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2017/0191

Zielabweichungsverfahren zum Regionalplan/RegFNP 2010 im Rahmen der Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne W 60 „Berliner Allee/Haardtring“ (ehemaliges Prinovis-Gelände) und W 61 „Nördlich Haardtring/ Berliner Allee“

Magistratsvorlage 12.06.2017

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2017/0191

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Punkt 10: Zielabweichungsverfahren zum Regionalplan/RegFNP 2010 im Rahmen der 
Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne W 60 „Berliner 
Allee/Haardtring“ (ehemaliges Prinovis-Gelände) und W 61 „Nördlich Haardtring/ 
Berliner Allee“ 
 (V-Nr. 2017/0191) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

2017/0191

4055 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29. Juni 2017  
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Stadtplanungsamt 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0191 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Zielabweichungsverfahren zum Regionalplan Südhessen/RegFNP 2010 im Rahmen 
der Aufstellung der bei den vorhabenbezogenen Bebauungspläne W 60 „Berliner 
Allee/Haardtring“ (ehemaliges Prinovis -Gelände) und W 61 „Nördlich Haardtring/ 
Berliner Allee“  
 
Vorlage vom: 12.06.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
Im Nordwesten des „Verlegerviertels “ befinden sich die beide n vorhabenbezogenen 
Bebauungspläne W 60 „Berliner Allee/Haardtring“ (ehemaliges Prinovis -Gelände) und W 61 
„Nördlich Haardtring/  Berliner Allee“ in der Aufstellung. Hierzu sollen auch die entsprechenden 
Änderungen des Flächennutzungsplans FNP 10.1 bzw. FNP  13 durchgeführt werden. Die 
angestrebten städtebaulichen Entwicklungen sollen den Zielen der Regionalplanung angepasst 
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Abweichung von den 
Zielen im gültigen Regionalplan Südhessen/Reg  FNP 2010 beim Regierungspräsidium Darmstadt 
zu stellen. Die anfallenden Kosten werden von den betreffenden Vorhabenträgern übernommen.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.06.2017 
 
 
Vor dem Hintergrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs ist es Ziel der Bauleitplanung, die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen in 
dem Bereich zwischen Rheinstraße, Berliner Allee, Hochschule Darmstadt, Haardtring und 
Pfalzweg zu schaffen. Entsprechend soll auch der Flächennutzungsplan 2006 der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt dahingehend geändert werden, den gesamten Bereich mit der 
bestehenden gewerblichen Nutzung durch die Mercedes -Benz Niederlassung Darmstadt im 
Norden und dem großen Anteil an geplanter Wohnnutzung mi t geringem Anteil nicht 
störenden Gewerbes im Süden, einer gemischten Nutzung zuzuführen. Dieser Bereich ist 
auch regionalplanerisch relevant und wird im Regionalplan  Südhessen/RegFNP 2010 als 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ festgelegt. Von Seiten de s Regierungspräsidiums 
Darmstadt wurde die Wissenschaftsstadt Darmstadt darauf hingewiesen, dass die 
Ausweisung gemischter Bauflächen innerhalb der „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und 
Planung“ stattzufinden hat . Ebenfalls wäre der im Süden geplante Einze lhandel in einem 
„Vorranggebiet“ Industrie und Gewerbe“ nicht zulässig.   
 
Auf Grundlage von § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) besteht für die kommunale 
Bauleitplanung ein Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung. Aus Sicht der Kommune 
ist es daher notwe ndig, dass nach § 8 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) ein 
Antrag auf Abweichung von den Zielen im gültigen Regionalplan Südhessen/RegFNP 2010  
gestellt wird.  
 
Ziel des Antrages ist es, dass für den Bereich durch Beschluss der Regionalversammlung  
Südhessen eine Abweichung von  den Zielen des Regionalplans Südhessen/RegFNP 2010 
entsprechend den von der Stadt angestrebten Planungen zugelassen wird.  
 
Hierfür ist ein e ausführliche Darlegung und Begründung des Sachverhaltes erforderlich.  
 
 
 
 
Dezernat I      Dezernat III 
       i. V. 
 
 
Jochen Partsch      Jochen Partsch  
Oberbürgermeister      Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 5
TOP 242
TOP 16

Orte (4)

  • Berliner Allee
  • Rheinstraße
  • Haardtring
  • Pfalzweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0191
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.06.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00