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253991-05

Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen sowie eine organisatorische und zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsdauer "Osterkirmes Beuel 2026"

Anregungen und Beschwerden 20.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Beuel, Sitzung am 21.01.2026, TOP 6.6.5

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

4744 Zeichen

Anregungen und Beschwerden 
öffentlich 
253991-05 
 
 
 
  
Der Oberbürgermeister 
 
 
—
—
 
Federführung: 
Co-Dezernat 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
14.11.2025 
 
 
 
Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen sowie eine 
organisatorische und zeitliche Begrenzung der 
Veranstaltungsdauer "Osterkirmes Beuel 2026" 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung 
 
 
 
 
Der Antrag ist darauf gerichtet, dass die Stadt Bonn für die Osterkirmes Beuel 
2026 und künftig verbindliche Lärmschutzmaßnahmen sowie eine 
organisatorische und zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsdauer auf eine 
Woche inklusive Auf- und Abbau festlegt und überwacht, um die erhebliche 
Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere im Bereich 
Rheinaustraße zu reduzieren und auf ein Mindestmaß zu beschränken.   
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. 
 
 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Bürgerantrag (öffentlich) 
 
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 
 
Seite 1 von 2

Betreff
Osterkirmes in Beuel 2026
Ihr Antrag
Ich beantrage, dass die Stadt Bonn für die Osterkirmes Beuel 2026 und künftig verbindliche
Lärmschutzmaßnahmen sowie eine organisatorische und zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsdauer auf
MAXIMAL EINE WOCHE festlegt
und überwacht, um die erhebliche Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere im Bereich
Rheinaustraße, zu reduzieren und auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Begründung des Antrags
In den vergangenen Jahren hat die Osterkirmes Beuel zu einer deutlichen und wiederkehrenden
Lärmbelästigung sowie zu massiver Lichtverschmutzung (besonders durch den Skybeamer des Breakdncers) und
erheblichen Erhöhung des Verkehrs in den angrenzenden Wohngebieten geführt. Besonders betroffen sind die
Anwohner der Rheinaustraße, deren Wohnungen unmittelbar gegenüber lautstarker Fahrgeschäfte liegen,
oftmals gerade wenige Meter entfernt.
Die derzeitigen Sondergenehmigungen und unzureichenden Kontrollen führen zu einer erheblichen Minderung
der Wohn- und Lebensqualität.
Daher beantrage ich, dass die Stadt Bonn folgende Maßnahmen verbindlich festlegt und umsetzt:
1. Lärmschutzkontrollen:
• Durchführung mehrfacher, unangekündigter Lärmmessungen, insbesondere in den Abendstunden.
• Veröffentlichung der Messergebnisse im Anschluss an die Kirmes.
2. Ausrichtung der Lautsprecher:
• Verpflichtung zur gesetzeskonformen Ausrichtung der Lautsprecher ausschließlich in Richtung Kirmesplatz,
nicht zu Wohnhäusern hin.
3. Einhaltung der Aufbau- und Abbauzeiten:
• Strikte Kontrolle der festgelegten Uhrzeiten für Auf- und Abbauarbeiten.
• Verbot von lärmintensiven Tätigkeiten (Ab- und Aufbau) außerhalb der genehmigten Zeiten (z. B. in den Nacht-
oder frühen Morgenstunden).
4. BEGRENZUNG DER KIRMESDAUER
• Dauer der Osterkirmes auf MAXIMAL EINE WOCHE beschränken.
• Streichung der Sondergenehmigung zur Verlängerung der Veranstaltungszeit.
5. Einschränkung des Betriebs an Feiertagen:
• Am Ostersonntag und Ostermontag Beschränkung der Öffnungszeiten von 12:00 – 18:00 Uhr bei gleichzeitiger
Reduzierung der Musik auf ein Minimum (Feiertagsruhe)
6. Lärmminderung bei Fahrgeschäften:
• Verbot des Einsatzes von lauten Hupen oder Sirenen zum Start von Fahrgeschäften.
• Verbot von Lautsprecheransagen vor, während und nach den Fahrten.
7. Standortbeschränkung für den „Breakdancer“:
• Keine Marktstand- bzw. Aufbauerlaubnis für das Fahrgeschäft Breakdancer unmittelbar vor den Wohnhäusern
Rheinaustraße 130–140.
• Begründung: extreme Lärmbelästigung, starke Vibrationen und ERHEBLICHE LICHTIMMISIONEN DURCH DEN
SKYBEAMER in den angrenzenden Wohnungen.
Ziel des Antrags:
Wiederherstellung der Wohn- und Lebensqualität: Das Rheinufer Beuel ist in erster Linie ein Wohngebiet und
Naherholungsgebiet. Die Interessen der Anwohner müssen stärker gewichtet werden, als die kommerziellen
Interessen von Veranstaltern oder das allgemeine Interesse. Die Anzahl der Veranstaltungen ist zu hoch, andere
Veranstaltungsorte sollten in Erwägung gezogen werden. Die Nutzung des öffentlichen Raums muss
verhältnismäßig sein und darf nicht dauerhaft zu Lasten der Gesundheit und des Wohlbefindens der
Bürger/Anwohner gehen.
Ziel ist die Wahrung der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen, die Vermeidung unzumutbarer
Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft sowie eine ausgewogene Balance zwischen Veranstaltung und
Wohnruhe.
Wir bitten den Rat der Bundesstadt Bonn, dieses Anliegen ernst zu nehmen und im Sinne des
Gesundheitsschutzes und der Lebens- sowie Wohnqualität der Anwohner der Rheinaustraße in Beuel über den
vorgelegten Beschlussvorschlag abzustimmen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (1)

21.01.2026 Bezirksvertretung Beuel
TOP 6.6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rheinaustraße 130
  • Rheinufer

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Details

Vorlagen-Nr.
253991-05
Typ
Anregungen und Beschwerden
Datum
20.11.2025
Erstellt
20.11.2025 10:31