2270/2020
Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 2270/2020 Freigabedatum 03.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungs- träger des Stadtverschönerungsprogramms in Höhe von insgesamt 238.357,68 Euro. Die Mittel stehen im Teilplan 1501- Wirtschaft und Tourismus für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (138.117,90 Euro für 2020 und 129.000 Euro für 2021) zur Verfügung. Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 238.357,68 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen ca. 26.600 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Ziffer 4.3.1.4 der Arbeitsanweisung zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms, analog Ziffer 4.3.4 der neueren Fassung der „Rahmenbedingungen und Förderrichtlinie zur Durchfüh- rung des Stadtverschönerungsprogramms“ werden für die Stadtverschönerungsträger auf deren An- trag Investitionsgüter wie Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte bewilligt und beschafft. Hierdurch soll auf den Übungsbaustellen des Stadtverschönerungsprogramms sichergestellt werden, dass die Teil- nehmenden mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen auf einem technisch neuen Stand qualifiziert und beschäftigt werden, der für die Vermittlung in eine Ausbildung oder Beschäftigung ausr eichend geeignet ist. Im Rahmen des Landesförderprogramms Gute Schule 2020 sind die Beschäftigungsträ- ger zudem immer noch in vollem Umfang ausgelastet und benötigen für die Erfüllung der Aufträge bis einschließlich Ende 2021 dringend zusätzliche Maschinen bzw. Ersatz von defekten oder veralteten Maschinen. Die Beschaffung entspricht den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung „Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise“. Für folgende beantragte Investitionsgüter hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren die Bedarfe der Beschäftigungsträger überprüft und folgende Aufteilung vorgenommen: 3 Für die Ehrenfelder Verein für Arbeit gGmbH: Kleinmaschinen, 7 Stück Kosten ca. 13.300 € (EP zwischen ca. 880 Euro und 4.500 Euro) Ford Transit Pritschenwagen Kosten ca. 32.000 € Ford Transit Bus Kosten ca. 20.000 € Gesamtinvestition: ca. 65.300 € Für die Internationaler Bund, IB West gGmbH: Kleinmaschinen, 27 Stück Garten- und Landschaftsbau Kosten ca. 8.500 € (z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) Ford Transit Pritschenwagen Kosten ca. 32.000 € Einachsschlepper Kosten ca. 10.000 € Sieblöffel Bagger Kosten ca. 1.200 € Reißzahn Bagger Kosten ca. 1.300 € Gesamtinvestition: ca. 53.000 € Für die Zug um Zug Beschäftigung und Qualifizierung gGmbH: Ford Transit geschlossen Kosten ca. 32.000 € 2 Stück Kettelmaschine Kosten ca. 3.000 € Industriestaubsauger Kosten ca. 900 € Gesamtinvestition: ca. 35.900 € Für den Jugendhilfe Köln e.V.: Kleinmaschinen, 8 Stück Garten- und Landschaftsbau Kosten ca. 14.300 € (z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) Anhänger geschlossen Kosten ca. 3.500 € Gesamtinvestition: ca. 17.800 € Für die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH: Kleinmaschinen, 11 Stück Garten- und Landschaftsbau Kosten ca. 12.500 € (z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) Ford Transit Pritschenwagen Kosten ca. 32.000 € Gesamtinvestition: ca. 44.500 € Für die Ökobau gGmbH: Kleinmaschinen, 2 Stück Kosten ca. 5.660 € (EP zwischen ca. 860 € und 4.800 €) 3 Stück Material-/Lagercontainer Kosten ca. 14.250 € 4 Gesamtinvestition: ca. 19.910 € Gesamter geplanter Umfang der Investitionen für alle Beschäftigungsträger ca. 236.410 € Die Bedarfsprüfung für die einzelnen Beschaffungen erfolgt gemäß der aktuellen Be darfsprüfungs- richtlinie der Stadt Köln. Mit Einführung von cMarket zum 16.09.2019 und gleichzeitiger Änderung der Bedarfsprüfungsrichtlinie ist eine Vorlage der Bedarfsprüfung bei 14 in dieser Höhe nicht mehr erfor- derlich. Die Bedarfsprüfungen werden, wie auch die Bestellvorgänge, vollständig in cMarket erfasst. Ausschreibung und Beschaffung der geplanten Investitionen werden durch das Amt für Soziales, Ar- beit und Senioren gemäß der gültigen Fassung der Richtlinien für die Vergabe nach der Verdi n- gungsordnung für Leistungen (VOL) und der Dienstanweisung für die Erstellung der Anlagenrec h- nung bei der Stadt Köln vorgenommen. Die Investitionsgüter verbleiben im Eigentum der Stadt Köln und werden den entsprechenden Stadt- verschönerungsträgern per Leihvertrag unentgeltlich übergeben. Alle laufenden Kosten des Betriebs sind von den Beschäftigungsträgern zu leisten, so dass der Stadt Köln keine Folgekosten nach der Beschaffung der Investitionen entstehen. Haushaltsmäßige Aufteilung: Budget 2020: 129.000,00 € zuzüglich Übertrag aus Ermächtigungsübertragung in Höhe von 9.117,90 € abzüglich Rechnung Ford Transit (Investition aus Beschluss 3770/2018) 28.760,22 € Rest-Budget Investitionen 2020: 109.357,68 € Budget 2021: 129.000,00 € Gesamt-Budget 2020/2021: 238.357,68 € Der Beschluss wird über das gesamte für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 238.357,68 € gefasst. Es verbleibt somit ein Puffer für unvorhergesehene Preis- steigerungen in Höhe von 1.947,68 €. Hierdurch entstehende bilanzielle Abschreibungen fallen für die Folgejahre in Höhe von ca. 26.600 € an. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilplan 1501- Wirtschaft und Tourismus für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zur Verfügung. Dezernat V wird auch im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für bilanzielle Abschreibungen vorsehen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2270/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.08.2020
- Erstellt
- 23.07.2020 14:06