0482/2018
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln-Blumenberg, Planungsbeschluss
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Anlage 5, Auszug aus dem Bauausschuss 28.05.2018
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 29.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Bauausschusses vom 28.05.2018 öffentlich 5.1 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln- Blumenberg - Planungsbeschluss 0482/2018 RM Brust bittet die Verwaltung um Stellungnahme hinsichtlich des Ergänzungsbe- schlusses der Bezirksvertretung Chorweiler. Herr Becher, Vertreter des Amtes für Wohnungswesen, erklärt, dass die Verwaltung in einer ersten Betrachtung das Ansinnen der Bezirksvertretung aus mehreren Grün- den kritisch sehe: bei Einrichtung einer Begegnungsstätte an diesem Standort wären zwei Nut- zungsarten gegeben (> Wohnnutzung und soziale Nutzung), was ggf. zu einer Konkurrenzsituation führen könnte (z. B. Verkehre, erforderliche Rücksicht- nahme). eine derartige Einrichtung könnte zweckmäßiger Weise nur im Erdgeschoss untergebracht werden; hiermit einhergehend würde – auch rollstuhlgerechter - Wohnraum wegfallen nicht ganz unproblematisch wäre in diesem Zusammenhang auch der Aspekt der avisierten öffentlichen Förderung für das Objekt. Es sei geplant, die Argumente zusammenzustellen und den Gremien für den weite- ren Beratungsgang zur Verfügung zu stellen. RM Kockerbeck verweist auf die Diskussionen in der Bezirksvertretung Chorweiler und regt an, der Empfehlung zur folgen und den Prüfauftrag mit zu beschließen. Der Ausschussvorsitzende lässt entsprechend dieser Anregung abstimmen. ergänzter Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt – ergänzt - zu beschließen: Der Rat beschließt, Planungen zu einem N eubau im öffentlich geförderten Wo h- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., Gemarkung: Wo r- ringen, Flur: 50, Flurstück: 1872 tlw., aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermitt- lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 105.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahl ungen in Höhe von insgesamt 105.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß- nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 105.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in diesem Neubau eine Begegnungs- stätte eingeplant werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 0482/2018 Freigabedatum 06.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln-Blumenberg - Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenberg str. o. Nr., Gemarkung: Worringen, Flur: 50, Flurstück: 1872 tlw., aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorpl anung, Entwurfspl a- nung) zu beauftragen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 105.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 105.000 € ste- hen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanz plan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0- 5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 105.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchu ng bei der Finanzstelle 5620 -1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereit- gestellt. Integrationsrat 16.04.2018 Integrationsrat 07.05.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Bauausschuss 28.05.2018 Finanzausschuss 04.06.2018 Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 105.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015 -2016, wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr zunäc hst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhe i- ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zur ück- gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, we l- che sowohl Ressourcen für Geflüchtete, vor allem aber auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. Die Umsetzung soll im Rahmen des sozial geförderten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch genommen werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hie rdurch entsteht ein größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu geschaffenen Wohnraums, gleichermaßen für die am Wohnungsmarkt Benachteiligten sowie auch für anerkannte Geflüchtete. Planungsvorhaben Den eingangs dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem stä d- tischen Grundstück an der Langenbergstr. die Planungen dergestalt aufzunehmen, einen sozial g e- förderten Wohnungsbau zu schaffen, der einerseits anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung int e- griert und auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein schafft. 3 Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pl a- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit einer insgesamt 1.205 m² großen Grundstücksfläche festgestellt. Es besteht ein Bebauungsplan, wonach das Gebäude in offener Bauweise zu errichten ist, jedoch mit einer Grenzbebauung zum benachbarten Gebäude. Die Bautiefe von 14 m, die Höhe sowie eine Baugrenze sind vorgegeben. Das Gebäude kann somit in konventioneller Bauweise zwe i- geschossig mit Dachgeschoss und Satteldach mit einer maximalen Dachneigung von 35° errichtet werden. Im Untergeschoss können die notwendigen Wirtschaftsräume untergebracht werden. Das zu planende Gebäude soll ca. 10 barrierefreie, abgeschlossene und unterschiedlich große Wohneinheiten zwischen 40 und 80 m² Wohnfläche umfassen. Je nach Familienstruktur können dort bis zu 24 Personen untergebracht werden. Die konkre te Gebäudekubatur und der genaue Wo h- nungsschlüssel lassen sich erst nach Abschluss der Entwurfsplanung unter Einbeziehung sozialer Aspekte und Abstimmung mit der Bauaufsicht endgültig festlegen. Durch die Möglichkeit einer Stellplatzreduzierung, verbunden mit der Errichtung entsprechender Fahr- radstellplätze, kann die zunächst angedachte Tiefgarage, deren Bau erhebliche Zusatzkosten veru r- sacht hätte, entfallen. Die Grundstücksgröße soll im Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. Da sich ein Kinderspie l- platz in unmittelbarer Nähe des Grundstücks befindet, kann auf die Einrichtung einer Außenspielfl ä- che verzichtet werden. Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor - und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauftragt werden und die bereits vorliegenden notw endigen Stellungnahmen (Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) mit einbezogen werden. Zudem sind Planer für die technische Gebäud e- ausstattung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Kölner Vergabeordnung (KVO). Der Kostenrahmen für den Neubau wurde mit rund 2,1 Mio € brutto veranschlagt. Die Architekten - und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermit tlung, Vorplanung, Entwurf s- planung) wurden auf rund 105.000 € brutto kalkuliert. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Die reine Bauzeit beträgt voraussichtlich 18 Monate. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes wird bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und pro g- nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. Finanzierung Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 105 .000 € ste- hen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0- 5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 105.000 € zur Ve rfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620 -1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereit- gestellt. Anlagen
Anlage 1 Stadtplan
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E 32352657 N 5656889 E 32350957N 5654489 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:10000 Datum: 27.3.2017 KölnGIS 1 km
Anlage 6 Stlg Vw zu BV6 und BA
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Anlage 6 zur Vorlage 0482/2018 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018 (Pkt. 9.2.2, 2. Beschluss). Mit Beschluss vom 17.05.2018 hat die Bezirksvertretung Chorweiler die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit in den geplanten Neubau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr. , 50765 Köln -Blumenberg eine Begegn ungsstätte mit eingeplant bzw. errichtet werden kann. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Der Stadtteil Blumenberg v erfügt über eine eingeschränkte Infrastruktur hinsichtlich Einzelhandel und sozialen Angeboten. Im Stadtteil befind en sich vier Kinde rtagesstätten, eine Gemeinschaftsgrundschule und ein Jugendzentrum. Er ist Teil des Sozialraumgebietes „Lebenswerte Veedel“ Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord. Die Bevölkerungsstruktur zeichnet sich durch sehr viele Kinder und Jugendliche (Rang 13 unter den 86 Kölner Stadtteilen) sowie einen geringen Anteil an Einwohnern ohne Migrationshintergrund aus (Rang 82 unter den 86 Kölner Stadtteilen). Mit dem Bau einer Begegnungsstätte können im Stadtteil vorhandene Bedarfe der Bewohner gedeckt werden. Auf dem Grundstück Langenbergstr. ist die Errichtung eines öffentlich geförderten Wohnhauses mit ca. 10 Wohnungen geplant. Der für das Grundstück bestehende Bebauungsplan gibt eine max. zweigeschossige Bebauung vor. Bei der Planung einer Begegnungsstätte würden Wohnungen entfallen. Da die Begegnungsstätte im EG geplant werden muss, fallen die hier vorgesehenen rollstuhlgerechten Wohnungen – für die auch ein Bedarf besteht – weg. Da eine rollstuhlgerechte Erschließung in den Obergeschossen nur mittels Aufzug möglich ist , führt dies zu Mehrkosten – auch im laufenden Unterhalt – und einem weiteren Flächenverbrauch führen. Da die Erric htung von Begegnungsstätten grundsätzlich von der Wohnungsbauförderung ausgeschlossen ist, muss diese darüber hinaus freifinanziert werden. Die für das Bauvorhaben nachzuweisenden Stellplätze sind nach jetzigem Planungsstand im Bereich der Außenanlagen vorgesehen. Für eine Begegnungsstätte müssen zusätzliche Stellflächen errichtet werden, für die dann im Außenbereich kein Platz vorhanden ist. Dies hat zur Folge, dass zum Nachweis der erforderliche n Stellplätze eine Tiefgarag e errichtet werden muss.
Anlage 4 Vorabauszug aus der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 18.05.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018 öffentlich 9.2.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln- Blumenberg - Planungsbeschluss 0482/2018 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung in diesem Neubau eine Begegnungsstätte einzuplanen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung zu prüfen, ob in diesem Neu- bau eine Begegnungsstätte eingeplant werden kann. 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., Gemarkung: Wor- ringen, Flur: 50, Flurstück: 1872 tlw., aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermitt- lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 105.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 105.000€ stehen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 105.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereitgestellt. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6 Stimmen) und Herrn Kleinjans (Grüne) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5 Stimmen) und Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung von Herrn Urmetzer (FDP), Herrn Wiener (parteilos) und Frau Heinrich (parteilos) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Heinrich (parteilos) Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Heinrich (parteilos) Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 18.05.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018 öffentlich 9.2.3 Schulrechtliche Anpassung der Zügigkeit der Sekundarstufe II der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11, 50765 Köln an die be- stehende Aufnahmesituation 0687/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Heinrich-Böll-Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 die Änderung der Zü- gigkeit in der Sekundarstufe II von 5 Zügen auf 6 Züge. Die Kapazität der Se- kundarstufe I bleibt unverändert bei 8 Zügen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d- rhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 18.05.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018 öffentlich 9.2.5 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße mit gleichzeitiger Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstra- ße/Industriestraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermäch- tigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 3776/2017 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert eine weiträumige Verkehrslenkungsplanung zum Schutz der anliegenden Wohngebiete während der Bauphase. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss und dem Fi- nanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset- zung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße sowie mit der Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.328.000 € . 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 250.000 € für die Generalinstandsetzung der In- dustriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oran- jehofstraße sowie für die Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstra- ße/Industriestraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2018. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD)
Anlage 2 Schrägluftbild
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E 32351888 N 5655805 E 32351718N 5655565 (C) ILV Fernerkundung 2014 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene Maßstab 1:1000 Datum: 27.3.2017 KölnGIS 100 m
Anlage 3 Machbarkeit
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20m151050 1:500 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 27.02.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0482/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 13.02.2018 11:10