2019/0300
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.5.7 DAH in Höhe von 82.000,00 € (Gastschulbeiträge für Darmstädter Schüler an auswärtigen Schulen)
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2019/0300
3665 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0300
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 231010
Kostenstelle: 040-022-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2310-11 Sachkonto: 7172100
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.5.7 DAH in
Höhe von 82.000,00 € (Gastschulbeiträge für Darmstädter Schüler an auswärtigen
Schulen)
Vorlage vom: 20.09.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat genehmigt überplanmäßige Mittel in Höhe von 82.000,00 € bei der Kostenstelle
040-022-1000 / Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2019:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gem. § 163 ff. Hessisches Schulgesetz
verpflichtet, Gastschulbeiträge an andere Schulträger zu entrichten, wenn deren allgemein -
bildende Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. die beru f-
lichen Schulen von Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungs - oder Arbeitsverhältnis
in Darmstadt besucht werden.
Bei der Anmeldung zum Haushaltsplan 2019 wurden Beträge angemeldet, bei denen die bi s-
herige durchschnittliche Steigerung der Gastschulbeitragssätze von 2,5 % berücksichtigt
wurde. Die Höhe der Gastschu lbeiträge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu
festgesetzt. Die durchschnittliche Erhöhung der Gastschulbeiträge von 2018 auf 2019 liegt
nun jedoch bei 4,5 %.
Auch im Schuljahr 2018/2019 besuchten zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüle r
die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in anderen Städten und Kreisen. Dem
Schulamt liegen noch Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können.
Da die Sachkonten der Gastschulbeiträge bei allen betroffenen Kostenstellen gegenseitig
deckungsfähig sind, werden die überplanmäßigen Mittel insgesamt bei einer Kostenstelle
beantragt und stehen dann im Deckungskreis zur Verfügung.
Übersicht der bisherigen Anfo rderungen
Grundschulen 040-016-1000 24.854,00 €
Haupt- und Realschulen 040-017-1000 2.312,00 €
Gymnasien 040-018-1000 4.624,00 €
Gesamtschulen 040-019-1000 501.126,00 €
Förderschulen 040-020-1000 41.613,00 €
Berufliche Schulen 040-022-1000 178.931,00 €
Summe / Ausgaben 753.460,00 €
Verfügbare Mittel im Deckungskreis 674.500,00 €
-78.960,00 €
Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre noch Schreiben einiger Städte und Kreise zu
erwarten sind, ist mit einem höheren Ausgabebedarf von rd. 82.000,00 € zu rechnen.
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Deckungsmittel bei den Kostenstellen
040-026-1000 Sachkonto 6701000 = 21.000,00 €
040-026-1000 Sachkonto 6779000 = 20.000,00 €
040-026-1000 Sachkonto 6166210 = 18.000,00 €
040-000-0100 Sachkonto 6790210 = 23.000,00 €
zur Verfügung.
Darmstadt, den 20.09.2019
40 I cs
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0300
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.09.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00