V/0267/2009
31. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0267-2009-Anlage-1-Stellungnahme
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 0267/2009 Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 1 S t e l l u n g n a h m e zum Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord, Stadtteil Kinderhaus-West, im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz 1. Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, in Verbindu ng mit Dezernat 35, Schreiben vom 12.11.2008 Die Bezirksregierung Münster bestätigt, dass sie de r vorliegenden Planung aus landes- planerischer Sicht grundsätzlich zustimmt. Aus planungsrechtlicher Sicht teilt sie jedoch nich t die Auffassung der Stadt, dass die Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan aus der Darstellung einer gemisch- ten Baufläche des Flächennutzungsplanes entwickelt sei. Die Festsetzung von Sonder- gebieten für großflächigen Einzelhandel setze grund sätzlich die Darstellung eines Son- dergebietes im Flächennutzungsplan voraus. Im Plane ntwurf zur 31. Änderung des fort- geschriebenen Flächennutzungsplanes werde die Grund entscheidung für eine gemischte Baufläche (M) getroffen. Um dem Entwicklungsgebot g erecht zu werden wird angeregt, die Darstellungen im Entwurf zur Änderung des Fläch ennutzungsplans und die Festset- zungen im Bebauungsplanentwurf einander anzupassen. Stellungnahme der Verwaltung Zutreffend ist, dass das Plangebiet Teil einer im F lächennutzungsplan dargestellten ge- mischten Baufläche ist. Gleichwohl liegt kein Verst oß gegen das in § 8 (2) BauGB veran- kerte Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan vor. Das Entwicklungsgebot lässt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerG, Urteil vom 28.02.1975 – 4 C 74.72 –, BRS 29 Nr. 8) durchaus solche Abwei chungen vom Flächennutzungsplan zu, die sich aus dem – im Verhältnis zwischen Fläch ennutzungs- und Bebauungsplan vor- liegenden – Übergang in eine stärker verdeutlichend e Planstufe rechtfertigen, sofern der Bebauungsplan - trotz der Abweichung - der Grundkon zeption des Flächennutzungsplans nicht widerspricht. Der vom Flächenutzungsplan aufg rund seiner geringen Detailschärfe offen gelassene Gestaltungsspielraum darf von der g emeindlichen Bebauungsplanung ausgefüllt werden, solange die Konzeption, die dem Flächennutzungsplan zugrunde liegt, in sich schlüssig bleibt (vgl. auch BVerG, Beschlus s vom 11.02.2004 – 4 BN 1.04 –, BRS 67 Nr. 55). Der vom Flächennutzungsplan mit der Darstellung ein er gemischten Baufläche eröffnete Gestaltungsspielraum kann hier nicht nur dadurch au sgefüllt werden, dass im Bebau- ungsplan ein Mischgebiet oder ein Kerngebiet festge setzt wird. Es ist vielmehr auch zu- lässig, aus dem Spektrum der in diesen Baugebietsty pen zulässigen Nutzungen – jeden- falls für die hier von der Bauleitplanung betroffen en Teilflächen der im Flächennutzungs- plan dargestellten Baufläche – nur einzelne Nutzung sarten herauszugreifen und für sie ein Sondergebiet auszuweisen. Dies wurde vom Oberve rwaltungsgericht NW in seinem Urteil vom 13.03.2008 (OVG NW, 7 D 34/07.NE) in ein em ähnlich gelagerten Fall aus- drücklich anerkannt. Das planungsrechtliche Entwicklungsgebot wird beach tet, da die Bebauungsplaninhalte der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans nicht widersprechen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Bezirksregierung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1).
V-0267-2009-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 0267/2009 Begründung zur 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord, Stadtteil Kinderhaus-West, im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 2. Änderungsbereich..................................................................................................................................3 3. Änderungsinhalte...................................................................................................................................3 3.1 Gemischte Baufläche ................................................................................................................. 3 3.2 Flächen für den Gemeinbedarf................................................................................................... 3 3.3 Flächen für Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 4 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.......................................................4 4.1 Rahmen der Umweltprüfung....................................................................................................... 4 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Änderung des FNP.............................................. 4 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 4 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 5 4.4.1 Menschen..........................................................................................................................5 4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...........................................................................5 4.4.3 Boden / Altlasten ...............................................................................................................5 4.4.4 Wasser ..............................................................................................................................5 4.4.5 Klima / Luft ........................................................................................................................6 4.4.6 Landschaft / Ortsbild .........................................................................................................6 4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter.........................................................................................6 4.5 Wechselwirkungen ..................................................................................................................... 6 4.6 Nichtdurchführung der Planung.................................................................................................. 6 4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten......................................................................................... 6 4.8 Überwachung ( Monitoring) ........................................................................................................ 6 4.9 Zusammenfassung..................................................................................................................... 6 5. Gesamtabwägung..................................................................................................................................7 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten gemischten Baufläche (Umweltbericht) .......................................................................................................................... 7 5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich................................................................................. 7 5.3 Altlasten...................................................................................................................................... 7 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung............................................................................. 7 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ................................................................................................. 7 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die geplante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus. Die Qualität von Stadtteilen als Wohn- und Lebensort wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer Stadtteilzentren beeinflusst. Ein breites Angebot von öffentlichen und privaten Versorgungsein- richtungen in Verbindung mit vielfältigen Nutzungen wie Dienstleistungen, Büros, Gastronomie und Wohnungen kennzeichnen funktionierende Zentren. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Einzelhandel – insbesondere im Nahversorgungsbereich (täglicher Bedarf, insbe- sondere Lebensmittel) – zu. Leistungsfähige Anbieter sorgen in der Regel für eine starke Fre- quentierung und Belebung der Zentren. Das vom Rat der Stadt im Jahr 2004 beschlossene – und aktuell (2008) in der Fortschreibung befindliche – Einzelhandelskonzept greift die zentrenbildende Wirkung des Einzelhandels auf und bestimmt als zentrale Zielsetzung, dass die Einzelhandelsentwicklung auch künftig vorran- BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 8 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz gig auf die bestehenden Zentren auszurichten ist. Eine wesentliche Zielsetzung ist, die stadt- teilweise Selbstversorgung im Nahversorgungsbereich möglichst fußläufig sicherstellen zu kön- nen und damit eine hohe Kaufkraftbindung im Stadtteil zu erreichen. Hinsichtlich des Einzelhandelsangebotes im Bezi rkszentrum Idenbrockplatz besteht allerdings Handlungsbedarf, um die Attraktivität des Zentrums halten bzw. wieder erlangen zu können. Der Stadtteil Kinderhaus verfügt über ca. 13.500 m² Einzelhandelsverkaufsflächen (Stand: 12/2006), 1/3 davon im Zentrum. Im Lebensmittelhandel, der tragenden Säule funktionierender Zentren, sind von 23 Anbietern nur 9 im Zentrum angesiedelt, darunter zwei der vier großflächi- gen Lebensmittelmärkte (Vollsortimenter und Discounter). Ein besonderes Problem in Kinderhaus stellt die für die Entstehungszeit des Zentrums (1984) typische kleinteilige Ladenstruktur dar. Lediglich die beiden Lebensmittelmärkte verfügen über eine Verkaufsfläche von knapp 800 m². Angesichts des rapiden Flächenwachstums im Le- bensmitteleinzelhandel ist dies für die Zukunftsf ähigkeit des Zentrums problematisch. Für Voll- sortimenter werden aktuell mindestens 1.200 m² und für Discounter mindestens 800 m² Ver- kaufsfläche vom Handel gefordert. Mit 0,29 m² Verkaufsfläche/Einwohner im Segment Nahrungs- und Genussmittel weist Kinder- haus quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt mit 0,45 m² VKF/Ew. (Stand: 12/2006) stark unterdurchschnittliche Ausstattung auf. Mehrere Gutachten haben erhebliche Ansiedlungspotenziale für Kinderhaus ermittelt. Die GMA (Einzelhandelsstudie, 2001) empfahl die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 4.100 m² Verkaufsfläche (VK) und zusätzlich 600 m² VK für die Bereiche Drogerie, Bekleidung etc. Auch die im Zusammenhang mit der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erstellte Verkaufsflächenprognose (Dr. Acocella, 2008) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Unter Berück- sichtigung der Zielsetzung einer bezirksweisen Selbstversorgung ermittelt der Gutachter für den Prognosezeitraum bis 2020 einen zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 3.700 bis ca. 4.300 m² VK allein für den Nahrungs- und Genussmittelbereich im Stadtbezirk Nord. Der Erweiterungsbereich soll durch die Verlegung der Westhoffstraße in westlicher Richtung gebildet werden. Die Planung sieht eine Überbauung des so entstandenen ca. 12.000 m² gro- ßen Areals mit zwei Bauabschnitten im Norden und im Süden vor, jeweils anknüpfend an die Fußgängerbereiche des Idenbrockplatzes. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung ist eine multifunktionale Nutzung aus Einzelhan- del, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnungen vorgesehen, wobei die Einzelhandelsnut- zung im Erdgeschoss und das Wohnangebot in den Obergeschossen deutlich überwiegen. Er- gänzend zur Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss werden gezielt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittel- Verbrauchermarktes mit bis zu 2.000 m² Verkaufsfläche geschaffen. Diese Vertriebsform ist durch eine große Sortimentsbreite und - tiefe sowie ergänzende Sortimente aus dem periodischen Bereich gekennzeichnet und deshalb besonders geeignet, für eine hohe Attraktivität des Lebensmittelangebotes im Zentrum zu sor- gen. Die ausschließliche Zulassung von Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschossbereich er- folgt vorrangig, um das durch die geplante Verlegung der Westhoffstraße gewonnene Flächen- potenzial zugunsten der Ansiedlung weiterer leistungsfähiger Nahversorgungsanbieter bereit- zustellen. Der Lebensmittel- Verbrauchermarkt soll langfristig für eine hohe Kundenfrequenz im Zentrum sorgen und damit zu seiner Stärkung beitragen. Mit der Verkaufsflächengröße von bis zu 2.000 m² werden die aktuellen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel aufgegriffen und be- wusst ein großzügiger Entwicklungsspielraum berücksichtigt. BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 8 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz Der nördliche Bauabschnitt verfügt über eine Grundfläche von ca. 4.200 m², der südliche um- fasst ca. 2.000 m². Abzüglich der Funktionsflächen für Treppenhäuser, Lager und Anlieferungs- bereiche können - in Abhängigkeit von den Betreiberkonzepten - im Nordteil ca. 2.500 - 3.200 m² Verkaufsfläche und im Südteil ca. 1.000 - 1.300 m² Verkaufsfläche entstehen. Das mit der Planung ermöglichte zusätzliche Potenzial von bis zu 4.500 m² Verkaufsfläche ist daher angesichts • der Größe des Stadtteils (ca. 15.400 Einwohner), • der Versorgungsfunktion des Zentrums für den Stadtteil wie auch für den Stadtbezirk • seiner Lage innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches • des bestätigten Bedarfes an zusätzlichen Verkaufsflächen • der Übereinstimmung der Planung mit den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt und • der Übereinstimmung mit den landesplanerischen Vorgaben gem. § 24a LEPro angemessen und strukturell verträglich. Der Änderungsbereich ist im wirksamen FNP als Wohnbaufläche sowie als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Eingelagert in der Grünfläche bestehen die Kenn- zeichnung der bestehenden Wertstoffannahmestelle sowie die Kennzeichnung des Mot-Treff- Kottens als Jugendeinrichtung. Der ehemalige Kotten „Schlüter“ wird vom Verein „Mot-Treff- Kotten“, einem Verein von Motorradfreunden, genutzt. Beide Einrichtungen werden durch die Zentrumserweiterung überplant. Mit dem Verein „Mot-Treff-Kotten“ wurde eine Ersatzlösung vereinbart. Für die Wertstoffannahmestelle soll ebenfalls ein Ersatzstandort in räumlicher Nähe geschaffen werden. Der sich im Parallelverfahren befindende Bebauungsplan Nr. 515 stellt sicher, dass die Ziele dieser Planung umgesetzt werden können. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich für die geplante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus liegt im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Kinderhaus-West. Die Fläche grenzt im Norden an die Kristiansandstraße, im Osten an das Bezirkszentrum östlich der Westhoff- straße. Im Westen grenzt der Planbereich an einen vorhandenen Gartenbaubetrieb. 3. Änderungsinhalte 3.1 Gemischte Baufläche Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans werden bisher dargestellte Wohnbauflä- chen sowie eine Grünfläche teilweise in eine gemischte Baufläche umgewidmet. Es ist hier ei- ne multifunktionale Nutzung mit Einzelhandelsangeboten, Dienstleistungen und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituation vor- gesehen. 3.2 Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Jugendheim Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeich- nung des Mot-Treff-Kottens als Jugendeinrichtung (Zweckbestimmung Jugendheim). Die Ein- BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 8 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz richtung wird im Stadtteil Coerde in den Bereich Hof Messing verlagert. Im Plangebiet entfällt daher die Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung. Nördlich der Straße Brüningheide und westlich der Einmündung Westhoffstraße enthält der wirksame FNP die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A. Tat- sächlich handelt es sich bei der vorhandenen Einrichtung nicht um einen Spielplatz, sondern um eine Jugendeinrichtung, nämlich den Hort „Feldstiegenkamp“ (Feez) mit dem angeglieder- ten Bauspielplatz (Baui). Daher wird das bisherige Planzeichen Spielbereich A ersetzt durch das neue Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“. Die Darstellung einer Grünfläche bleibt bestehen. 3.3 Flächen für Ver- und Entsorgung Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeich- nung einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall im Be- reich des bestehenden Wertstoffhofs westlich der heutigen Westhoffstraße. Dieser Standort wird aufgegeben und die entsprechende Kennzeichnung entfällt. Ein neuer Standort im Stadtteil Kinderhaus steht noch nicht fest; übergangsweise wird der Haupt-Recyclinghof im Bereich der Zentraldeponie in Coerde die örtliche Funktion mit übernehmen. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. Die Ergeb- nisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im parallel durchge- führten Bebauungsplan-Verfahren. 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Änderung des FNP Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durchgeführten Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Zent- rums Kinderhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser Erweiterung soll der Bedarf nach zusätzlicher Einzelhandelsfläche für den Bereich der Nahversorgung gedeckt werden. Der Änderungsbereich grenzt im Norden an die Kristiansandstraße, im Westen an einen vor- handenen Gartenbaubetrieb und im Süden an die Westhoffstraße. Die bisher im FNP darge- stellten Wohnbauflächen sowie Grünflächen werden in gemischte Bauflächen umgewidmet. Die Darstellung eines Spielplatzes nördlich der Straße Brüningheide wird entsprechend der tatsäch- lichen Nutzung durch eine Jugendeinrichtung in die Darstellung einer „Fläche für den Gemein- bedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“ geändert. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die Änderung des Flächennutzungsplans neben den Vorschriften des Bauge- setzbuches (BauGB) im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: • Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen: Berücksichtigung der Lärmim- missionssituation, (s. Punkt 4.4.1) • Bundesnaturschutzgesetz: Prüfung der Eingriffsrelevanz (s. Punkt. 4.4.2) BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 8 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen verbundenen Ziele im Rahmen des Verfah- rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Innerhalb der Grenzen des Änderungsbereiches bestehen keine speziellen Schutzausweisun- gen des Natur- und Umweltschutzes. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind von der Planung nicht betroffen. Im Norden des Änderungsbereiches befindet sich eine Grünfläche, die im Rahmen der Stadt- biotopkartierung teilweise als schutzwürdig eingestuft wurde. 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 4.4.1 Menschen Der Änderungsbereich ist durch das bestehende Zentrum Kinderhaus mit seiner gemischten Nutzung einschließlich Wohnen sowie die im Bestand vierspurige Westhoffstraße geprägt. An- grenzend an den Änderungsbereich finden sich Wohnbauflächen. Im Rahmen des Lärmgutach- tens für den parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 515 sind Über- schreitungen von Grenz-, Richt- und Orientierungswerten festgestellt und geeignete Gegen- maßnahmen entwickelt worden. Zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen ist die Um- setzung dieser Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sicher zu stellen. Auf der Maßstabsebene des FNP sind diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand überwiegend versiegelt und bebaut und unter- liegt einer intensiven Nutzung. Unter diesen Voraussetzungen sind als Lebensräume für Tiere und Pflanzen am ehesten die vorhandenen Grünflächen geeignet. Ein Teil der im Norden des Änderungsbereiches dargestellten Grünfläche ist im Rahmen der Stadtbiotopkartierung als er- haltenswert eingestuft worden. Hinsichtlich erforderlicher Kompensati onsmaßnahmen sind im FNP Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die konkrete Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Überplanung von Ausgleichsflächen mit geeig- neten Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der parallel erfolgenden Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 515. 4.4.3 Boden / Altlasten Aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung des Änderungsbereiches sind die na- türlichen Böden kaum noch vorhanden. Die Planung steht der Bodenschutzklausel des Bauge- setzbuches aufgrund der geplanten Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung nicht entgegen. Etwaige Altlast-/ Verdachtsflächen, die aufgrund ihrer Größe auf der Maßstabsebene des FNP zu kennzeichnen wären, sind im Änderungsbereich nicht bekannt. Der Verdacht auf eine (klein- räumige) schädliche Bodenveränderung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ge- klärt. 4.4.4 Wasser Auf der Maßstabsebene des FNP sind die Wasserschutzgebiete gekennzeichnet. Durch den Änderungsbereich verläuft die Grenze der Zone 3 des Wasserschutzgebietes Kinderhaus. Die Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind im weiteren Verfahren einzuhalten. BEGRÜNDUNG / Seite 5 von 8 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz Eine Offenlegung des im Änderungsbereich im Bestand überwiegend verrohrten Wasserlaufes (Nr. 3328.000.22) ist mit der Änderung nicht verbunden, so dass diesbezüglich keine Umwelt- entlastung zu erwarten ist. 4.4.5 Klima / Luft Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand durch Bebauung und Versiegelung gekenn- zeichnet. Derartige, im Zusammenhang bebaute Flächen sind in der Regel durch ein höheres Temperaturniveau als das unbebaute Umland gekennzei chnet. Diese Situation wird durch die Neuplanung mit dem höheren Versiegelungsgrad verfestigt (zur Kompensation der Versiege- lung s. Punkt 4.4.2). 4.4.6 Landschaft / Ortsbild Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird im Ist-Zustand durch die vierspurige Westhoff- straße und die angrenzende Bebauung des Zentrums Kinderhaus mit einer gemäßigten Hö- henentwicklung sowie die umgebende Hochhausbebauung geprägt. Die 31. Änderung des FNP dient der Vorbereitung der geplanten Erweiterung des Bezirkszentrums Kinderhaus nach Wes- ten durch die Erweiterung der Darstellung der gemischten Baufläche. Durch diese Änderung des FNP innerhalb des bereits intensiv bebauten und genutzten Zentrums sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Orts- bzw. Siedlungsbild über die der zusätzli- chen Versiegelung (s. Punkt 4.4.2) erkennbar. 4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Bau- und Bodendenkmale im Sinne des Denkmal- schutzes NRW bekannt. 4.5 Wechselwirkungen Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte Wechselwirkungen sind über die bei den einzelnen Schutzgütern genannten Wirkungen nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 4.6 Nichtdurchführung der Planung Im Falle der Nichtdurchführung der 31. Änderung des FNP ist im Änderungsbereich von keiner relevanten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation auszugehen. 4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels der Optimierung von Einkaufsabläufen, des Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangels adäquater Flächen- Alternativen in ver- gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 4.8 Überwachung ( Monitoring) Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall auf der Planungsebene des FNP nicht erforderlich. Unbenommen ist dabei die regel mäßige Überprüfung im Rahmen einer laufenden Fortschreibung des FNP. 4.9 Zusammenfassung Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Zentrums Kin- derhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser Erweiterung soll der Bedarf nach zusätzli- cher Einzelhandelsfläche für den Bereich der Nahversorgung gedeckt werden. Erhebliche Um- weltauswirkungen sind für den Menschen im Hinblick auf die Lärmimmissionssituation zu erwar- BEGRÜNDUNG / Seite 6 von 8 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz ten und auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu vermeiden. Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Bebauung und intensiven Nutzung des Ände- rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorbelastung für die Schutzgüter Boden, Was- ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingriffs durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle- ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die Eingriffs-/ Aus- gleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. 5. Gesamtabwägung 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten gemischten Baufläche (Umweltbericht) Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels der Optimierung von Einkaufsabläufen, des Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangels adäquater Flächen-Alternativen in ver- gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Bebauung und intensiven Nutzung des Ände- rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorbelastung für die Schutzgüter Boden, Was- ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingriffs durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle- ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs- plans. 5.3 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge- sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", ge- kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereiches sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedlungsbereich (WSB) dar. Die 31. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans steht somit im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben. 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die für eine Gemischte Baufläche vorgesehene Fläche steht im Eigentum der Stadt Münster. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. BEGRÜNDUNG / Seite 7 von 8 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend be- schlossenen 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla- nes der Stadt Münster. Münster, __________ Dr. Tillmann Oberbürgermeister BEGRÜNDUNG / Seite 8 von 8
V-0267-2009-Anlage-3-Plan
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Anlage 3 zur Vorlage zur Vorlage Nr. 0267/2009 Bisherige Darstellung IN, e Neue Darstellung wonbautsce I Faenve | STADT MNIUNKEEEE A IK Gemischte Baufläche @ _ Mülldeponie / Abfall E/ Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Flächen für den 3 Enz Amt für Gemeinbedarf Be Grünflächen Hu Kirche Parkanlage KZ Kultureller Zweck [8] Spielbereich A Plan zur 31. Änderung des fortge- EI ‚Jugendheim schriebenen Flächennutzungsplanes . [P} Öffentliche Parkfläche 95P ÖÖQ Sportlicher Zweck ES Schule — Wasserschutzgebiet n | Stand: 26.05.2008 Zone Ill M.: 115.000
Beschlussvorlage
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V/0267/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Nord im Stadtteil Kinderhaus-West im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 28.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 13.05.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegende Stellungnahme zum Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtteil Kinderhaus-West, im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird der Stellungnahme, die Darstellungen im Entwurf zur Änderung des Flächen- nutzungsplanes und die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf Nr. 515 einander an- zupassen, nicht gefolgt. (Anlage 1, Punkt 1) 2. Der Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns- ter für den Bereich des Hauptzentrums Kinder haus wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Der vom Rat der Stadt Münster am 24.09.2008 aufgestellte Entwurf zur 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 13.10.2008 bis zum 13.11.2008 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurde die in der Anlage 1 aufgeführte Stellungnahme vorgetra- gen, über die entsprechend dem oben stehenden Vorschlag 1.1. Beschluss gefasst werden soll. Vorlagen-Nr.: V/0267/2009 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Ruf: 492 61 11 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 07.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0267/2009 2. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung aufgrund des oben stehenden Beschluss- vorschlages nicht geändert werden soll, kann somit auch der abschließende Beschluss zur 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster erfolgen (Be- schlussvorschlag 2). Nähere Einzelheiten zur Planung können den beiliegenden Anlagen und der Vorlage zum Bebau- ungsplan Nr. 515 (Beschluss über Stellungnahmen - Satzungsbeschluss, V/0255/2009) entnom- men werden. i. V. gez. Paal Stadtrat Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (6)
- Kristiansandstraße
- Westhoffstraße
- Idenbrockplatz 1
- Feldstiegenkamp
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0267/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37