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2019/0300

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.5.7 DAH in Höhe von 82.000,00 € (Gastschulbeiträge für Darmstädter Schüler an auswärtigen Schulen)

Magistratsvorlage 20.09.2019

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2019/0300

3665 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.09.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0300 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 231010 
Kostenstelle:  040-022-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2310-11 Sachkonto: 7172100 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.5.7 DAH in 
Höhe von 82.000,00 € (Gastschulbeiträge für Darmstädter Schüler an auswärtigen 
Schulen) 
 
Vorlage vom: 20.09.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat genehmigt überplanmäßige Mittel in Höhe von 82.000,00 € bei der Kostenstelle  
040-022-1000 / Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge).  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2019: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gem. § 163 ff. Hessisches Schulgesetz 
verpflichtet, Gastschulbeiträge an andere Schulträger zu entrichten, wenn deren allgemein -
bildende Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. die beru f-
lichen Schulen von Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungs - oder Arbeitsverhältnis 
in Darmstadt besucht werden.  
 
Bei der Anmeldung zum Haushaltsplan 2019 wurden Beträge angemeldet, bei denen die bi s-
herige durchschnittliche Steigerung der Gastschulbeitragssätze von 2,5 % berücksichtigt 
wurde. Die Höhe der Gastschu lbeiträge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu 
festgesetzt. Die durchschnittliche Erhöhung der Gastschulbeiträge von 2018 auf 2019 liegt 
nun jedoch bei 4,5 %.  
 
Auch im Schuljahr 2018/2019 besuchten zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüle r 
die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in anderen Städten und Kreisen. Dem 
Schulamt liegen noch Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können.  
 
Da die Sachkonten der Gastschulbeiträge bei allen betroffenen Kostenstellen gegenseitig 
deckungsfähig sind, werden die überplanmäßigen Mittel insgesamt bei einer Kostenstelle 
beantragt und stehen dann im Deckungskreis zur Verfügung.  
 
Übersicht der bisherigen Anfo rderungen 
 
Grundschulen 040-016-1000 24.854,00 € 
Haupt- und Realschulen  040-017-1000 2.312,00 € 
Gymnasien 040-018-1000 4.624,00 € 
Gesamtschulen  040-019-1000 501.126,00 € 
Förderschulen 040-020-1000 41.613,00 € 
Berufliche Schulen  040-022-1000 178.931,00 € 
Summe / Ausgaben   753.460,00 € 
Verfügbare Mittel im Deckungskreis   674.500,00 € 
  -78.960,00 € 
 
Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre noch Schreiben einiger Städte und Kreise zu 
erwarten sind, ist mit einem höheren Ausgabebedarf von rd. 82.000,00 € zu rechnen.  
 
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Deckungsmittel bei den Kostenstellen  
 
040-026-1000 Sachkonto 6701000   = 21.000,00 € 
040-026-1000 Sachkonto 6779000   = 20.000,00 €  
040-026-1000 Sachkonto 6166210   = 18.000,00 € 
040-000-0100 Sachkonto 6790210   = 23.000,00 € 
 
zur Verfügung.  
 
Darmstadt, den 20.09.2019 
40 I cs 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg  
Bürgermeister       Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0300
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.09.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00