2022/0176
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Bessungen Ost'
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 7
233 Zeichen
Punkt 12: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Bessungen Ost" (V-Nr. 2022/0176) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP und AfD
anlage 6
246 Zeichen
Punkt 7: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Bessungen Ost" (V-Nr. 2022/0176) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
8 Zeichen
Anlage 1
anlage 4
606 Zeichen
Bürgerpark-viertel MartinsviertelWest MartinsviertelOst Mathildenhöhe(MA) Kapellplatz-viertel(K/Sch;K) Woogsviertel(WO) BessungenOst(BE2) Innenstadt(i) Innen Süd(i) Johannesviertel(JO) Innen West(i) VerlegerviertelNord Bessungen West Bessungen Süd BessungenNord(BE1) Pallaswiesenviertel Ost VerlegerviertelSüd ErweiterungBessungen Süd PaulusviertelNord Lichtwiese Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitätsamtAbteilungKonzeptionelle Mobilitätsplanung N Parkraumbewirtschaftszonenbereits umgesetztUmsetzung geplant 2022Umsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024 - 2025Umsetzung folgt nach 2025
2022/0176
8669 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0176
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000 / 066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Bessungen Ost"
Vorlage vom: 02.06.2022
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsausgabereste im aktuellen Haushaltsjahr unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan Bessungen Ost
Anlage 2_Parkraumuntersuchung Bessungen Ost ( Arbeitstitel_Kapellplatzviertel
Süd)
Anlage 3_Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung
Anlage 4_Kosten -Einnahmeschätzung_nichtöffentlich
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.06.2022
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung,
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Bessungen Ost“ (Anlage 1) für die Umsetzung
vorgesehen. In dem anhängenden Parkraumbewirtschaftungskonzept des Ingenieurbüros
Steteplanung (Anlage 2) trägt das Gebiet noch den Arbeitstitel „Kapellplatzviertel Süd“. Der
Name wurde aufgrund der örtlichen Lage angepasst. Die Gebietsgrenzen aus dem Konzept
„Kapellplatzviertel Süd“ und dem geplanten Gebiet „Bessungen Ost“ sind identis ch.
Grundsätzlich enthält die Abgrenzung des Gebiets südöstlich der Innenstadt Anteile der
Stadtteile 100 Stadtmitte und 400 Bessungen, was eine allgemein griffige Benennung
erschwert. In der späteren Umsetzungspraxis hat dies jedoch kaum eine Auswirkung.
Es handelt sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit vielen, teilweise großen,
Kreuzungsbereichen. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern,
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf den
Gehwegen statt. In dem Gebiet gibt es ca. 1.200 Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum.
Hierbei handelt es sich größtenteils um geduldetes Gehwegparken mit oft weniger als
anderthalb Metern, teils sogar unter einem Meter Restgehwegbreite.
Der gemäß Straßenverkehr sordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde 2020 durch eine Erhebung vom
Ingenieurbüro Steteplanung nachgewiesen. Hierfür wurde um 4 Uhr, 10 Uhr und 16 Uhr die
Stellplatzauslastung ermittelt, welche d urchgehend über 90 %, morgens um 4 Uhr sogar bei
99 % lag. Vor dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als
absolut überlastet anzusehen. Ein Großteil der parkenden Fahrzeuge kann aufgrund der
Erhebungsergebnisse vermutlich Anw ohnenden zugeordnet werden. In dem Gebiet gibt es
402 gemeldete Kfz je 1.000 Einwohner, davon 327 private Pkw. Mit ca. 4.400 Einwohnern in
dem Gebiet ergibt das ca. 1.800 Kfz, davon 1.450 private Pkw. Es wurden mindestens 900
private Stellplätze ermittelt. Somit ergibt sich eine Gesamtkapazität von mindestens 2.100
Stellplätzen in Bessungen Ost und es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten
Stellplatzkapazitäten erfasst werden konnten und auch ausgelastet sind.
Im Mai wurden alle Bewohnerinnen und B ewohner sowie ansässige Geschäfte und
Gewerbetreibende des Gebietes mittels Flyer über die zukünftige Maßnahme informiert. Der
Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu
setzen. Außerdem werden sie im Flyer auf gefordert, Anmerkungen und Anregungen zur
derzeitigen Parksituation und den persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt
zu melden. Diese Anregungen werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige
Quartiersgestaltung miteinbezogen.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich und westlich der Nieder -
Ramstädter-Straße, östlich der Karlstraße und nördlich des Herdwegs.
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt und
Parkgebühren erhoben werden. Die Parkscheinautomaten sind mit einem EC -Karten-Terminal
ausgestattet, um den Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten
anzubieten. Als Alternative wird das Handy -Parken für das Entrichten der Parkgebühren
- 4 -
angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Gebieten „Innenstadt“,
„Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Woogsviertel“ und „Mathildenhöhe“ angeboten –
und wird um das Quartier „Bessungen Ost“ erweitert.
Die Parkgebühren betragen nach der Par kgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von zwei
Stunden, vorgesehen.
Gemeldete Anwohnen de des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, nach
§ 46 Straßenverkehrsordnung, für 120 Euro pro Jahr beantragen. Mit der
Ausnahmegenehmigung werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstpark dauer befreit.
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten. Diese
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“, „Mathildenhöhe“ und
„Woogsviertel“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und eine r Wochenkarte
erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen Parkzone gültig.
Hierfür sind das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und diese
sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der
Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben
werden.
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung
Insgesamt werden ca. 30 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung, zwischen den
Parkscheinautomaten, geachtet.
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebrach t.
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.
Kontrollen
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung des Parkdrucks
nicht erreicht werden. Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im Rahmen des
Stellenplanverfahrens bereitgestellt.
- 5 -
Änderungen im öffentlichen Parkraum
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Stellplatzangebot, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume.
Dies wird wie bei den vorangegangenen Quartiere n „Mathildenhöhe“ und „Woogsviertel“ im
Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die Umverteilung bzw. eine Reduzierung des
Parkdrucks durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Ost wird für das vierte Quartal
2022 anvisiert. Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über den
genauen Zeitpunkt informiert.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
48875 Zeichen
Parkraumbewirtschaftungskonzept
Kapellplatzviertel Süd
Darmstadt, März 2021
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung
Anlage 2
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung
Parkraumbewirtschaftungskonzept für das Ka-
pellplatzviertel Süd in Darmstadt
Durchführung: März 2020 bis März 2021
Auftraggeberin: Stadt Darmstadt
Bearbeitung: StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung
Sandbergstraße 65
64285 Darmstadt
Telefon: +49-(0)6151-65233
Fax: +49-(0)6151-662035
E-Mail: kontakt@steteplanung.de
Internet: www.steteplanung.de
Dipl.-Ing. Gisela Stete
Andreas Blechschmidt, M.A.
Anna-Lisa Geißler, B.Sc.
Timm Schürmann, B.A.
Linus Neugebauer, B.Eng.
Darmstadt, März 2021
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
INHALT S EITE
1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................ 1
2 Das Untersuchungsgebiet „Kapellplatzviertel Süd“ ............................................... 2
2.1 Allgemeine Kenndaten ................................................................................. 2
2.2 Nutzungen im Untersuchungsgebiet ............................................................ 3
2.3 Verkehrssituation - Straßennetz und ÖPNV-Angebot .................................. 3
3 Parkierungspraxis und Parkraumangebot im Bestand .......................................... 4
3.1 Parkierungspraxis ........................................................................................ 4
3.2 Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten
Grundstücksflächen ..................................................................................... 5
4 Nachfrage im ruhenden Verkehr ........................................................................... 7
4.1 Erhebungs- und Auswertungsmethodik ....................................................... 7
4.2 Auswertung der zeitlichen und räumlichen Belegung der Stellplätze .......... 8
4.3 Ergänzende Auswertungen .......................................................................... 8
5 Anforderungen an das Parkraumkonzept ............................................................ 11
5.1 Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt ..................................................... 11
5.2 Spezifische Anforderungen im Kapellplatzviertel Süd ................................ 12
6 Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel Süd .................................. 14
6.1 Gesamtkonzept .......................................................................................... 14
6.2 Kosten- und Einnahmenschätzung ............................................................ 16
6.3 Ergänzende Empfehlungen und Ausblick .................................................. 18
7 Anlagen ............................................................................................................... 20
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
ANHANG
A1 Nutzungen im Untersuchungsgebiet
A2 Einteilung der Straßenabschnitte
A3 Grunddaten der Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet
A4 Vergleich der Stellplatzzahlen in den verschiedenen Varianten
Pläne
P1 .1 Nutzungen im Untersuchungsgebiet
P1.2 Nutzungen im Umfeld Freiberger Platz/ Roßdörfer Platz
P2 Verkehrsführung und verkehrsrechtliche Regelungen (tagsüber)
P3 ÖPNV-Angebot
P4 Parkierungsregelungen und -praxis im Bestand
P5 Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum
P6 Stellplatzangebot auf privaten Flächen
P7 Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (4 Uhr)
P8 Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (10 Uhr )
P9 Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (16 Uhr)
P10 Belegung der öffentlichen Parkstände durch Dauerparkende
P11 Parkierungsregelungen Planung – Zweirichtungsverkehr
P12 Parkierungsregelungen Planung – Einrichtungsverkehr
P13 Verkehrsführung – Einrichtungsverkehr
P14 Standorte Parkscheinautomaten und Beschilderung
KARTEN- & DATENGRUNDLAGEN
Stadt Darmstadt – Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung (2020a): Datenreport 2019.
Verfügbar unter: www.darmstadt.de/standort/statistik-und-stadtforschung/datenreport-
2019
Stadt Darmstadt – Vermessungsamt (2020b): Stadtatlas Darmstadt. Verfügbar unter:
stadtatlas.darmstadt.de
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
ABBILDUNGEN IM TEXT SEITE
Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und der Teilzonen ...................... 2
Abbildung 2: Parkierungspraxis im Untersuchungsgebiet .............................................. 4
Abbildung 3: Auslastung der nutzbaren Parkstände im Tagesverlauf ............................ 8
Abbildung 4: Anzahl der Dauerparkenden in den Teilzonen ........................................ 10
Abbildung 5: Anzahl der illegal Parkenden in den Teilzonen ........................................ 10
Abbildung 6: Zeitliche Umsetzung ................................................................................ 16
TABELLEN IM TEXT SEITE
Tabelle 1: Öffentliches & privates Stellplatzangebot (soweit bekannt) ........................... 6
Tabelle 2: Anzahl und Anteil der Kfz der Bewohnenden ................................................ 9
Tabelle 3: Kostenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung .................................... 17
Tabelle 4: Einnahmenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung ............................. 17
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 1
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll sukzessive die im Verk ehrsentwicklungsplan
empfohlene Parkraumbewirtschaftu ng (Beschluss VEP Darmstadt 200 7) flächende-
ckend umgesetzt werden. Ergänzend zu den bereits umgesetzten Qu artieren werden
derzeit die erforderlichen fachlichen Untersuchungen für weitere Quartiere erstellt.
So sollen für das südliche Kapellplatzviertel die erforderliche n Vorarbeiten für die Um-
setzung erstellt und damit ein wichtiger räumlicher Baustein er gänzt werden. Für das
nördlich angrenzende Kapellplatzviertel Nord sowie das westlich angrenzende Quartier
Bessungen Nord wurden die Untersuchungen bereits abgeschlossen und die Park-
raumbewirtschaftung eingeführt. Mit dem nun zu erstellenden Ums etzungskonzept
Kapellplatzviertel Süd sollen die Übergänge verzahnt und die Ka rlstraße und die Nie-
der-Ramstädter-Straße (jeweils bis zum Herdweg) vollständig einbezogen werden.
Im Kapellplatzviertel Süd sind zwei Schulen angesiedelt (Heinri ch-Hoffmann-
Grundschule, Gymnasium Viktoriaschule) von denen teils eine hoh e Nachfrage nach
Parkraum durch Nicht-BewohnerInnen ausgeht, verbunden mit der e ntsprechenden
Konkurrenz um das knappe Gut Parkraum mit der Bewohnerschaft im Umfeld. Die Be-
lange von beiden Gruppen – also auch der Lehrer- und Schülersch aft – sind in ange-
messener Weise zu berücksichtigen.
Als Grundlage wurde eine Erhebung im ruhenden Verkehr (Parkraum angebot und
Parkraumnachfrage) und eine umfassende Analyse der örtlichen Ge gebenheiten
durchgeführt. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Parkraumb ewirtschaftungskon-
zept entwickelt, das die örtlichen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen An-
forderungen berücksichtigt und in das gesamtstädtische Parkraum konzept sowie die
Konzepte für die angrenzenden Quartiere integriert werden kann.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 2
2 DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET „ KAPELLPLATZVIERTEL SÜD“
2.1 Allgemeine Kenndaten
Das Untersuchungsgebiet „Kapellplatzviertel Süd“ liegt südöstli ch der Darmstädter In-
nenstadt, zwischen 500 bis 1200 m vom zentralen Luisenplatz ent fernt. Das Areal um-
fasst eine Fläche von etwa 35,5 ha. Im Norden und Osten wird da s Untersuchungsge-
biet durch die Nieder-Ramstädter Straße, im Süden durch den Her dweg und im Wes-
ten durch die Karlstraße abgegrenzt. Für die weitere Analyse un d die Verkehrserhe-
bung wurde das Untersuchungsgebiet in drei Teilzonen gegliedert , die Abgrenzung
zeigt Abbildung 1.
Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und der Te ilzonen
Das Areal liegt zum größten Teil im statistischen Bezirk 140 (K apellplatzviertel). Auf
Basis der statistischen Daten zu diesem Bezirk kann abgeschätzt werden, dass Ende
2018 dort etwa 4.400 EinwohnerInnen in 2.800 Hauhalten lebten. Insgesamt weist das
Kapellplatzviertel die fünfthöchste Einwohnerdichte aller stati stischen Bezirke in Darm-
stadt auf (123,7 EinwohnerInnen pro Hektar). Mehr als 62 % der EinwohnerInnen leben
in 1-Personen-Haushalten. Der Altersschnitt liegt im Kapellplat zviertel etwas unter dem
der Gesamtstadt.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 3
Ende 2018 waren im statistischen Bezirk 402 Kfz, davon 327 priv ate Pkw, je 1.000
EinwohnerInnen gemeldet. Im gesamten Stadtgebiet lagen die ents prechenden Werte
mit 542 Kfz/1.000 EinwohnerInnen bzw. 372 privaten Pkw/1000 Ein wohnerInnen deut-
lich höher (Stadt Darmstadt 2020a).
2.2 Nutzungen im Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet ist vor allem durch Wohnnutzungen geprä gt. Entlang der
Hauptachsen sind jedoch auch in größerem Umfang verschiedenste Dienstleistungen,
Nahversorger und Einzelhändler, Sozial-, Bildungs- und Kulture inrichtungen, Gastro-
nomie und Freizeitangebote angesiedelt. Der Großteil davon befi ndet sich konzentriert
im Umfeld der vier Straßenbahnstellen Schulstraße, Roßdörfer Pl atz, Heinrichstraße
und Freiberger Platz. Im Anhang sind in Tabelle 1 alle bekannte n Nutzungen (Stand
März 2020) in einer Übersicht aufgelistet, die Verortung der Nu tzungen zeigen die
Pläne P1.1 und P1.2.
Die beiden größten Nichtwohnnutzungen, die Viktoriaschule (vier zügiges Gymnasium,
ca. 850 SchülerInnen, 75 Lehrkräfte) und die Heinrich-Hoffmann- Schule (zweizügige
Grundschule, ca. 160 SchülerInnen, 15 Lehrkräfte) liegen im Zen trum des Areals. Die
Heinrich-Hoffmann-Schule soll in den nächsten Jahren an einen a nderen Standort au-
ßerhalb des Untersuchungsgebiets verlegt werden. Auf dem bisher von der Schule
genutzten Gelände ist Wohnbebauung geplant.
2.3 Verkehrssituation - Straßennetz und ÖPNV-Angebot
2.3.1 Verkehrsführung und verkehrsrechtliche Regelungen für den MIV
Die Nieder-Ramstädter Straße, die Karlstraße (abschnittsweise) und besonders die
Heinrichstraße sind wichtige innerstädtische Hauptverkehrsstraß en, über die in größe-
rem Umfang auch Durchgangsverkehr abgewickelt wird. Die Heinric hstraße quert rela-
tiv zentral das Untersuchungsgebiet in West-Ost-Richtung. Die a nderen beiden Haupt-
verkehrsstraßen berühren das Areal nur am Rand (Westen, Norden und Osten). Der
Herdweg im Süden besitzt eher eine lokale Erschließungsfunktion . Als Einbahnstraßen
sind lediglich die Steinackerstraße und der westliche Teil des Herdwegs ausgewiesen.
Eine Übersicht zum Straßennetz ist in Plan P2 dargestellt. Größ ere Teile des Quartiers
sind als Tempo 30-Zone ausgewiesen. In der Heinrichstraße und d er Karlstraße (nur
von 22 bis 6 Uhr) wurde die zulässige Geschwindigkeit ebenfalls auf 30 km/h reduziert.
2.3.2 Erschließung durch den ÖPNV
Das südliche Kapellplatzviertel ist durch drei Straßenbahnlinie n (2, 3, 9) mit insgesamt
sechs Stationen in der Karlstraße bzw. der Nieder-Ramstädter St raße sehr gut in das
Darmstädter Straßenbahnnetz eingebunden (> Plan P3). Der Großte il des Areals liegt
weniger als 300 m (Luftlinie) von der nächsten Haltestelle entf ernt. Dadurch können
viele wichtige Ziele in Darmstadt (Zentrum/Luisenplatz, Hauptba hnhof) schnell und
direkt erreicht werden. An den Haltestellen Schulstraße und Roß dörfer Platz verkehren
außerdem die Buslinien K/KU. Bis auf die Haltestellen „Heinrich straße“ und „Goethe-
straße“ sind mittlerweile alle Haltestellen barrierefrei umgebaut.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 4
3 PARKIERUNGSPRAXIS UND P ARKRAUMANGEBOT IM BESTAND
3.1 Parkierungspraxis
Im Großteil des Untersuchungsgebiets wird geduldetes Gehwegparken praktiziert. In
vielen Straßen werden dabei die für Barrierefreiheit notwendige n Gehwegbreiten un-
terschritten. Oft stehen weniger als 1,5 m, teils sogar weniger als 1 m nutzbare Geh-
wegbreite zur Verfügung. In einzelnen Abschnitten im nördlichen Teil wird auch gedul-
detes Fahrbahnparken praktiziert. Beispiele der Parkierungspraxis zeigt Abbildung 2.
Das Parken im Untersuchungsgebiet ist bisher nur in wenigen Straßen offiziell gere-
gelt, die aktuellen Parkierungsregelungen und die -praxis sind in Plan P4 dargestellt.
Eine Bewirtschaftung des Parkens findet bislang noch nicht statt, entsprechend ist im
gesamten Untersuchungsgebiet das Parken aktuell noch zeitlich u nbegrenzt und kos-
tenlos möglich.
Abbildung 2: Parkierungspraxis im Untersuchungsgebiet
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 5
Aus dem Plan wird ersichtlich, dass bislang lediglich in der Ni eder-Ramstädter-Straße,
der Karlstraße und der Martinstraße die Parkierungsregeln im ga nzen Straßenverlauf
durch Schilder und entsprechende Markierungen vorgegeben sind. In der Nieder-
Ramstädter Straße besteht fast durchgängig ein absolutes Haltev erbot. In der Karl-
straße, der Heinrichstraße, dem Herdweg, der Hochstraße, der Ma rtinstraße und der
Steinackerstraße wurden in größeren Abschnitten absolute und ei ngeschränkte Halte-
verbote erlassen. Zum Teil bestehen diese Halteverbote nur tagsüber an Werktagen.
3.2 Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten
Grundstücksflächen
Im gesamten Untersuchungsgebiet konnten im März 2020 ganztägig ca. 1.160 Stell-
plätze im öffentlichen Straßenraum genutzt werden. Nachts stehe n nochmals 23 Stell-
plätze mehr zur Verfügung, da in drei Straßenabschnitten in der Karl- sowie der Hoch-
straße nachts das Halteverbot aufgehoben ist. Auf einem Parkplatz an der Ecke Hein-
richstraße/Martinstraße sind weitere 41 öffentlich zugängliche Stellplätze nutzbar. Eine
Übersicht über die aktuell genutzten bzw nutzbaren Stellplätze im öffentlichen Straßen-
raum zeigt Plan P5.
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Großteil der Stellplätze nur geduldet und nicht
ausgewiesen ist. Die Anzahl der öffentlich genutzten Stellplätze basiert auf einer Zäh-
lung bzw. einer Abschätzung, die im Rahmen der Bestandsaufnahme im März 2020
vorgenommen wurde. Außerdem ist festzuhalten, dass unter Berück sichtigung aktuel-
ler Richtlinien (z.B. vorgeschriebene Mindestbreiten für Fahrba hnen und Gehwege
oder notwendige Feuerwehrzufahrten) möglicherweise ein Teil der bisher genutzten
Stellplätze nicht zulässig wäre und demzufolge im Rahmen der Parkraumbewirtschaf-
tung wegfallen könnte.
Auf privaten Grundstücken stehen im Untersuchungsgebiet mindest ens 900 weitere
Stellplätze zur Verfügung. Etwa 770 dieser Stellplätze sind in privaten Tiefgaragen (ca.
390)
oder in Höfen und an Gebäuden (ca. 380) verortet. Zudem si nd im Quartier ca.
130 KundInnenstellplätze vorhanden, wobei der Großteil (ca. 114 ) einem großen Su-
permarkt an der Heinrichstraße zugeordnet ist. Die Anzahl der p rivaten Stellplätze im
Untersuchu
ngsgebiet wurde bei der Bestandsaufnahme vor Ort im M ärz 2020 sowie
durch eine ergänzende Analyse von Luftbildaufnahmen ermittelt. Dabei handelt es sich
um eine vorläufige Abschätzung, vermutlich sind im Areal noch m ehr Stellplätze auf
Privatgrund vorhanden (z.B. in innenliegenden Garagen), was im Zuge der Bestands-
aufnahme nicht ermittelt werden konnte, weil kein Zugang bestan d. Dies müsste gege-
benenfalls verifiziert werden. Das Angebot an Stellplätzen auf Privatgrund ist blockwei-
se in Plan P6 abgebildet. Insgesamt stehen somit im untersuchte n Areal mindest ens
2.105
Stellplätze (+ 23 weitere nachts) zur Verfügung. In Tabel le 1 sind alle tagsü ber
nutzbaren Stellplätze
nach Typen und Teilzonen differenziert aufgelistet.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 6
Tabelle 1: Öffentliches & privates Stellplatzangebot (soweit bekannt)
Zone gesamt öffentlich gesamt privat gesamt
im öffentlichen
(Straßen-)Raum
in öffentlich zu-
gänglichen Parkie-
rungsanlagen
alle Parkierungs-
typen
in Höfen und an
Gebäuden
in Parkierungsan-
lagen (teils fest
vermietet)
Kundenstellplätze
alle Parkierungs-
typen
A 313 0 313 227 162 128 517 830
B 703 41 744 113 174 0 287 1031
C 146 0 146 40 55 3 98 244
alle Zonen 1162 41 1203 380 391 131 902
2105
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 7
4 NACHFRAGE IM RUHENDEN VERKEHR
4.1 Erhebungs- und Au swertungsmethodik
Um die Nachfrage nach Stellplätzen im Untersuchungsgebiet zu er fassen, wurde am
17. September 2020 eine Erhebung des ruhenden Verkehrs durchgef ührt. Dazu wur-
den jeweils um 4 Uhr, um 10 Uhr und um 16 Uhr die Kennzeichen a ller im öffentlichen
Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst. Aus technischen Grü nden (z.B. Baustel-
len, temporäre Sperrungen) konnten bei der Erhebung nicht alle der ca. 1.200 (tags)
bzw. 1.220 (nachts) nutzbaren Stellplätze im Untersuchungsgebie t mit berücksichtigt
werden. Insgesamt wurde für 1.184 (nachts 1.207) Stellplätze
1
die Belegung im Tages-
verlauf ermittelt.
Die wesentlichen Ziele der Erhebung waren die Erfassung der Aus lastung der Park-
stände – differenziert nach Abschnitt, Zeitpunkt, Nutzergruppen und Meldeort der
Fahrzeuge – sowie illegal geparkter Fahrzeuge. Für die Auswertu ng wurde nach fol-
genden Kriterien unterschieden:
Dauerparkende sind Fahrzeuge, die bei allen Zählungen am Stichtag am gleiche n
Standort abgestellt waren. Hier ist mit hoher Wahrscheinlichkei t davon auszuge-
hen, dass diese Kfz Bewohnenden oder Langzeitbesuchenden zuzuordnen sind.
Fahrzeuge, die bereits morgens um 4 Uhr erfasst wurden, werden vermutlich
größtenteils auch von Bewohnenden des Quartiers abgestellt. Ein kleinerer Teil
davon sind möglicherweise ebenfalls Besuchenden oder aber auch in Nacht-
schichten tätigen Personen zuzuordnen.
Fahrzeuge, die tagsüber nur an einem oder zwei Zeitpunkten (z.B. nur um 10
Uhr, oder um 10 Uhr und 16 Uhr etc.) erfasst wurden, können in der Regel Besu-
chenden oder Beschäftigten im Untersuchungsgebiet bzw. im Umfel d zugeordnet
werden.
A l s illegal Parkende wurden Fahrzeuge definiert, die entweder regelwidrig inner-
halb der Parkbereiche oder sogar komplett außerhalb der als Ste llplatz definierten
Bereiche (z.B. im Halteverbot, an Kreuzungen und vor Zufahrten) abgestellt waren.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Verkehrserhebung im Kontext der Coro-
na-Pandemie und der damit einhergehenden Auswirkungen auf das A lltags- und Wirt-
schaftsleben zu bewerten ist. Zwar waren zum Zeitpunkt der Erhe bung die Schulen
nahezu im Normalbetrieb und auch die meisten Geschäfte und gast ronomischen An-
gebote (teils in reduziertem Umfang) hatten geöffnet. Es kann j edoch davon ausge-
gangen werden, dass sich im Vergleich zu früheren Jahren das Mo bilitätsverhalten der
Bevölkerung und auch der Beschäftigen (z.B. durch vermehrtes Ar beiten im Home-
Office, anderes Einkaufsverhalten etc.) zumindest in Teilbereic hen gewandelt hat. Dies
hat auch direkte Konsequenzen für die tageszeitliche und räumli che Nachfrage nach
Parkraum im südlichen Kapellplatzviertel. Inwiefern und in welc hem Umfang sich diese
1
Zone A: 313 (nachts 328); Zone B: 733 (nachts 741); Zone C: 138
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 8
möglichen Änderungen verstetigen oder wieder abmildern, kann mo mentan nicht prog-
nostiziert werden.
In den Abschnitten 4.2 und 4.3 sind kompakt die wesentlichen Er gebnisse der Ver-
kehrserhebung dargestellt, im Anhang sind ergänzende straßenbez ogene Auswertun-
gen verfügbar.
4.2 Auswertung der zeitlichen und räumlichen Belegung der Stellplätze
Abbildung 3 zeigt, dass im Gesamtgebiet die höchste Auslastung um 4 Uhr erreicht
wird – fast alle nutzbaren Stellplätze sind zu diesem Zeitpunkt belegt. Dabei sind 23
Stellplätze nur nachts nutzbar, am Tag sind entsprechend im Min imum etwa 110 Fahr-
zeuge weniger abgestellt als nachts. So sind um 4 Uhr 1.190 von 1.207 Stellplätzen
und um 10 Uhr 1.081 von 1.184 nutzbaren Stellplätzen belegt. Auch um 10 Uhr und um
16 Uhr zeigt sich im Gesamtgebiet und allen Teilzonen jedoch no ch eine sehr hohe
Auslastung der nutzbaren Parkstände, insbesondere in den Zonen A und C, wo aus-
schließlich Werte über 90 % ermittelt wurden. Die deutlichsten Schwankungen im Ta-
gesverlauf weist Zone B auf.
In den Plänen P7, P8 und P9 sind die Auslastungen im Tagesverla uf straßenab-
schnittsweise dargestellt. Vor allem in der Karlstraße, der Kla ppacher Straße, der Kies-
straße und der Hoffmannstraße werden fast durchgängig sehr hohe Auslastungen er-
reicht. In vielen Straßenabschnitten ist nach der Spitzenbelast ung um vier Uhr mor-
gens eine verringerte, aber immer noch recht hohe Auslastung erkennbar.
Abbildung 3: Auslastung der nutzbaren Parkstände im Tagesverlauf
4.3 Ergänzende Auswertungen
4.3.1 Bewohnende und Besuchende
Da im Untersuchungsgebiet keine Betriebe oder Einrichtungen verortet sind, die nachts
geöffnet haben, sind die morgens um 4 Uhr geparkten Kfz vermutl ich ausschließlich
der Wohnbevölkerung (vor allem des Kapellplatzviertels, eventue ll aber auch angren-
99% 99% 100% 94%91%
99%
87%
96%92% 97%
89% 95%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
Gesamtgebiet (1184
SP)
Zone A (313 SP) Zone B (733 SP) Zone C (138 SP)
4 Uhr 10 Uhr 16 Uhr
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 9
zender Quartiere) zuzuordnen. Das Maximum der Auslastung am Mor gen weist außer-
dem darauf hin, dass nur ein Teil der nachts von Bewohnenden be anspruchten – und
morgens freigegebenen – Stellplätze dann tagsüber von Besuchend en und Beschäftig-
ten genutzt wird.
296 Fahrzeuge wurden lediglich um 4 Uhr (vermutlich Wohnbevölke rung) erfasst, 209
Kfz nur um 10 Uhr und 231 Kfz nur um 16 Uhr (vermutlich Tagesbe suchende). Weitere
175 Fahrzeuge wurden um 4 und um 10 Uhr, 116 Fahrzeuge um 10 un d um 16 Uhr
aufgenommen.
In Tabelle 2 ist die Anzahl und der Anteil der Kfz der Bewohnen den dargestellt. Daraus
wird ersichtlich, dass die Anzahl der um 10 Uhr und um 16 Uhr i m Untersuchungsge-
biet abgestellten Fahrzeuge von Bewohnenden fast gleich ist. Im Gesamtquartier und
in den Teilzonen sind im Umfang etwa zwei Drittel aller nachts geparkten Kfz von Be-
wohnenden auch tagsüber dort abgestellt. Etwa ein Drittel der u m 10 und 16 Uhr er-
fassten Fahrzeuge sind folglich Besuchenden zuzuordnen.
Die Anzahl der geparkten Fahrzeuge ohne DA-Kennzeichen ist im T agesverlauf relativ
konstant (362 – 357 – 344 Kfz). Der Anteil der geparkten Kfz mi t Stadtkennzeichen im
Untersuchungsgebiet liegt zwischen 50,3 % und 59,3 %.
Tabelle 2: Anzahl und Anteil der Kfz der Bewohnenden
Gesamt-
gebiet Zone A Zone B Zone C
4 Uhr Anzahl Kfz Bewohnende 1190 322 738 130
10 Uhr Anzahl Kfz Bewohnende 769 205 475 89
Anteil an allen Kfz der
Bewohnenden 65% 64% 64% 68%
Anteil an aktuell
geparkten Pkw 71% 66% 74% 67%
16 Uhr Anzahl Kfz Bewohnende 757 179 491 87
Anteil an allen Kfz der
Bewohnenden 64% 56% 67% 67%
Anteil an aktuell
geparkten Pkw 69% 59% 75% 66%
4.3.2 Dauerparkende
Abbildung 4 zeigt die Anzahl der Dauerparkenden im Untersuchung sgebiet. Insgesamt
waren 542 Fahrzeuge dauerhaft an der gleichen Stelle geparkt – also auf mehr als
45% der genutzten Stellplätze. Etwas mehr als die Hälfte davon verfügt über ein städti-
sches Autokennzeichen. Dies deutet darauf hin, dass ein größere r Teil der im Untersu-
chungsgebiet lebenden und vermutlich auch gemeldeten Personen F ahrzeuge mit an-
deren Kennzeichen besitzt bzw. nutzt. In Plan P10 ist der Anteil der Dauerparkenden je
Straßenabschnitt visualisiert. Daraus wird erkennbar, dass insb esondere in der Hoff-
mannstraße, der Mathildenstraße und dem Herdweg in etlichen Abs chnitten mehr als
die Hälfte der Stellplätze durch Dauerparkende belegt ist.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 10
Abbildung 4: Anzahl der Dauerparkenden in den Teilzonen
4.3.3 Illegal Parkende
Der Anteil illegal geparkter Fahrzeuge (an allen abgestellten K fz) beträgt im Mittel zwi-
schen 4 und 6 %. Auffällig ist jedoch, dass trotz einer geringe ren Auslastung tagsüber
die Anzahl und der Anteil illegal abgestellter Fahrzeuge ansteigt. Besonders deutlich ist
dies in Zone A, wo um 16 Uhr sogar 8 % aller Kfz illegal gepark t sind. Gehäuft treten
illegal Parkende in der Karlstraße sowie jeweils im östlichen T eil der Kiesstraße, der
Heinrichstraße sowie der Mathildenstraße auf.
Abbildung 5: Anzahl der illegal Parkenden in den Teilzonen
542
138
341
63
290
51
204
35
0
100
200
300
400
500
600
Gesamtgebiet (1184
SP)
Zone A (313 SP) Zone B (733 SP) Zone C (138 SP)
Dauerparkende Dauerparkende mit Stadtkennzeichen
0
10
20
30
40
50
60
70
Gesamtgebiet (1184
SP)
Zone A (313 SP) Zone B (733 SP) Zone C (138 SP)
4 Uhr 10 Uhr 16 Uhr
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 11
5 ANFORDERUNGEN AN DA S PARKRAUMKONZEPT
5.1 Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt
In Darmstadt wurden ausgehend vom Zentrum bereits fünf Parkraum bewirtschaftungs-
zonen eingeführt (Innenstadt, Innenstadt Süd, Innenstadt West, Kapellplatzviertel Nord,
Bessungen Nord). Eine sukzessive Einführung in weiteren innenst adtnahen Quertieren
ist geplant bzw. bereits in der Umsetzungsphase.
Wesentliche Gründe für die Einführung der Parkraumbewirtschaftu ngszonen waren die
wachsenden Schwierigkeiten der BewohnerInnen, Stellplätze zu fi nden, Beeinträchti-
gungen des Anliefer- und Dienstleistungsverkehrs sowie die Zuna hme des Parksuch-
verkehrs und illegaler Parkvorgänge.
Mit der Bewirtschaftung des Parkraums soll entsprechend eine Ve rringerung des Park-
suchverkehrs und damit auch des städtischen Verkehrsaufkommens erreicht und
gleichzeitig die Parkraumsituation für BewohnerInnen verbessert werden. Verbunden
mit der Steuerung des Parkraumangebots sollen bisher für den MI V reservierte Flä-
chen für andere Verkehrsmittel oder die Stärkung der Aufenthalt sfunktion genutzt wer-
den. Zusammen mit einer Angebotsverbesserung im Umweltverbund s oll so auch eine
Verkehrsverlagerung auf nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden.
Zentrale Parameter der Umsetzung in Darmstadt sind:
• Einrichtung vorzugsweise mit Zonenbeschilderung,
• Mischprinzip (sowohl BewohnerInnen als auch FremdparkerInnen können grund-
sätzlich überall parken),
• Parken wird generell kostenpflichtig,
• Parken für BewohnerInnen mit Ausnahmegenehmigung nach §46 StV O möglich
(120 Euro / Jahr),
• Parkdauerbeschränkungen (je nach örtlichen Gegebenheiten 1/2 h, 1h, 2h, 4h
oder 24h),
• Bewirtschaftungsdauer in der Regel 8 – 20 Uhr, evtl. Umstellu ng auf 22 Uhr mög-
lich,
• Lösen von Parkscheinen über Mobiltelefone (zukünftig auf regi onaler Plattform),
• Umsetzung weiterer Maßnahmen nach Bedarf, z.B. Markierungen, Parkverbote
(Gehwegparken), Änderung der Verkehrsführung (z.B. Einbahnstraßen) etc.,
• Öffentlichkeitsarbeit bei jeder Einführung einer PBW-Zone,
• Berücksichtigung der Interessen von Bewohnerschaft, z.B. durc h die Ausgabe von
sog. 10er-Blocks von temporären Parkerlaubnissen, und ggf. Gewe rbetreibenden
z.B. durch Gültigkeitserlaubnis des Handwerkerparkausweises Rhein-Main.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 12
5.2 Spezifische Anforderungen im Kapellplatzviertel Süd
Der Großteil des südlichen Kapellplatzviertels ist durch Wohnnu tzung geprägt. An eini-
gen Stellen ergeben sich dennoch besondere Anforderungen. Hier ist insbesondere
das Parken im Umfeld der Viktoriaschule (und übergangsweise auc h noch der Hein-
rich-Hoffmann-Schule) zu beachten. So ergibt sich z.B. durch Ho l-/Bringverkehre mor-
gens und mittags ein lokal deutlich höheres Verkehrsaufkommen. Während der Schul-
zeiten besteht zudem ein erhöhter Stellplatzbedarf durch Lehrkr äfte und ältere Schüle-
rInnen.
Die starke Konzentration von Dienstleistungsbetrieben und Einka ufsmöglichkeiten an
einigen Stellen (besonders im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle n) erzeugt einen
zeitweise recht hohen Stellplatzbedarf an einzelnen Standorten. Im Umfeld ist tagsüber
entsprechend von einem erhöhten Bedarf an Kurzzeitparkplätzen a uszugehen. Mögli-
cherweise besteht auch die Notwendigkeit, zumindest zeitweise L adezonen für Ge-
schäfte einzurichten, um eine konfliktfreie Anlieferung zu gewährleisten.
Die unterschiedlichen Anforderungen aufgrund dieser Nutzungen i m Untersuchungs-
gebiet sind bei der zeitlichen und räumlichen Ausgestaltung der Parkierungsregelun-
gen entsprechend zu berücksichtigen. Das Ziel ist hierbei, durc h angepasste Parkie-
rungsregeln lokale Überlastungen der Straßen zu vermeiden und g leichzeitig die
Barrierefreiheit auf den Gehwegen im Umfeld dieser Nutzungen si cherzustellen. Dies
gilt vor allem im Hinblick auf die Sicherheit der Schulwege.
Sofern sich die Geschäfts- bzw. Betriebszeiten nicht zu stark ü berschneiden, erscheint
eine wechselseitige Nutzung von Stellplätzen durch unterschiedl iche NutzerInnengrup-
pen denkbar. Inwiefern dies umgesetzt werden kann, wäre für die einzelnen Standorte
noch genauer zu prüfen. Bei Nutzungen, die eher im Inneren des Untersuchungsge-
biets liegen und bei denen im Umfeld lediglich Wohnnutzungen vo rhanden sind, er-
scheint eine wechselseitige Nutzung tendenziell einfacher möglich.
Die Analyse der aktuellen Verkehrssituation verdeutlicht, dass an den Straßen, die die
höchsten Verkehrsdichten aufweisen, gleichzeitig der Großteil d er Nutzungen konzen-
triert ist. Dies kann zumindest an manchen Stellen zu Konflikte n führen, z.B. zwischen
Parksuch- und Durchgangsverkehr oder durch Kurzzeitparker, die durch Parken in
zweiter Reihe Kfz-Fahrspuren oder auch den Fahrweg der Straßenb ahn blockieren.
Bei der Festlegung der Parkierungsregelungen sind diese potenzi ellen Konfliktpunkte
entsprechend zu berücksichtigen.
Als zentrale Erkenntnis der Verkehrserhebung lässt sich festhal ten, dass sowohl im
Gesamtgebiet als auch in allen Teilzonen zu allen Zählzeitpunkten eine sehr hohe Aus-
lastung (Minimum 87 %, Maximum 100 %) vorliegt. Dabei zeigt sic h ein uneinheitlicher
Tagesverlauf bei der Auslastung in den Teilzonen und auch in ei nzelnen Straßenab-
schnitten. Während manche Straßenabschnitte teilweise mehrmals täglich oder sogar
durchgängig überlastet sind, weisen andere Abschnitte keine Aus lastungen über 70 %
auf.
Aus der Erhebung wird außerdem erkennbar, dass die Stellplätze im Quartier primär
von der Wohnbevölkerung genutzt werden. So sind mindestens 65 % der Stellplätze im
Gesamtgebiet auch tagsüber durch Kfz Bewohnender belegt. Insges amt 45 % der ge-
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 13
nutzten Stellplätze am Stichtag waren durch Dauerparkende beleg t. Die Bewohnenden
nutzen für ihre Kfz dabei nur teilweise ein städtisches Kennzeichen.
Als Grundlage für ein langfristig tragfähiges Parkraumbewirtsch aftungskonzept ist aus-
gehend vom Bestand zu prüfen, welche Parkierungsregelungen unter Berücksichtigung
der aktuellen Richtlinien in den einzelnen Straßenabschnitten m öglich sind. Hierbei
sind auch eventuelle Einschränkungen durch das Freihalten von F euerwehrzufahrten
zu beachten. Danach kann ermittelt werden, in welchem Umfang zu künftig im Untersu-
chungsgebiet legal nutzbare Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können. Auf-
grund der oft deutlich zu geringen nutzbaren Gehwegbreiten in v ielen Straßen ist zu
erwarten, dass bei einer konsequenten Anwendung aktueller Richt linien die Anzahl der
Stellplätze im Vergleich zur heutigen Parkierungspraxis abschni ttsweise teils deutlich
reduziert werden müsste.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 14
6 PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPT
KAPELLPLATZVIERTEL SÜD
6.1 Gesamtkonzept
6.1.1 Leitlinien des Konzepts
Um den Parkdruck und den Parksuchverkehr innerhalb des Untersuc hungsgebiets
wirksam zu reduzieren, sollte flächendeckend der Parkraum bewir tschaftet werden. Da
nachts und am Sonntag nur wenig Dienstleistungs- und Gewerbebet riebe geöffnet ha-
ben wird eine Bewirtschaftung von Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr als
ausreichend erachtet. Grundsätzlich bleibt das Parken für alle überall möglich. Im Um-
feld der Geschäfte sollte in einzelnen Straßenabschnitten die H öchstparkdauer jedoch
auf vier Stunden beschränkt werden, um eine Belegung der Stellp lätze durch Dauer-
parkende zu verhindern.
Das Gebiet liegt vollständig in der Parkgebührenzone 2; entspre chend werden 0,50 €
pro halbe Stunde Parkzeit berechnet. Parkberechtigungen können über Parkscheinau-
tomaten vor Ort oder über das Mobiltelefon erworben werden (z.B . über Portal
Easypark).
6.1.2 Ausnahmeregelungen
BewohnerInnen der Parkraumbewirtschaftungszone Kapellplatzviert el Süd können
analog zu den bereits bestehenden Zonen für ihre Fahrzeuge eine Ausnahmengeneh-
migung gemäß § 46 StVO beantragen. Der Preis sollte sich ebenfa lls an bestehenden
Zonen orientieren. Aktuell können diese Ausnahmegenehmigungen f ür 120 € jährlich
erworben werden.
Für BesucherInnen können die BewohnerInnen einen Bogen mit temp orären Parkaus-
weisen erwerben (aktuell 20 €). Ein Bogen umfasst hierbei 9 Tagesausweise und einen
Wochenausweis. Handwerksunternehmen können in der Parkraumbewir tschaftungs-
zone – wie entsprechend auch in anderen Zonen in Darmstadt – de n Handwerkpark-
ausweis Rhein-Main nutzen und ihre Fahrzeuge gebührenfrei und o hne zeitliche Be-
grenzung parken.
6.1.3 Anpassung der Parkierungsregelungen und der Verkehrsführung
Wie bereits in Kapitel 3.1 ausgeführt, führt das bisher praktiz ierte Gehwegparken in
vielen Straßen zu oftmals nicht ausreichenden nutzbaren Gehwegb reiten. Für die Neu-
planung der Parkierungsregeln wird davon ausgegangen, dass in S traßenabschnitten
mit ausreichend breiten Gehwegen (über 2,30 m) das Gehwegparken jedoch grund-
sätzlich weiter möglich bleibt. Es wären jedoch in den entsprec henden Abschnitten
Markierungen notwendig, um eine nutzbare Mindestbreite der Gehw ege von 1,80 m zu
gewährleisten. Sofern die Fahrbahnen eine ausreichende Breite a ufweisen, kann alter-
nativ abschnittsweise auch Parken auf der Fahrbahn ausgewiesen werden.
Bei Straßen mit Zweirichtungsverkehr wird eine nutzbare Mindest fahrbahnbreite von
4,70 m vorausgesetzt. Eine einseitige Ausweisung von Fahrbahnpa rken wäre entspre-
chend erst ab einer Gesamtfahrbahnbreite von 6,70 m möglich. In mehr als der Hälfte
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 15
aller Straßenabschnitte wird diese Mindestbreite nicht erreicht . In vielen dieser Ab-
schnitte sind die vorhandenen Gehwege zudem nicht breit genug, um Gehwegparken
zu ermöglichen. Bei einer konsequenten Anwendung der Richtlinie n bzw. der Vorga-
ben der Stadt Darmstadt würden im gesamten Quartier deshalb gut 500 der aktuell
genutzten 1200 Kfz-Stellplätze wegfallen. Die daraus resultiere nde neue Parkierungs-
regelung ist in Plan P 11 dargestellt. Daraus wird ersichtlich, dass insbesondere in vie-
len zentralen Straßenabschnitten (z.B. Martinstraße, Rückertstr aße, Hochstraße, Ma-
thildenstraße) keine Stellplätze mehr ausgewiesen werden könnten.
Bei Einrichtungsverkehr ist in Darmstadt eine nutzbare Mindestb reite der Fahrbahnen
von 3,55 m vorgegeben. Die Ausweisung von einseitigem Fahrbahnp arken wäre hier
entsprechend schon ab einer Gesamtfahrbahnbreite von 5,55 m mög lich. Es wird des-
halb vorgeschlagen, den Großteil der Anliegerstraßen als Einbah nstraßen auszuwei-
sen. Dadurch könnten in vielen Straßen Stellplätze auf der Fahr bahn erhalten bzw. als
Ersatz für Gehwegparken geschaffen werden. Insgesamt würden in dieser vorgeschla-
genen Planungsvariante nur ca. 200 Stellplätze wegfallen. Die d azu vorgeschlagene
Verkehrsführung und die Parkierungsregelungen sind in den Pläne n P 12 und 13 dar-
gestellt.
Im westlichen Teil des Herdwegs und der Steinackerstraße sind u nter Einhaltung der
Richtlinien – auch im Einrichtungsverkehr – die Gehwege und die Fahrbahnen gemäß
der Richtwerte zu schmal, um Stellplätze auszuweisen. Die aktue llen Stellplätze könn-
ten nur erhalten werden, wenn von den vorgegebenen Richtlinien abgewichen wird
oder bauliche Anpassungen erfolgen.
Unabhängig von der zukünftigen Ausgestaltung der Parkierungsreg elungen ist in der
Nähe von Geschäften mit häufigem Lieferverkehr die Einrichtung von Ladezonen zu
prüfen. Hierdurch fallen gegebenenfalls bisher genutzte Stellplätze weg.
6.1.4 Bauliche und technische Umsetzung
Soweit möglich sollte die Parkraumbewirtschaftung im südlichen Kapellplatzviertel mit
einer Zonenbeschilderung ausgewiesen werden. Hierzu sind bei de n entsprechenden
Ein- und Ausfahrten (23) zum Gebiet die jeweiligen Schilder zu installieren (Einfahrt:
Richtzeichen 314.1, 1052-33, 1044-30; Ausfahrt: Richtzeichen 31 4.2. Plan P14 zeigt
die Verortung der notwendigen Beschilderung. Zusätzlich müssten bei einer Umset-
zung des neuen Verkehrsführungskonzepts in den einzelnen Straße nabschnitten auch
noch die entsprechenden Schilder aufgestellt werden (Vorschrift zeichen 220-10 bzw.
220-20 sowie 250).
Parkscheinautomaten sollten in der Regel innerhalb eines Radius von 75 m (Sichtlinie)
erreichbar sein. Um das gesamte Gebiet zu erschließen sind hier für insgesamt 30 Au-
tomaten notwendig. Aktuell ist mit Anschaffungskosten von etwa 6200 € je Einheit zu
kalkulieren. Die vorgeschlagenen Standorte der Automaten sind e benfalls in Plan P14
dargestellt.
Schließlich sollten die Informationen zur Parkraumbewirtschaftu ng in alle relevanten
städtischen Leit- und Informationssysteme aufgenommen werden. D ies umfasst im
Wesentlichen:
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 16
Informationsportale und Formulare für das Bewohnerparken,
Städtische Karten- und Geoinformationsdienste,
Informations- und Buchungsportale zum (Handy-)Parken.
6.1.5 Zeitliche Umsetzung
In einer ersten Phase wurde bis März 2021 die Bestandsanalyse u nd die Erstellung
des Parkraumbewirtschaftungskonzepts abgeschlossen. Abbildung 6 zeigt die weiteren
notwendigen Schritte zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung . Aufgrund der Co-
rona-Pandemie und der daraus resultierenden Verzögerung vieler Planungs- und Um-
setzungsprozesse wird auf eine zeitliche Konkretisierung der nä chsten Projektphasen
verzichtet.
Abbildung 6: Zeitliche Umsetzung
6.2 Kosten- und Einnahmenschätzung
6.2.1 Kostenschätzung
Die zugrunde gelegten Kostensätze basieren auf Angaben der Stad t Darmstadt bzw.
wurden aus früheren Parkraumbewirtschaftungskonzepten – unter B erücksichtigung
zwischenzeitlicher Preissteigerungen/Inflation – übernommen. In Tabelle 3 sind die
abgeschätzten Kosten für die Einführung der Parkraumbewirtschaf tung dargestellt. Es
wird hierbei davon ausgegangen, dass für die Parkraumüberwachun g im Kapellplatz-
viertel Süd dauerhaft zusätzliches Personal eingesetzt wird. Insgesamt ergeben sich so
ca. 201.200 € einmalige und ca. 65.500 € jährliche Kosten durch die Parkraumbewirt-
schaftung.
Phase 1: bis
März 2021
• Analyse und Verkehrserhebung
• Konzeptentwurf und Abstimmung
• Fertigstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts
Phase 2
• gemeinsame Begehung mit BürgerInnen oder Online-
Information/Befragung
• Verabschiedung notwendiger Beschlüsse in den städtischen
Gremien
• Aufstellen der Beschilderung und der Parkscheinautomaten
• Information der BürgerInnen über Start der
Parkraumbewirtschaftung
• Informationen zur Parkraumbewirtschaftung in städtische Leit-
/Informationssysteme integrieren
Phase 3
• Einführung der Parkraumbewirtschaftung
• sukzessive Umsetzung ergänzender Empfehlungen/ Maßnahmen
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 17
Tabelle 3: Kostenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung
Maßnahme einmalige
Kosten pro
Einheit
jährliche
Unterhalts-
und Perso-
nalkosten
Anzahl geschätzte Kosten
einmalig jährlich
Beschilderung der PBZ
330 €
- € 46 15.180 €
Aufstellung & Unterhalt
Parkscheinautomaten
6.200 €
900 € 30 186.000 € 27.000 €
Parkraumüberwachung 38.500 € 1 - € 38.500 €
201.180 € 65.500 €
Nicht enthalten sind in der Kalkulation mögliche Zusatzaufwendu ngen innerhalb der
städtischen Verwaltung (z.B. für die Ausstellung der Bewohnerpa rkausweise). Weitere
Kosten ergeben sich durch notwendige Beschilderungen und Markie rungen aufgrund
einer Anpassung der Parkierungsregelungen. Die genaue finanziel le Aufwand hierfür
kann jedoch erst nach einer Entscheidung für eine bestimmte Pla nungsvariante ermit-
telt werden.
Die Kosten für Mobilitätsmanagement und weitere Mobilitätsangebote können ebenfalls
erst konkret ermittelt werden, wenn Umfang, Ausgestaltung und O rganisationsmodelle
der Angebote geklärt sind.
6.2.2 Einnahmenschätzung
Grundlage für die Einnahmenschätzung ist die Planungsvariante m it Einrichtungsver-
kehr, bei der etwa 1.000 öffentliche Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können.
Bei der Einnahmenschätzung wird ebenfalls auf Erfahrungen und E rkenntnisse bereits
umgesetzter Parkraumbewirtschaftungskonzepte zurückgegriffen. E s wird entspre-
chend davon ausgegangen, dass etwa 80% der BewohnerInnen mit PK W, die bisher
ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum abgestellt haben, eine Ausnahmegenehmi-
gung beantragen (entspricht ca. 950 Personen).
Für die externen ParkerInnen wird nach Einführung der Parkraumb ewirtschaftung mit
einem Rückgang um 20 % gerechnet. Dies bedeutet, dass statt der aktuell ca. 320
tagsüber dauerhaft durch Besuchende genutzten Stellplätze nur n och ca. 250 belegt
wären (10 Stunden täglich an 300 Tagen, Kostensatz 1€/Stunde).
Tabelle 4: Einnahmenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung
Einnahmen aus
Parkraumbewirtschaftung
Einnahmen pro
Einheit und Jahr
Anzahl gesamte Einnahmen
pro Jahr
BewohnerInnenparkausweise 120 € 950 114.000 €
Parkgebühren 3.000 € 250 750.000 €
864.000 €
Aufgrund der Kalkulation kann v on jährlichen Einnahmen im Umfan g von etwa
864.000€ ausgegangen werden. Es ist deshalb zu erwarten, dass a uch nach Abzug
der jährlichen Kosten ein großer Überschuss aus der Parkraumbew irtschaftung ver-
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 18
bleibt. Dieser könnte z.B. für die Finanzierung eines quartiers bezogenen Mobilitätsma-
nagements oder zusätzlicher Mobilitätsangebote genutzt werden.
6.3 Ergänzende Empfehlungen und Ausblick
6.3.1 Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sollte von umfangrei chen, positiv ge-
richteten Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden. Dadurch können Unklar-
heiten vermieden und zumindest teilweise mögliche Vorbehalte in nerhalb der Wohnbe-
völkerung abgebaut werden. Der Fokus sollte nicht nur auf der D arstellung möglicher
Einschränkungen und zusätzlicher Anforderungen liegen. Vielmehr sollten die damit
verbundenen Vorteile (weniger Parksuchverkehr, Verbesserungen f ür den Fuß- und
Radverkehr, zusätzliche Mobilitätsangebote etc.) beworben werden.
Nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist eine regelm äßige Kontrolle in-
nerhalb des Quartiers ein wichtiger Erfolgsfaktor. Nach der Eta blierung aller Maßnah-
men und Angebote sollte in einem gewissen zeitlichen Abstand ei ne Evaluation des
Konzepts vorgenommen werden, um Potentiale für Korrekturen und Verbesserung zu
ermitteln.
6.3.2 Mobilitätsmanagement und ergänzende Mobilitätsangebote
Um den Rad- und Fußverkehr im Quartier zu stärken und die Nutzu ng alternativer
Mobilitätsangebote zum Auto zu fördern wird eine Umsetzung vers chiedener Maßnah-
men parallel zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung vorgeschlagen.
Zeitnah könnte ein quartiersbezogenes Mobilitätsmanagement eingeführt werden.
So könnten z.B. vor Ort Informations- und Beratungsangebote ber eitgestellt, ein Mobili-
tätsplan für das Quartier erstellt und an die BewohnerInnen verteilt werden, Gutscheine
für BewohnerInnen zur unverbindlichen Nutzung der lokalen Mobil itätsangebote aus-
gegeben werden. Auch für die Schulen und lokale Betriebe sollte Mobilitätsmanage-
ment angeboten werden.
Mittelfristig könnten an vier bis fünf Standorten im Quartier ( ehemaliger Standort der
Heinrich-Hoffmann-Schule, Kiesstraße/Roßdörfer Platz, Ilse Lang ner-Platz, Freiberger
Platz und Umfeld, Parkplatz Heinrichstraße/Martinstraße) Mobilitätsstationen errichtet
werden. Dort sollten Car- und Bikesharing sowie Abstellmöglichk eiten für Fahrräder
angeboten werden. Optional sind weitere Angebote (z.B. Lastenra dverleih etc.) denk-
bar. Zudem sollten im Quartier in regelmäßigen Abständen Lademö glichkeiten für E-
Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Der ehemalige, zentral gelegene Standort
Heinrich-Hoffmann-Schule würde sich im Rahmen der städtebaulich en Neuentwicklung
als Standort für eine Quartiersgarage anbieten. Dies könnte auch wirksam dazu bei-
tragen, mögliche Konkurrenzen um Stellplätze im Umfeld der Vikt oriaschule zu redu-
zieren.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 19
6.3.3 Ausblick
Zunächst ist ausschließlich die Einführung der Parkraumbewirtsc haftung geplant, eine
umfassende Neuordnung der Parkierungsregelungen wird erst zu ei nem späteren Zeit-
punkt angestrebt. Während in der ersten Phase eine umfangreiche Information der
Bevölkerung (siehe Kap 6.3.1) über die bevorstehenden Änderunge n ausreichend er-
scheint, sollte vor weitergehenden Maßnahmen zur Neuregelung de s Parkens im
Quartier eine gemeinsame Begehung mit der Bewohnerschaft durchg eführt werden
und/oder alternative Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. über Onlin e-Portale, Workshops)
angeboten werden. So können bereits vor der eigentlichen Umsetz ung potenzielle Hin-
dernisse und Probleme identifiziert und die Planung entsprechen d angepasst werden.
Gleichzeitig können diese Beteiligungsverfahren auch genutzt we rden, um die Ausstat-
tung, Gestaltung und Umsetzung der Mobilitätsangebote bzw. der Mobilitätsstationen
gemeinsam mit der Bevölkerung zu entwickeln.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 20
7 ANLAGEN
A1 Nutzungen im Untersuchungsgebiet
A2 Einteilung der Straßenabschnitte
A3 Grunddaten der Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet
A4 Vergleich der Stellplatzzahlen in den verschiedenen Variant en
Pläne
P1 .1 Nutzungen im Untersuchungsgebiet
P1.2 Nutzungen im Umfeld Freiberger Platz/ Roßdörfer Platz
P2 Verkehrsführung und verkehrsrechtliche Regelungen (tagsüber)
P3 ÖPNV-Angebot
P4 Parkierungsregelungen und -praxis im Bestand
P5 Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum
P6 Stellplatzangebot auf privaten Flächen
P7 Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (4 Uhr)
P8 Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (10 Uhr )
P9 Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (16 Uhr)
P10 Belegung der öffentlichen Parkstände durch Dauerparkende
P11 Parkierungsregelungen Planung – Zweirichtungsverkehr
P12 Parkierungsregelungen Planung – Einrichtungsverkehr
P13 Verkehrsführung – Einrichtungsverkehr
P14 Standorte Parkscheinautomaten und Beschilderung
Beratungsverlauf (4)
Orte (14)
- Karlstraße
- Sandbergstraße 65
- Nieder-Ramstädter Straße
- Heinrichstraße
- Steinackerstraße
- Martinstraße
- Hochstraße
- Hoffmannstraße
- Mathildenstraße
- Kiesstraße
- Kapellplatz
- Herdweg
- Luisenplatz
- Schulstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0176
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.06.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00