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2017/0255

Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1429; Fußgänger/Radweg entlang der B 3

Magistratsvorlage 03.08.2017

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Punkt 12: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1429; 
Fußgänger/Radweg entlang der B 3 
 (V-Nr. 2017/0255) 
- Kenntisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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2672 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 66 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0255 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
323 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6091 
Kostenträger:  541010 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1429;  
Fußgänger/Radweg entlang der B 3  
 
Vorlage vom: 0 7.08.2017 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Straßenverkehrs - und Tiefbauamtes zur Kenntnis.  
 
2. Es wird geprüft, ob der westliche straßenbegleitende Weg zu einem Fuß - und Radweg 
ausgebaut werden kann.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.08.2017: 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Von der Endhaltestelle der Straßenbahn in Darmstadt-Arheilgen kann man zu Fuß oder mit dem Rad 
nur über die Hindemithstraße nach Wixhausen laufen oder fahren,  
Für die Bürger, die östlich der Frankfurter Straße wohnen ist das ein großer Umweg.  
Ich schlage vor, einen Fuß-/Radweg entlang der B3 auszubauen. 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 25 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimme und 0 Nein-Stimmen 
 
 
Die Frankfurter Straße zwischen Arheilgen und Wixhausen liegt in der Zuständigkeit des 
Bundes (Zuständigkeit bei Hessen Mobil). Es ist Tempo 70 ausgewiesen und ein einseitiges 
Überholverbot in Südrichtung. Beidseitig der Straße ist ein 1,5 Meter breiter Mehrzweck -
streifen markiert. 
 
Es gibt keinen Fuß- oder Radweg. Auf der westlichen Seite der Frankfurter Straße verläuft ein 
geschotterter Parallelweg, der in städtischer Hand ist. Es wird geprüft, ob ein Ausbau dieses 
Weges zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg möglich ist. 
 
Darmstadt, 07 .08.2017 
 
Der Dezernent I    Die Dezernentin III    Der Dezernent IV  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Dr. Barbara Boczek   André Schellenberg   
Oberbürgermeister    Stadträtin   Stadtkämmerer

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Punkt 73: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1429; 
Fußgänger/Radweg entlang der B 3 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0255) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2017/0255

2587 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0255 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6091 
Kostenträger:  541010 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1429;  
Fußgänger/Radweg entlang der B 3  
 
Vorlage vom: 0 7.08.2017 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Straßenverkehrs - und Tiefbauamtes zur Kenntnis.  
 
2. Es wird geprüft, ob der westliche straßenbegleitende Weg zu einem Fuß - und Radweg 
ausgebaut werden kann.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.08.2017: 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Von der Endhaltestelle der Straßenbahn in Darmstadt-Arheilgen kann man zu Fuß oder mit dem Rad 
nur über die Hindemithstraße nach Wixhausen laufen oder fahren,  
Für die Bürger, die östlich der Frankfurter Straße wohnen ist das ei n großer Umweg.  
Ich schlage vor, einen Fuß-/Radweg entlang der B3 auszubauen. 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 25 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimme und 0 Nein-Stimmen 
 
 
Die Frankfurter Straße zwischen Arheilgen und Wixhausen liegt in der Zuständigkeit des 
Bundes (Zuständigkeit bei Hessen Mobil). Es ist Tempo 70 ausgewiesen und ein einseitiges 
Überholverbot in Südrichtung. Beidseitig der Straße ist ein 1,5 Meter breiter Mehrzweck -
streifen markiert. 
 
Es gibt keinen Fuß- oder Radweg. Auf der westlichen Seite der Frankfurter Straße verläuft ein 
geschotterter Parallelweg, der in städtischer Hand ist. Es wird geprüft, ob ein Ausbau dieses 
Weges zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg möglich ist. 
 
Darmstadt, 07 .08.2017 
 
Der Dezernent I    Die Dezernentin III    Der Dezernent IV  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Dr. Barbara Boczek   André Schellenberg   
Oberbürgermeister    Stadträtin   Stadtkämmerer

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Punkt 
23.12: 
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1429; 
Fußgänger/Radweg entlang der B 3 
 (V-Nr. 2017/0255) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 12
TOP 23.12
TOP 323
TOP 73 zur Kenntnis

Orte (2)

  • Hindemithstraße
  • Frankfurter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0255
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00