Mandari Insight

BV10/174/2025

Preisentwicklung für Fernwärme - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/084/2025 vom 27.05.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 29.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 02.09.2025, TOP 8.16

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

2268 Zeichen

BV10/174/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Preisentwicklung für Fernwärme - Informationsvorlage zum Beschluss 
BV10/084/2025 vom 27.05.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 10 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 02.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 27.05.2025 folgenden 
Beschluss: 
Die Stadtwerke Düsseldorf wird um mündliche Berichtserstattung zu den Gründen 
der gegebenen und künftigen Preisentwicklung für Fernwärme Garath sowie zu 
alternativen Heizungsmöglichkeiten für Fernwärmebezieher in Garath gebeten. 
 
Hierzu teilt die Stadtwerke Düsseldorf AG Folgendes mit: 
Reguläre Preisanpassungen finden einmal jährlich statt – zum 1. Oktober in Garath, 
Benrath und Wittlaer (sowie zum 1. April in der Innenstadt). Zusätzlich können 
Fernwärmepreise auch zum 1. Januar oder 1. Juli angepasst werden, wenn sich die 
staatliche veranlasste Gasspeicherumlage verändert. 
Die Preise entwickeln sich entlang vertraglich vereinbarter Preisgleitformeln. Diese 
berücksichtigen öffentlich zugängliche Indexwerte, wie den Wärmepreisindex, den 
Gaspreis, den Investitionsgüterindex sowie staatliche Umlagen. So entsteht ein 
objektives und nachvollziehbares Preissystem. 
Für die Bildung solcher Preisgleitklauseln hat der Gesetzgeber durch die gesetzliche 
Regelung des § 24 AVBFernwärmeV klare Vorgaben gemacht. Die Einhaltung wird 
regelmäßig von den Kartellbehörden auf Landes- und Bundesebene überprüft. 
 
Erläuterung zum (in der Begründung aufgeführten) Anschluss- und 
Benutzungszwang: 
Ein flächendeckender Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz 
besteht für Kundinnen und Kunden in Garath nicht. In wenigen Einzelfällen können 
jedoch grundbuchlich eingetragene Unterlassungsdienstbarkeiten einen

Seite 2 
Benutzungszwang begründen – meist historisch bedingt aus Zeiten, in denen wenig 
alternative Heizlösungen zur Verfügung standen.  
Die Stadtwerke Düsseldorf erkennen diese besondere Situation an und bieten 
betroffenen Kundinnen und Kunden ausdrücklich die Möglichkeit zur individuellen 
Prüfung und Beratung. Ziel ist es, gemeinsam tragfähige, technisch wie rechtlich 
machbare Lösungen zu finden.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 8.16 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/174/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
29.08.2025
Erstellt
29.08.2025 11:01