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2020/0083

Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 24.03.2020

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2020/0083

5036 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0083 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden 
Bebauungsplans O 32  - Mathildenhöhe Ost -  (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 24.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Ost - für das Gebiet des Osthangs  der Mathildenhöhe 
zwischen Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring und Schwarzwaldring, Erbacher 
Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg  wird zur Sicherung der Planung des 
aufzustellenden Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost – zur Satzung beschlossen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Verlängerung Veränderungssperre O 32  
Anlage 2: Bestehende Veränderungssperrensatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0083 vom 24.03.2020: 
 
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für 
den Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - gemäß § 30 BauGB zur Änderung des 
bestehenden Bebauungsplans O 13 gefasst, mit der Zielsetzung der behutsamen 
Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der Neuordnung des städti schen 
Grundstücks am Olbrichweg (MV 2018/0111) . 
 
Der Satzungsbeschluss für eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans 
O 32 - Mathildenhöhe Ost - wurde mit Beschluss derselben Vorlage ebenfalls am 17.05.2018 
von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die Veränderungsspe rre 
trat am 06.06.2018 in Kraft und ist bis zum 05.06.2020 gültig.  
 
Im Bebauungsplanverfahren O 32 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.09.2018 beteiligt. 
 
Am 18.06.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Entwurf zu dem 
Bebauungsplan O 32 mit der dazugehörigen Begründung und den wesentlichen bereits 
vorliegenden umweltbezogenen St ellungnahmen gemäß §  3 Abs. 2 BauGB öffentlich 
auszulegen (MV 2019/0159). Die Auslegung fand, aufgrund der Ferienzeit  verlängert, vom 
09.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange wurden am 24.06.20 19 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
Aus den eingebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und geänderten Bedingungen aus 
der Planung des Besucherzentrums ergaben sich unmittelbar Änderungen des 
Bebauungsplanentwurfs, die zu einer zweiten Offenlage führ ten. Diese wurde am 03.12.2019 
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom 17.12.2019 bis einschließlich 
31.01.2020, mit Ausnahme des Zeitraums vom 24.12.2019 bis 01.01.2020, durchgeführt.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 24.06.2019 gemäß §  4a 
Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. Drei Grundstückseigentümer sind anwaltlich vertreten. Deren 
Belange müssen zunächst noch mit der Planung abgewogen werden. Das Verfahren hat 
daher noch nicht den Stand zur Vorlage eines Satzung sbeschlusses erreicht. Hinzu kommen 
zeitliche Faktoren wie die Entscheidung über den Weltkulturerbeantrag und die aktuelle 
Situation aufgrund des Corona -Virus, die eine Beendigung des Bebauungsplanverfahrens 
durch Satzungsbeschluss derzeit nicht absehbar m achen. 
 
Da die zeitliche Dauer dieser Maßnahmen derzeit nicht absehbar sind, kann das 
Bebauungsplanverfahren in jedem Fall bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 
05.06.2020 nicht rechtskräftig abgeschlossen werden.  
 
Um die Planungsziele nicht zu gefährde n, ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre 
um ein Jahr bis zum 05.06.2021 notwendig. Die Verlängerung ist in §  17 Abs. 1 Satz 3 
BauGB ausdrücklich vorgesehen und erfordert den Beschluss des als Anlage 1 beigefügten 
Satzungsentwurfs. Dieser Beschluss muss vor Ablauf der eigentlichen Veränderungssperre 
(05.06.2020) bekannt gemacht werden.  
 
Als Anlage 2 ist zur Information die derzeit geltende Satzung über die Veränderungssperre 
für das Gebiet – Mathildenhöhe Ost – vom 18.05.2018 beigefügt, deren Geltungsdauer durch 
die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre geändert wird.

- 4 - 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

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1024 Zeichen

Anlage 1 
E n t w u r f   e i n e r   S a t z u n g 
 
zur Verlängerung der Veränderungssperre „Mathildenhöhe Ost“ 
für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Spessartring, Schwarzwaldring, 
Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg. 
 
vom ............ 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vo m 07.03.2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vo m 30.10.2019 (GVBl. 
S. 310) sowie der §§ 14 und 17 A bs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs  (BauGB) i.d.F. 
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom ............... folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 06.06.2018, wie sie in § 4 der 
Satzung vom 18.05.2018 festgelegt ist, wird über den 05.06.2020 hinaus um ein Jahr 
bis zum 05.06.2021 verlängert. 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, den   Der Magistrat der  Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Dr. Barbara Boczek, Stadträtin

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2988 Zeichen

Anlage 2 
S a t z u n g 
 
über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Ost“ für das Gebiet zwischen Dieburger 
Straße, Spessartring, Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und 
Lucasweg. 
 
vom 18.05.2018 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I 
S. 142), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25.04.2018 (GVBl. I S. 59), sowie der 
§§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird 
gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018 folgende Satzung 
erlassen: 
 
§ 1  Zu sichernde Planung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 beschlossen, für das in 
§ 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 32). 
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 
 
§ 2  Räumlicher Geltungsbereich 
 
Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Spessartring, 
Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg. 
 
§ 3  Rechtswirkungen der Veränderungssperre 
 
(1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 
 
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: 
 
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen 
Anlagen zum Inhalt haben, und 
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, 
Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 
 
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und 
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder 
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der 
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 
 
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt 
worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts 
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der 
Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die 
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht 
berührt. 
 
§ 4  Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre 
 
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei 
Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der 
seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB 
abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, 
sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. 
 
Darmstadt, den 18.05.2018               Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
gez. 
Dr. Barbara Boczek, Stadträtin

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0083 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
112 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden 
Bebauungsplans O 32  - Mathildenhöhe Ost -  (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 24.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Ost - für das Gebiet des Osthangs  der Mathildenhöhe 
zwischen Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring und Schwarzwaldring, Erbacher 
Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg  wird zur Sicherung der Planung des 
aufzustellenden Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost – zur Satzung beschlossen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Verlängerung Veränderungssperre O 32  
Anlage 2: Bestehende Veränderungssperrensatzung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.04.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0083 vom 24.03.2020:  
 
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für 
den Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - gemäß § 30 BauGB zur Änderung des 
bestehenden Bebauungsplans O 13 gefasst, mit der Zielsetzung der behutsamen 
Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der Neuordnung des städti schen 
Grundstücks am Olbrichweg (MV 2018/0111) . 
 
Der Satzungsbeschluss für eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans 
O 32 - Mathildenhöhe Ost - wurde mit Beschluss derselben Vorlage ebenfalls am 17.05.2018 
von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die Veränderungssperre 
trat am 06.06.2018 in Kraft und ist bis zum 05.06.2020 gültig.  
 
Im Bebauungsplanverfahren O 32 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.09.2018 beteiligt. 
 
Am 18.06.2019 hat die Stadtverordn etenversammlung beschlossen, den Entwurf zu dem 
Bebauungsplan O 32 mit der dazugehörigen Begründung und den wesentlichen bereits 
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß §  3 Abs. 2 BauGB öffentlich 
auszulegen (MV 2019/0159). Die Auslegung fand, au fgrund der Ferienzeit  verlängert, vom 
09.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange wurden am 24.06.2019 gemäß §  4 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
Aus den eingebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit un d geänderten Bedingungen aus 
der Planung des Besucherzentrums ergaben sich unmittelbar Änderungen des 
Bebauungsplanentwurfs, die zu einer zweiten Offenlage führten. Diese wurde am 03.12.2019 
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom 17.12.201 9 bis einschließlich 
31.01.2020, mit Ausnahme des Zeitraums vom 24.12.2019 bis 01.01.2020, durchgeführt.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 24.06.2019 gemäß §  4a 
Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. Drei Grundstückseigentümer sind a nwaltlich vertreten. Deren 
Belange müssen zunächst noch mit der Planung abgewogen werden. Das Verfahren hat 
daher noch nicht den Stand zur Vorlage eines Satzungsbeschlusses erreicht. Hinzu kommen 
zeitliche Faktoren wie die Entscheidung über den Weltkulture rbeantrag und die aktuelle 
Situation aufgrund des Corona -Virus, die eine Beendigung des Bebauungsplanverfahrens 
durch Satzungsbeschluss derzeit nicht absehbar machen.  
 
Da die zeitliche Dauer dieser Maßnahmen derzeit nicht absehbar sind, kann das 
Bebauungsplanverfahren in jedem Fall bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 
05.06.2020 nicht rechtskräftig abgeschlossen werden.  
 
Um die Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre 
um ein Jahr bis zum 05.06.2021 notwendig. Die Verlängerung ist in §  17 Abs. 1 Satz 3 
BauGB ausdrücklich vorgesehen und erfordert den Beschluss des als Anlage 1 beigefügten 
Satzungsentwurfs. Dieser Beschluss muss vor Ablauf der eigentlichen Veränderungssperre 
(05.06.2020) bekannt gemacht werden.  
 
Als Anlage 2 ist zur Information die derzeit geltende Satzung über die Veränderungssperre 
für das Gebiet – Mathildenhöhe Ost – vom 18.05.2018 beigefügt, deren Geltungsdauer durch 
die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre geändert wird.

Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0083
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00