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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ewigkeitsfinanzierung bestimmter Projekte beenden, Aktenzeichen 125/26

Mitteilung Ausschuss 2128/2026 vom 19.08.2026

Stand: Am 10.09.2026 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 Eingabe

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    An Stadt Köln Ausschuss Anregungen& Beschwerden Rathaus Köln LZ Sehr geehrte Damen und Herren Bürgerantrag, Ewigkeitsfinanzierung bestimmter Projekte Beenden Es wird wie folgt Beantragt, aufgrund der Haushaltslage der Stadt Köln, und den Auflagen zur Haushaltskonsolidierung wie folgt zu Beschließen. Das Cafe Bach, das Rubicon, das Cafe Anyway , Und das ZSL (Zentrum Selbstbesimmtes leben In der Xantener Straße) nicht mehr aus dem Haushalt der Stadt Köln zu Finanzieren, zu Subventionieren. Wenn Projekte ausschließlich von Geldern der Steuerzahler leben. Gehören sie in eine geordnete Insolvenz!!!, und müssen dann Schlussendlich abgewickelt werden. Die Stadt Köln wird hiermit aufgefordert, ihre Defizitäre Haushaltspolitik zu Beenden, und Gewinne zu Erwirtschaften. Auch Subventionen an DRK Und Diakonie als Träger der Behindertenhilfe, Behindertenwerkstätten sind zu beenden, solange Menschenunwürdige Löhne an Behinderte Mitbürger/innen gezahlt werden:Die nicht von Tarifverträgen, des TVÖD ; u.a Profitieren, da es keine Gewerkschaften in Wfbm,s gibt. ( Werkstätten für Behinderte Menschen ) Es wird Darüber hinaus beantragt das allen Betreiber von Behindertenwerkstätten ihre Buchhaltungen zu öffnen haben, um herauszubekommen ob die Schlüsselzuweisungen des LVR pro Behinderter Mensch, die Monatlich zwischen 1500 bis 1700 Euro betragen, auch vollumfänglich an die jeweilige Person zu gute kommt?. Sollte das Nicht der Fall sein?, müssen Regressforderungen seitens der Menschen mit Behinderungen, gegenüber der jeweiligen Behindertenwerkstatt möglich gemacht werden.
  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 125/26 09.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Ewigkeitsfinanzierung bestimmter Projekte be- enden“, Aktenzeichen 125/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.05.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Integration und Vielfalt einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Die hier benannten Förderungen von Trägern und Institutionen basieren auf fachli- chen und politischen Beschlüssen des Rates der Stadt Köln und seiner Fachaus- schüsse. Mit den Förderungen der genannten Einrichtungen und Träger wird ein wich- tiger Beitrag für das gesamtstädtische Vielfaltsmanagement geleistet. Etwaige Priori- sierungen und fachliche Ausgestaltungen des Haushaltes der Stadt Köln obliegen dem Rat der Stadt Köln. Bezüglich der Werkstätten für behindere Menschen bittet die Verwaltung den Peten- ten, sich an die jeweiligen Einrichtungsträger bzw. die Kostenträger der Werksstätten zu wenden. Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Stadt Köln.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Integration und Vielfalt, Herr , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: Diversity@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 23.07.2026 2128/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 28.09.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ewigkeitsfinanzierung bestimmter Projekte beenden, Aktenzeichen 125/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2026

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 4.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 10.09.2026 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

    TOP 9.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. Termin unbekannt

    Sitzung

    Kenntnisnahme (Mitteilung).

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