2019/0123
Grundstücksübertragung Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 - Pulverhäuser Weg 48
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2019/0123
2554 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.07.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0123
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 519035001 Investitionsnummer: 15519-5010 - Neubau
Dezentralisierung Kurt -Jahn-Anlage
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Grundstücksübertragung Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 -
Pulverhäuser Weg 48
Vorlage vom: 28.06.2019
Beschlussvorschlag :
Das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24, Pulverhäuser Weg 48, mit einer Fläche
von 1.346 m² wird aus dem Anlagevermögen des Eigenbetrieb s Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen verlagert.
Anlagen: Pulverhäuserweg 48 Lageplan
EDW - BK 20190726 TOP 8 - Vorlage 02-2019 (BK Beschluss zur
Grundstückübertragung Pulverhäuserweg)
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2019:
Im Rahmen der Dezentralisierung der Wohneinrichtung Kurt -Jahn-Anlage errichtet der
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW) auf dem Grundstück
Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 mit 1.346 m², Pulverhäuser Weg 48, ein Wohnhaus
für Menschen mit Behinderung. Das Grundstück wird aktuell mit einem Buchwert
(31.12.2018) in Höhe von 207,50 Euro (206,50 Euro für Grund und Boden, 1,00 Euro für das
Gebäude) im Anlagevermögen des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) geführt.
Im Zuge der Baumaßnahme und späteren Nutzung durch den Eigenbetrieb Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EDW) wird das
Grundstück in das Anlagevermögen des EDW verlagert. Der Buchwert ist dem Eigenbetrieb
IDA zu erstatten.
Darmstadt, 28.06.2019
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 4
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Punkt 19: Grundstücksübertragung Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 - Pulverhäuser Weg 48 (V-Nr. 2019/0123) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA
anlage 3
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Punkt 10: Grundstücksübertragung Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 - Pulverhäuser Weg 48 (V-Nr. 2019/0123) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA
anlage 6
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Punkt 31: Grundstücksübertragung Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 - Pulverhäuser Weg 48 (V-Nr. 2019/0123) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
anlage 2
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Eigenbetrieb Darmstadt, 27. Juni 2019 Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen VORLAGE an die Betriebskommission des Eigenbetriebes „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ Vorlage 02/2019 Betreff: Grundstücksübertragung Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 - Pulverhäuser Weg 48 Vorlage vom 27. Juni 2019 zu beschließen: Die Betriebskommission beschließt, das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24, Pulverhäuser Weg 48, mit einer Fläche von 1.346 m? aus dem Anlagevermögen des Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen zu verlagern. Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 27. Juni 2019 tn Wolfram Cuntz Betriebsleiter Begründungsseite zur Vorlage 02/2019 vom 27. Juni 2019 Im Rahmen der Dezentralisierung der Wohneinrichtung Kurt-Jahn-Anlage errichtet der Eigen- betrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW) auf dem Grundstück Ge- markung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 mit 1.346 m?, Pulverhäuser Weg 48, ein Wohnhaus für Menschen mit Behinderung. Das Grundstück wird aktuell mit einem Buchwert (31.12.2018) in Höhe von 207,50 Euro (206,50 Euro für Grund und Boden, 1,00 Euro für das Gebäude) im Anlagevermögen des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm- stadt (IDA) geführt. Im Zuge der Baumaßnahme und späteren Nutzung durch den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EDW) wird das Grundstück in das Anlagevermögen des EDW verlagert. Der Buchwert ist dem Eigenbetrieb IDA zu erstatten. Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Darmstadt, 27. Juni 2019 519/am Win Wolfram Cuntz Betriebsleitung
anlage 5
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Punkt 10: Grundstücksübertragung Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 50 Nr. 1/24 - Pulverhäuser Weg 48 (V-Nr. 2019/0123) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
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Wissenschaftsstadt Darmstadt r Gemarkung Darmstadt Flur 50 Nr. 1/24 mit 1.346 m? Datum: 28.01.2019
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Pulverhäuserweg 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0123
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00