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V/1048/2016

Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" – Projektaufruf 2017

Vorlagen 10.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.11.2016, TOP 31

20161130_BMUB_Projektaufruf_2017

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Beschlussvorlage

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Ansehen

20161130_BMUB_Projektaufruf_2017

13160 Zeichen

. . . 
 
  
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus  
 
Projektaufruf 2017 
 
Die Bundesregierung stellt – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Bundesmittel – 2017 erneut 
Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Mit 
diesem Bundesprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nati-
onaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit über-
durchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert wer-
den. Antragsberechtigt sind Kommunen. 
Die Bundesmittel sind im Haushaltsjahr 2017 zu binden. Sie werden – vergleichbar der Städ-
tebauförderung – in fünf Jahresraten (2017 bis 2021) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. 
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die jeweiligen Haushaltsjahre ist wie 
folgt vorgesehen: 
  5% 2017 
25% 2018 
30% 2019 
25% 2020 
15% 2021 
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ge-
währt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge-
bietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden 
unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. 
 
Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- 
und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

- 2 - 
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum  
 
30. November 2016 
 
Projektvorschläge zu unterbreiten.  
 
Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen: 
 
1. Förderfähige Maßnahmen 
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere 
städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die 
Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch 
einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen 
Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupo-
litischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.  
 
Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Pro-
bleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich 
hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbei-
tung möglich sein. 
 
Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit 
ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere  
– Konversion von Militärflächen, 
– interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie 
– barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden. 
 
Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch 
keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzule-
gen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebauli-
chen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder 
aus vergleichbaren Planungen erschließt.

- 3 - 
Innerhalb des im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 ausgebrachten Verpflich-
tungsrahmens sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig.  
 
Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen 
sowie Projekte mehrerer Antragsteller. 
 
Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in Abgren-
zung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung 
entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. 
 
2. Antragsteller 
Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befin-
det. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Feder-
führung.  
 
Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das 
zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befin-
det. 
 
3. Verfahrensablauf und Auswahl der Projekte 
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvor-
schläge in der 1. Phase (Einreichung über das Förderportal des Bundes easy-Online) folgt die 
Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst die 
Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) 
nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommu-
nen.

- 4 - 
3. 1 Einreichung von Projektvorschlägen – 1. Phase 
In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss, mit dem die 
Teilnahme am Projektaufruf 2017 gebilligt wird, dem BBSR bis zum  
 
30. November 2016 
 
über die sogenannte Projektskizze online einzureichen.  
 
Das Projektskizzenformular ist ab dem 25. Juli 2016 über das Förderportal des Bundes in 
easy-Online aufrufbar: 
 
https://foerderportal.bund.de/easyonline 
 
Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens 
unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR 
sowie dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 2. Dezember 2016 
(Datum Poststempel) zuzuleiten. Das entsprechende Landesressort erstellt daraufhin eine für 
das Antragsverfahren notwendige, städtebauliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen zu den 
Projektskizzen senden die Länder bis zum 13. Januar 2017 gesammelt an das BBSR.  
 
Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die 
Auswahl der zur Förderung zu empfehlenden Projekte durch eine unabhängige Expertenjury 
im BMUB. 
 
3.2 Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte – 2. Phase 
Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das 
BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projek-
tes zu stellen. Die Erstellung des Zuwendungsantrages richtet sich nach dem in einem Merk-
blatt näher beschriebenen Verfahren (siehe: www.nationale-staedtebauprojekte.de). Der Zu-
wendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzie-
rungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen 
Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber.

- 5 - 
4.  Auswahl 
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird bei der 
Auswahl der zu fördernden Projekte von einer unabhängigen Expertenjury beraten, die sich 
u.a. aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen 
(z.B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt.  
 
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine Rangfol-
ge): 
 
– nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens; 
– überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürger-
beteiligung; 
– erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; 
– Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit; 
– Innovationspotenzial. 
 
5. Komplementärfinanzierung 
Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenan-
teil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten; bei 
Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% redu-
zieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestäti-
gen.  
 
Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten finden eventuelle finanzielle Beteiligun-
gen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung (Ausnahme: Eigentum der 
Kommune oder des Landes). Die Bundesmittel können nicht für den Erwerb von bundeseige-
nen Liegenschaften eingesetzt werden. 
 
5.1  Anteil der Kommune 
 Bund Kommune 
Grundsatz 2/3 1/3 
Haushaltsnotlage  90% 10%.

- 6 - 
Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann je-
doch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen. 
 
5.2 Förderung landeseigener Objekte oder Liegenschaften 
Bei Objekten oder Liegenschaften in Landeseigentum ist eine Beteiligung des Landes obliga-
torisch: 
 Bund Land 
Grundsatz 1/3 2/3 
 
Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes 
festgestellt wurde. 
 
5.3 Erbringung der Finanzierungsanteile von Land bzw. Kommune 
Kommunen und Länder müssen ihre finanziellen Eigenanteile anteilig zu den zur Verfügung 
gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und 
der dadurch bedingte spätere Ausgleich mit kommunalen bzw. Landesmitteln sind nicht mög-
lich.  
 
5.4 Beteiligung Dritter 
Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbe-
teiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, per-
sonellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben ha-
ben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter 
Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Sie können als kommunaler Eigenanteil gewertet werden 
– bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10% der 
förderfähigen Kosten. 
 
Bei privaten oder kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Fördergebern han-
delt es sich grundsätzlich nicht um unbeteiligte Dritte. Eine solche Beteiligung ist gleichwohl 
ausdrücklich erwünscht. Für die Berechnung des kommunalen Anteils  sind in diesen Fällen 
grundsätzlich die Gesamtkosten abzüglich eines eventuellen Anteils beteiligter Dritter (E i-
gentümer, öffentliche Fördergeber etc.) maßgeblich.

- 7 - 
6. Baufachliche Prüfung 
Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des Projektantrages sind bei einer 
Förderung die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) 
zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen: http://www.bmub.bund.de/P3288/. 
Für die baufachliche Beratung und Prüfung bedient sich der Zuwendungsgeber in der Regel 
der Bundesbauverwaltung in den Ländern.  
 
7. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit 
Die Förderempfänger verpflichten sich: 
− auf die Förderung als Nationales Projekt des Städtebaus durch den Bund hinzuweisen,  
− bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projektbeteiligten mitzuwirken 
und 
− ihre Maßnahmen am „Tag der Städtebauförderung“ der Öffentlichkeit vorzustellen. 
Einzelheiten (z.B. Nutzung des Programmlogos) werden im Zuwendungsbescheid geregelt. 
 
8. Weiteres Verfahren 
20. Juli  2016 Veröffentlichung des Projektaufrufs 2017 
 
25. Juli 2016 Freischaltung des Projektskizzenformulars in easy-Online 
 
30. November 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in easy-Online  
 
2. Dezember 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter, 
ausgedruckter und unterschriebener Form (Datum Poststem-
pel) beim BBSR sowie beim für die Städtebauförderung zu-
ständigen Landesressort 
 
13. Januar 2017 Fristende für die Einreichung der Stellungnahmen der Länder 
beim BBSR 
 
Dezember 2016/ Januar 2017 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR 
bzw. beauftragte Dritte

- 8 - 
14. Februar 2017 Tagung der unabhängigen Expertenjury mit dem Ziel, eine 
Förderempfehlung für den Bund sowie einen Gesamtvorschlag 
für die Bindung und den Abfluss der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel zu erarbeiten 
 
März 2017 Veröffentlichung der Auswahl und Information der entspre-
chenden Kommunen durch das BMUB 
 
März 2017 Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung 
eines Zuwendungsantrages durch das BBSR 
 
März - April 2017 Erarbeitung der Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem 
BBSR und –hinsichtlich baulicher Maßnahmen – in Abstim-
mung mit der Bundesbauverwaltung 
 
bis Mai 2017 Eingang der Zuwendungsanträge beim BBSR 
 
Juni 2017 Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR

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9. Kontakt 
Projektanträge sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender URL bis 
zum 30. November 2016 einzureichen: 
 
https://foerderportal.bund.de/easyonline 
 
Weitere Hinweise zum Verfahren können dem Merkblatt zum Projektaufruf 2017 entnommen 
werden. Das Merkblatt kann unter www.nationale-staedtebauprojekte.de
 eingesehen werden. 
 
Zum verbindlichen Nachweis ist der in easy-Online erstellte Projektantrag dem BBSR unver-
ändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum  
2. Dezember 2016 (Datum Poststempel) zuzusenden: 
 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung  
Kennwort: „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“ 
Deichmanns Aue 31–37 
53179 Bonn. 
 
Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
nationale-staedtebauprojekte@bbr.bund.de 
Betreff: Projektaufruf 2017 – Nationale Projekte des Städtebaus 
 
Telefonischer Kontakt:  
Hotline jeweils Montag bis Freitag 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr unter Tel.: 0228 99401-1666.

Beschlussvorlage

6841 Zeichen

V/1048/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" – 
Projektaufruf 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.11.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des o.a. Bundesprogramms (vgl. Anlage 1) auf der 
Grundlage des Beschlusses des Rates vom 16.03.2016 zur Vorlage V/0174/2016 sich mit den 
folgenden Projekten fristgerecht bis zum 30.11.2016 erneut zu bewerben: 
 
1.1. Für den ehemaligen Kasernenstando rt Oxford für investive, investitionsvorbereitende und 
konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug, insbesondere der 
Konversion von Militärflächen: 
Dabei ist für den Standort Oxford auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen G e-
samtkonzeptes als zu fördernde Maßnahmen die Sicherung, Erhaltung und denkmalgerechte 
Wiederherstellung des prägenden, historischen Straßenpflasters sowie die Realisierung e i-
nes besonderen, innovativen Konzeptes zur Behandlung des Niederschlagswassers in Mu l-
den und Rigolen, mit dem Ziel der deutlichen Reduktion der Einleitung in die Gewässer, vo r-
gesehen. Der Umgang mit dem Regenwasser soll als Gesamtkonzept auf öffentlichen und 
privaten Flächen beispielhaft besonders umweltfreundlich und nachhaltig erfolgen. 
 
1.2. Für den ehemaligen Kasernenstandort York für investive, investitionsvorbereitende und ko n-
zeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug, insbesondere der Ko n-
version von Militärflächen: 
Dabei ist für den Standort York auf der Grundlage des v orliegenden städtebaulichen G e-
samtkonzeptes als zu fördernde Maßnahme die Realisierung  eines besonderen, innovativen 
Konzeptes zur Behandlung des Niederschlagswassers in Mulden und Rigolen, mit dem Ziel 
der deutlichen Reduktion der Einleitung in die Gewäs ser, vorgesehen. Der Umgang mit dem 
Regenwasser soll als Gesamtkonzept auf öffentlichen und privaten Flächen beispielhaft b e-
sonders umweltfreundlich und nachhaltig erfolgen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1048/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Cappenberg 
Ruf: 
492-7022 
E-Mail: 
CappenbergC@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/1048/2016 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Re-
aktorsicherheit die Gewährung einer möglichen Zuwendung von der fristgerechten Bewerbung, 
einer bundesweiten Vorauswahl, einer nachfolgenden Antragstellung, dem nachgewiesenen b e-
sonderen innovativen Ansatz sowie der nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung des Quartiers 
abhängig macht. Die Entscheidung trifft eine vom Bund eingerichtete Jury. Erst danach erhalten 
die ausgewählten Kommunen die Möglichkeit gezielte Förderanträge zu ste llen. Die Maßnahmen 
müssen bis Ende 2021 realisiert sein. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Entscheidung zur Bewerbung mit den o.g. Förde r-
projekten und damit im Rahmen der Vorauswahl einer möglichen Durchführung investiver sowie 
investitionsbegleitender Maßnahmen Baukosten, P rojektkosten und Folgekosten entstehen we r-
den. 
Das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" e r-
möglicht - bei positiver Entscheidung über die Bewerbung und die nachfolgenden Förderanträge - 
für die Stadt Münster eine  öffentliche Förderung der Bau- und Projektkosten in Höhe von ca. 2/3 
der anfallenden Kosten.   
 
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass - bei positiver Entscheidung über die B e-
werbung und die nachfolgenden Förderanträge - grundsätzlich ein Eigenanteil der Bau- und Pro-
jektkosten in Höhe von ca. 1/3 der anfallenden Kosten bereitzustellen ist. Über die konkrete Höhe 
des Eigenanteils können erst dann verbindliche Aussagen gemacht werden, wenn die Entsche i-
dung zur Vorauswahl durch den Bund getroff en wurde und die Stadt Münster aufgefordert wo r-
den ist, einen konkreten Förderantrag zu stellen. Eine Entscheidung hierüber erfolgt dann ggf. 
wiederum auf Grundlage einer Ratsvorlage. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten für die zu be antragenden investiven 
und investitionsbegleitenden Maßnahmen, nach einer groben Kostenschätzung (u.a. auf Basis 
einer konventionellen Regenwasserableitung) wie folgt aufgliedern:  
 
5.1 Kasernenstandort ehem. Oxford Kaserne: Sicherung und Erhaltung des histori schen Str a-
ßenpflasters rund 1,0 Mio. € und innovatives, nachhaltiges Konzept zur Niederschlagswa s-
serbehandlung, rund 2,1 Mio. € 
5.2 Kasernenstandort ehem. York Kaserne: Innovatives und nachhaltiges Konzept zur Niede r-
schlagswasserbehandlung, rund 3,9 Mio. € 
 
 Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten für das angestrebte innovative Konzept zur R e-
genwasserbehandlung den Kosten aus dem konventionellen Konzept entsprechen. Die Verwa l-
tung wird, im Falle der positiven Vorauswahl, bis zum Antragsstichtag im Mai 2017  versuchen, 
die überschlägige Kostenermittlung durch Kostenkennwerte o.ä. zu konkretisieren, um für die An-
tragstellung die erforderliche Kostensicherheit zu gewährleisten.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Folgekosten für die zu beantragenden baulichen Maßna h-
men derzeit nic ht konkret beziffert werden können. Diese liegen nach Aussage des Fachamtes 
aber im üblichen Rahmen, bezogen auf Vergleichswerte aus dem Straßen- und Tiefbau.   
 
 
 
Begründung: 
 
Der o.g. Beschlussvorschlag ist annähernd identisch mit dem Beschlussvorschlag zur Vorlage 
V/0174/2016, die am 16.03.2016 vom Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossen wurde. Die b e-
schlossene Vorlage bezog sich auf das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nati onale 
Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2016.

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V/1048/2016 
Der ents prechend des Beschlusses fristgerecht gestellte Antrag wurde bei der Projektauswahl des 
Bundesministeriums vom Juli 2016 nicht berücksichtigt.  
 
Mit identischen Inhalten wurde dieser Projektaufruf für das Jahr 2017 vom Bundesministerium für 
Umweltschutz, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nun wiederholt. Der Förderzeitraum u mfasst 
nunmehr die Jahre 2017 – 2021. 
 
Der Förderbedarf für die Wiederherstellung des prägenden Pflastermaterials und für die Behan dlung 
des Regenwassers auf der Oxford -Kaserne, sowie für die Behandlung des Regenwassers auf der 
York-Kaserne ist weiterhin vorhanden. Die Verwaltung schlägt deswegen vor, die Inhalte des Antrags 
zum Projektaufruf 2016 zum aktuellen Projektaufruf 2017 modifiziert erneut zu beantragen.  
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" - 
Projektaufruf 2017

Beratungsverlauf (2)

16.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2016 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1048/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37