V/1048/2016
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" – Projektaufruf 2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
20161130_BMUB_Projektaufruf_2017
13160 Zeichen
. . . Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Projektaufruf 2017 Die Bundesregierung stellt – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Bundesmittel – 2017 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Mit diesem Bundesprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nati- onaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit über- durchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert wer- den. Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Bundesmittel sind im Haushaltsjahr 2017 zu binden. Sie werden – vergleichbar der Städ- tebauförderung – in fünf Jahresraten (2017 bis 2021) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die jeweiligen Haushaltsjahre ist wie folgt vorgesehen: 5% 2017 25% 2018 30% 2019 25% 2020 15% 2021 Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ge- währt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge- bietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. - 2 - Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 30. November 2016 Projektvorschläge zu unterbreiten. Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen: 1. Förderfähige Maßnahmen Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupo- litischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Pro- bleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbei- tung möglich sein. Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere – Konversion von Militärflächen, – interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie – barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden. Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzule- gen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebauli- chen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder aus vergleichbaren Planungen erschließt. - 3 - Innerhalb des im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 ausgebrachten Verpflich- tungsrahmens sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in Abgren- zung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. 2. Antragsteller Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befin- det. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Feder- führung. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befin- det. 3. Verfahrensablauf und Auswahl der Projekte Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvor- schläge in der 1. Phase (Einreichung über das Förderportal des Bundes easy-Online) folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst die Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommu- nen. - 4 - 3. 1 Einreichung von Projektvorschlägen – 1. Phase In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2017 gebilligt wird, dem BBSR bis zum 30. November 2016 über die sogenannte Projektskizze online einzureichen. Das Projektskizzenformular ist ab dem 25. Juli 2016 über das Förderportal des Bundes in easy-Online aufrufbar: https://foerderportal.bund.de/easyonline Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR sowie dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 2. Dezember 2016 (Datum Poststempel) zuzuleiten. Das entsprechende Landesressort erstellt daraufhin eine für das Antragsverfahren notwendige, städtebauliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen zu den Projektskizzen senden die Länder bis zum 13. Januar 2017 gesammelt an das BBSR. Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Auswahl der zur Förderung zu empfehlenden Projekte durch eine unabhängige Expertenjury im BMUB. 3.2 Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte – 2. Phase Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projek- tes zu stellen. Die Erstellung des Zuwendungsantrages richtet sich nach dem in einem Merk- blatt näher beschriebenen Verfahren (siehe: www.nationale-staedtebauprojekte.de). Der Zu- wendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzie- rungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. - 5 - 4. Auswahl Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte von einer unabhängigen Expertenjury beraten, die sich u.a. aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen (z.B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt. Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine Rangfol- ge): – nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens; – überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürger- beteiligung; – erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; – Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit; – Innovationspotenzial. 5. Komplementärfinanzierung Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenan- teil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% redu- zieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestäti- gen. Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten finden eventuelle finanzielle Beteiligun- gen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung (Ausnahme: Eigentum der Kommune oder des Landes). Die Bundesmittel können nicht für den Erwerb von bundeseige- nen Liegenschaften eingesetzt werden. 5.1 Anteil der Kommune Bund Kommune Grundsatz 2/3 1/3 Haushaltsnotlage 90% 10%. - 6 - Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann je- doch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen. 5.2 Förderung landeseigener Objekte oder Liegenschaften Bei Objekten oder Liegenschaften in Landeseigentum ist eine Beteiligung des Landes obliga- torisch: Bund Land Grundsatz 1/3 2/3 Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes festgestellt wurde. 5.3 Erbringung der Finanzierungsanteile von Land bzw. Kommune Kommunen und Länder müssen ihre finanziellen Eigenanteile anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und der dadurch bedingte spätere Ausgleich mit kommunalen bzw. Landesmitteln sind nicht mög- lich. 5.4 Beteiligung Dritter Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbe- teiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, per- sonellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben ha- ben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Sie können als kommunaler Eigenanteil gewertet werden – bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10% der förderfähigen Kosten. Bei privaten oder kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Fördergebern han- delt es sich grundsätzlich nicht um unbeteiligte Dritte. Eine solche Beteiligung ist gleichwohl ausdrücklich erwünscht. Für die Berechnung des kommunalen Anteils sind in diesen Fällen grundsätzlich die Gesamtkosten abzüglich eines eventuellen Anteils beteiligter Dritter (E i- gentümer, öffentliche Fördergeber etc.) maßgeblich. - 7 - 6. Baufachliche Prüfung Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des Projektantrages sind bei einer Förderung die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen: http://www.bmub.bund.de/P3288/. Für die baufachliche Beratung und Prüfung bedient sich der Zuwendungsgeber in der Regel der Bundesbauverwaltung in den Ländern. 7. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Die Förderempfänger verpflichten sich: − auf die Förderung als Nationales Projekt des Städtebaus durch den Bund hinzuweisen, − bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projektbeteiligten mitzuwirken und − ihre Maßnahmen am „Tag der Städtebauförderung“ der Öffentlichkeit vorzustellen. Einzelheiten (z.B. Nutzung des Programmlogos) werden im Zuwendungsbescheid geregelt. 8. Weiteres Verfahren 20. Juli 2016 Veröffentlichung des Projektaufrufs 2017 25. Juli 2016 Freischaltung des Projektskizzenformulars in easy-Online 30. November 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in easy-Online 2. Dezember 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter, ausgedruckter und unterschriebener Form (Datum Poststem- pel) beim BBSR sowie beim für die Städtebauförderung zu- ständigen Landesressort 13. Januar 2017 Fristende für die Einreichung der Stellungnahmen der Länder beim BBSR Dezember 2016/ Januar 2017 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte - 8 - 14. Februar 2017 Tagung der unabhängigen Expertenjury mit dem Ziel, eine Förderempfehlung für den Bund sowie einen Gesamtvorschlag für die Bindung und den Abfluss der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erarbeiten März 2017 Veröffentlichung der Auswahl und Information der entspre- chenden Kommunen durch das BMUB März 2017 Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung eines Zuwendungsantrages durch das BBSR März - April 2017 Erarbeitung der Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem BBSR und –hinsichtlich baulicher Maßnahmen – in Abstim- mung mit der Bundesbauverwaltung bis Mai 2017 Eingang der Zuwendungsanträge beim BBSR Juni 2017 Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR - 9 - 9. Kontakt Projektanträge sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender URL bis zum 30. November 2016 einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline Weitere Hinweise zum Verfahren können dem Merkblatt zum Projektaufruf 2017 entnommen werden. Das Merkblatt kann unter www.nationale-staedtebauprojekte.de eingesehen werden. Zum verbindlichen Nachweis ist der in easy-Online erstellte Projektantrag dem BBSR unver- ändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum 2. Dezember 2016 (Datum Poststempel) zuzusenden: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Kennwort: „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“ Deichmanns Aue 31–37 53179 Bonn. Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung nationale-staedtebauprojekte@bbr.bund.de Betreff: Projektaufruf 2017 – Nationale Projekte des Städtebaus Telefonischer Kontakt: Hotline jeweils Montag bis Freitag 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr unter Tel.: 0228 99401-1666.
Beschlussvorlage
6841 Zeichen
V/1048/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" – Projektaufruf 2017 Beratungsfolge 16.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.11.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des o.a. Bundesprogramms (vgl. Anlage 1) auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 16.03.2016 zur Vorlage V/0174/2016 sich mit den folgenden Projekten fristgerecht bis zum 30.11.2016 erneut zu bewerben: 1.1. Für den ehemaligen Kasernenstando rt Oxford für investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug, insbesondere der Konversion von Militärflächen: Dabei ist für den Standort Oxford auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen G e- samtkonzeptes als zu fördernde Maßnahmen die Sicherung, Erhaltung und denkmalgerechte Wiederherstellung des prägenden, historischen Straßenpflasters sowie die Realisierung e i- nes besonderen, innovativen Konzeptes zur Behandlung des Niederschlagswassers in Mu l- den und Rigolen, mit dem Ziel der deutlichen Reduktion der Einleitung in die Gewässer, vo r- gesehen. Der Umgang mit dem Regenwasser soll als Gesamtkonzept auf öffentlichen und privaten Flächen beispielhaft besonders umweltfreundlich und nachhaltig erfolgen. 1.2. Für den ehemaligen Kasernenstandort York für investive, investitionsvorbereitende und ko n- zeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug, insbesondere der Ko n- version von Militärflächen: Dabei ist für den Standort York auf der Grundlage des v orliegenden städtebaulichen G e- samtkonzeptes als zu fördernde Maßnahme die Realisierung eines besonderen, innovativen Konzeptes zur Behandlung des Niederschlagswassers in Mulden und Rigolen, mit dem Ziel der deutlichen Reduktion der Einleitung in die Gewäs ser, vorgesehen. Der Umgang mit dem Regenwasser soll als Gesamtkonzept auf öffentlichen und privaten Flächen beispielhaft b e- sonders umweltfreundlich und nachhaltig erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/1048/2016 Auskunft erteilt: Frau Dr. Cappenberg Ruf: 492-7022 E-Mail: CappenbergC@stadt-muenster.de Datum: 11.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1048/2016 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Re- aktorsicherheit die Gewährung einer möglichen Zuwendung von der fristgerechten Bewerbung, einer bundesweiten Vorauswahl, einer nachfolgenden Antragstellung, dem nachgewiesenen b e- sonderen innovativen Ansatz sowie der nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung des Quartiers abhängig macht. Die Entscheidung trifft eine vom Bund eingerichtete Jury. Erst danach erhalten die ausgewählten Kommunen die Möglichkeit gezielte Förderanträge zu ste llen. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2021 realisiert sein. II. Finanzielle Auswirkungen: 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Entscheidung zur Bewerbung mit den o.g. Förde r- projekten und damit im Rahmen der Vorauswahl einer möglichen Durchführung investiver sowie investitionsbegleitender Maßnahmen Baukosten, P rojektkosten und Folgekosten entstehen we r- den. Das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" e r- möglicht - bei positiver Entscheidung über die Bewerbung und die nachfolgenden Förderanträge - für die Stadt Münster eine öffentliche Förderung der Bau- und Projektkosten in Höhe von ca. 2/3 der anfallenden Kosten. 4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass - bei positiver Entscheidung über die B e- werbung und die nachfolgenden Förderanträge - grundsätzlich ein Eigenanteil der Bau- und Pro- jektkosten in Höhe von ca. 1/3 der anfallenden Kosten bereitzustellen ist. Über die konkrete Höhe des Eigenanteils können erst dann verbindliche Aussagen gemacht werden, wenn die Entsche i- dung zur Vorauswahl durch den Bund getroff en wurde und die Stadt Münster aufgefordert wo r- den ist, einen konkreten Förderantrag zu stellen. Eine Entscheidung hierüber erfolgt dann ggf. wiederum auf Grundlage einer Ratsvorlage. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten für die zu be antragenden investiven und investitionsbegleitenden Maßnahmen, nach einer groben Kostenschätzung (u.a. auf Basis einer konventionellen Regenwasserableitung) wie folgt aufgliedern: 5.1 Kasernenstandort ehem. Oxford Kaserne: Sicherung und Erhaltung des histori schen Str a- ßenpflasters rund 1,0 Mio. € und innovatives, nachhaltiges Konzept zur Niederschlagswa s- serbehandlung, rund 2,1 Mio. € 5.2 Kasernenstandort ehem. York Kaserne: Innovatives und nachhaltiges Konzept zur Niede r- schlagswasserbehandlung, rund 3,9 Mio. € Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten für das angestrebte innovative Konzept zur R e- genwasserbehandlung den Kosten aus dem konventionellen Konzept entsprechen. Die Verwa l- tung wird, im Falle der positiven Vorauswahl, bis zum Antragsstichtag im Mai 2017 versuchen, die überschlägige Kostenermittlung durch Kostenkennwerte o.ä. zu konkretisieren, um für die An- tragstellung die erforderliche Kostensicherheit zu gewährleisten. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Folgekosten für die zu beantragenden baulichen Maßna h- men derzeit nic ht konkret beziffert werden können. Diese liegen nach Aussage des Fachamtes aber im üblichen Rahmen, bezogen auf Vergleichswerte aus dem Straßen- und Tiefbau. Begründung: Der o.g. Beschlussvorschlag ist annähernd identisch mit dem Beschlussvorschlag zur Vorlage V/0174/2016, die am 16.03.2016 vom Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossen wurde. Die b e- schlossene Vorlage bezog sich auf das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nati onale Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2016. - 3 - V/1048/2016 Der ents prechend des Beschlusses fristgerecht gestellte Antrag wurde bei der Projektauswahl des Bundesministeriums vom Juli 2016 nicht berücksichtigt. Mit identischen Inhalten wurde dieser Projektaufruf für das Jahr 2017 vom Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nun wiederholt. Der Förderzeitraum u mfasst nunmehr die Jahre 2017 – 2021. Der Förderbedarf für die Wiederherstellung des prägenden Pflastermaterials und für die Behan dlung des Regenwassers auf der Oxford -Kaserne, sowie für die Behandlung des Regenwassers auf der York-Kaserne ist weiterhin vorhanden. Die Verwaltung schlägt deswegen vor, die Inhalte des Antrags zum Projektaufruf 2016 zum aktuellen Projektaufruf 2017 modifiziert erneut zu beantragen. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" - Projektaufruf 2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1048/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37