Mandari Insight

3369/2025

Bürgereingabe nach §24 GO Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern-Pilotprojekt, AZ136/25

Beschlussvorlage Ausschuss 19.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.05.2026, TOP 2.3

Anlage 4_Rückmeldung Petent

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3_Eingabe

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Anlage 2_Antwortschreiben

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Anlage 4_Rückmeldung Petent

2737 Zeichen

Von: >  
Gesendet: Mittwoch, 5. November 2025 23:03 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern-
Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25  
 
Sehr geehrte   , 
da ich mit der zugegangen Antwort, welche in meinen Augen unkorrekte Aussagen enthält, 
nicht zufrieden bin, wünsche ich mir für diese Anregung von mir eine Behandlung im 
Ausschuss. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
 
Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden  
Gesendet: Donnerstag, 6. November 2025 12:42 
An:  
Betreff: AW: Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern-
Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25  
 
Sehr geehrter    , 
 
vielen Dank für Ihre E-Mail. 
 
Ich werde alles weitere für die Beratung Ihrer Eingabe in dem entsprechenden 
Gremium veranlassen. Bitte teilen Sie mir hierfür noch mit, welche Aspekte aus Ihrer 
Sicht nicht korrekt sind. 
 
Zur gegebenen Zeit erhalten Sie von mir weitere Nachricht. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister 
Bürgeramt Innenstadt 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln  
 
Telefon: 0221/221-

Von:  
Gesendet: Donnerstag, 6. November 2025 15:07 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern-
Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25  
 
Sehr geehrte   , 
vielen Dank dafür. 
Ein Beispiel: 
Die Stadt Düsseldorf schreibt in ihrer offiziellen Pressemitteilung: 
"Es (das Scanauto) fotografiert den Wagen, scannt das Kennzeichen und leitet bei Verstößen 
automatisch ein Bußgeldverfahren ein." 
 
Dazu steht im Gegensatz in der bisherigen Antwort: 
"Bei dem erwähnten Pilotprojekt in Düsseldorf werden in der Testphase bislang 
ausschließlich mögliche Verkehrsordnungswidrigkeiten fotografiert, bei denen ein konkreter 
Anfangsverdacht gegeben ist. Eine Erfassung als Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt 
weiterhin durch Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung.“ 
 
Aus beruflichen Gründen verfolge ich die entsprechenden Projekte in Deutschland und sehe 
keinen Hindernisgrund, dass mit einem politischen Beschluss mindestens ein Testlauf a la 
Düsseldorf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möglich wäre. Und das eine bundesweite 
Regelung zum Thema kommt, ist ebenfalls kein "Zukunftsszenario". 
Daher wäre es mir wichtig, dass das politische Gremium aufgrund einer umfassenden 
Darstellung sich eine Meinung bilden und entscheiden kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

2674 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 3369/2025 
Freigabedatum 
19.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach §24 GO Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern-
Pilotprojekt, AZ136/25  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe-
tenten für die Eingabe. 
 
Der Ausschuss schließt sich der Verwaltungsmeinung an und beschließt, die Eingabe 
des Petenten nicht weiter zu verfolgen. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 09.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent hat nach § 24 GO eine Bürgereingabe an die Geschäftsstelle Anregungen 
und Beschwerden gerichtet, in der er sich für die Nutzung von Scanfahrzeugen zur Er-
fassung von Falschparkern ausspricht. Er bezieht sich hier auf ein Pilotprojekt der 
Landeshauptstadt Düsseldorf. 
Mit der Antwort des Verkehrsdienstes zu diesem Thema war der Petent jedoch nicht 
einverstanden. Er bezieht sich dabei auf folgende Pressemitteilung zu dem Düsseldor-
fer Projekt. 
Zitat: "Es (das Scanauto) fotografiert den Wagen, scannt das Kennzeichen und leitet 
bei Verstößen automatisch ein Bußgeldverfahren ein." 
 
Die Stellungnahme des Verkehrsdienstes zur Bürgereingabe war inhaltlich jedoch kor-
rekt (s. Anlage 2).  
 
 
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln und die Verkehrsüberwachung der Landeshaupt-
stadt Düsseldorf stehen bezüglich der Scan-Fahrzeuge in engem und regelmäßigem 
Austausch. 
Das erwähnte Pilotprojekt stellt keineswegs einen dauerhaften Einsatz mit dem Scan-
Fahrzeug dar. Bislang erfolgte lediglich eine eintägige Testphase. Ziel war es, ver-
schiedene Parameter, wie z. B. die Bildqualität, zu testen. Dabei wurden keine Fahr-
zeuge verwarnt. 
 
Die Evaluierungsphase, auch in Bezug auf die Rechtssicherheit und den Kosten-Nut-
zen-Faktor, ist noch nicht abgeschlossen.  
 
Daher wird die Verwaltung – auch aufgrund der derzeitigen Haushaltslage – zunächst 
die Ergebnisse der Projektphase der Landeshauptstadt Düsseldorf abwarten. Sobald 
die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann geprüft werden, auch auf Grund-
lage der Ergebnisse der Düsseldorfer Verkehrsüberwachung, ob der Einsatz von 
Scan-Fahrzeugen im Kölner Stadtgebiet möglich und sinnvoll ist. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Antwortschreiben 
Anlage 3 – Eingabe 
Anlage 4 – Rückmeldung Petent

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

835 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die rechtlichen Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen sind derzeit noch nicht erfüllt 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3_Eingabe

2271 Zeichen

Von: >  
Gesendet: Mittwoch, 24. September 2025 11:55 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc:  
Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Einsatz von Scanfahrzeug zur Erfassung von 
Falschparkern 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden, 
die Stadt Düsseldorf (sowie weitere deutsche Städte) testet ein hochmodernes Scanfahrzeug, 
um die Fahrradachsen künftig noch effektiver von Falschparkern freizuhalten (siehe Bilder 
anhängend) 
 
Das Fahrzeug kann selbst bei einer Geschwindigkeit von bis zu 50 Stundenkilometern falsch 
abgestellte Fahrzeuge erfassen: Es fotografiert den Wagen, scannt das Kennzeichen und leitet 
bei Verstößen automatisch ein Bußgeldverfahren ein. 
 
Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sagt dazu: "Wir bauen mit erheblichem 
Aufwand die Radinfrastruktur in unserer Stadt aus und können nicht dulden, wenn Radwege 
zugeparkt werden. Das heute vorgestellte Scanfahrzeug kann deutlich mehr Kilometer pro 
Tag überwachen als die Verkehrsüberwachung zu Fuß. So können sich die Kolleginnen und 
Kollegen auf die Parkraumüberwachung konzentrieren, die derzeit noch nicht automatisiert 
kontrolliert werden kann. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse der Testphase und hoffe, 
dass wir ein derartiges Fahrzeug schon bald dauerhaft in den Regeldienst der 
Verkehrsüberwachung übernehmen können." 
 
Im Gegensatz zu einigen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg, gibt es in Nordrhein-
Westfalen bislang keine rechtliche Grundlage für die automatisierte Kontrolle von 
Parkscheinen oder digitalen Parkberechtigungen. Entsprechend ist der Einsatz des Fahrzeugs 
in Düsseldorf derzeit auf Verstöße beschränkt, bei denen ein konkreter Anfangsverdacht – 
zum Beispiel das Halten im Haltverbot oder auf dem Radweg – gegeben ist. 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Stadt Köln eruiert den Düsseldorfer Anbieter des Scan-Fahrzeug und startet zeitnah 
ebenfalls ein entsprechendes Pilot-Projekt. Am Ende des Pilot-Projekts wird der 
Verkehrsausschuss über das Ergebnis informiert inklusive eines konkreten Vorschlags zur 
dauerhaften Fortführung (bei einem positiven Fazit des Pilot-Projekts). 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2_Antwortschreiben

2594 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau             Zimmer  
T: 0221 221-    
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
Per E-Mail:  
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
136/25 03.11.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern-
Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25  
Sehr geehrter , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für öf-
fentliche Ordnung einzuholen.  
In der nun vorliegenden Stellungnahme teilt das Amt Folgendes mit: 
„Da es in Nordrhein-Westfalen noch keine rechtliche Grundlage gibt, welche automati-
sierte Kontrollen mit Scan-Fahrzeugen rechtssicher stützt, werden zunächst keine Pi-
lotprojekte hierzu initiiert. 
Zudem finden solche Tests lediglich auf vordefinierten Strecken statt und können spä-
ter lediglich eine Ergänzung der ansonsten umfangreichen und individuellen Überwa-
chungen/Aufgaben des Verkehrsdienstes angesehen werden. 
Bei dem erwähnten Pilotprojekt in Düsseldorf werden in der Testphase bislang aus-
schließlich mögliche Verkehrsordnungswidrigkeiten fotografiert, bei denen ein konkre-
ter Anfangsverdacht gegeben ist. Eine Erfassung als Verkehrsordnungswidrigkeit er-
folgt weiterhin durch Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung.“  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau          unter der Telefonnummer 0221/221-  
oder per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine 
Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, dann teilen Sie dies bitte der 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

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Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge-
schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
3369/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.01.2026
Erstellt
25.11.2025 11:49