2017/0227
Haushaltssatzung 2018
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2017/0227
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Vorlage-Nr. 2017/0227 Haushaltssatzung 2018
anlage 2
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 626.532.588 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 666.072.811 EUR mit einem Saldo von -39.540.223 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 327.000 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300.000 EUR mit einem Saldo von 27.000 EUR mit einem Fehlbedarf von -39.513.223 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -20.823.869 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.287.779 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 113.364.333 EUR mit einem Saldo von -96.076.554 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 96.076.554 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 17.688.750 EUR mit einem Saldo von 78.387.804 EUR mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -38.512.619 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 96.076.554 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 2.100.000 EUR sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 8.349.500 EUR enthalten. Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018 § 1 § 2 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 40.401.700 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 390.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 454 v. H. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Darmstadt, den xx.xx.2017 Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 5 § 6 § 7 § 3 § 4 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten (Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen. Streichungen sind im Stellenplan des Folgejahres zu dokumentieren. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2019 Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen. Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen.
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Punkt 22: Haushaltssatzung 2018 (V-Nr. 2017/0227) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. FDP und UWIGA
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Punkt 347: Haushaltssatzung 2018 (V-Nr. 2017/0227) Der Haushaltssatzung 2018 wird zugestimmt.
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Punkt 16: Haushaltssatzung 2018 (V-Nr. 2017/0227) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0227
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.07.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00