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2270/2020

Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 20.08.2020, TOP 16.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6871 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 2270/2020 
Freigabedatum 03.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des 
Stadtverschönerungsprogramms 
Beschlussorgan 
Wirtschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungs-
träger des Stadtverschönerungsprogramms in Höhe von insgesamt 238.357,68 Euro. 
Die Mittel stehen im Teilplan 1501- Wirtschaft und Tourismus für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
(138.117,90 Euro für 2020 und 129.000 Euro für 2021) zur Verfügung. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Wirtschaftsausschuss 20.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   238.357,68 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   ca. 26.600 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß Ziffer 4.3.1.4 der Arbeitsanweisung zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms, 
analog Ziffer 4.3.4 der neueren Fassung der „Rahmenbedingungen und Förderrichtlinie zur Durchfüh-
rung des Stadtverschönerungsprogramms“ werden für die Stadtverschönerungsträger auf deren An-
trag Investitionsgüter wie Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte bewilligt und beschafft. Hierdurch soll 
auf den Übungsbaustellen des Stadtverschönerungsprogramms sichergestellt werden, dass die Teil-
nehmenden mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen auf einem technisch neuen Stand qualifiziert 
und beschäftigt werden, der für die Vermittlung in eine Ausbildung oder Beschäftigung ausr eichend 
geeignet ist. Im Rahmen des Landesförderprogramms Gute Schule 2020 sind die Beschäftigungsträ-
ger zudem immer noch in vollem Umfang ausgelastet und benötigen für die Erfüllung der Aufträge bis 
einschließlich Ende 2021 dringend zusätzliche Maschinen bzw. Ersatz von defekten oder veralteten 
Maschinen. 
 
Die Beschaffung entspricht den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung „Haushaltsbewirtschaftung 
in der Corona-Krise“. 
 
Für folgende beantragte Investitionsgüter hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren die Bedarfe 
der Beschäftigungsträger überprüft und folgende Aufteilung vorgenommen:

3 
Für die Ehrenfelder Verein für Arbeit gGmbH: 
 
Kleinmaschinen, 7 Stück      Kosten ca. 13.300 € 
(EP zwischen ca. 880 Euro und 4.500 Euro) 
Ford Transit Pritschenwagen      Kosten ca. 32.000 € 
Ford Transit Bus        Kosten ca. 20.000 € 
 
Gesamtinvestition:        ca.  65.300 € 
 
 
Für die Internationaler Bund, IB West gGmbH: 
 
Kleinmaschinen, 27 Stück 
Garten- und Landschaftsbau      Kosten ca.   8.500 € 
(z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) 
Ford Transit Pritschenwagen      Kosten ca. 32.000 € 
Einachsschlepper       Kosten ca. 10.000 € 
Sieblöffel Bagger       Kosten ca.   1.200 € 
Reißzahn Bagger       Kosten ca.   1.300 € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 53.000 € 
 
 
Für die Zug um Zug Beschäftigung und Qualifizierung gGmbH: 
 
Ford Transit geschlossen      Kosten ca.  32.000 € 
2 Stück Kettelmaschine      Kosten ca.   3.000 € 
Industriestaubsauger       Kosten ca.           900 € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 35.900 € 
 
 
Für den Jugendhilfe Köln e.V.: 
 
Kleinmaschinen, 8 Stück 
Garten- und Landschaftsbau      Kosten ca. 14.300 € 
(z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) 
Anhänger geschlossen      Kosten ca.   3.500 € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 17.800 € 
 
 
Für die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH: 
 
Kleinmaschinen, 11 Stück 
Garten- und Landschaftsbau      Kosten ca. 12.500 € 
(z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) 
Ford Transit Pritschenwagen      Kosten ca. 32.000 € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 44.500 € 
 
 
Für die Ökobau gGmbH: 
 
Kleinmaschinen, 2 Stück      Kosten ca.   5.660 € 
(EP zwischen ca. 860 € und 4.800 €) 
3 Stück Material-/Lagercontainer     Kosten ca. 14.250 €

4 
Gesamtinvestition:        ca.  19.910 € 
 
 
Gesamter geplanter Umfang der Investitionen 
für alle Beschäftigungsträger      ca. 236.410 € 
 
Die Bedarfsprüfung für die einzelnen Beschaffungen erfolgt gemäß der aktuellen Be darfsprüfungs-
richtlinie der Stadt Köln. Mit Einführung von cMarket zum 16.09.2019 und gleichzeitiger Änderung der 
Bedarfsprüfungsrichtlinie ist eine Vorlage der Bedarfsprüfung bei 14 in dieser Höhe nicht mehr erfor-
derlich. Die Bedarfsprüfungen werden, wie auch die Bestellvorgänge, vollständig in cMarket erfasst. 
Ausschreibung und Beschaffung der geplanten Investitionen werden durch das Amt für Soziales, Ar-
beit und Senioren gemäß der gültigen Fassung der Richtlinien für die Vergabe nach der Verdi n-
gungsordnung für Leistungen (VOL) und der Dienstanweisung für die Erstellung der Anlagenrec h-
nung bei der Stadt Köln vorgenommen. 
Die Investitionsgüter verbleiben im Eigentum der Stadt Köln und werden den entsprechenden Stadt-
verschönerungsträgern per Leihvertrag unentgeltlich übergeben. Alle laufenden Kosten des Betriebs 
sind von den Beschäftigungsträgern zu leisten, so dass der Stadt Köln keine Folgekosten nach der 
Beschaffung der Investitionen entstehen. 
 
 
Haushaltsmäßige Aufteilung: 
 
Budget 2020:          129.000,00 € 
zuzüglich Übertrag aus Ermächtigungsübertragung in Höhe von     9.117,90 € 
abzüglich Rechnung Ford Transit (Investition aus Beschluss 3770/2018)    28.760,22 € 
Rest-Budget Investitionen 2020:       109.357,68 € 
 
Budget 2021:          129.000,00 € 
 
Gesamt-Budget 2020/2021:        238.357,68 € 
 
Der Beschluss wird über das gesamte für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zur Verfügung stehende 
Budget in Höhe von 238.357,68 € gefasst. Es verbleibt somit ein Puffer für unvorhergesehene Preis-
steigerungen in Höhe von 1.947,68 €. 
 
Hierdurch entstehende bilanzielle Abschreibungen fallen für die Folgejahre in Höhe von ca. 26.600 € 
an. 
Die entsprechenden Mittel stehen im Teilplan 1501- Wirtschaft und Tourismus für die Haushaltsjahre 
2020 und 2021 zur Verfügung. 
Dezernat V wird auch im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für bilanzielle Abschreibungen vorsehen.

Beratungsverlauf (2)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2270/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2020
Erstellt
23.07.2020 14:06