2023/0383
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; hier: Eysenbachstr. 5, Fällung eines Ahorns auf dem benachbarten Spielplatz
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2023/0383
3884 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.11.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0383
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-45 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984;
hier: Eysenbachstr. 5, Fällung eines Ahorns auf dem benachbarten Spielplatz
Vorlage vom: 27.11.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung des Ahorns (Baum -Nr. 3280.03.01.0001) und der
Ersatzpflanzung eines neuen Baumes auf dem Spielplatz Eysenbachstaße zu. Die Mittel stehen
auf der oben genannten Kostenstelle und dem Sachkonto zur Verfügung.
Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Foto
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.11.2023
Auf dem Spielplatz Eysenbachstraße steht in einem Abstand von 1,20 m an der Grenze zum
Grundstück Eysenbachstraße Nr. 5 ein Ahorn mit einem Stammdurchmesser von 45 cm, einer
Höhe von 13 m und einem Kronendurchmesser von ca. 8 m.
Dieser Ahorn hat mit seinen Wurzeln das Fundament zwischen 2 Zaunpfosten in Stammnähe
um ca. 3 cm angehoben. Des Weiteren sind in der Hofeinfahrt einzelne größere Betonplatten
durch Wurzeln angehoben worden, so dass sie eine Stolpergefahr darstellen. Vom Grünflächen -
amt wurden Ende März 2023 auf dem Spielplatz direkt an der Grundstücksgrenze Wurzelsuch-
gräben angelegt, die den Wurzeleinwuchs von dem städtischen Baum auf das Privatgrundstück
bestätigten.
Der Grundstückseigentümer verlangt nun von der Wissenschaftsstadt Darmstadt als
Baumeigentümerin die Beseitigung der Schäden und die Verhinderung weiterer künftiger
Schäden. Ein Kappen der Wurzel an der Grundstücksgrenze würde die Standsicherheit des
Baumes gefährden und ist deshalb fachlich nicht vertretbar. Für den Einbau von Wurzel -
brücken müsste das Niveau der Hofeinfahrt angehoben werden, was dem Eigentümer zwar
angeboten wurde, von dort jedoch wegen der Anschlüsse und der Hauswandsituation als nicht
möglich abgelehnt wurde. Somit ist auch eine technische Lösung des Problems nicht möglich.
Der Ahorn muss daher gefällt werden.
Das Grünflächenamt nimmt eine Ersatzpflanzung in ausreichendem Abstand zur Grundstücks-
grenze vor.
Die anstehenden Kosten für die Fällung, Beseitigung der Schäden auf dem betroffenen
Nachbargrundstück sowie die Neupflanzung inkl. Entwicklungspflege für den zu fällenden
Baum sind aktuell noch nicht konkret zu beziffern, werden sich jedoch nach ersten
Schätzungen auf eine Summe von rund 15.000 Euro belaufen. Mögliche
Versicherungsleistungen werden geprüft.
Dezernat III Dezernat IV
i. V.
Michael Kolmer Hanno Benz
Stadtrat Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Eysenbachstraße 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0383
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.11.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00