3369/2025
Bürgereingabe nach §24 GO Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern-Pilotprojekt, AZ136/25
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Anlage 4_Rückmeldung Petent
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Von: > Gesendet: Mittwoch, 5. November 2025 23:03 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern- Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25 Sehr geehrte , da ich mit der zugegangen Antwort, welche in meinen Augen unkorrekte Aussagen enthält, nicht zufrieden bin, wünsche ich mir für diese Anregung von mir eine Behandlung im Ausschuss. Mit freundlichen Grüßen Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Gesendet: Donnerstag, 6. November 2025 12:42 An: Betreff: AW: Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern- Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25 Sehr geehrter , vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich werde alles weitere für die Beratung Ihrer Eingabe in dem entsprechenden Gremium veranlassen. Bitte teilen Sie mir hierfür noch mit, welche Aspekte aus Ihrer Sicht nicht korrekt sind. Zur gegebenen Zeit erhalten Sie von mir weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln – Der Oberbürgermeister Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW Ludwigstr. 8 50667 Köln Telefon: 0221/221- Von: Gesendet: Donnerstag, 6. November 2025 15:07 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern- Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25 Sehr geehrte , vielen Dank dafür. Ein Beispiel: Die Stadt Düsseldorf schreibt in ihrer offiziellen Pressemitteilung: "Es (das Scanauto) fotografiert den Wagen, scannt das Kennzeichen und leitet bei Verstößen automatisch ein Bußgeldverfahren ein." Dazu steht im Gegensatz in der bisherigen Antwort: "Bei dem erwähnten Pilotprojekt in Düsseldorf werden in der Testphase bislang ausschließlich mögliche Verkehrsordnungswidrigkeiten fotografiert, bei denen ein konkreter Anfangsverdacht gegeben ist. Eine Erfassung als Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt weiterhin durch Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung.“ Aus beruflichen Gründen verfolge ich die entsprechenden Projekte in Deutschland und sehe keinen Hindernisgrund, dass mit einem politischen Beschluss mindestens ein Testlauf a la Düsseldorf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möglich wäre. Und das eine bundesweite Regelung zum Thema kommt, ist ebenfalls kein "Zukunftsszenario". Daher wäre es mir wichtig, dass das politische Gremium aufgrund einer umfassenden Darstellung sich eine Meinung bilden und entscheiden kann. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3369/2025 Freigabedatum 19.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern- Pilotprojekt, AZ136/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tenten für die Eingabe. Der Ausschuss schließt sich der Verwaltungsmeinung an und beschließt, die Eingabe des Petenten nicht weiter zu verfolgen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 09.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent hat nach § 24 GO eine Bürgereingabe an die Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden gerichtet, in der er sich für die Nutzung von Scanfahrzeugen zur Er- fassung von Falschparkern ausspricht. Er bezieht sich hier auf ein Pilotprojekt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Mit der Antwort des Verkehrsdienstes zu diesem Thema war der Petent jedoch nicht einverstanden. Er bezieht sich dabei auf folgende Pressemitteilung zu dem Düsseldor- fer Projekt. Zitat: "Es (das Scanauto) fotografiert den Wagen, scannt das Kennzeichen und leitet bei Verstößen automatisch ein Bußgeldverfahren ein." Die Stellungnahme des Verkehrsdienstes zur Bürgereingabe war inhaltlich jedoch kor- rekt (s. Anlage 2). Der Verkehrsdienst der Stadt Köln und die Verkehrsüberwachung der Landeshaupt- stadt Düsseldorf stehen bezüglich der Scan-Fahrzeuge in engem und regelmäßigem Austausch. Das erwähnte Pilotprojekt stellt keineswegs einen dauerhaften Einsatz mit dem Scan- Fahrzeug dar. Bislang erfolgte lediglich eine eintägige Testphase. Ziel war es, ver- schiedene Parameter, wie z. B. die Bildqualität, zu testen. Dabei wurden keine Fahr- zeuge verwarnt. Die Evaluierungsphase, auch in Bezug auf die Rechtssicherheit und den Kosten-Nut- zen-Faktor, ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die Verwaltung – auch aufgrund der derzeitigen Haushaltslage – zunächst die Ergebnisse der Projektphase der Landeshauptstadt Düsseldorf abwarten. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann geprüft werden, auch auf Grund- lage der Ergebnisse der Düsseldorfer Verkehrsüberwachung, ob der Einsatz von Scan-Fahrzeugen im Kölner Stadtgebiet möglich und sinnvoll ist. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Antwortschreiben Anlage 3 – Eingabe Anlage 4 – Rückmeldung Petent
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die rechtlichen Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen sind derzeit noch nicht erfüllt Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3_Eingabe
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Von: > Gesendet: Mittwoch, 24. September 2025 11:55 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Einsatz von Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, die Stadt Düsseldorf (sowie weitere deutsche Städte) testet ein hochmodernes Scanfahrzeug, um die Fahrradachsen künftig noch effektiver von Falschparkern freizuhalten (siehe Bilder anhängend) Das Fahrzeug kann selbst bei einer Geschwindigkeit von bis zu 50 Stundenkilometern falsch abgestellte Fahrzeuge erfassen: Es fotografiert den Wagen, scannt das Kennzeichen und leitet bei Verstößen automatisch ein Bußgeldverfahren ein. Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sagt dazu: "Wir bauen mit erheblichem Aufwand die Radinfrastruktur in unserer Stadt aus und können nicht dulden, wenn Radwege zugeparkt werden. Das heute vorgestellte Scanfahrzeug kann deutlich mehr Kilometer pro Tag überwachen als die Verkehrsüberwachung zu Fuß. So können sich die Kolleginnen und Kollegen auf die Parkraumüberwachung konzentrieren, die derzeit noch nicht automatisiert kontrolliert werden kann. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse der Testphase und hoffe, dass wir ein derartiges Fahrzeug schon bald dauerhaft in den Regeldienst der Verkehrsüberwachung übernehmen können." Im Gegensatz zu einigen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg, gibt es in Nordrhein- Westfalen bislang keine rechtliche Grundlage für die automatisierte Kontrolle von Parkscheinen oder digitalen Parkberechtigungen. Entsprechend ist der Einsatz des Fahrzeugs in Düsseldorf derzeit auf Verstöße beschränkt, bei denen ein konkreter Anfangsverdacht – zum Beispiel das Halten im Haltverbot oder auf dem Radweg – gegeben ist. Beschlussvorschlag: Die Stadt Köln eruiert den Düsseldorfer Anbieter des Scan-Fahrzeug und startet zeitnah ebenfalls ein entsprechendes Pilot-Projekt. Am Ende des Pilot-Projekts wird der Verkehrsausschuss über das Ergebnis informiert inklusive eines konkreten Vorschlags zur dauerhaften Fortführung (bei einem positiven Fazit des Pilot-Projekts). Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2_Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Zimmer T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Per E-Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 136/25 03.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Scanfahrzeug zur Erfassung von Falschparkern- Pilotprojekt, Aktenzeichen 136/25 Sehr geehrter , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für öf- fentliche Ordnung einzuholen. In der nun vorliegenden Stellungnahme teilt das Amt Folgendes mit: „Da es in Nordrhein-Westfalen noch keine rechtliche Grundlage gibt, welche automati- sierte Kontrollen mit Scan-Fahrzeugen rechtssicher stützt, werden zunächst keine Pi- lotprojekte hierzu initiiert. Zudem finden solche Tests lediglich auf vordefinierten Strecken statt und können spä- ter lediglich eine Ergänzung der ansonsten umfangreichen und individuellen Überwa- chungen/Aufgaben des Verkehrsdienstes angesehen werden. Bei dem erwähnten Pilotprojekt in Düsseldorf werden in der Testphase bislang aus- schließlich mögliche Verkehrsordnungswidrigkeiten fotografiert, bei denen ein konkre- ter Anfangsverdacht gegeben ist. Eine Erfassung als Verkehrsordnungswidrigkeit er- folgt weiterhin durch Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, dann teilen Sie dies bitte der Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge- schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 3369/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.01.2026
- Erstellt
- 25.11.2025 11:49