V/0427/2016
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 1 - Altstadt
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Beschlussvorlage
1857 Zeichen
V/0427/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 1 - Altstadt Beratungsfolge 14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster – Altstadt wird wiedergewählt Herr Dr. Frank Jünger Herr Dr. Jünger ist 48 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster – Altstadt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Dr. Jünger ist bereits seit 10 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Altstadt tätig. Seine Amtszeit endet im Juni 2016. Herr Dr. Jünger steht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht b esitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht se i- nen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Z ur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. L e- bensjahr vollendet hat. Vorlagen-Nr.: V/0427/2016 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 17.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0427/2016 Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Dr. Jünger vor. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0427/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37