Mandari Insight

2022/0176

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Bessungen Ost'

Magistratsvorlage 02.06.2022

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Punkt 12: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Bessungen Ost" 
 (V-Nr. 2022/0176) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP und AfD

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Punkt 7: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Bessungen Ost" 
 (V-Nr. 2022/0176) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Anlage 1

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Bürgerpark-viertel
MartinsviertelWest
MartinsviertelOst
Mathildenhöhe(MA)
Kapellplatz-viertel(K/Sch;K)
Woogsviertel(WO)
BessungenOst(BE2)
Innenstadt(i)
Innen Süd(i)
Johannesviertel(JO)
Innen West(i)
VerlegerviertelNord
Bessungen West
Bessungen Süd
BessungenNord(BE1)
Pallaswiesenviertel Ost
VerlegerviertelSüd
ErweiterungBessungen Süd
PaulusviertelNord
Lichtwiese
Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitätsamtAbteilungKonzeptionelle Mobilitätsplanung
N
Parkraumbewirtschaftszonenbereits umgesetztUmsetzung geplant 2022Umsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024 - 2025Umsetzung folgt nach 2025

2022/0176

8669 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0176 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000 / 066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Bessungen Ost"  
 
Vorlage vom: 02.06.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsausgabereste im aktuellen Haushaltsjahr unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die 
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan Bessungen Ost  
Anlage 2_Parkraumuntersuchung Bessungen Ost ( Arbeitstitel_Kapellplatzviertel 
Süd) 
Anlage 3_Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung  
Anlage 4_Kosten -Einnahmeschätzung_nichtöffentlich  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.06.2022 
 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung, 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Bessungen Ost“ (Anlage 1) für die Umsetzung 
vorgesehen. In dem anhängenden Parkraumbewirtschaftungskonzept des Ingenieurbüros 
Steteplanung  (Anlage 2) trägt das Gebiet noch den Arbeitstitel „Kapellplatzviertel Süd“. Der 
Name wurde aufgrund der örtlichen Lage angepasst. Die Gebietsgrenzen aus dem Konzept 
„Kapellplatzviertel Süd“ und dem geplanten Gebiet „Bessungen Ost“ sind identis ch. 
Grundsätzlich enthält die Abgrenzung des Gebiets südöstlich der Innenstadt Anteile der 
Stadtteile 100 Stadtmitte und 400 Bessungen, was eine allgemein griffige Benennung 
erschwert.  In der späteren Umsetzungspraxis hat dies jedoch kaum eine Auswirkung.  
 
Es handelt sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit vielen, teilweise großen, 
Kreuzungsbereichen. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern, 
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf den 
Gehwegen statt. In dem Gebiet gibt es ca. 1.200 Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum. 
Hierbei handelt es sich größtenteils um geduldetes Gehwegparken mit oft weniger als 
anderthalb Metern, teils sogar unter einem Meter Restgehwegbreite.  
 
Der gemäß Straßenverkehr sordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um 
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde 2020 durch eine Erhebung vom 
Ingenieurbüro Steteplanung nachgewiesen. Hierfür wurde um 4 Uhr, 10 Uhr und 16 Uhr die 
Stellplatzauslastung ermittelt, welche d urchgehend über 90 %, morgens um 4 Uhr sogar bei 
99 % lag. Vor dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als 
absolut überlastet anzusehen. Ein Großteil der parkenden Fahrzeuge kann aufgrund der 
Erhebungsergebnisse vermutlich Anw ohnenden zugeordnet werden. In dem Gebiet gibt es 
402 gemeldete Kfz je 1.000 Einwohner, davon 327 private Pkw. Mit ca. 4.400 Einwohnern in 
dem Gebiet ergibt das ca. 1.800 Kfz, davon 1.450 private Pkw. Es wurden mindestens 900 
private Stellplätze ermittelt.  Somit ergibt sich eine Gesamtkapazität von mindestens 2.100 
Stellplätzen in Bessungen Ost und es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten 
Stellplatzkapazitäten erfasst werden konnten und auch ausgelastet sind.  
 
Im Mai wurden alle Bewohnerinnen und B ewohner sowie ansässige Geschäfte und 
Gewerbetreibende des Gebietes mittels Flyer über die zukünftige Maßnahme informiert. Der 
Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu 
setzen. Außerdem werden sie im Flyer auf gefordert, Anmerkungen und Anregungen zur 
derzeitigen Parksituation und den persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt 
zu melden. Diese Anregungen werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige 
Quartiersgestaltung miteinbezogen.  
 
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich und westlich der Nieder -
Ramstädter-Straße, östlich der Karlstraße und nördlich des Herdwegs.  
 
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt und 
Parkgebühren erhoben werden. Die Parkscheinautomaten sind mit einem EC -Karten-Terminal 
ausgestattet, um den Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten 
anzubieten. Als Alternative wird das Handy -Parken für das Entrichten der Parkgebühren

- 4 - 
angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Gebieten „Innenstadt“, 
„Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Woogsviertel“ und „Mathildenhöhe“ angeboten – 
und wird um das Quartier „Bessungen Ost“ erweitert.  
Die Parkgebühren betragen nach der Par kgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von zwei 
Stunden, vorgesehen.  
 
Gemeldete Anwohnen de des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, nach 
§ 46 Straßenverkehrsordnung, für 120 Euro pro Jahr beantragen. Mit der 
Ausnahmegenehmigung werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an 
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstpark dauer befreit.  
 
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten. Diese 
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“, „Mathildenhöhe“ und 
„Woogsviertel“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und eine r Wochenkarte 
erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen Parkzone gültig. 
Hierfür sind das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und diese 
sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der 
Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer 
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro 
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
 
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung  
 
Insgesamt werden ca. 30 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf 
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung, zwischen den 
Parkscheinautomaten, geachtet.  
 
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebrach t. 
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der 
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.  
 
 
Kontrollen 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung des Parkdrucks 
nicht erreicht werden. Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im Rahmen des 
Stellenplanverfahrens  bereitgestellt.

- 5 - 
Änderungen im öffentlichen Parkraum  
 
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Stellplatzangebot, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume.  
Dies wird wie bei den vorangegangenen Quartiere n „Mathildenhöhe“ und „Woogsviertel“ im 
Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die Umverteilung bzw. eine Reduzierung des 
Parkdrucks durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.  
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Ost wird  für das vierte Quartal 
2022 anvisiert. Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über den 
genauen Zeitpunkt informiert.  
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Michael Kolmer    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 3

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Parkraumbewirtschaftungskonzept 
Kapellplatzviertel Süd 
Darmstadt, März 2021 
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 
Anlage 2

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 
Parkraumbewirtschaftungskonzept für das Ka-
pellplatzviertel Süd in Darmstadt 
 
 
 
Durchführung:   März 2020 bis März 2021 
 
Auftraggeberin:  Stadt Darmstadt 
 
Bearbeitung:    StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 
        Sandbergstraße 65 
        64285 Darmstadt 
 
        Telefon:   +49-(0)6151-65233 
Fax:    +49-(0)6151-662035 
        E-Mail:   kontakt@steteplanung.de 
Internet:   www.steteplanung.de 
 
Dipl.-Ing. Gisela Stete 
Andreas Blechschmidt, M.A.  
Anna-Lisa Geißler, B.Sc. 
Timm Schürmann, B.A. 
Linus Neugebauer, B.Eng. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, März 2021

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
INHALT                          S EITE 
1  Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................ 1 
2  Das Untersuchungsgebiet „Kapellplatzviertel Süd“ ............................................... 2 
2.1  Allgemeine Kenndaten ................................................................................. 2 
2.2  Nutzungen im Untersuchungsgebiet ............................................................ 3 
2.3  Verkehrssituation - Straßennetz und ÖPNV-Angebot .................................. 3 
3  Parkierungspraxis und Parkraumangebot im Bestand .......................................... 4 
3.1  Parkierungspraxis ........................................................................................ 4 
3.2  Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten 
Grundstücksflächen ..................................................................................... 5 
4  Nachfrage im ruhenden Verkehr ........................................................................... 7 
4.1  Erhebungs- und Auswertungsmethodik ....................................................... 7 
4.2  Auswertung der zeitlichen und räumlichen Belegung der Stellplätze .......... 8 
4.3  Ergänzende Auswertungen .......................................................................... 8 
5  Anforderungen an das Parkraumkonzept ............................................................ 11 
5.1  Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt ..................................................... 11 
5.2  Spezifische Anforderungen im Kapellplatzviertel Süd ................................ 12 
6  Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel Süd .................................. 14 
6.1  Gesamtkonzept .......................................................................................... 14 
6.2  Kosten- und Einnahmenschätzung ............................................................ 16 
6.3  Ergänzende Empfehlungen und Ausblick .................................................. 18 
7  Anlagen ............................................................................................................... 20

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
ANHANG 
A1  Nutzungen im Untersuchungsgebiet 
A2  Einteilung der Straßenabschnitte 
A3  Grunddaten der Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet 
A4  Vergleich der Stellplatzzahlen in den verschiedenen Varianten 
 
Pläne 
P1 .1 Nutzungen im Untersuchungsgebiet 
P1.2 Nutzungen im Umfeld Freiberger Platz/ Roßdörfer Platz 
P2  Verkehrsführung und verkehrsrechtliche Regelungen (tagsüber) 
P3  ÖPNV-Angebot  
P4  Parkierungsregelungen und -praxis im Bestand 
P5  Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum  
P6  Stellplatzangebot auf privaten Flächen 
P7  Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (4 Uhr) 
P8  Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (10 Uhr ) 
P9  Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (16 Uhr)  
P10 Belegung der öffentlichen Parkstände durch Dauerparkende 
P11 Parkierungsregelungen Planung – Zweirichtungsverkehr 
P12  Parkierungsregelungen Planung – Einrichtungsverkehr 
P13  Verkehrsführung – Einrichtungsverkehr 
P14   Standorte Parkscheinautomaten und Beschilderung 
 
KARTEN- & DATENGRUNDLAGEN 
Stadt Darmstadt – Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung (2020a): Datenreport 2019. 
Verfügbar unter: www.darmstadt.de/standort/statistik-und-stadtforschung/datenreport-
2019 
Stadt Darmstadt – Vermessungsamt (2020b): Stadtatlas Darmstadt. Verfügbar unter: 
stadtatlas.darmstadt.de

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
ABBILDUNGEN IM TEXT                        SEITE 
Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und der Teilzonen ...................... 2 
Abbildung 2: Parkierungspraxis im Untersuchungsgebiet .............................................. 4 
Abbildung 3: Auslastung der nutzbaren Parkstände im Tagesverlauf ............................ 8 
Abbildung 4: Anzahl der Dauerparkenden in den Teilzonen ........................................ 10 
Abbildung 5: Anzahl der illegal Parkenden in den Teilzonen ........................................ 10 
Abbildung 6: Zeitliche Umsetzung ................................................................................ 16 
 
TABELLEN IM TEXT                                             SEITE 
Tabelle 1: Öffentliches & privates Stellplatzangebot (soweit bekannt) ........................... 6 
Tabelle 2: Anzahl und Anteil der Kfz der Bewohnenden ................................................ 9 
Tabelle 3: Kostenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung .................................... 17 
Tabelle 4: Einnahmenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung ............................. 17

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  1 
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll sukzessive die im Verk ehrsentwicklungsplan 
empfohlene Parkraumbewirtschaftu ng (Beschluss VEP Darmstadt 200 7) flächende-
ckend umgesetzt werden. Ergänzend zu den bereits umgesetzten Qu artieren werden 
derzeit die erforderlichen fachlichen Untersuchungen für weitere Quartiere erstellt.   
So sollen für das südliche Kapellplatzviertel die erforderliche n Vorarbeiten für die Um-
setzung erstellt und damit ein wichtiger räumlicher Baustein er gänzt werden. Für das 
nördlich angrenzende Kapellplatzviertel Nord sowie das westlich  angrenzende Quartier 
Bessungen Nord wurden die Untersuchungen bereits abgeschlossen und die Park-
raumbewirtschaftung eingeführt. Mit dem nun zu erstellenden Ums etzungskonzept 
Kapellplatzviertel Süd sollen die Übergänge verzahnt und die Ka rlstraße und die Nie-
der-Ramstädter-Straße (jeweils bis zum Herdweg) vollständig einbezogen werden. 
Im Kapellplatzviertel Süd sind zwei Schulen angesiedelt (Heinri ch-Hoffmann-
Grundschule, Gymnasium Viktoriaschule) von denen teils eine hoh e Nachfrage nach 
Parkraum durch Nicht-BewohnerInnen ausgeht, verbunden mit der e ntsprechenden 
Konkurrenz um das knappe Gut Parkraum mit der Bewohnerschaft im  Umfeld. Die Be-
lange von beiden Gruppen – also auch der Lehrer- und Schülersch aft – sind in ange-
messener Weise zu berücksichtigen.  
Als Grundlage wurde eine Erhebung im ruhenden Verkehr (Parkraum angebot und 
Parkraumnachfrage) und eine umfassende Analyse der örtlichen Ge gebenheiten 
durchgeführt. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Parkraumb ewirtschaftungskon-
zept entwickelt, das die örtlichen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen An-
forderungen berücksichtigt und in das gesamtstädtische Parkraum konzept sowie die 
Konzepte für die angrenzenden Quartiere integriert werden kann.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  2 
2 DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET „ KAPELLPLATZVIERTEL SÜD“ 
2.1 Allgemeine Kenndaten 
Das Untersuchungsgebiet „Kapellplatzviertel Süd“ liegt südöstli ch der Darmstädter In-
nenstadt, zwischen 500 bis 1200 m vom zentralen Luisenplatz ent fernt. Das Areal um-
fasst eine Fläche von etwa 35,5 ha. Im Norden und Osten wird da s Untersuchungsge-
biet durch die Nieder-Ramstädter Straße, im Süden durch den Her dweg und im Wes-
ten durch die Karlstraße abgegrenzt. Für die weitere Analyse un d die Verkehrserhe-
bung wurde das Untersuchungsgebiet in drei Teilzonen gegliedert , die Abgrenzung 
zeigt Abbildung 1. 
 
    Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und der Te ilzonen 
Das Areal liegt zum größten Teil im statistischen Bezirk 140 (K apellplatzviertel). Auf 
Basis der statistischen Daten zu diesem Bezirk kann abgeschätzt  werden, dass Ende 
2018 dort etwa 4.400 EinwohnerInnen in 2.800 Hauhalten lebten. Insgesamt weist das 
Kapellplatzviertel die fünfthöchste Einwohnerdichte aller stati stischen Bezirke in Darm-
stadt auf (123,7 EinwohnerInnen pro Hektar). Mehr als 62 % der EinwohnerInnen leben 
in 1-Personen-Haushalten. Der Altersschnitt liegt im Kapellplat zviertel etwas unter dem 
der Gesamtstadt.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  3 
Ende 2018 waren im statistischen Bezirk 402 Kfz, davon 327 priv ate Pkw, je 1.000 
EinwohnerInnen gemeldet. Im gesamten Stadtgebiet lagen die ents prechenden Werte 
mit 542 Kfz/1.000 EinwohnerInnen bzw. 372 privaten Pkw/1000 Ein wohnerInnen deut-
lich höher (Stadt Darmstadt 2020a). 
2.2 Nutzungen im Untersuchungsgebiet 
Das Untersuchungsgebiet ist vor allem durch Wohnnutzungen geprä gt. Entlang der 
Hauptachsen sind jedoch auch in größerem Umfang verschiedenste Dienstleistungen, 
Nahversorger und Einzelhändler, Sozial-,  Bildungs- und Kulture inrichtungen, Gastro-
nomie und Freizeitangebote angesiedelt. Der Großteil davon befi ndet sich konzentriert 
im Umfeld der vier Straßenbahnstellen Schulstraße, Roßdörfer Pl atz, Heinrichstraße 
und Freiberger Platz. Im Anhang sind in Tabelle 1 alle bekannte n Nutzungen (Stand 
März 2020) in einer Übersicht aufgelistet, die Verortung der Nu tzungen zeigen die  
Pläne P1.1 und P1.2. 
Die beiden größten Nichtwohnnutzungen, die Viktoriaschule (vier zügiges Gymnasium, 
ca. 850 SchülerInnen, 75 Lehrkräfte) und die Heinrich-Hoffmann- Schule (zweizügige 
Grundschule, ca. 160 SchülerInnen, 15 Lehrkräfte) liegen im Zen trum des Areals. Die 
Heinrich-Hoffmann-Schule soll in den nächsten Jahren an einen a nderen Standort au-
ßerhalb des Untersuchungsgebiets verlegt werden. Auf dem bisher  von der Schule 
genutzten Gelände ist Wohnbebauung geplant. 
2.3 Verkehrssituation - Straßennetz und ÖPNV-Angebot  
2.3.1 Verkehrsführung und verkehrsrechtliche Regelungen für den MIV 
Die Nieder-Ramstädter Straße, die Karlstraße (abschnittsweise) und besonders die 
Heinrichstraße sind wichtige innerstädtische Hauptverkehrsstraß en, über die in größe-
rem Umfang auch Durchgangsverkehr abgewickelt wird. Die Heinric hstraße quert rela-
tiv zentral das Untersuchungsgebiet in West-Ost-Richtung. Die a nderen beiden Haupt-
verkehrsstraßen berühren das Areal nur am Rand (Westen, Norden und Osten). Der 
Herdweg im Süden besitzt eher eine lokale Erschließungsfunktion . Als Einbahnstraßen 
sind lediglich die Steinackerstraße und der westliche Teil des Herdwegs ausgewiesen. 
Eine Übersicht zum Straßennetz ist in Plan P2 dargestellt. Größ ere Teile des Quartiers 
sind als Tempo 30-Zone ausgewiesen. In der Heinrichstraße und d er Karlstraße (nur 
von 22 bis 6 Uhr) wurde die zulässige Geschwindigkeit ebenfalls auf 30 km/h reduziert.    
2.3.2 Erschließung durch den ÖPNV 
Das südliche Kapellplatzviertel ist durch drei Straßenbahnlinie n (2, 3, 9) mit insgesamt 
sechs Stationen in der Karlstraße bzw. der Nieder-Ramstädter St raße sehr gut in das 
Darmstädter Straßenbahnnetz eingebunden (> Plan P3). Der Großte il des Areals liegt 
weniger als 300 m (Luftlinie) von der nächsten Haltestelle entf ernt. Dadurch können 
viele wichtige Ziele in Darmstadt (Zentrum/Luisenplatz, Hauptba hnhof) schnell und 
direkt erreicht werden. An den Haltestellen Schulstraße und Roß dörfer Platz verkehren 
außerdem die Buslinien K/KU. Bis auf die Haltestellen „Heinrich straße“ und „Goethe-
straße“ sind mittlerweile alle Haltestellen barrierefrei umgebaut.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 4 
3 PARKIERUNGSPRAXIS UND P ARKRAUMANGEBOT IM BESTAND 
3.1 Parkierungspraxis  
Im Großteil des Untersuchungsgebiets wird geduldetes Gehwegparken praktiziert. In 
vielen Straßen werden dabei die für Barrierefreiheit notwendige n Gehwegbreiten un-
terschritten. Oft stehen weniger als 1,5 m, teils sogar weniger als 1 m nutzbare Geh-
wegbreite zur Verfügung. In einzelnen Abschnitten im nördlichen  Teil wird auch gedul-
detes Fahrbahnparken praktiziert. Beispiele der Parkierungspraxis zeigt Abbildung 2. 
Das Parken im Untersuchungsgebiet ist bisher nur in wenigen Straßen offiziell gere-
gelt, die aktuellen Parkierungsregelungen und die -praxis sind in Plan P4 dargestellt. 
Eine Bewirtschaftung des Parkens findet bislang noch nicht statt, entsprechend ist im 
gesamten Untersuchungsgebiet das Parken aktuell noch zeitlich u nbegrenzt und kos-
tenlos möglich.  
Abbildung 2: Parkierungspraxis im Untersuchungsgebiet

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 5 
Aus dem Plan wird ersichtlich, dass bislang lediglich in der Ni eder-Ramstädter-Straße, 
der Karlstraße und der Martinstraße die Parkierungsregeln im ga nzen Straßenverlauf 
durch Schilder und entsprechende Markierungen vorgegeben sind. In der Nieder-
Ramstädter Straße besteht fast durchgängig ein absolutes Haltev erbot. In der Karl-
straße, der Heinrichstraße, dem Herdweg, der Hochstraße, der Ma rtinstraße und der 
Steinackerstraße wurden in größeren Abschnitten absolute und ei ngeschränkte Halte-
verbote erlassen. Zum Teil bestehen diese Halteverbote nur tagsüber an Werktagen.  
3.2 Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten 
Grundstücksflächen 
Im gesamten Untersuchungsgebiet konnten im März 2020 ganztägig ca. 1.160 Stell-
plätze im öffentlichen Straßenraum genutzt werden. Nachts stehe n nochmals 23 Stell-
plätze mehr zur Verfügung, da in drei Straßenabschnitten in der  Karl- sowie der Hoch-
straße nachts das Halteverbot aufgehoben ist. Auf einem Parkplatz an der Ecke Hein-
richstraße/Martinstraße sind weitere 41 öffentlich zugängliche Stellplätze nutzbar. Eine 
Übersicht über die aktuell genutzten bzw nutzbaren Stellplätze im öffentlichen Straßen-
raum zeigt Plan P5.  
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Großteil der Stellplätze nur geduldet und nicht 
ausgewiesen ist. Die Anzahl der öffentlich genutzten Stellplätze basiert auf einer Zäh-
lung bzw. einer Abschätzung, die im Rahmen der Bestandsaufnahme  im März 2020 
vorgenommen wurde. Außerdem ist festzuhalten, dass unter Berück sichtigung aktuel-
ler Richtlinien (z.B. vorgeschriebene Mindestbreiten für Fahrba hnen und Gehwege 
oder notwendige Feuerwehrzufahrten) möglicherweise ein Teil der  bisher genutzten 
Stellplätze nicht zulässig wäre und demzufolge im Rahmen der Parkraumbewirtschaf-
tung wegfallen könnte.  
Auf privaten Grundstücken stehen im Untersuchungsgebiet mindest ens 900 weitere 
Stellplätze zur Verfügung. Etwa 770 dieser Stellplätze sind in privaten Tiefgaragen (ca. 
390)
oder in Höfen und an Gebäuden (ca. 380) verortet. Zudem si nd im Quartier ca.
130 KundInnenstellplätze vorhanden, wobei der Großteil (ca. 114 ) einem großen Su-
permarkt an der Heinrichstraße zugeordnet ist. Die Anzahl der p rivaten Stellplätze im
Untersuchu
ngsgebiet wurde bei der Bestandsaufnahme vor Ort im M ärz 2020 sowie
durch eine ergänzende Analyse von Luftbildaufnahmen ermittelt. Dabei handelt es sich
um eine vorläufige Abschätzung, vermutlich sind im Areal noch m ehr Stellplätze auf
Privatgrund vorhanden (z.B. in innenliegenden Garagen), was im Zuge der Bestands-
aufnahme nicht ermittelt werden konnte, weil kein Zugang bestan d. Dies müsste gege-
benenfalls verifiziert werden. Das Angebot an Stellplätzen auf Privatgrund ist blockwei-
se in Plan P6 abgebildet. Insgesamt stehen somit im untersuchte n Areal mindest ens
2.105 
Stellplätze (+ 23 weitere nachts) zur Verfügung. In Tabel le 1 sind alle tagsü ber
nutzbaren Stellplätze
 nach Typen und Teilzonen differenziert aufgelistet.

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Tabelle 1: Öffentliches & privates Stellplatzangebot (soweit bekannt) 
Zone gesamt öffentlich gesamt privat gesamt
  
im öffentlichen 
(Straßen-)Raum 
in öffentlich zu-
gänglichen Parkie-
rungsanlagen 
alle Parkierungs-
typen 
in Höfen und an 
Gebäuden 
in Parkierungsan-
lagen (teils fest 
vermietet) 
Kundenstellplätze 
alle Parkierungs-
typen   
A 313 0 313 227 162 128 517 830
B 703 41 744 113 174 0 287 1031
C 146 0 146 40 55 3 98 244
alle Zonen 1162 41 1203 380 391 131 902   
2105

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4 NACHFRAGE IM RUHENDEN VERKEHR 
4.1 Erhebungs- und Au swertungsmethodik 
Um die Nachfrage nach Stellplätzen im Untersuchungsgebiet zu er fassen, wurde am 
17. September 2020 eine Erhebung des ruhenden Verkehrs durchgef ührt. Dazu wur-
den jeweils um 4 Uhr, um 10 Uhr und um 16 Uhr die Kennzeichen a ller im öffentlichen 
Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst. Aus technischen Grü nden (z.B. Baustel-
len, temporäre Sperrungen) konnten bei der Erhebung nicht alle der ca. 1.200 (tags) 
bzw. 1.220 (nachts) nutzbaren Stellplätze im Untersuchungsgebie t mit berücksichtigt 
werden. Insgesamt wurde für 1.184 (nachts 1.207) Stellplätze
1
 die Belegung im Tages-
verlauf ermittelt.  
Die wesentlichen Ziele der Erhebung waren die Erfassung der Aus lastung der Park-
stände – differenziert nach Abschnitt, Zeitpunkt, Nutzergruppen  und Meldeort der 
Fahrzeuge – sowie illegal geparkter Fahrzeuge. Für die Auswertu ng wurde nach fol-
genden Kriterien unterschieden:   
 Dauerparkende sind Fahrzeuge, die bei allen Zählungen am Stichtag am gleiche n 
Standort abgestellt waren. Hier ist mit hoher Wahrscheinlichkei t davon auszuge-
hen, dass diese Kfz Bewohnenden oder Langzeitbesuchenden zuzuordnen sind.  
 Fahrzeuge, die bereits morgens um 4 Uhr erfasst wurden, werden vermutlich 
größtenteils auch von Bewohnenden des Quartiers abgestellt. Ein  kleinerer Teil 
davon sind möglicherweise ebenfalls Besuchenden oder aber auch in Nacht-
schichten tätigen Personen zuzuordnen.   
 Fahrzeuge, die tagsüber nur an einem oder zwei Zeitpunkten  (z.B. nur um 10 
Uhr, oder um 10 Uhr und 16 Uhr etc.) erfasst wurden, können in der Regel Besu-
chenden oder Beschäftigten im Untersuchungsgebiet bzw. im Umfel d zugeordnet 
werden.  
 A l s  illegal Parkende wurden Fahrzeuge definiert, die entweder regelwidrig inner-
halb der Parkbereiche oder sogar komplett außerhalb der als Ste llplatz definierten 
Bereiche (z.B. im Halteverbot, an Kreuzungen und vor Zufahrten) abgestellt waren.  
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Verkehrserhebung  im Kontext der Coro-
na-Pandemie und der damit einhergehenden Auswirkungen auf das A lltags- und Wirt-
schaftsleben zu bewerten ist. Zwar waren zum Zeitpunkt der Erhe bung die Schulen 
nahezu im Normalbetrieb und auch die meisten Geschäfte und gast ronomischen An-
gebote (teils in reduziertem Umfang) hatten geöffnet. Es kann j edoch davon ausge-
gangen werden, dass sich im Vergleich zu früheren Jahren das Mo bilitätsverhalten der 
Bevölkerung und auch der Beschäftigen (z.B. durch vermehrtes Ar beiten im Home-
Office, anderes Einkaufsverhalten etc.) zumindest in Teilbereic hen gewandelt hat. Dies 
hat auch direkte Konsequenzen für die tageszeitliche und räumli che Nachfrage nach 
Parkraum im südlichen Kapellplatzviertel. Inwiefern und in welc hem Umfang sich diese 
                                                 
1
 Zone A:  313 (nachts 328); Zone B: 733 (nachts 741); Zone C: 138

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  8 
möglichen Änderungen verstetigen oder wieder abmildern, kann mo mentan nicht prog-
nostiziert werden.  
In den Abschnitten 4.2 und 4.3 sind kompakt die wesentlichen Er gebnisse der Ver-
kehrserhebung dargestellt, im Anhang sind ergänzende straßenbez ogene Auswertun-
gen verfügbar.  
4.2 Auswertung der zeitlichen und räumlichen Belegung der Stellplätze 
Abbildung 3 zeigt, dass im Gesamtgebiet die höchste Auslastung um 4 Uhr erreicht 
wird – fast alle nutzbaren Stellplätze sind zu diesem Zeitpunkt  belegt. Dabei sind 23 
Stellplätze nur nachts nutzbar, am Tag sind entsprechend im Min imum etwa 110 Fahr-
zeuge weniger abgestellt als nachts. So sind um 4 Uhr 1.190 von  1.207 Stellplätzen 
und um 10 Uhr 1.081 von 1.184 nutzbaren Stellplätzen belegt. Auch um 10 Uhr und um 
16 Uhr zeigt sich im Gesamtgebiet und allen Teilzonen jedoch no ch eine sehr hohe 
Auslastung der nutzbaren Parkstände, insbesondere in den Zonen A und C, wo aus-
schließlich Werte über 90 % ermittelt wurden. Die deutlichsten Schwankungen im Ta-
gesverlauf weist Zone B auf.  
In den Plänen P7, P8 und P9 sind die Auslastungen im Tagesverla uf straßenab-
schnittsweise dargestellt. Vor allem in der Karlstraße, der Kla ppacher Straße, der Kies-
straße und der Hoffmannstraße werden fast durchgängig sehr hohe  Auslastungen er-
reicht. In vielen Straßenabschnitten ist nach der Spitzenbelast ung um vier Uhr mor-
gens eine verringerte, aber immer noch recht hohe Auslastung erkennbar. 
 
Abbildung 3: Auslastung der nutzbaren Parkstände im Tagesverlauf  
4.3 Ergänzende Auswertungen 
4.3.1 Bewohnende und Besuchende 
Da im Untersuchungsgebiet keine Betriebe oder Einrichtungen verortet sind, die nachts 
geöffnet haben, sind die morgens um 4 Uhr geparkten Kfz vermutl ich ausschließlich 
der Wohnbevölkerung (vor allem des Kapellplatzviertels, eventue ll aber auch angren-
99% 99% 100% 94%91%
99%
87%
96%92% 97%
89% 95%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
Gesamtgebiet (1184 
SP)
Zone A (313 SP) Zone B (733 SP) Zone C (138 SP)
4 Uhr 10 Uhr 16 Uhr

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  9 
zender Quartiere) zuzuordnen. Das Maximum der Auslastung am Mor gen weist außer-
dem darauf hin, dass nur ein Teil der nachts von Bewohnenden be anspruchten – und 
morgens freigegebenen – Stellplätze dann tagsüber von Besuchend en und Beschäftig-
ten genutzt wird.  
296 Fahrzeuge wurden lediglich um 4 Uhr (vermutlich Wohnbevölke rung) erfasst, 209 
Kfz nur um 10 Uhr und 231 Kfz nur um 16 Uhr (vermutlich Tagesbe suchende). Weitere 
175 Fahrzeuge wurden um 4 und um 10 Uhr, 116 Fahrzeuge um 10 un d um 16 Uhr 
aufgenommen.  
In Tabelle 2 ist die Anzahl und der Anteil der Kfz der Bewohnen den dargestellt. Daraus 
wird ersichtlich, dass die Anzahl der um 10 Uhr und um 16 Uhr i m Untersuchungsge-
biet abgestellten Fahrzeuge von Bewohnenden fast gleich ist. Im  Gesamtquartier und 
in den Teilzonen sind im Umfang etwa zwei Drittel aller nachts geparkten Kfz von Be-
wohnenden auch tagsüber dort abgestellt. Etwa ein Drittel der u m 10 und 16 Uhr er-
fassten Fahrzeuge sind folglich Besuchenden zuzuordnen.  
Die Anzahl der geparkten Fahrzeuge ohne DA-Kennzeichen ist im T agesverlauf relativ 
konstant (362 – 357 – 344 Kfz). Der Anteil der geparkten Kfz mi t Stadtkennzeichen im 
Untersuchungsgebiet liegt zwischen 50,3 % und 59,3 %. 
Tabelle 2: Anzahl und Anteil der Kfz der Bewohnenden 
    
Gesamt-
gebiet Zone A Zone B Zone C 
4 Uhr  Anzahl Kfz Bewohnende 1190 322 738 130
10 Uhr Anzahl Kfz Bewohnende 769 205 475 89
  
Anteil an allen Kfz der 
Bewohnenden 65% 64% 64% 68%
  
Anteil an aktuell  
geparkten Pkw 71% 66% 74% 67%
16 Uhr Anzahl Kfz Bewohnende 757 179 491 87
  
Anteil an allen Kfz der 
Bewohnenden  64% 56% 67% 67%
  
Anteil an aktuell  
geparkten Pkw 69% 59% 75% 66%
4.3.2 Dauerparkende  
Abbildung 4 zeigt die Anzahl der Dauerparkenden im Untersuchung sgebiet. Insgesamt 
waren 542 Fahrzeuge dauerhaft an der gleichen Stelle geparkt – also auf mehr als 
45% der genutzten Stellplätze. Etwas mehr als die Hälfte davon verfügt über ein städti-
sches Autokennzeichen. Dies deutet darauf hin, dass ein größere r Teil der im Untersu-
chungsgebiet lebenden und vermutlich auch gemeldeten Personen F ahrzeuge mit an-
deren Kennzeichen besitzt bzw. nutzt. In Plan P10 ist der Anteil der Dauerparkenden je 
Straßenabschnitt visualisiert. Daraus wird erkennbar, dass insb esondere in der Hoff-
mannstraße, der Mathildenstraße und dem Herdweg in etlichen Abs chnitten mehr als 
die Hälfte der Stellplätze durch Dauerparkende belegt ist.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  10 
 
Abbildung 4: Anzahl der Dauerparkenden in den Teilzonen 
4.3.3 Illegal Parkende 
Der Anteil illegal geparkter Fahrzeuge (an allen abgestellten K fz) beträgt im Mittel zwi-
schen 4 und 6 %. Auffällig ist jedoch, dass trotz einer geringe ren Auslastung tagsüber 
die Anzahl und der Anteil illegal abgestellter Fahrzeuge ansteigt. Besonders deutlich ist 
dies in Zone A, wo um 16 Uhr sogar 8 % aller Kfz illegal gepark t sind. Gehäuft treten 
illegal Parkende in der Karlstraße sowie jeweils im östlichen T eil der Kiesstraße, der 
Heinrichstraße sowie der Mathildenstraße auf. 
 
Abbildung 5: Anzahl der illegal Parkenden in den Teilzonen 
 
 
 
542
138
341
63
290
51
204
35
0
100
200
300
400
500
600
Gesamtgebiet (1184 
SP)
Zone A (313 SP) Zone B (733 SP) Zone C (138 SP)
Dauerparkende Dauerparkende mit Stadtkennzeichen
0
10
20
30
40
50
60
70
Gesamtgebiet (1184 
SP)
Zone A (313 SP) Zone B (733 SP) Zone C (138 SP)
4 Uhr 10 Uhr 16 Uhr

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  11 
5 ANFORDERUNGEN AN DA S PARKRAUMKONZEPT 
5.1 Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt 
In Darmstadt wurden ausgehend vom Zentrum bereits fünf Parkraum bewirtschaftungs-
zonen eingeführt (Innenstadt, Innenstadt Süd, Innenstadt West, Kapellplatzviertel Nord, 
Bessungen Nord). Eine sukzessive Einführung in weiteren innenst adtnahen Quertieren 
ist geplant bzw. bereits in der Umsetzungsphase. 
Wesentliche Gründe für die Einführung der Parkraumbewirtschaftu ngszonen waren die 
wachsenden Schwierigkeiten der BewohnerInnen, Stellplätze zu fi nden, Beeinträchti-
gungen des Anliefer- und Dienstleistungsverkehrs sowie die Zuna hme des Parksuch-
verkehrs und illegaler Parkvorgänge. 
Mit der Bewirtschaftung des Parkraums soll entsprechend eine Ve rringerung des Park-
suchverkehrs und damit auch des städtischen Verkehrsaufkommens erreicht und 
gleichzeitig die Parkraumsituation für BewohnerInnen verbessert  werden. Verbunden 
mit der Steuerung des Parkraumangebots sollen bisher für den MI V reservierte Flä-
chen für andere Verkehrsmittel oder die Stärkung der Aufenthalt sfunktion genutzt wer-
den. Zusammen mit einer Angebotsverbesserung im Umweltverbund s oll so auch eine 
Verkehrsverlagerung auf nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden.     
Zentrale Parameter der Umsetzung in Darmstadt sind:  
• Einrichtung vorzugsweise mit Zonenbeschilderung, 
• Mischprinzip (sowohl BewohnerInnen als auch FremdparkerInnen können grund-
sätzlich überall parken), 
• Parken wird generell kostenpflichtig, 
• Parken für BewohnerInnen mit Ausnahmegenehmigung nach §46 StV O möglich 
(120 Euro / Jahr), 
• Parkdauerbeschränkungen (je nach örtlichen Gegebenheiten 1/2 h, 1h, 2h, 4h  
oder 24h), 
• Bewirtschaftungsdauer in der Regel 8 – 20 Uhr, evtl. Umstellu ng auf 22 Uhr mög-
lich, 
• Lösen von Parkscheinen über Mobiltelefone (zukünftig auf regi onaler Plattform), 
• Umsetzung weiterer Maßnahmen nach Bedarf, z.B. Markierungen, Parkverbote 
(Gehwegparken), Änderung der Verkehrsführung (z.B. Einbahnstraßen) etc., 
• Öffentlichkeitsarbeit bei jeder Einführung einer PBW-Zone, 
• Berücksichtigung der Interessen von Bewohnerschaft, z.B. durc h die Ausgabe von 
sog. 10er-Blocks von temporären Parkerlaubnissen, und ggf. Gewe rbetreibenden 
z.B. durch Gültigkeitserlaubnis des Handwerkerparkausweises Rhein-Main.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  12 
5.2 Spezifische Anforderungen im Kapellplatzviertel Süd 
Der Großteil des südlichen Kapellplatzviertels ist durch Wohnnu tzung geprägt. An eini-
gen Stellen ergeben sich dennoch besondere Anforderungen. Hier ist insbesondere 
das Parken im Umfeld der Viktoriaschule (und übergangsweise auc h noch der Hein-
rich-Hoffmann-Schule) zu beachten. So ergibt sich z.B. durch Ho l-/Bringverkehre mor-
gens und mittags ein lokal deutlich höheres Verkehrsaufkommen. Während der Schul-
zeiten besteht zudem ein erhöhter Stellplatzbedarf durch Lehrkr äfte und ältere Schüle-
rInnen.  
Die starke Konzentration von Dienstleistungsbetrieben und Einka ufsmöglichkeiten an 
einigen Stellen (besonders im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle n) erzeugt einen 
zeitweise recht hohen Stellplatzbedarf an einzelnen Standorten. Im Umfeld ist tagsüber 
entsprechend von einem erhöhten Bedarf an Kurzzeitparkplätzen a uszugehen. Mögli-
cherweise besteht auch die Notwendigkeit, zumindest zeitweise L adezonen für Ge-
schäfte einzurichten, um eine konfliktfreie Anlieferung zu gewährleisten. 
Die unterschiedlichen Anforderungen aufgrund dieser Nutzungen i m Untersuchungs-
gebiet sind bei der zeitlichen und räumlichen Ausgestaltung der  Parkierungsregelun-
gen entsprechend zu berücksichtigen. Das Ziel ist hierbei, durc h angepasste Parkie-
rungsregeln lokale Überlastungen der Straßen zu vermeiden und g leichzeitig die 
Barrierefreiheit auf den Gehwegen im Umfeld dieser Nutzungen si cherzustellen. Dies 
gilt vor allem im Hinblick auf die Sicherheit der Schulwege. 
Sofern sich die Geschäfts- bzw. Betriebszeiten nicht zu stark ü berschneiden, erscheint 
eine wechselseitige Nutzung von Stellplätzen durch unterschiedl iche NutzerInnengrup-
pen denkbar. Inwiefern dies umgesetzt werden kann, wäre für die  einzelnen Standorte 
noch genauer zu prüfen. Bei Nutzungen, die eher im Inneren des Untersuchungsge-
biets liegen und bei denen im Umfeld lediglich Wohnnutzungen vo rhanden sind, er-
scheint eine wechselseitige Nutzung tendenziell einfacher möglich.  
Die Analyse der aktuellen Verkehrssituation verdeutlicht, dass an den Straßen, die die 
höchsten Verkehrsdichten aufweisen, gleichzeitig der Großteil d er Nutzungen konzen-
triert ist. Dies kann zumindest an manchen Stellen zu Konflikte n führen, z.B. zwischen 
Parksuch- und Durchgangsverkehr oder durch Kurzzeitparker, die durch Parken in 
zweiter Reihe Kfz-Fahrspuren oder auch den Fahrweg der Straßenb ahn blockieren. 
Bei der Festlegung der Parkierungsregelungen sind diese potenzi ellen Konfliktpunkte 
entsprechend zu berücksichtigen. 
Als zentrale Erkenntnis der Verkehrserhebung lässt sich festhal ten, dass sowohl im 
Gesamtgebiet als auch in allen Teilzonen zu allen Zählzeitpunkten eine sehr hohe Aus-
lastung (Minimum 87 %, Maximum 100 %) vorliegt. Dabei zeigt sic h ein uneinheitlicher 
Tagesverlauf bei der Auslastung in den Teilzonen und auch in ei nzelnen Straßenab-
schnitten. Während manche Straßenabschnitte teilweise mehrmals täglich oder sogar 
durchgängig überlastet sind, weisen andere Abschnitte keine Aus lastungen über 70 % 
auf.  
Aus der Erhebung wird außerdem erkennbar, dass die Stellplätze im Quartier primär 
von der Wohnbevölkerung genutzt werden. So sind mindestens 65 % der Stellplätze im 
Gesamtgebiet auch tagsüber durch Kfz Bewohnender belegt. Insges amt 45 % der ge-

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  13 
nutzten Stellplätze am Stichtag waren durch Dauerparkende beleg t. Die Bewohnenden 
nutzen für ihre Kfz dabei nur teilweise ein städtisches Kennzeichen.  
Als Grundlage für ein langfristig tragfähiges Parkraumbewirtsch aftungskonzept ist aus-
gehend vom Bestand zu prüfen, welche Parkierungsregelungen unter Berücksichtigung 
der aktuellen Richtlinien in den einzelnen Straßenabschnitten m öglich sind. Hierbei 
sind auch eventuelle Einschränkungen durch das Freihalten von F euerwehrzufahrten 
zu beachten. Danach kann ermittelt werden, in welchem Umfang zu künftig im Untersu-
chungsgebiet legal nutzbare Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können. Auf-
grund der oft deutlich zu geringen nutzbaren Gehwegbreiten in v ielen Straßen ist zu 
erwarten, dass bei einer konsequenten Anwendung aktueller Richt linien die Anzahl der 
Stellplätze im Vergleich zur heutigen Parkierungspraxis abschni ttsweise teils deutlich 
reduziert werden müsste.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  14 
6 PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPT 
KAPELLPLATZVIERTEL SÜD 
6.1 Gesamtkonzept 
6.1.1 Leitlinien des Konzepts 
Um den Parkdruck und den Parksuchverkehr innerhalb des Untersuc hungsgebiets 
wirksam zu reduzieren, sollte flächendeckend der Parkraum bewir tschaftet werden. Da 
nachts und am Sonntag nur wenig Dienstleistungs- und Gewerbebet riebe geöffnet ha-
ben wird eine Bewirtschaftung von Montag bis Samstag zwischen 8  und 20 Uhr als 
ausreichend erachtet. Grundsätzlich bleibt das Parken für alle überall möglich. Im Um-
feld der Geschäfte sollte in einzelnen Straßenabschnitten die H öchstparkdauer jedoch 
auf vier Stunden beschränkt werden, um eine Belegung der Stellp lätze durch Dauer-
parkende zu verhindern.  
Das Gebiet liegt vollständig in der Parkgebührenzone 2; entspre chend werden 0,50 € 
pro halbe Stunde Parkzeit berechnet. Parkberechtigungen können über Parkscheinau-
tomaten vor Ort oder über das Mobiltelefon erworben werden (z.B . über Portal 
Easypark).   
6.1.2 Ausnahmeregelungen 
BewohnerInnen der Parkraumbewirtschaftungszone Kapellplatzviert el Süd können 
analog zu den bereits bestehenden Zonen für ihre Fahrzeuge eine  Ausnahmengeneh-
migung gemäß § 46 StVO beantragen. Der Preis sollte sich ebenfa lls an bestehenden 
Zonen orientieren. Aktuell können diese Ausnahmegenehmigungen f ür 120 € jährlich 
erworben werden.  
Für BesucherInnen können die BewohnerInnen einen Bogen mit temp orären Parkaus-
weisen erwerben (aktuell 20 €). Ein Bogen umfasst hierbei 9 Tagesausweise und einen 
Wochenausweis. Handwerksunternehmen können in der Parkraumbewir tschaftungs-
zone – wie entsprechend auch in anderen Zonen in Darmstadt – de n Handwerkpark-
ausweis Rhein-Main nutzen und ihre Fahrzeuge gebührenfrei und o hne zeitliche Be-
grenzung parken. 
6.1.3 Anpassung der Parkierungsregelungen und der Verkehrsführung 
Wie bereits in Kapitel 3.1 ausgeführt, führt das bisher praktiz ierte Gehwegparken in 
vielen Straßen zu oftmals nicht ausreichenden nutzbaren Gehwegb reiten. Für die Neu-
planung der Parkierungsregeln wird davon ausgegangen, dass in S traßenabschnitten 
mit ausreichend breiten Gehwegen (über 2,30 m) das Gehwegparken  jedoch grund-
sätzlich weiter möglich bleibt. Es wären jedoch in den entsprec henden Abschnitten 
Markierungen notwendig, um eine nutzbare Mindestbreite der Gehw ege von 1,80 m zu 
gewährleisten. Sofern die Fahrbahnen eine ausreichende Breite a ufweisen, kann alter-
nativ abschnittsweise auch Parken auf der Fahrbahn ausgewiesen werden. 
Bei Straßen mit Zweirichtungsverkehr wird eine nutzbare Mindest fahrbahnbreite von 
4,70 m vorausgesetzt. Eine einseitige Ausweisung von Fahrbahnpa rken wäre entspre-
chend erst ab einer Gesamtfahrbahnbreite von 6,70 m möglich. In  mehr als der Hälfte

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  15 
aller Straßenabschnitte wird diese Mindestbreite nicht erreicht . In vielen dieser Ab-
schnitte sind die vorhandenen Gehwege zudem nicht breit genug, um Gehwegparken 
zu ermöglichen. Bei einer konsequenten Anwendung der Richtlinie n bzw. der Vorga-
ben der Stadt Darmstadt würden im gesamten Quartier deshalb gut  500 der aktuell 
genutzten 1200 Kfz-Stellplätze wegfallen. Die daraus resultiere nde neue Parkierungs-
regelung ist in Plan P 11 dargestellt. Daraus wird ersichtlich,  dass insbesondere in vie-
len zentralen Straßenabschnitten (z.B. Martinstraße, Rückertstr aße, Hochstraße, Ma-
thildenstraße) keine Stellplätze mehr ausgewiesen werden könnten.  
Bei Einrichtungsverkehr ist in Darmstadt eine nutzbare Mindestb reite der Fahrbahnen 
von 3,55 m vorgegeben. Die Ausweisung von einseitigem Fahrbahnp arken wäre hier 
entsprechend schon ab einer Gesamtfahrbahnbreite von 5,55 m mög lich. Es wird des-
halb vorgeschlagen, den Großteil der Anliegerstraßen als Einbah nstraßen auszuwei-
sen. Dadurch könnten in vielen Straßen Stellplätze auf der Fahr bahn erhalten bzw. als 
Ersatz für Gehwegparken geschaffen werden. Insgesamt würden in dieser vorgeschla-
genen Planungsvariante nur ca. 200 Stellplätze wegfallen. Die d azu vorgeschlagene 
Verkehrsführung und die Parkierungsregelungen sind in den Pläne n P 12 und 13 dar-
gestellt.  
Im westlichen Teil des Herdwegs und der Steinackerstraße sind u nter Einhaltung der 
Richtlinien – auch im Einrichtungsverkehr – die Gehwege und die  Fahrbahnen gemäß 
der Richtwerte zu schmal, um Stellplätze auszuweisen. Die aktue llen Stellplätze könn-
ten nur erhalten werden, wenn von den vorgegebenen Richtlinien abgewichen wird 
oder bauliche Anpassungen erfolgen.  
Unabhängig von der zukünftigen Ausgestaltung der Parkierungsreg elungen ist in der 
Nähe von Geschäften mit häufigem Lieferverkehr die Einrichtung von Ladezonen zu 
prüfen. Hierdurch fallen gegebenenfalls bisher genutzte Stellplätze weg.  
6.1.4 Bauliche und technische Umsetzung 
Soweit möglich sollte die Parkraumbewirtschaftung im südlichen Kapellplatzviertel mit 
einer Zonenbeschilderung ausgewiesen werden. Hierzu sind bei de n entsprechenden 
Ein- und Ausfahrten (23) zum Gebiet die jeweiligen Schilder zu installieren (Einfahrt: 
Richtzeichen 314.1, 1052-33, 1044-30; Ausfahrt: Richtzeichen 31 4.2. Plan P14 zeigt 
die Verortung der notwendigen Beschilderung. Zusätzlich müssten  bei einer Umset-
zung des neuen Verkehrsführungskonzepts in den einzelnen Straße nabschnitten auch 
noch die entsprechenden Schilder aufgestellt werden (Vorschrift zeichen 220-10 bzw. 
220-20 sowie 250). 
Parkscheinautomaten sollten in der Regel innerhalb eines Radius  von 75 m (Sichtlinie) 
erreichbar sein. Um das gesamte Gebiet zu erschließen sind hier für insgesamt 30 Au-
tomaten notwendig. Aktuell ist mit Anschaffungskosten von etwa 6200 € je Einheit zu 
kalkulieren. Die vorgeschlagenen Standorte der Automaten sind e benfalls in Plan P14 
dargestellt.  
Schließlich sollten die Informationen zur Parkraumbewirtschaftu ng in alle relevanten 
städtischen Leit- und Informationssysteme aufgenommen werden. D ies umfasst im 
Wesentlichen:

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
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 Informationsportale und Formulare für das Bewohnerparken, 
 Städtische Karten- und Geoinformationsdienste, 
 Informations- und Buchungsportale zum (Handy-)Parken. 
6.1.5 Zeitliche Umsetzung 
In einer ersten Phase wurde bis März 2021 die Bestandsanalyse u nd die Erstellung 
des Parkraumbewirtschaftungskonzepts abgeschlossen. Abbildung 6 zeigt die weiteren 
notwendigen Schritte zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung . Aufgrund der Co-
rona-Pandemie und der daraus resultierenden Verzögerung vieler Planungs- und Um-
setzungsprozesse wird auf eine zeitliche Konkretisierung der nä chsten Projektphasen 
verzichtet.  
 
Abbildung 6: Zeitliche Umsetzung  
6.2 Kosten- und Einnahmenschätzung 
6.2.1 Kostenschätzung 
Die zugrunde gelegten Kostensätze basieren auf Angaben der Stad t Darmstadt bzw. 
wurden aus früheren Parkraumbewirtschaftungskonzepten – unter B erücksichtigung 
zwischenzeitlicher Preissteigerungen/Inflation – übernommen. In  Tabelle 3 sind die 
abgeschätzten Kosten für die Einführung der Parkraumbewirtschaf tung dargestellt. Es 
wird hierbei davon ausgegangen, dass für die Parkraumüberwachun g im Kapellplatz-
viertel Süd dauerhaft zusätzliches Personal eingesetzt wird. Insgesamt ergeben sich so 
ca. 201.200 € einmalige und ca. 65.500 € jährliche Kosten durch  die Parkraumbewirt-
schaftung. 
Phase 1: bis 
März 2021
• Analyse und Verkehrserhebung
• Konzeptentwurf und Abstimmung
• Fertigstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts
Phase 2
• gemeinsame Begehung mit BürgerInnen oder Online-
Information/Befragung
• Verabschiedung notwendiger Beschlüsse in den städtischen 
Gremien
• Aufstellen der Beschilderung und der Parkscheinautomaten
• Information der BürgerInnen über Start der 
Parkraumbewirtschaftung
• Informationen zur Parkraumbewirtschaftung in städtische Leit-
/Informationssysteme integrieren
Phase 3
• Einführung der Parkraumbewirtschaftung
• sukzessive Umsetzung ergänzender Empfehlungen/ Maßnahmen

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  17 
Tabelle 3: Kostenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung 
Maßnahme einmalige 
Kosten pro 
Einheit  
jährliche 
Unterhalts- 
und Perso-
nalkosten  
Anzahl  geschätzte Kosten  
 einmalig   jährlich  
Beschilderung der PBZ 
 
330 € 
 
-   € 46         15.180 €   
Aufstellung & Unterhalt 
Parkscheinautomaten 
 
6.200 € 
 
900 € 30       186.000 €           27.000 € 
Parkraumüberwachung        38.500 € 1                 -   €           38.500 € 
           201.180 €           65.500 € 
Nicht enthalten sind in der Kalkulation mögliche Zusatzaufwendu ngen innerhalb der 
städtischen Verwaltung (z.B. für die Ausstellung der Bewohnerpa rkausweise). Weitere 
Kosten ergeben sich durch notwendige Beschilderungen und Markie rungen aufgrund 
einer Anpassung der Parkierungsregelungen. Die genaue finanziel le Aufwand hierfür 
kann jedoch erst nach einer Entscheidung für eine bestimmte Pla nungsvariante ermit-
telt werden.  
Die Kosten für Mobilitätsmanagement und weitere Mobilitätsangebote können ebenfalls 
erst konkret ermittelt werden, wenn Umfang, Ausgestaltung und O rganisationsmodelle 
der Angebote geklärt sind. 
6.2.2 Einnahmenschätzung 
Grundlage für die Einnahmenschätzung ist die Planungsvariante m it Einrichtungsver-
kehr, bei der etwa 1.000 öffentliche Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können. 
Bei der Einnahmenschätzung wird ebenfalls auf Erfahrungen und E rkenntnisse bereits 
umgesetzter Parkraumbewirtschaftungskonzepte zurückgegriffen. E s wird entspre-
chend davon ausgegangen, dass etwa 80% der BewohnerInnen mit PK W, die bisher 
ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum abgestellt haben, eine  Ausnahmegenehmi-
gung beantragen (entspricht ca. 950 Personen).  
Für die externen ParkerInnen wird nach Einführung der Parkraumb ewirtschaftung mit 
einem Rückgang um 20 % gerechnet. Dies bedeutet, dass statt der  aktuell ca. 320 
tagsüber dauerhaft durch Besuchende genutzten Stellplätze nur n och ca. 250 belegt 
wären (10 Stunden täglich an 300 Tagen, Kostensatz 1€/Stunde). 
Tabelle 4: Einnahmenkalkulation für die Parkraumbewirtschaftung 
Einnahmen aus  
Parkraumbewirtschaftung  
Einnahmen pro 
Einheit und Jahr 
Anzahl gesamte Einnahmen  
pro Jahr 
BewohnerInnenparkausweise            120 € 950    114.000 € 
Parkgebühren        3.000 € 250    750.000 € 
         864.000 € 
Aufgrund der Kalkulation kann v on jährlichen Einnahmen im Umfan g von etwa 
864.000€ ausgegangen werden. Es ist deshalb zu erwarten, dass a uch nach Abzug 
der jährlichen Kosten ein großer Überschuss aus der Parkraumbew irtschaftung ver-

Parkraumbewirtschaftungskonzept Darmstadt – Kapellplatzviertel Süd 
StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  18 
bleibt. Dieser könnte z.B. für die Finanzierung eines quartiers bezogenen Mobilitätsma-
nagements oder zusätzlicher Mobilitätsangebote genutzt werden. 
6.3 Ergänzende Empfehlungen und Ausblick 
6.3.1 Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung 
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sollte von umfangrei chen, positiv ge-
richteten Kommunikationsmaßnahmen  begleitet werden. Dadurch können Unklar-
heiten vermieden und zumindest teilweise mögliche Vorbehalte in nerhalb der Wohnbe-
völkerung abgebaut werden. Der Fokus sollte nicht nur auf der D arstellung möglicher 
Einschränkungen und zusätzlicher Anforderungen liegen. Vielmehr  sollten die damit 
verbundenen Vorteile (weniger Parksuchverkehr, Verbesserungen f ür den Fuß- und 
Radverkehr, zusätzliche Mobilitätsangebote etc.) beworben werden.  
Nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist eine regelm äßige Kontrolle in-
nerhalb des Quartiers ein wichtiger Erfolgsfaktor. Nach der Eta blierung aller Maßnah-
men und Angebote sollte in einem gewissen zeitlichen Abstand ei ne Evaluation des 
Konzepts vorgenommen werden, um Potentiale für Korrekturen und Verbesserung zu 
ermitteln. 
6.3.2 Mobilitätsmanagement und ergänzende Mobilitätsangebote 
Um den Rad- und Fußverkehr im Quartier zu stärken und die Nutzu ng alternativer 
Mobilitätsangebote zum Auto zu fördern wird eine Umsetzung vers chiedener Maßnah-
men parallel zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung vorgeschlagen. 
Zeitnah könnte ein quartiersbezogenes Mobilitätsmanagement  eingeführt werden. 
So könnten z.B. vor Ort Informations- und Beratungsangebote ber eitgestellt, ein Mobili-
tätsplan für das Quartier erstellt und an die BewohnerInnen verteilt werden, Gutscheine 
für BewohnerInnen zur unverbindlichen Nutzung der lokalen Mobil itätsangebote aus-
gegeben werden. Auch für die Schulen und lokale Betriebe sollte  Mobilitätsmanage-
ment angeboten werden.  
Mittelfristig könnten an vier bis fünf Standorten im Quartier ( ehemaliger Standort der 
Heinrich-Hoffmann-Schule, Kiesstraße/Roßdörfer Platz, Ilse Lang ner-Platz, Freiberger 
Platz und Umfeld, Parkplatz Heinrichstraße/Martinstraße) Mobilitätsstationen errichtet 
werden. Dort sollten Car- und Bikesharing sowie Abstellmöglichk eiten für Fahrräder 
angeboten werden. Optional sind weitere Angebote (z.B. Lastenra dverleih etc.) denk-
bar. Zudem sollten im Quartier in regelmäßigen Abständen Lademö glichkeiten für E-
Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Der ehemalige, zentral  gelegene Standort 
Heinrich-Hoffmann-Schule würde sich im Rahmen der städtebaulich en Neuentwicklung 
als Standort für eine Quartiersgarage anbieten. Dies könnte auch wirksam dazu bei-
tragen, mögliche Konkurrenzen um Stellplätze im Umfeld der Vikt oriaschule zu redu-
zieren.

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StetePlanung – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung  19 
6.3.3 Ausblick 
Zunächst ist ausschließlich die Einführung der Parkraumbewirtsc haftung geplant, eine 
umfassende Neuordnung der Parkierungsregelungen wird erst zu ei nem späteren Zeit-
punkt angestrebt. Während in der ersten Phase eine umfangreiche  Information der 
Bevölkerung (siehe Kap 6.3.1) über die bevorstehenden Änderunge n ausreichend er-
scheint, sollte vor weitergehenden Maßnahmen zur Neuregelung de s Parkens im 
Quartier eine gemeinsame Begehung mit der Bewohnerschaft durchg eführt werden 
und/oder alternative Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. über Onlin e-Portale, Workshops) 
angeboten werden. So können bereits vor der eigentlichen Umsetz ung potenzielle Hin-
dernisse und Probleme identifiziert und die Planung entsprechen d angepasst werden. 
Gleichzeitig können diese Beteiligungsverfahren auch genutzt we rden, um die Ausstat-
tung, Gestaltung und Umsetzung der Mobilitätsangebote bzw. der Mobilitätsstationen 
gemeinsam mit der Bevölkerung zu entwickeln.

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7 ANLAGEN 
A1  Nutzungen im Untersuchungsgebiet 
A2  Einteilung der Straßenabschnitte 
A3  Grunddaten der Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet 
A4  Vergleich der Stellplatzzahlen in den verschiedenen Variant en 
 
Pläne 
P1 .1 Nutzungen im Untersuchungsgebiet 
P1.2 Nutzungen im Umfeld Freiberger Platz/ Roßdörfer Platz 
P2  Verkehrsführung und verkehrsrechtliche Regelungen (tagsüber) 
P3  ÖPNV-Angebot  
P4  Parkierungsregelungen und -praxis im Bestand 
P5  Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum  
P6  Stellplatzangebot auf privaten Flächen 
P7  Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (4 Uhr) 
P8  Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (10 Uhr ) 
P9  Auslastung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (16 Uhr)  
P10 Belegung der öffentlichen Parkstände durch Dauerparkende 
P11 Parkierungsregelungen Planung – Zweirichtungsverkehr 
P12  Parkierungsregelungen Planung – Einrichtungsverkehr 
P13  Verkehrsführung – Einrichtungsverkehr 
P14   Standorte Parkscheinautomaten und Beschilderung

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0176
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.06.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00