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1262/2021

Beantwortung der Anfrage von Herrn Struwe vom 04.03.2021 zur Strategie Klimaneutrales Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 22.04.2021, TOP 8.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8126 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer  15.04.2021 
 1262/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 
 
Beantwortung der Anfrage von Herrn Struwe vom 04.03.2021 zur Strategie Klimaneutrales 
Köln 
3.1 Strategie Klimaneutrales Köln– Sachstand Februar 2021 
0629/2021 
SB Herr Struwe übermittelt folgende Anfrage per E-Mail: 
Auf welcher Grundlage wurden die sektorspezifischen Ziele definiert? Was ist unter der „Beratungs-
funktion“ des Klimarates zu verstehen? Soll er Akteure wie Industrie, Handwerk, Bürger/innen konkret 
bei der Umsetzung der noch zu erarbeitenden Strategie und den daraus abzuleitenden Maßnahmen 
beraten? Was ist mit Beratung der Politik gemeint: Sollen bestimmte Vorlagen mitberaten werden 
oder bleibt es bei der bislang kommunizierten, rein strategische Beratung? Was genau soll mit dem 
Kommunikationskonzept kommuniziert werden? In welcher Form und in welchem Zeitrahmen soll die 
Politik informiert werden um demokratische Transparenz herzustellen? 
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung zu. 
 
Die Verwaltung antwortet hierzu: 
 
1. Auf welcher Grundlage wurden die sektorspezifischen Ziele definiert? 
Der Klimarat hat in Anlehnung an die Sektorziele der Bundesregierung (Quelle: Veröffentlichung 
des BMU „Klimaschutz in Zahlen Sektorenziele 2030“) die sektorspezifischen strategischen Zwi-
schenziele für 2030, wie in der folgenden Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden wer-
den.dargestellt definiert.  
 
Sektor Sektorspezifische Einsparung der THG Emissionen bis 2030 
(ggü. 1990) in Prozent 
Energie 62 % 
Mobilität 42 % 
Gebäude 67 % 
Industrie 51 % 
Landwirtschaft. 34 % 
Tabelle Sektorspezifische Einsparziele bis 2030 (ggü 1990)  
In Summe sollen durch die sektorspezifischen Einsparziele die THG-Emissionen bis 2030 gegen-
über 1990 mindestens halbiert werden und somit von rund 12 Millionen Tonnen (1990) auf min-
destens rund 6 Millionen Tonnen gesenkt werden.  
2. Was ist unter der „Beratungsfunktion“ des Klimarates zu verstehen? 
Um einen Fahrplan für die Erreichung der Klimaneutralität Kölns zu erstellen, hat die Oberbür-
germeisterin nach der Ausrufung des Klimanotstands durch den Rat der Stadt Köln einen Klimarat

2 
 
einberufen. Der Klimarat Köln besteht aus Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesell-
schaft, die gemeinsam Ziele und konkrete Maßnahmen entwickeln und die relevanten Akteure da-
für gewinnen, diese Maßnahmen zur Klimaneutralität umzusetzen.  
Der Klimarat Köln ist ein beratendes Gremium und Impulsgeber für ein klimaneutrales Köln. Als 
Motivator und durch den Aufbau von Strukturen für die Umsetzung eines  klimaneutralen Kölns 
verleiht er dem Klimaschutz in Köln Schlagkraft. Klimaschutz wird als Chance für die zukunftsfähi-
ge nachhaltige Entwicklung der Stadt begriffen. 
Ziel des Klimarates ist es, die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Erreichung der Kli-
maneutralität in Köln zu steuern und zu unterstützen. Er definiert mit seinen zugehörigen Projekt-
gruppen sektorbezogene Meilensteine auf dem Weg zum klimaneutralen Köln. Seine Mitglieder 
verstehen sich als Multiplikator*innen und Werbende, die in ihre Netzwerke hineinwirken, um de-
ren Bekenntnis und freiwillige Selbstverpflichtung zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Strategie 
zu erreichen. Der Klimarat berichtet der Politik und der Öffentlichkeit über seine Ergebnisse und 
tritt mit der Politik und Stadtgesellschaft in Dialog. 
Des Weiteren unterbreitet der Klimarat Entscheidungsvorschläge zur Schaffung politischer Rah-
menbedingungen und Anreizinstrumente. Dazu haben der Klimarat und seine zugeordneten Pro-
jektgruppen im ersten Schritt 2020 konkrete, sektorspezifische Klimaschutzziele erarbeitet. In 
2021 stehen die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung der Reduktionsmaßnahmen im Mittel-
punkt.  
Im weiteren Verfahren zur Strategie „klimaneutrales Köln“ wird ein extern beauftragtes Unterneh-
men den Prozess fachlich und konzeptionell begleiten. Hierzu gehört auch die fachliche Einschät-
zung/ Beurteilung der durch den Klimarat und seine Projektgruppen definierten sektoralen Zwi-
schenziele und die Ermittlung der THG-Minderungswirkung. 
3. Soll er Akteure wie Industrie, Handwerk, Bürger/innen konkret bei der Umsetzung der noch 
zu erarbeitenden Strategie und den daraus abzuleitenden Maßnahmen beraten? 
Der Klimarat und seine Projektgruppen erarbeiteten die Ziele und Maßnahmen gemeinsam mit 
Vertretern aus verschiedenen Bereichen. Die erarbeiteten Maßnahmen richten sich an vielfältige 
Akteure, wie Industrie, Handwerker*innen und Bürger*innen. Die Umsetzung der Maßnahmen 
wird im Verantwortungsbereich verschiedener Akteure liegen, wie beispielsweise Stadt Köln, 
Stadtwerke Konzern, Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistung, Stadtgesellschaft. Je nach 
Maßnahme unterscheiden sich dabei die Verantwortungsbereiche, sowie die Beratungs- und Akti-
vierungsbedarfe. 
4. Was ist mit Beratung der Politik gemeint: Sollen bestimmte Vorlagen mitberaten werden 
oder bleibt es bei der bislang kommunizierten, rein strategische Beratung? 
Der Klimarat berichtet der Politik und der Öffentlichkeit über seine Ergebnisse und tritt mit der Po-
litik und Stadtgesellschaft in den Dialog. Die erarbeiteten Ziele und Maßnahmenvorschläge wer-
den, sofern sie den Wirkungsbereich der städtischen Politik betreffen, als Entscheidungsvorschlä-
ge zur Schaffung politischer Rahmenbedingungen und Anreizinstrumente aufbereitet und in die 
Politik eingebracht. Gleichzeitig sollte das Bestreben auch sein, im Austausch mit der Politik zu 
identifizieren, wo in der Architektur des Umsetzungsprozesses wesentliche Stellschrauben sitzen, 
die durch politisch-regulative Entscheidungen aktiviert werden können.  
5. Was genau soll mit dem Kommunikationskonzept kommuniziert werden? 
Die angedachte Kommunikationsstrategie zielt darauf ab, Grundsätze für die langfristige Unter-
stützung des Transformationsprozesses zur Klimaneutralität Kölns zu definieren. Dazu zählen 
Maßnahmen aus dem Bereich der Kommunikation sowie der Partizipation. Übergeordnetes Ziel 
dabei ist, möglichst alle Zielgruppen bezüglich ihrer Einflussbereiche und Schaffensebenen zu er-
reichen und sie zu aktivieren, ihr Wirken so zu gestalten, dass es auf das Klimaneutralitätsziel 
„einzahlt“.  
Ergebnis des Erstellungsprozesses der Kommunikationsstrategie wird ein Konzept sein, das für 
die unterschiedlichen Umsetzungsphasen und Meilensteine zu Klimaneutralität darstellt, welche 
Formate der Kommunikation und Partizipation angewendet werden, entsprechend einer Priorisie-
rung der Maßnahmen, der einschlägigen Zielgruppen sowie der erwünschten Beteiligungstiefe. 
Der Erstellungsprozess der Kommunikationsstrategie soll in enger Zusammenarbeit zwischen der

3 
 
Projektgruppe Kommunikation und Partizipation des Klimarats und der Koordinationsstelle Klima-
schutz geleitet und von einer extern zu beauftragenden Agentur mit Referenzen aus vergleichba-
ren Beteiligungsprozessen zum kommunalen Klimaschutz maßgeblich entwickelt werden. 
6. In welcher Form und in welchem Zeitrahmen soll die Politik informiert werden um demokra-
tische Transparenz herzustellen? 
Eine erste Pressekonferenz findet am 22. April 2021 statt. Die Politik wird zeitgleich per Mitteilung 
(Session-Vorlage 1286/2021) informiert. In diesem Zusammenhang wird dem AKUG der Bericht 
„Zwischenstand der Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität“ und Sachstand April 2021 vorgestellt. 
Der Bericht fasst die Arbeit des Klimarates und seiner Projektgruppen aus der ersten Phase (Juni-
Dezember 2020) zusammen und beinhaltet die konkreten sektorspezifischen Ziele, die vom Kli-
marat und seinen Projektgruppen erarbeitet wurden.  
Die Politik wird in regelmäßigen Abständen über den Sachstand und die Ergebnisse des Klimara-
tes informiert. Der zeitliche Abstand der Informationseinbringung in die Politik wird unter anderem 
bestimmt vom zwischenzeitlichen Informationsgehalt der Ergebnisse und den erreichten Meilen-
steinen.  
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1262/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.04.2021
Erstellt
06.04.2021 14:18