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A-R/0026/2022

Digitale Endgeräte auch für die Abiturjahrgänge an den Berufskollegs

Antrag an den Rat 10.05.2022

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a-r-0026-2022-CDU-Digitale Endgeräte Ratsantrag zur sof. Beschlussfassung

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a-r-0026-2022-CDU-Digitale Endgeräte Ratsantrag zur sof. Beschlussfassung

3322 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2022 
 
 
 Münster, 10. Mai 2022 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der 
Geschäftsordnung des Rates 
Digitale Endgeräte auch für die Abiturjahrgänge an den 
Berufskollegs 
 
1. Der Rat beschließt die Anschaffung von einer ausreichenden Anzahl an digitalen 
Endgeräten für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulformen in 
Münster für die gesamte Zeit des Schulbesuchs. Hierbei sind 732 SuS in den 
Bildungsgängen der beruflichen Gymnasien mit allgemeiner Hochschulreife der 
Berufskollegs zzgl. 360 SuS in den sozialpädagogischen Bildungsgängen des 
Beruflichen Gymnasiums der Anne-Frank-Schule zu berücksichtigen. 
 
2. Die Anschaffungskosten für diese Endgeräte (inkl. Lizenzen) betragen pro Gerät 
400,- EUR (gesamt 436.800 EUR). 
 
3. Die Deckung der Investition erfolgt aus dem Rückfluss des Jahresabschlusses des 
Theater Münster für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 (Vgl. V/0262/2022) anteilig in 
entsprechender Höhe. 
 
Begründung: 
Alle Schülerinnen und Schüler an allen städtischen Schulformen in Münster sollen digitale 
Endgeräte als Leihgabe erhalten, ohne dass die Eltern dafür zahlen müssen. Damit wollen 
wir die Chance für einen umfassenden Modernisierungsschub der schulischen Bildung 
ergreifen. Denn die Geräte sollen die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom 
Homeschooling in Corona Zeit in ihrer schulischen Laufbahn begleiten. 
Mit dem Vorlagenbeschluss werden nicht alle städtischen Schulformen in ausreichendem 
Maße bedacht. Der Begründung der Vorlage ist zu entnehmen, dass für die Berufskollegs 
lediglich „Ferner die ausbildungsvorbereitenden Jahrgänge der Berufskollegs mit kleiner 
Stückzahl berücksichtigt“ sind (S. 2).  
Über 3.800 Schülerinnen und Schüler besuchen einen Vollzeitbildungsgang der 
Sekundarstufe II des Berufskollegs (s. Schulstatistik 2021/22). Der Besuch eines 
Vollzeitbildungsgangs an einem Berufskolleg ist vollumfänglich gleichwertig mit dem Besuch 
der Sekundarstufe II einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums.  
Während die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an Gesamtschulen/Gymnasien 
in vollem Umfang mit Endgeräten von der Stadt Münster ausgestattet werden, müssen die 
Schülerinnen und Schüler von Berufskollegs, die vergleichbare Bildungsgänge an 
Berufskollegs besuchen, auf die digitalen Leihgeräte verzichten. Mit der Vorlage 
V/0473/2021 wurde festgestellt, dass insgesamt ca. 2540 Geräte für die BK´s benötigt 
werden, wobei die Berufskollegs unterschiedliche Gerätestandards eingeführt haben. So

werden an drei der BKs iPads eingesetzt und 840 Geräte benötigt, an den übrigen drei 
Convertibles eingesetzt und ca. 1700 Geräte zusätzlich zu den dort bereits vorhandenen 
Fördergeräten benötigt. (Vgl. V/0473/2021). 
Die Ausstattung der Vollzeitbildungsgänge der Berufskollegs muss sich gleichwertig an der 
Ausstattung der Sekundarstufe II der Gymnasien / Gesamtschulen orientieren.  
Für die berufliche Bildung ist die Digitalisierung der Lernprozesse unerlässlich. Die stärkere 
Digitalisierung von Lehr- und Lernprozessen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nur dann 
gelingt, wenn die politischen Entscheidungsträger vollumfänglich dies unterstützen und bereit 
sind, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

18.05.2022 Rat
TOP 37.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0026/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
10.05.2022
Erstellt
10.05.2022 15:24