2020/0195
Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Bombenentschärfung
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2020/0195
1988 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0195
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1280-10
Kostenstelle: 037-030-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Bombenentschärfung
Vorlage vom: 09.07.2020
Beschlussvorschlag :
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt für die von ihr zu tragenden Kosten für die Bomben -
Entschärfung des am 10.03.2020 auf dem Messplatz gefundenen Blindgängers außerplan -
mäßige Mittel gem. § 100 HGO von 35.000, -- € zur Verfügung.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.07.2020
Im Rahmen einer Kampfmittelsondierung wurde am 10.03.2020 auf dem Messplatz ein
Blindgänger geortet.
Am 13.03.2020 wurde auf Anordnung des Regierungspräsidiums die Entschärfung vorg e-
nommen.
Für den Einsatz wurden von der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr Einsatzkräfte des
Katastrophenschutzes eingesetzt, so dass hier von den Firmen Verdienstausfälle/Lohner -
stattungskosten geltend g emacht wurde n/werden.
Weiterhin wurde die Evakuierung der Bevölkerung mit Personentransporten veranlasst sowie
Verpflegung für die Unterkünfte beschafft.
Darmstadt, 09.07.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 37
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0195
Magistratsbeschluss -Nr.
200
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1280-10
Kostenstelle: 037-030-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Bombenentschärfung
Vorlage vom: 09.07.2020
Beschlussvorschlag :
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt für die von ihr zu tragenden Kosten für die Bomben -
Entschärfung des am 10.03.2020 auf dem Messplatz gefundenen Blindgängers außerplan -
mäßige Mittel gem. § 100 HGO von 35.000, -- € zur Verfügung.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.07.2020
Im Rahmen einer Kampfmittelsondierung wurde am 10.03.2020 auf dem Messplatz ein
Blindgänger geortet.
Am 13.03.2020 wurde auf Anordnung des Regierungspräsidiums die Entschärfung
vorgenommen.
Für den Einsatz wurden von der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr Einsatzkräfte des
Katastrophenschutzes eingesetzt, so dass hier von den Firmen Verdienstausfälle/Lohner -
stattungskosten geltend gemacht wurden/werden.
Weiterhin wurde die Evakuierung der Bevölkerung mit Personentransporten veranlasst so wie
Verpflegung für die Unterkünfte beschafft.
Darmstadt, 09.07.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0195
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00