BV10/174/2025
Preisentwicklung für Fernwärme - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/084/2025 vom 27.05.2025 -
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Informationsvorlage BV
2268 Zeichen
BV10/174/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Preisentwicklung für Fernwärme - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/084/2025 vom 27.05.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 02.09.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 27.05.2025 folgenden Beschluss: Die Stadtwerke Düsseldorf wird um mündliche Berichtserstattung zu den Gründen der gegebenen und künftigen Preisentwicklung für Fernwärme Garath sowie zu alternativen Heizungsmöglichkeiten für Fernwärmebezieher in Garath gebeten. Hierzu teilt die Stadtwerke Düsseldorf AG Folgendes mit: Reguläre Preisanpassungen finden einmal jährlich statt – zum 1. Oktober in Garath, Benrath und Wittlaer (sowie zum 1. April in der Innenstadt). Zusätzlich können Fernwärmepreise auch zum 1. Januar oder 1. Juli angepasst werden, wenn sich die staatliche veranlasste Gasspeicherumlage verändert. Die Preise entwickeln sich entlang vertraglich vereinbarter Preisgleitformeln. Diese berücksichtigen öffentlich zugängliche Indexwerte, wie den Wärmepreisindex, den Gaspreis, den Investitionsgüterindex sowie staatliche Umlagen. So entsteht ein objektives und nachvollziehbares Preissystem. Für die Bildung solcher Preisgleitklauseln hat der Gesetzgeber durch die gesetzliche Regelung des § 24 AVBFernwärmeV klare Vorgaben gemacht. Die Einhaltung wird regelmäßig von den Kartellbehörden auf Landes- und Bundesebene überprüft. Erläuterung zum (in der Begründung aufgeführten) Anschluss- und Benutzungszwang: Ein flächendeckender Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz besteht für Kundinnen und Kunden in Garath nicht. In wenigen Einzelfällen können jedoch grundbuchlich eingetragene Unterlassungsdienstbarkeiten einen Seite 2 Benutzungszwang begründen – meist historisch bedingt aus Zeiten, in denen wenig alternative Heizlösungen zur Verfügung standen. Die Stadtwerke Düsseldorf erkennen diese besondere Situation an und bieten betroffenen Kundinnen und Kunden ausdrücklich die Möglichkeit zur individuellen Prüfung und Beratung. Ziel ist es, gemeinsam tragfähige, technisch wie rechtlich machbare Lösungen zu finden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/174/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 29.08.2025
- Erstellt
- 29.08.2025 11:01