253991-05
Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen sowie eine organisatorische und zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsdauer "Osterkirmes Beuel 2026"
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253991-05 Der Oberbürgermeister — — Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 14.11.2025 Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen sowie eine organisatorische und zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsdauer "Osterkirmes Beuel 2026" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung Der Antrag ist darauf gerichtet, dass die Stadt Bonn für die Osterkirmes Beuel 2026 und künftig verbindliche Lärmschutzmaßnahmen sowie eine organisatorische und zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsdauer auf eine Woche inklusive Auf- und Abbau festlegt und überwacht, um die erhebliche Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere im Bereich Rheinaustraße zu reduzieren und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) Seite 1 von 2 Betreff Osterkirmes in Beuel 2026 Ihr Antrag Ich beantrage, dass die Stadt Bonn für die Osterkirmes Beuel 2026 und künftig verbindliche Lärmschutzmaßnahmen sowie eine organisatorische und zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsdauer auf MAXIMAL EINE WOCHE festlegt und überwacht, um die erhebliche Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere im Bereich Rheinaustraße, zu reduzieren und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung des Antrags In den vergangenen Jahren hat die Osterkirmes Beuel zu einer deutlichen und wiederkehrenden Lärmbelästigung sowie zu massiver Lichtverschmutzung (besonders durch den Skybeamer des Breakdncers) und erheblichen Erhöhung des Verkehrs in den angrenzenden Wohngebieten geführt. Besonders betroffen sind die Anwohner der Rheinaustraße, deren Wohnungen unmittelbar gegenüber lautstarker Fahrgeschäfte liegen, oftmals gerade wenige Meter entfernt. Die derzeitigen Sondergenehmigungen und unzureichenden Kontrollen führen zu einer erheblichen Minderung der Wohn- und Lebensqualität. Daher beantrage ich, dass die Stadt Bonn folgende Maßnahmen verbindlich festlegt und umsetzt: 1. Lärmschutzkontrollen: • Durchführung mehrfacher, unangekündigter Lärmmessungen, insbesondere in den Abendstunden. • Veröffentlichung der Messergebnisse im Anschluss an die Kirmes. 2. Ausrichtung der Lautsprecher: • Verpflichtung zur gesetzeskonformen Ausrichtung der Lautsprecher ausschließlich in Richtung Kirmesplatz, nicht zu Wohnhäusern hin. 3. Einhaltung der Aufbau- und Abbauzeiten: • Strikte Kontrolle der festgelegten Uhrzeiten für Auf- und Abbauarbeiten. • Verbot von lärmintensiven Tätigkeiten (Ab- und Aufbau) außerhalb der genehmigten Zeiten (z. B. in den Nacht- oder frühen Morgenstunden). 4. BEGRENZUNG DER KIRMESDAUER • Dauer der Osterkirmes auf MAXIMAL EINE WOCHE beschränken. • Streichung der Sondergenehmigung zur Verlängerung der Veranstaltungszeit. 5. Einschränkung des Betriebs an Feiertagen: • Am Ostersonntag und Ostermontag Beschränkung der Öffnungszeiten von 12:00 – 18:00 Uhr bei gleichzeitiger Reduzierung der Musik auf ein Minimum (Feiertagsruhe) 6. Lärmminderung bei Fahrgeschäften: • Verbot des Einsatzes von lauten Hupen oder Sirenen zum Start von Fahrgeschäften. • Verbot von Lautsprecheransagen vor, während und nach den Fahrten. 7. Standortbeschränkung für den „Breakdancer“: • Keine Marktstand- bzw. Aufbauerlaubnis für das Fahrgeschäft Breakdancer unmittelbar vor den Wohnhäusern Rheinaustraße 130–140. • Begründung: extreme Lärmbelästigung, starke Vibrationen und ERHEBLICHE LICHTIMMISIONEN DURCH DEN SKYBEAMER in den angrenzenden Wohnungen. Ziel des Antrags: Wiederherstellung der Wohn- und Lebensqualität: Das Rheinufer Beuel ist in erster Linie ein Wohngebiet und Naherholungsgebiet. Die Interessen der Anwohner müssen stärker gewichtet werden, als die kommerziellen Interessen von Veranstaltern oder das allgemeine Interesse. Die Anzahl der Veranstaltungen ist zu hoch, andere Veranstaltungsorte sollten in Erwägung gezogen werden. Die Nutzung des öffentlichen Raums muss verhältnismäßig sein und darf nicht dauerhaft zu Lasten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger/Anwohner gehen. Ziel ist die Wahrung der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen, die Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft sowie eine ausgewogene Balance zwischen Veranstaltung und Wohnruhe. Wir bitten den Rat der Bundesstadt Bonn, dieses Anliegen ernst zu nehmen und im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Lebens- sowie Wohnqualität der Anwohner der Rheinaustraße in Beuel über den vorgelegten Beschlussvorschlag abzustimmen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002 Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rheinaustraße 130
- Rheinufer
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 253991-05
- Typ
- Anregungen und Beschwerden
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 10:31