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A-R/0046/2018

Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen

Antrag an den Rat 26.06.2018

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a-r-0046-2018-Photovoltaik

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a-r-0046-2018-Photovoltaik

5476 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0046/2018  
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag 
  
25. Juni 2018 
 
 
Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürg erschaft 
voranbringen 
 
Der Rat möge beschließen 
1. Die Eigenstromerzeugung auf Dächern und auf Wand flächen städtischer 
Gebäude sowie auf Freiflächen im Eigentum der Stadt  oder städtischer 
Beteiligungen wird vorangetrieben. Hierzu legt die Verwaltung zeitnah eine 
Übersicht über den Stand der Planung und Errichtung  von Photovoltaikanlagen 
zur Eigenbedarfsbedeckung auf den 29 städtischen Ki Tas und Schulen sowie 
auf geeigneten Freiflächen (z.B. Deponiekörper in C oerde) vor. Dargestellt 
werden sollen die voraussichtlichen Eigenverbrauchs anteile und eine 
Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. 
2. Des Weiteren nimmt die Verwaltung auch den bisla ng unerledigten Antrag der 
CDU-Ratsfraktion A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlage n auf Sportflächen 
fördern“ vom 11.5.2011 auf und erarbeitet gemeinsam  mit den Sportvereinen 
ein Konzept zur Nutzung von Dächern oder Tribünen v on Sporthallen für die 
Installation von Photovoltaikanlagen. 
3. Im Rahmen der „Allianz für Klimaschutz“ und des Projekts „Öko-Profit“ werden 
Gewerbebetriebe zur (profitablen) Nutzung von Photo voltaik auf eigenen 
Dächern zum Eigenverbrauch angeregt und aktiv beraten.  
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den  Stadtwerken Münster, der 
Wohn- und Stadtbau sowie genossenschaftlichen Wohnp rojekten ein mit dem 
aktuellen EEG kompatibles Mieterstrommodell zu erar beiten, das auf andere 
Wohnimmobilien übertragen werden kann. Ziel ist es,  damit bis zu 50% der 
Bevölkerung die Beteiligung an der Stromerzeugung durch PV zu ermöglichen. 
Begründung: 
Schon das Klimaschutzkonzept 2020 von 2009 stellt f est, dass die ehrgeizigen 
Klimaschutzziele Münsters nicht zu erreichen sind, wenn nicht „alle Münsteraner … 
mitmachen“ (S.9). Und der Masterplan 100% Klimaschutz von 2017 bezeichnet es als 
„notwendig, die lokalen Potenziale für Strom und Wä rme aus erneuerbaren Energien 
in Gänze zu heben.“ Aus diesem Grund sind die von d er Verwaltung bereits

2  
angekündigte Errichtung von Photovoltaikanlagen auf  städtischen KiTas und Schulen 
sowie die von der CDU-Ratsfraktion durch den Antrag  A-R/0056/2011 beantragte 
Photovoltaik-Nutzung von Sporthallen für die endlic h prioritär umzusetzen und 
umfänglich darüber zu berichten. 
Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik eröffnete d as Erneuerbare Energien Gesetz 
(EEG) Hausbesitzern die Möglichkeit, Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen und 
mit einer kostendeckenden Vergütung ins Netz einzus peisen. Diese Möglichkeit stand 
auch Gruppen offen, die auf einem angemieteten Dach  Strom erzeugten. Sie wurde 
von vielen genutzt, sodass die Anlagenleistung in M ünster zwischen 2008 und 2013 
von unter 10 000 KWp auf über 40 000 anstieg. Wie i n Vorlage V/0483/2018 erläutert 
wird, führte allerdings „eine drastische Kürzung de r Einspeisevergütungssätze“ ab 
2012 zur Unwirtschaftlichkeit dieses Modells führte . Durch die außerdem eingeführte 
Verpflichtung, einen erheblichen Teil des erzeugten  Stroms im eigenen Haus zu 
nutzen, um die Stromnetze zu entlasten, wurde Strom erzeugung aus Photovoltaik 
faktisch zu einem Privileg für Einfamilienhausbesitzer. 
Über 50% der Deutschen leben zur Miete, in Großstäd ten über 70%. Damit sich auch 
diese Mehrheit an der Stromerzeugung durch Photovol taik auf dem Dach, unter dem 
sie wohnen, beteiligen und von ihr profitieren kann  (vgl. Antrag CDU „Bürgerschaft am 
Klimaschutz beteiligen“ Nr. A-R/0025/2010 – V/0483/2018), wurde daher in der letzten 
Novellierung des EEG von 2017 das Instrument des Mi eterstroms oder 
Quartiersstroms eingeführt. Dadurch können Mieter*i nnen finanziell vom Wegfall der 
Netzentgelte profitieren, wenn der Strom nicht durc h das öffentliche Netz geleitet 
sondern vor Ort selbst genutzt wird, und erhalten s omit Strom zu einem Preis von 
mindestens 10% unter dem Grundtarif. Sie müssen sic h nicht beteiligen, sondern 
bleiben frei in der Wahl ihres Anbieters. Der Betre iber der Anlage erhält zudem einen 
„Mieterstromzuschlag“. 
Betreiber kann im Prinzip jeder sein, dem der Hause igentümer sein Dach überlässt. 
Somit können sich auch Gesellschaften bilden, an de nen sich die Mieter mit Kapital 
beteiligen können. Nach den Erfahrungen der in der Energiewende engagierten 
Umweltverbände gibt es dazu in Münster eine große B ereitschaft und ein hohes 
Potential. So erzeugen mit einer der ersten Gemeins chaftsanlagen in Münster 10 
Gesellschafter mit überschaubarem Eigenkapital Stro m für etwa 10 Vier-Personen-
Haushalte. 
Wegen der technischen und rechtlichen Komplexität ( Auslegung der Anlage, Einsatz 
von Speichern, Einspeisung von Überschüssen bzw. Be zug von Reststrom unter 
Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen)  empfiehlt sich die Beteiligung 
eines erfahrenen Contractors. In verschiedenen deut schen Städten agieren  die 
Stadtwerke vor Ort als Contractor für Beratung, Err ichtung und Betrieb von 
Mieterstrom-Anlagen, z.B. in Heidelberg, Flensburg,  Solingen oder Tübingen. Daher 
legen wir Wert darauf, dass auch in Münster die Stadtwerke diese Rolle übernehmen. 
gez. Stefan Weber                                                                 gez. Otto Reiners 
und Fraktion                                                                           und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

04.07.2018 Rat
TOP 47.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0046/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37