A-R/0046/2018
Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen
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a-r-0046-2018-Photovoltaik
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0046/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag 25. Juni 2018 Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürg erschaft voranbringen Der Rat möge beschließen 1. Die Eigenstromerzeugung auf Dächern und auf Wand flächen städtischer Gebäude sowie auf Freiflächen im Eigentum der Stadt oder städtischer Beteiligungen wird vorangetrieben. Hierzu legt die Verwaltung zeitnah eine Übersicht über den Stand der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Eigenbedarfsbedeckung auf den 29 städtischen Ki Tas und Schulen sowie auf geeigneten Freiflächen (z.B. Deponiekörper in C oerde) vor. Dargestellt werden sollen die voraussichtlichen Eigenverbrauchs anteile und eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. 2. Des Weiteren nimmt die Verwaltung auch den bisla ng unerledigten Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlage n auf Sportflächen fördern“ vom 11.5.2011 auf und erarbeitet gemeinsam mit den Sportvereinen ein Konzept zur Nutzung von Dächern oder Tribünen v on Sporthallen für die Installation von Photovoltaikanlagen. 3. Im Rahmen der „Allianz für Klimaschutz“ und des Projekts „Öko-Profit“ werden Gewerbebetriebe zur (profitablen) Nutzung von Photo voltaik auf eigenen Dächern zum Eigenverbrauch angeregt und aktiv beraten. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Münster, der Wohn- und Stadtbau sowie genossenschaftlichen Wohnp rojekten ein mit dem aktuellen EEG kompatibles Mieterstrommodell zu erar beiten, das auf andere Wohnimmobilien übertragen werden kann. Ziel ist es, damit bis zu 50% der Bevölkerung die Beteiligung an der Stromerzeugung durch PV zu ermöglichen. Begründung: Schon das Klimaschutzkonzept 2020 von 2009 stellt f est, dass die ehrgeizigen Klimaschutzziele Münsters nicht zu erreichen sind, wenn nicht „alle Münsteraner … mitmachen“ (S.9). Und der Masterplan 100% Klimaschutz von 2017 bezeichnet es als „notwendig, die lokalen Potenziale für Strom und Wä rme aus erneuerbaren Energien in Gänze zu heben.“ Aus diesem Grund sind die von d er Verwaltung bereits 2 angekündigte Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen KiTas und Schulen sowie die von der CDU-Ratsfraktion durch den Antrag A-R/0056/2011 beantragte Photovoltaik-Nutzung von Sporthallen für die endlic h prioritär umzusetzen und umfänglich darüber zu berichten. Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik eröffnete d as Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Hausbesitzern die Möglichkeit, Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen und mit einer kostendeckenden Vergütung ins Netz einzus peisen. Diese Möglichkeit stand auch Gruppen offen, die auf einem angemieteten Dach Strom erzeugten. Sie wurde von vielen genutzt, sodass die Anlagenleistung in M ünster zwischen 2008 und 2013 von unter 10 000 KWp auf über 40 000 anstieg. Wie i n Vorlage V/0483/2018 erläutert wird, führte allerdings „eine drastische Kürzung de r Einspeisevergütungssätze“ ab 2012 zur Unwirtschaftlichkeit dieses Modells führte . Durch die außerdem eingeführte Verpflichtung, einen erheblichen Teil des erzeugten Stroms im eigenen Haus zu nutzen, um die Stromnetze zu entlasten, wurde Strom erzeugung aus Photovoltaik faktisch zu einem Privileg für Einfamilienhausbesitzer. Über 50% der Deutschen leben zur Miete, in Großstäd ten über 70%. Damit sich auch diese Mehrheit an der Stromerzeugung durch Photovol taik auf dem Dach, unter dem sie wohnen, beteiligen und von ihr profitieren kann (vgl. Antrag CDU „Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen“ Nr. A-R/0025/2010 – V/0483/2018), wurde daher in der letzten Novellierung des EEG von 2017 das Instrument des Mi eterstroms oder Quartiersstroms eingeführt. Dadurch können Mieter*i nnen finanziell vom Wegfall der Netzentgelte profitieren, wenn der Strom nicht durc h das öffentliche Netz geleitet sondern vor Ort selbst genutzt wird, und erhalten s omit Strom zu einem Preis von mindestens 10% unter dem Grundtarif. Sie müssen sic h nicht beteiligen, sondern bleiben frei in der Wahl ihres Anbieters. Der Betre iber der Anlage erhält zudem einen „Mieterstromzuschlag“. Betreiber kann im Prinzip jeder sein, dem der Hause igentümer sein Dach überlässt. Somit können sich auch Gesellschaften bilden, an de nen sich die Mieter mit Kapital beteiligen können. Nach den Erfahrungen der in der Energiewende engagierten Umweltverbände gibt es dazu in Münster eine große B ereitschaft und ein hohes Potential. So erzeugen mit einer der ersten Gemeins chaftsanlagen in Münster 10 Gesellschafter mit überschaubarem Eigenkapital Stro m für etwa 10 Vier-Personen- Haushalte. Wegen der technischen und rechtlichen Komplexität ( Auslegung der Anlage, Einsatz von Speichern, Einspeisung von Überschüssen bzw. Be zug von Reststrom unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen) empfiehlt sich die Beteiligung eines erfahrenen Contractors. In verschiedenen deut schen Städten agieren die Stadtwerke vor Ort als Contractor für Beratung, Err ichtung und Betrieb von Mieterstrom-Anlagen, z.B. in Heidelberg, Flensburg, Solingen oder Tübingen. Daher legen wir Wert darauf, dass auch in Münster die Stadtwerke diese Rolle übernehmen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0046/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 26.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37