A-R/0026/2022
Digitale Endgeräte auch für die Abiturjahrgänge an den Berufskollegs
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a-r-0026-2022-CDU-Digitale Endgeräte Ratsantrag zur sof. Beschlussfassung
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2022 Münster, 10. Mai 2022 Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Digitale Endgeräte auch für die Abiturjahrgänge an den Berufskollegs 1. Der Rat beschließt die Anschaffung von einer ausreichenden Anzahl an digitalen Endgeräten für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulformen in Münster für die gesamte Zeit des Schulbesuchs. Hierbei sind 732 SuS in den Bildungsgängen der beruflichen Gymnasien mit allgemeiner Hochschulreife der Berufskollegs zzgl. 360 SuS in den sozialpädagogischen Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums der Anne-Frank-Schule zu berücksichtigen. 2. Die Anschaffungskosten für diese Endgeräte (inkl. Lizenzen) betragen pro Gerät 400,- EUR (gesamt 436.800 EUR). 3. Die Deckung der Investition erfolgt aus dem Rückfluss des Jahresabschlusses des Theater Münster für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 (Vgl. V/0262/2022) anteilig in entsprechender Höhe. Begründung: Alle Schülerinnen und Schüler an allen städtischen Schulformen in Münster sollen digitale Endgeräte als Leihgabe erhalten, ohne dass die Eltern dafür zahlen müssen. Damit wollen wir die Chance für einen umfassenden Modernisierungsschub der schulischen Bildung ergreifen. Denn die Geräte sollen die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Homeschooling in Corona Zeit in ihrer schulischen Laufbahn begleiten. Mit dem Vorlagenbeschluss werden nicht alle städtischen Schulformen in ausreichendem Maße bedacht. Der Begründung der Vorlage ist zu entnehmen, dass für die Berufskollegs lediglich „Ferner die ausbildungsvorbereitenden Jahrgänge der Berufskollegs mit kleiner Stückzahl berücksichtigt“ sind (S. 2). Über 3.800 Schülerinnen und Schüler besuchen einen Vollzeitbildungsgang der Sekundarstufe II des Berufskollegs (s. Schulstatistik 2021/22). Der Besuch eines Vollzeitbildungsgangs an einem Berufskolleg ist vollumfänglich gleichwertig mit dem Besuch der Sekundarstufe II einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums. Während die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an Gesamtschulen/Gymnasien in vollem Umfang mit Endgeräten von der Stadt Münster ausgestattet werden, müssen die Schülerinnen und Schüler von Berufskollegs, die vergleichbare Bildungsgänge an Berufskollegs besuchen, auf die digitalen Leihgeräte verzichten. Mit der Vorlage V/0473/2021 wurde festgestellt, dass insgesamt ca. 2540 Geräte für die BK´s benötigt werden, wobei die Berufskollegs unterschiedliche Gerätestandards eingeführt haben. So werden an drei der BKs iPads eingesetzt und 840 Geräte benötigt, an den übrigen drei Convertibles eingesetzt und ca. 1700 Geräte zusätzlich zu den dort bereits vorhandenen Fördergeräten benötigt. (Vgl. V/0473/2021). Die Ausstattung der Vollzeitbildungsgänge der Berufskollegs muss sich gleichwertig an der Ausstattung der Sekundarstufe II der Gymnasien / Gesamtschulen orientieren. Für die berufliche Bildung ist die Digitalisierung der Lernprozesse unerlässlich. Die stärkere Digitalisierung von Lehr- und Lernprozessen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nur dann gelingt, wenn die politischen Entscheidungsträger vollumfänglich dies unterstützen und bereit sind, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0026/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 10.05.2022 15:24