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2017/0227

Haushaltssatzung 2018

Magistratsvorlage 19.07.2017

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2017/0227

48 Zeichen

Vorlage-Nr. 2017/0227 
 
 
Haushaltssatzung 2018

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3837 Zeichen

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2017 
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 626.532.588 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 666.072.811 EUR
mit einem Saldo von -39.540.223 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 327.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300.000 EUR
mit einem Saldo von 27.000 EUR
mit einem Fehlbedarf von -39.513.223 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -20.823.869 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.287.779 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 113.364.333 EUR
mit einem Saldo von -96.076.554 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 96.076.554 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 17.688.750 EUR
mit einem Saldo von 78.387.804 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -38.512.619 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 96.076.554 EUR
festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B
in Höhe von 2.100.000  EUR
sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 8.349.500  EUR
enthalten. 
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2018
§ 1
§ 2

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 40.401.700 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 390.000.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 v. H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 454 v. H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
Darmstadt, den xx.xx.2017 Der Magistrat 
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 5 
§ 6
§ 7
§ 3
§ 4
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst 
unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten 
(Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. 
Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen. Streichungen sind im Stellenplan des 
Folgejahres zu dokumentieren. 
Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2019 Planstellen, die überwiegend durch 
Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr 
(Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. Soziale Hilfen) und des 
Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen. 
Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über 
die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können 
Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen 
herzustellen. 
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen.

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Punkt 22: Haushaltssatzung 2018 
 (V-Nr. 2017/0227) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. FDP und UWIGA

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Punkt 347: Haushaltssatzung 2018 
 (V-Nr. 2017/0227) 
 
Der Haushaltssatzung 2018 wird zugestimmt.

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Punkt 16: Haushaltssatzung 2018 
 (V-Nr. 2017/0227) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA

Beratungsverlauf (3)

TOP 12
TOP 16
TOP 22

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0227
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.07.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00