1978/2023
Bedarfsfeststellung für drei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen mit Primarstufe
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 - Lageplan Kolkrabenweg
38 Zeichen
Kolkrabenweg 8 - 10 1978/2023 Anlage 3
Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit
780 Zeichen
1978/2023 Anlage 0 Begründung Dringlichkeit Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, ist die politische Bedarfsfeststellung dringend erforderlich. Die Einhaltung der Sitzungsfolge ab 18.09.2023 einschließlich der Ratssitzung im Oktober 2023 ist dringend erforderlich, damit die Bereitstellung modularer Einheiten schnellst möglich erfolgen kann. Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund von Vorprüfungen in Kombination mit dem Sitzungskalender und der Dringlichkeit nicht möglich.
Anlage 1 - Lageplan Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.)
32 Zeichen
Fortuinweg 1978/2023 Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
9024 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 1978/2023 Freigabedatum 18.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung für drei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Förderschule inklusive Primarstufe/Grundschule Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang, Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.) in Köln-Roggendorf und Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen) in Köln-Worringen) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erkennt den Bedarf zur Errichtung modularer Einheiten für die drei in der Beschluss- begründung genannten Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 an und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung dieser Einheiten aufzunehmen sowie die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein- richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.09.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 25.09.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für drei in Folge aufgeführter Maßnahmen, wird wie folgt begründet: Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weiterer benötigter Infrastruk- tur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Aufgrund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zu- sätzlich bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und 3 Förderschulplätze für zunächst drei Standorte geschaffen werden, um hierdurch eine Entlas- tung im Primarbereich zu erzielen. Die Verwaltung rechnet mit rund 10.200 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul- pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden kann. Die hier beschriebenen Ad-hoc-Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förder- schulplätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmi- gungsfähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö- sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen- zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte identifiziert. An diesen drei Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgese- henen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressour- cen pädagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergröße- rung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städtischem Personal. Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er- reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie- bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen: Förderschule/Grundschule Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang (mit Primarstufe) Für den Standort besteht ein Raumbedarf von acht Räumen (Unterrichtsräume). Die tatsächli- che Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.) in Köln-Roggendorf Für den Standort besteht Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret zehn Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Verwaltung, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die entsprechenden modularen Einheiten werden auf dem Parkplatz in der Nähe des Schulgrundstücks errichtet. Auf dem Schulgrund- stück ist keine Realisierung möglich aufgrund der anstehenden Baumaßnahme im Rahmen des zweiten Schulbaumaßnahmenpakets. Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen) in Köln-Worringen Für den Standort besteht Raumbedarf für zwei zusätzliche Grundschulzüge, was konkret 24 Räume (Unterricht, Ganztag, Differenzierung, Verwaltung) umfasst. Die tatsächliche Raum- aufteilung erfolgt sukzessive. Auf dem Schulgrundstück der KGS und GGS An den Kaulen ist keine Nachverdichtung möglich. Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer- den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul- entwicklung unterstützt. 4 Voraussichtliche Kosten: Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich- tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Ánlagen Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit Anlage 1 - Lageplan Fortuinweg (für Grundschule Gutnickstr.) Anlage 2 - Lageplan Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen)
Anlage 2 - Lageplan Bolligstr. (für KGS und GGS An den Kaulen)
34 Zeichen
Bolligstraße 1978/2023 Anlage 2
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1978/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.09.2023
- Erstellt
- 13.06.2023 16:15