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RAT/375/2025

Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Beschlussvorlage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 55

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2857 Zeichen

RAT/375/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH - Wahl der 
städtischen Vertreter*innen 
Fachbereich: 
20 - Kämmerei     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin  Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt nominiert gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m.  
§ 50 Abs. 3 GO NRW, 
 
 
1. 
 
Frau Beigeordnete Cornelia Zuschke 
 
 
Oberbürgermeister oder die/ der von 
ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. 
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
 
2. 
 
 
 
 
 
 
3. 
 
 
 
 
 
 
und empfiehlt dem Vorstand der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG die 
Nominierung von 
 
4.

Seite 2 
5.  
 
 
 
 
 
als Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Düsseldorf-Reisholz  
Entwicklungsgesellschaft mbH für die Wahl durch die Gesellschafterversammlung  
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder. 
 
Der Beschluss gilt bis zur neuen Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten  
Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung bzw. anderslautenden 
Beschlussfassung. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen 
Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus.   
 
Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder  
gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates,  
so gilt diese Nominierung auch für die dann anstehende Konstituierung des  
Aufsichtsrates.  
 
Sachdarstellung: 
Der Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH 
besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über 
die Anzahl der Mitglieder. Die nominierten Mitglieder des Aufsichtsrates werden 
durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die unmittelbaren 
Gesellschafterinnen Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG und die Neuss 
Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG haben das Recht, jeweils bis zu 2 Mitglieder für 
den Aufsichtsrat zu nominieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadt 
Neuss haben das Recht, jeweils bis zu 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu 
nominieren. Zu den von der Landeshauptstadt Düsseldorf nominierten 
Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt 
Düsseldorf oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. 
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Aufsichtsratsmandate bei der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft 
mbH wahr: 
 
 
1. Frau Beigeordnete Cornelia Zuschke gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
2. Ratsherr Dr. Alexander Fils  
3. Ratsherr Dr. Frank Schulz  
 
Die Mandate der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG nehmen wahr: 
 
2. Frau Iris Bellstedt  
3. Ratsherr André Tischendorf

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 55 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/375/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
19.11.2025
Erstellt
20.10.2025 09:36