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1978/2023

Bedarfsfeststellung für drei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen mit Primarstufe

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.09.2023

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Anlage 3 - Lageplan Kolkrabenweg

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Ansehen

Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit

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Anlage 1 - Lageplan Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Lageplan Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen)

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Anlage 3 - Lageplan Kolkrabenweg

38 Zeichen

Kolkrabenweg 8 - 10
1978/2023
Anlage 3

Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit

780 Zeichen

1978/2023 
  Anlage 0 
 
Begründung Dringlichkeit 
 
Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum 
kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau 
wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte 
Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, ist die 
politische Bedarfsfeststellung dringend erforderlich. Die Einhaltung der Sitzungsfolge ab 
18.09.2023 einschließlich der Ratssitzung im Oktober 2023 ist dringend erforderlich, damit 
die Bereitstellung modularer Einheiten schnellst möglich erfolgen kann. 
Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund von Vorprüfungen in Kombination mit dem 
Sitzungskalender und der Dringlichkeit nicht möglich.

Anlage 1 - Lageplan Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.)

32 Zeichen

Fortuinweg 
 
1978/2023
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

9024 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1978/2023 
Freigabedatum 
18.09.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung für drei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von 
Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Förderschule inklusive 
Primarstufe/Grundschule Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang, Fortuinweg (für 
Grundschule Gutnickstr.) in Köln-Roggendorf und Bolligstr. (für KGS und GGS An den 
Kaulen) in Köln-Worringen)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat erkennt den Bedarf zur Errichtung modularer Einheiten für die drei in der Beschluss-
begründung genannten Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 an 
und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung 
dieser Einheiten aufzunehmen sowie die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Die 
Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen 
Schulstandort. 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive 
möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen 
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. 
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein-
richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.09.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 25.09.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.10.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen       € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln 
zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für drei in Folge aufgeführter Maßnahmen, wird wie folgt 
begründet:  
 
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 
2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt 
werden. 
 
Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weiterer benötigter Infrastruk-
tur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. 
Aufgrund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zu-
sätzlich bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das 
Schuljahr 2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und

3 
Förderschulplätze für zunächst drei Standorte geschaffen werden, um hierdurch eine Entlas-
tung im Primarbereich zu erzielen.  
 
Die Verwaltung rechnet mit rund 10.200 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul-
pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht 
die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden 
kann. 
Die hier beschriebenen Ad-hoc-Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förder-
schulplätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmi-
gungsfähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen.  
 
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö-
sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen-
zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 
2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in 
der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung vor. 
 
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, 
teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr 
deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte identifiziert. An 
diesen drei Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgese-
henen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressour-
cen pädagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergröße-
rung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und 
städtischem Personal. 
 
Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. 
Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er-
reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um 
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie-
bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. 
 
 
Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen: 
 
Förderschule/Grundschule Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang (mit Primarstufe) 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf von acht Räumen (Unterrichtsräume). Die tatsächli-
che Raumaufteilung erfolgt sukzessive.  
Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.) in Köln-Roggendorf 
Für den Standort besteht Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 
zehn Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Verwaltung, Ganztag) umfasst. Die 
tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die entsprechenden modularen Einheiten 
werden auf dem Parkplatz in der Nähe des Schulgrundstücks errichtet. Auf dem Schulgrund-
stück ist keine Realisierung möglich aufgrund der anstehenden Baumaßnahme im Rahmen 
des zweiten Schulbaumaßnahmenpakets. 
 
Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen) in Köln-Worringen 
Für den Standort besteht Raumbedarf für zwei zusätzliche Grundschulzüge, was konkret 24 
Räume (Unterricht, Ganztag, Differenzierung, Verwaltung) umfasst. Die tatsächliche Raum-
aufteilung erfolgt sukzessive. Auf dem Schulgrundstück der KGS und GGS An den Kaulen ist 
keine Nachverdichtung möglich. 
 
 
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese 
Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer-
den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul-
entwicklung unterstützt.

4 
 
Voraussichtliche Kosten: 
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive 
möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen 
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.  
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich-
tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Ánlagen 
Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit 
Anlage 1 - Lageplan Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.) 
Anlage 2 - Lageplan Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen)

Anlage 2 - Lageplan Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen)

34 Zeichen

Bolligstraße 
 
1978/2023
Anlage 2

Beratungsverlauf (5)

18.09.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1978/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.09.2023
Erstellt
13.06.2023 16:15