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0482/2018

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln-Blumenberg, Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.06.2018, TOP 4.1

Anlage 5, Auszug aus dem Bauausschuss 28.05.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Stadtplan

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Anlage 6 Stlg Vw zu BV6 und BA

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Anlage 4 Vorabauszug aus der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018

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Anlage 2 Schrägluftbild

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Anlage 3 Machbarkeit

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Anlage 5, Auszug aus dem Bauausschuss 28.05.2018

2929 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 29.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Bauausschusses vom 28.05.2018 
öffentlich 
5.1 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln-
Blumenberg  -  Planungsbeschluss 
0482/2018 
RM Brust bittet die Verwaltung um Stellungnahme hinsichtlich des Ergänzungsbe-
schlusses der Bezirksvertretung Chorweiler. 
 
Herr Becher, Vertreter des Amtes für Wohnungswesen, erklärt, dass die Verwaltung 
in einer ersten Betrachtung das Ansinnen der Bezirksvertretung aus mehreren Grün-
den kritisch sehe:  
 
 bei Einrichtung einer Begegnungsstätte an diesem Standort wären zwei Nut-
zungsarten gegeben (> Wohnnutzung und soziale Nutzung), was ggf. zu einer 
Konkurrenzsituation führen könnte (z. B. Verkehre, erforderliche Rücksicht-
nahme). 
 eine derartige Einrichtung könnte zweckmäßiger Weise nur im Erdgeschoss 
untergebracht werden; hiermit einhergehend würde – auch rollstuhlgerechter - 
Wohnraum wegfallen 
 nicht ganz unproblematisch wäre in diesem Zusammenhang auch der Aspekt 
der avisierten öffentlichen Förderung für das Objekt. 
  
Es sei geplant, die Argumente zusammenzustellen und den Gremien für den weite-
ren Beratungsgang zur Verfügung zu stellen.  
 
RM Kockerbeck verweist auf die Diskussionen in der Bezirksvertretung Chorweiler 
und regt an, der Empfehlung zur folgen und den Prüfauftrag mit zu beschließen.  
 
Der Ausschussvorsitzende lässt entsprechend dieser Anregung abstimmen.

ergänzter Beschluss: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt – ergänzt - zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt, Planungen zu einem N eubau im öffentlich geförderten Wo h-
nungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., Gemarkung: Wo r-
ringen, Flur: 50, Flurstück: 1872 tlw., aufzunehmen.  
  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten 
und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermitt-
lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen. Die Planungskosten belaufen 
sich voraussichtlich auf rund 105.000 € brutto. 
 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahl ungen in Höhe von insgesamt 
105.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2018  im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung 
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe 
von 105.000  € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung 
bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereitgestellt. 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in diesem Neubau eine Begegnungs-
stätte eingeplant werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

7491 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0482/2018 
Freigabedatum 06.04.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen 
Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln-Blumenberg  -  Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem 
städtischen Grundstück Langenberg str. o. Nr., Gemarkung: Worringen, Flur: 50, Flurstück: 1872 tlw., 
aufzunehmen.  
  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorpl anung, Entwurfspl a-
nung) zu beauftragen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 105.000 € brutto. 
 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 105.000  € ste-
hen für das Haushaltsjahr 2018  im Teilfinanz plan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-
5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 105.000  € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen 
einer Sollumbuchu ng bei der Finanzstelle 5620 -1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereit-
gestellt. 
 
 
Integrationsrat 16.04.2018 
Integrationsrat 07.05.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 
Bauausschuss 28.05.2018 
Finanzausschuss 04.06.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   105.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015 -2016, wurden im 
Rahmen der Gefahrenabwehr zunäc hst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhe i-
ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende 
Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zur ück-
gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit 
Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und 
werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten 
wieder forciert. 
 
Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, we l-
che sowohl Ressourcen für Geflüchtete, vor allem aber auch dringend benötigte Kapazitäten an 
preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. Die Umsetzung soll im Rahmen des 
sozial geförderten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch 
genommen werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hie rdurch entsteht ein 
größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu geschaffenen Wohnraums, gleichermaßen 
für die am Wohnungsmarkt Benachteiligten sowie auch für anerkannte Geflüchtete. 
 
 
Planungsvorhaben 
Den eingangs dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem stä d-
tischen Grundstück an der Langenbergstr. die Planungen dergestalt aufzunehmen, einen sozial g e-
förderten Wohnungsbau zu schaffen, der einerseits anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung int e-
griert und auf  der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner 
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein schafft.

3 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pl a-
nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit einer insgesamt 1.205 m² großen Grundstücksfläche 
festgestellt. Es besteht ein Bebauungsplan, wonach das Gebäude in offener Bauweise zu errichten 
ist, jedoch mit einer Grenzbebauung zum benachbarten Gebäude. Die Bautiefe von 14 m, die Höhe  
sowie eine Baugrenze sind vorgegeben. Das Gebäude kann somit in konventioneller Bauweise zwe i-
geschossig mit Dachgeschoss und Satteldach mit einer maximalen Dachneigung von 35° errichtet 
werden. Im Untergeschoss können die notwendigen Wirtschaftsräume untergebracht werden. 
 
Das zu planende Gebäude soll ca. 10 barrierefreie, abgeschlossene und unterschiedlich große 
Wohneinheiten zwischen 40 und 80 m² Wohnfläche umfassen. Je nach Familienstruktur können dort 
bis zu 24 Personen untergebracht werden. Die konkre te Gebäudekubatur und der genaue Wo h-
nungsschlüssel lassen sich erst nach Abschluss der Entwurfsplanung unter Einbeziehung sozialer 
Aspekte und Abstimmung mit der Bauaufsicht endgültig festlegen. 
 
Durch die Möglichkeit einer Stellplatzreduzierung, verbunden mit der Errichtung entsprechender Fahr-
radstellplätze, kann die zunächst angedachte Tiefgarage, deren Bau erhebliche Zusatzkosten veru r-
sacht hätte, entfallen. 
 
Die Grundstücksgröße soll im Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. Da sich ein Kinderspie l-
platz in unmittelbarer Nähe des Grundstücks befindet, kann auf die Einrichtung einer Außenspielfl ä-
che verzichtet werden. 
 
Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor - und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauftragt 
werden und die bereits vorliegenden notw endigen Stellungnahmen (Vermessung, Bodengutachten, 
Schadstoffgutachten etc.) mit einbezogen werden. Zudem sind Planer für die technische Gebäud e-
ausstattung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach den 
Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Kölner Vergabeordnung (KVO).  
Der Kostenrahmen für den Neubau wurde mit rund 2,1 Mio  € brutto veranschlagt. Die Architekten - 
und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermit tlung, Vorplanung, Entwurf s-
planung) wurden auf rund 105.000  € brutto kalkuliert. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen 
ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das 
Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Die reine Bauzeit beträgt voraussichtlich 18 Monate.  
Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes wird bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und pro g-
nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. 
Finanzierung 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 105 .000 € ste-
hen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-
5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 105.000  € zur Ve rfügung. Die Mittel werden im Rahmen 
einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620 -1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereit-
gestellt. 
 
 
Anlagen

Anlage 1 Stadtplan

446 Zeichen

E 32352657
N 5656889
E 32350957N 5654489
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:10000   Datum: 27.3.2017
KölnGIS
1 km

Anlage 6 Stlg Vw zu BV6 und BA

2335 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage 0482/2018  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 
17.05.2018 (Pkt. 9.2.2, 2. Beschluss). 
Mit Beschluss vom 17.05.2018  hat die Bezirksvertretung Chorweiler die Verwaltung gebeten 
zu prüfen, inwieweit in den geplanten Neubau auf dem städtischen Grundstück 
Langenbergstr. o.Nr. , 50765 Köln -Blumenberg eine Begegn ungsstätte mit eingeplant  bzw. 
errichtet werden kann. 
 
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
Der Stadtteil Blumenberg v erfügt über eine eingeschränkte Infrastruktur hinsichtlich 
Einzelhandel und sozialen Angeboten. Im Stadtteil befind en sich vier Kinde rtagesstätten, 
eine Gemeinschaftsgrundschule und ein Jugendzentrum. Er ist Teil des Sozialraumgebietes 
„Lebenswerte Veedel“ Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord. 
Die Bevölkerungsstruktur zeichnet sich durch sehr viele Kinder und Jugendliche (Rang 13 
unter den 86 Kölner Stadtteilen) sowie  einen geringen Anteil an Einwohnern ohne 
Migrationshintergrund aus (Rang 82 unter den 86 Kölner Stadtteilen).  
Mit dem Bau einer Begegnungsstätte können im Stadtteil vorhandene Bedarfe der Bewohner  
gedeckt werden. 
Auf dem Grundstück Langenbergstr. ist die Errichtung eines öffentlich geförderten 
Wohnhauses mit ca. 10 Wohnungen geplant. Der für das Grundstück bestehende  
Bebauungsplan gibt eine max. zweigeschossige Bebauung vor. Bei der  Planung einer 
Begegnungsstätte würden Wohnungen entfallen. Da die Begegnungsstätte  im EG geplant 
werden muss, fallen die hier vorgesehenen rollstuhlgerechten Wohnungen – für die auch ein 
Bedarf besteht – weg. Da eine rollstuhlgerechte Erschließung in den Obergeschossen nur 
mittels Aufzug möglich ist , führt dies zu  Mehrkosten – auch im laufenden Unterhalt – und 
einem weiteren Flächenverbrauch führen.  Da die Erric htung von Begegnungsstätten 
grundsätzlich von der Wohnungsbauförderung ausgeschlossen ist, muss diese darüber 
hinaus freifinanziert werden.  
Die für das Bauvorhaben nachzuweisenden Stellplätze sind nach jetzigem Planungsstand im 
Bereich der Außenanlagen vorgesehen.  Für eine Begegnungsstätte müssen zusätzliche 
Stellflächen errichtet werden,  für die dann im Außenbereich  kein Platz vorhanden ist. Dies 
hat zur Folge, dass zum Nachweis der erforderliche n Stellplätze eine Tiefgarag e errichtet 
werden muss.

Anlage 4 Vorabauszug aus der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018

5637 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 18.05.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 17.05.2018 
öffentlich 
9.2.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o.Nr., 50765 Köln-
Blumenberg  -  Planungsbeschluss 
0482/2018 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung in diesem Neubau eine 
Begegnungsstätte einzuplanen. 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung zu prüfen, ob in diesem Neu-
bau eine Begegnungsstätte eingeplant werden kann. 
3. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., Gemarkung: Wor-
ringen, Flur: 50, Flurstück: 1872 tlw., aufzunehmen.  
  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten 
und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermitt-
lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen. Die Planungskosten belaufen 
sich voraussichtlich auf rund 105.000 € brutto. 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
105.000€ stehen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung 
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe 
von 105.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung 
bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5199 – Neubau Langenbergstraße – bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: 
 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6 Stimmen) und Herrn 
Kleinjans (Grüne) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5 Stimmen) und Herrn Roth 
(Die Linke) bei Enthaltung von Herrn Urmetzer (FDP), Herrn Wiener (parteilos) und 
Frau Heinrich (parteilos) 
 
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Heinrich (parteilos) 
 
Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Heinrich (parteilos)

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 18.05.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 17.05.2018 
öffentlich 
9.2.3 Schulrechtliche Anpassung der Zügigkeit der Sekundarstufe II der 
Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11, 50765 Köln an die be-
stehende Aufnahmesituation 
0687/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für 
die Heinrich-Böll-Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 die Änderung der Zü-
gigkeit in der Sekundarstufe II von 5 Zügen auf 6 Züge. Die Kapazität der Se-
kundarstufe I bleibt unverändert bei 8 Zügen. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d-
rhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.  
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 18.05.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 17.05.2018 
öffentlich 
9.2.5 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Industriestraße im 
Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße 
mit gleichzeitiger Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstra-
ße/Industriestraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermäch-
tigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen 
3776/2017 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert eine weiträumige Verkehrslenkungsplanung 
zum Schutz der anliegenden Wohngebiete während der Bauphase. 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss und dem Fi-
nanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset-
zung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger 
See) und Oranjehofstraße sowie mit der Umgestaltung der Zufahrtsrampe 
Oranjehofstraße/Industriestraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.328.000 
€ . 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 250.000 € für die Generalinstandsetzung der In-
dustriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oran-
jehofstraße sowie für die Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstra-
ße/Industriestraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Fi-
nanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) 
 
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD)

Anlage 2 Schrägluftbild

400 Zeichen

E 32351888
N 5655805
E 32351718N 5655565
(C) ILV Fernerkundung 2014
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Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene
Maßstab 1:1000   Datum: 27.3.2017
KölnGIS
100 m

Anlage 3 Machbarkeit

359 Zeichen

20m151050 1:500
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 27.02.2018
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beratungsverlauf (8)

16.04.2018 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
07.05.2018 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
17.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2018 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 13.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0482/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.06.2018
Erstellt
13.02.2018 11:10