, dass die Bedarfe des WDR deckt und die 
Möglichkeiten bietet, einen neuen vielfältigen und urbanen Ort zu entwickeln. 
 
4. Der Rat stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konzept des zu errichtenden 
Gebäudes zu. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Modell zur Ums etzung des 
Projektes am Servatiiplatz  entwickelt. Hierbei sollen insbesondere die 
steuerlichen Effekte (z.B. Grunderwerbskosten) sowie die 
Umsetzungsgeschwindigkeit und -kapazitäten bei der Modellentwicklung

eine zentrale Rolle einnehmen. Die Wirtschaftsfö rderung wird daher 
zunächst nur beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen. 
 
6. Der Rat begrüßt, dass 
 
6.1 nach Baufertigstellung des Gebäudes für die Flächen des WDR -
Landesstudios Münster und der relevanten Nebenflächen ein 
Sondereigentum zugunsten des WDR gebildet werden soll, 
6.2 der dem Sondereigentum zuzuordnende Grundstücksanteil über ein 
Erbbaurecht an den WDR vergeben werden soll. 
 
Die finalen Entscheidungen hierzu sind auf Basis einer differenzierten Darstellung 
den zuständigen Fachgremien zuzuleiten. 
 
7. Der Rat begrüßt es, dass ein internationaler Realisierungswettbewerb für 
Architekten durchgeführt werden soll. 
 
8. Der Rat hält das Grundstück Mondstraße im Eigentum des WDR für geeignet, dort 
nach Verlagerung des WDR -Landesstudios einen attraktiven Wohnst andort mit 
ergänzenden Gemeinbedarfsangeboten zu entwickeln und der WDR – 
vorbehaltlich einer finalen Prüfung des EU- Beihilferechts und der Zustimmung der 
WDR Gremien - bereit ist, das Grundstück an die Wohn 
+ Stadtbau zu veräußern. Diese ist bereit, auf dieser Fläche ein Wohnquartier zu 
entwickeln und eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Kaufpreis wird durch ein 
noch zu erstellendes Wertgutachten festgelegt. 
 
9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die nächste Gremienkette einen 
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - 
Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans -Bredow-
Weg zur Beratung vorzubereiten. 
 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich 
 
 
 
gez. Stefan Weber                                                                                 gez. Otto Reiners 
und Fraktion                                                                                           und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (7)

  • Mondstraße 05
  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Servatiiplatz
  • Erikaweg
  • Hans-Bredow-Weg
  • Friedrichstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0160/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37