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V/0267/2009

31. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 06.04.2009

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V-0267-2009-Anlage-1-Stellungnahme

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V-0267-2009-Anlage-2-Begruendung

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V-0267-2009-Anlage-3-Plan

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0267-2009-Anlage-1-Stellungnahme

3429 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 0267/2009 
 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 1 
S t e l l u n g n a h m e  
 
zum Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord, Stadtteil Kinderhaus-West,  
im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz 
1. Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, in Verbindu ng mit Dezernat 35, 
Schreiben vom 12.11.2008 
Die Bezirksregierung Münster bestätigt, dass sie de r vorliegenden Planung aus landes- 
planerischer Sicht grundsätzlich zustimmt. 
Aus planungsrechtlicher Sicht teilt sie jedoch nich t die Auffassung der Stadt, dass die 
Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan aus  der Darstellung einer gemisch- 
ten Baufläche des Flächennutzungsplanes entwickelt sei. Die Festsetzung von Sonder- 
gebieten für großflächigen Einzelhandel setze grund sätzlich die Darstellung eines Son- 
dergebietes im Flächennutzungsplan voraus. Im Plane ntwurf zur 31. Änderung des fort- 
geschriebenen Flächennutzungsplanes werde die Grund entscheidung für eine gemischte 
Baufläche (M) getroffen. Um dem Entwicklungsgebot g erecht zu werden wird angeregt, 
die Darstellungen im Entwurf zur Änderung des Fläch ennutzungsplans und die Festset- 
zungen im Bebauungsplanentwurf einander anzupassen. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zutreffend ist, dass das Plangebiet Teil einer im F lächennutzungsplan dargestellten ge- 
mischten Baufläche ist. Gleichwohl liegt kein Verst oß gegen das in § 8 (2) BauGB veran- 
kerte Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan  vor. Das Entwicklungsgebot lässt 
nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerG, Urteil vom 28.02.1975 
– 4 C 74.72 –, BRS  29 Nr. 8) durchaus solche Abwei chungen vom Flächennutzungsplan 
zu, die sich aus dem – im Verhältnis zwischen Fläch ennutzungs- und Bebauungsplan vor- 
liegenden – Übergang in eine stärker verdeutlichend e Planstufe rechtfertigen, sofern der 
Bebauungsplan - trotz der Abweichung - der Grundkon zeption des Flächennutzungsplans 
nicht widerspricht. Der vom Flächenutzungsplan aufg rund seiner geringen Detailschärfe 
offen gelassene Gestaltungsspielraum darf von der g emeindlichen Bebauungsplanung 
ausgefüllt werden, solange die Konzeption, die dem Flächennutzungsplan zugrunde liegt, 
in sich schlüssig bleibt (vgl. auch BVerG, Beschlus s vom 11.02.2004 – 4 BN 1.04 –, BRS 
67 Nr. 55). 
Der vom Flächennutzungsplan mit der Darstellung ein er gemischten Baufläche eröffnete 
Gestaltungsspielraum kann hier nicht nur dadurch au sgefüllt werden, dass im Bebau- 
ungsplan ein Mischgebiet oder ein Kerngebiet festge setzt wird. Es ist vielmehr auch zu- 
lässig, aus dem Spektrum der in diesen Baugebietsty pen zulässigen Nutzungen – jeden- 
falls für die hier von der Bauleitplanung betroffen en Teilflächen der im Flächennutzungs- 
plan dargestellten Baufläche – nur einzelne Nutzung sarten herauszugreifen und für sie 
ein Sondergebiet auszuweisen. Dies wurde vom Oberve rwaltungsgericht NW in seinem 
Urteil vom 13.03.2008 (OVG NW, 7 D 34/07.NE) in ein em ähnlich gelagerten Fall aus- 
drücklich anerkannt. 
Das planungsrechtliche Entwicklungsgebot wird beach tet, da die Bebauungsplaninhalte 
der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans nicht widersprechen. 
Beschlussvorschlag 
Der Stellungnahme der Bezirksregierung sollte nicht  gefolgt werden (Beschlussvorschlag 
1.1).

V-0267-2009-Anlage-2-Begruendung

25465 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 0267/2009 
 
Begründung
  
zur 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord, Stadtteil Kinderhaus-West,  
im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 
2. Änderungsbereich..................................................................................................................................3 
3. Änderungsinhalte...................................................................................................................................3 
3.1 Gemischte Baufläche ................................................................................................................. 3 
3.2 Flächen für den Gemeinbedarf................................................................................................... 3 
3.3 Flächen für Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 4 
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.......................................................4 
4.1 Rahmen der Umweltprüfung....................................................................................................... 4 
4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Änderung des FNP.............................................. 4 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 4 
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 5 
4.4.1 Menschen..........................................................................................................................5 
4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...........................................................................5 
4.4.3 Boden / Altlasten ...............................................................................................................5 
4.4.4 Wasser ..............................................................................................................................5 
4.4.5 Klima / Luft ........................................................................................................................6 
4.4.6 Landschaft / Ortsbild .........................................................................................................6 
4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter.........................................................................................6 
4.5 Wechselwirkungen ..................................................................................................................... 6 
4.6 Nichtdurchführung der Planung.................................................................................................. 6 
4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten......................................................................................... 6 
4.8 Überwachung ( Monitoring) ........................................................................................................ 6 
4.9 Zusammenfassung..................................................................................................................... 6 
5. Gesamtabwägung..................................................................................................................................7 
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten gemischten Baufläche 
(Umweltbericht) .......................................................................................................................... 7 
5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich................................................................................. 7 
5.3 Altlasten...................................................................................................................................... 7 
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung............................................................................. 7 
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ................................................................................................. 7 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die 
geplante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus. 
Die Qualität von Stadtteilen als Wohn- und Lebensort wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer 
Stadtteilzentren beeinflusst. Ein breites Angebot von öffentlichen und privaten Versorgungsein-
richtungen in Verbindung mit vielfältigen Nutzungen wie Dienstleistungen, Büros, Gastronomie 
und Wohnungen kennzeichnen funktionierende Zentren. Eine besondere Bedeutung kommt 
hierbei dem Einzelhandel – insbesondere im Nahversorgungsbereich (täglicher Bedarf, insbe-
sondere Lebensmittel) – zu. Leistungsfähige Anbieter sorgen in der Regel für eine starke Fre-
quentierung und Belebung der Zentren. 
Das vom Rat der Stadt im Jahr 2004 beschlossene – und aktuell (2008) in der Fortschreibung 
befindliche – Einzelhandelskonzept greift die zentrenbildende Wirkung des Einzelhandels auf 
und bestimmt als zentrale Zielsetzung, dass die Einzelhandelsentwicklung auch künftig vorran-
BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 8

31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz 
 
gig auf die bestehenden Zentren auszurichten ist. Eine wesentliche Zielsetzung ist, die stadt-
teilweise Selbstversorgung im Nahversorgungsbereich möglichst fußläufig sicherstellen zu kön-
nen und damit eine hohe Kaufkraftbindung im Stadtteil zu erreichen. 
Hinsichtlich des Einzelhandelsangebotes im Bezi rkszentrum Idenbrockplatz besteht allerdings 
Handlungsbedarf, um die Attraktivität des Zentrums halten bzw. wieder erlangen zu können. 
Der Stadtteil Kinderhaus verfügt über ca. 13.500 m² Einzelhandelsverkaufsflächen (Stand: 
12/2006), 1/3 davon im Zentrum. Im Lebensmittelhandel, der tragenden Säule funktionierender 
Zentren, sind von 23 Anbietern nur 9 im Zentrum angesiedelt, darunter zwei der vier großflächi-
gen Lebensmittelmärkte (Vollsortimenter und Discounter). 
Ein besonderes Problem in Kinderhaus stellt die für die Entstehungszeit des Zentrums (1984) 
typische kleinteilige Ladenstruktur dar. Lediglich die beiden Lebensmittelmärkte verfügen über 
eine Verkaufsfläche von knapp 800 m². Angesichts des rapiden Flächenwachstums im Le-
bensmitteleinzelhandel ist dies für die Zukunftsf ähigkeit des Zentrums problematisch. Für Voll-
sortimenter werden aktuell mindestens 1.200 m² und für Discounter mindestens 800 m² Ver-
kaufsfläche vom Handel gefordert. 
Mit 0,29 m² Verkaufsfläche/Einwohner im Segment Nahrungs- und Genussmittel weist Kinder-
haus quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt mit 0,45 m² VKF/Ew. (Stand: 12/2006) stark 
unterdurchschnittliche Ausstattung auf. 
Mehrere Gutachten haben erhebliche Ansiedlungspotenziale für Kinderhaus ermittelt. Die GMA 
(Einzelhandelsstudie, 2001) empfahl die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 4.100 m² 
Verkaufsfläche (VK) und zusätzlich 600 m² VK für die Bereiche Drogerie, Bekleidung etc. Auch 
die im Zusammenhang mit der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erstellte 
Verkaufsflächenprognose (Dr. Acocella, 2008) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Unter Berück-
sichtigung der Zielsetzung einer bezirksweisen Selbstversorgung ermittelt der Gutachter für den 
Prognosezeitraum bis 2020 einen zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 3.700 bis ca. 4.300 m² 
VK allein für den Nahrungs- und Genussmittelbereich im Stadtbezirk Nord. 
Der Erweiterungsbereich soll durch die Verlegung der Westhoffstraße in westlicher Richtung 
gebildet werden. Die Planung sieht eine Überbauung des so entstandenen ca. 12.000 m² gro-
ßen Areals mit zwei Bauabschnitten im Norden und im Süden vor, jeweils anknüpfend an die 
Fußgängerbereiche des Idenbrockplatzes.  
Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung ist eine multifunktionale Nutzung aus Einzelhan-
del, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnungen vorgesehen, wobei die Einzelhandelsnut-
zung im Erdgeschoss und das Wohnangebot in den Obergeschossen deutlich überwiegen. Er-
gänzend zur Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss werden gezielt die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittel- Verbrauchermarktes mit bis zu 2.000 
m² Verkaufsfläche geschaffen. Diese Vertriebsform ist durch eine große Sortimentsbreite und -
tiefe sowie ergänzende Sortimente aus dem periodischen Bereich gekennzeichnet und deshalb 
besonders geeignet, für eine hohe Attraktivität des Lebensmittelangebotes im Zentrum zu sor-
gen. 
Die ausschließliche Zulassung von Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschossbereich er-
folgt vorrangig, um das durch die geplante Verlegung der Westhoffstraße gewonnene Flächen-
potenzial zugunsten der Ansiedlung weiterer leistungsfähiger Nahversorgungsanbieter bereit-
zustellen. Der Lebensmittel- Verbrauchermarkt soll langfristig für eine hohe Kundenfrequenz im 
Zentrum sorgen und damit zu seiner Stärkung beitragen. Mit der Verkaufsflächengröße von bis 
zu 2.000 m² werden die aktuellen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel aufgegriffen und be-
wusst ein großzügiger Entwicklungsspielraum berücksichtigt. 
BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 8

31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz 
 
Der nördliche Bauabschnitt verfügt über eine Grundfläche von ca. 4.200 m², der südliche um-
fasst ca. 2.000 m². Abzüglich der Funktionsflächen für Treppenhäuser, Lager und Anlieferungs-
bereiche können - in Abhängigkeit von den Betreiberkonzepten -  im Nordteil ca. 2.500 - 3.200 
m² Verkaufsfläche und im Südteil ca. 1.000 - 1.300 m² Verkaufsfläche entstehen. 
Das mit der Planung ermöglichte zusätzliche Potenzial von bis zu 4.500 m² Verkaufsfläche ist 
daher angesichts 
• der Größe des Stadtteils (ca. 15.400 Einwohner), 
• der Versorgungsfunktion des Zentrums für den Stadtteil wie auch für den Stadtbezirk 
• seiner Lage innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches 
• des bestätigten Bedarfes an zusätzlichen Verkaufsflächen 
• der Übereinstimmung der Planung mit den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt 
und 
• der Übereinstimmung mit den landesplanerischen Vorgaben gem. § 24a LEPro 
angemessen und strukturell verträglich. 
Der Änderungsbereich ist im wirksamen FNP als Wohnbaufläche sowie als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Eingelagert in der Grünfläche bestehen die Kenn-
zeichnung der bestehenden Wertstoffannahmestelle sowie die Kennzeichnung des Mot-Treff-
Kottens als Jugendeinrichtung. Der ehemalige Kotten „Schlüter“ wird vom Verein „Mot-Treff-
Kotten“, einem Verein von Motorradfreunden, genutzt. Beide Einrichtungen werden durch die 
Zentrumserweiterung überplant. Mit dem Verein „Mot-Treff-Kotten“ wurde eine Ersatzlösung 
vereinbart. Für die Wertstoffannahmestelle soll ebenfalls ein Ersatzstandort in räumlicher Nähe 
geschaffen werden. 
Der sich im Parallelverfahren befindende Bebauungsplan Nr. 515 stellt sicher, dass die Ziele 
dieser Planung umgesetzt werden können. 
2. Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich für die geplante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in 
Kinderhaus liegt im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Kinderhaus-West. Die Fläche grenzt 
im Norden an die Kristiansandstraße, im Osten an das Bezirkszentrum östlich der Westhoff-
straße. Im Westen grenzt der Planbereich an einen vorhandenen Gartenbaubetrieb. 
3. Änderungsinhalte 
3.1 Gemischte Baufläche 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans werden bisher dargestellte Wohnbauflä-
chen sowie eine Grünfläche teilweise in eine gemischte Baufläche umgewidmet. Es ist  hier ei-
ne multifunktionale Nutzung mit Einzelhandelsangeboten, Dienstleistungen und innovativen 
Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituation vor-
gesehen. 
3.2 Flächen für den Gemeinbedarf 
Zweckbestimmung Jugendheim 
Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeich-
nung des Mot-Treff-Kottens als Jugendeinrichtung (Zweckbestimmung Jugendheim). Die Ein-
BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 8

31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz 
 
richtung wird im Stadtteil Coerde in den Bereich Hof Messing verlagert. Im Plangebiet entfällt 
daher die Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung. 
Nördlich der Straße Brüningheide und westlich der Einmündung Westhoffstraße enthält der 
wirksame FNP die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A. Tat-
sächlich handelt es sich bei der vorhandenen Einrichtung nicht um einen Spielplatz, sondern 
um eine Jugendeinrichtung, nämlich den Hort „Feldstiegenkamp“ (Feez) mit dem angeglieder-
ten Bauspielplatz (Baui). Daher wird das bisherige Planzeichen Spielbereich A ersetzt durch 
das neue Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“. 
Die Darstellung einer Grünfläche bleibt bestehen. 
3.3 Flächen für Ver- und Entsorgung 
Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall 
Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeich-
nung einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall im Be-
reich des bestehenden Wertstoffhofs westlich der heutigen Westhoffstraße. Dieser Standort 
wird aufgegeben und die entsprechende Kennzeichnung entfällt. Ein neuer Standort im Stadtteil 
Kinderhaus steht noch nicht fest; übergangsweise wird der Haupt-Recyclinghof im Bereich der 
Zentraldeponie in Coerde die örtliche Funktion mit übernehmen. 
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
4.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die 
Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. Die Ergeb-
nisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im parallel durchge-
führten Bebauungsplan-Verfahren. 
4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Änderung des FNP 
Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durchgeführten Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Zent-
rums Kinderhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser Erweiterung soll der Bedarf nach 
zusätzlicher Einzelhandelsfläche für den Bereich der Nahversorgung gedeckt werden. 
Der Änderungsbereich grenzt im Norden an die Kristiansandstraße, im Westen an einen vor-
handenen Gartenbaubetrieb und im Süden an die Westhoffstraße. Die bisher im FNP darge-
stellten Wohnbauflächen sowie Grünflächen werden in gemischte Bauflächen umgewidmet. Die 
Darstellung eines Spielplatzes nördlich der Straße Brüningheide wird entsprechend der tatsäch-
lichen Nutzung durch eine Jugendeinrichtung in die Darstellung einer „Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“ geändert. 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -
plänen sind für die Änderung des Flächennutzungsplans neben den Vorschriften des Bauge-
setzbuches (BauGB) im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: 
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen: Berücksichtigung der Lärmim-
missionssituation, (s. Punkt 4.4.1) 
• Bundesnaturschutzgesetz: Prüfung der Eingriffsrelevanz (s. Punkt. 4.4.2) 
BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 8

31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz 
 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen verbundenen Ziele im Rahmen des Verfah-
rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Innerhalb der Grenzen des Änderungsbereiches bestehen keine speziellen Schutzausweisun-
gen des Natur- und Umweltschutzes. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-
Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind 
von der Planung nicht betroffen. 
Im Norden des Änderungsbereiches befindet sich eine Grünfläche, die im Rahmen der Stadt-
biotopkartierung teilweise als schutzwürdig eingestuft wurde. 
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
4.4.1 Menschen 
Der Änderungsbereich ist durch das bestehende Zentrum Kinderhaus mit seiner gemischten 
Nutzung einschließlich Wohnen sowie die im Bestand vierspurige Westhoffstraße geprägt. An-
grenzend an den Änderungsbereich finden sich Wohnbauflächen. Im Rahmen des Lärmgutach-
tens für den parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 515 sind Über-
schreitungen von Grenz-, Richt- und Orientierungswerten festgestellt und geeignete Gegen-
maßnahmen entwickelt worden. Zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen ist die Um-
setzung dieser Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sicher zu stellen. Auf 
der Maßstabsebene des FNP sind diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 
4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand überwiegend versiegelt und bebaut und unter-
liegt einer intensiven Nutzung. Unter diesen Voraussetzungen sind als Lebensräume für Tiere 
und Pflanzen am ehesten die vorhandenen Grünflächen geeignet. Ein Teil der im Norden des 
Änderungsbereiches dargestellten Grünfläche ist im Rahmen der Stadtbiotopkartierung als er-
haltenswert eingestuft worden. 
Hinsichtlich erforderlicher Kompensati onsmaßnahmen sind im FNP Flächen für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die 
konkrete Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Überplanung von Ausgleichsflächen mit geeig-
neten Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der parallel erfolgenden Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 515. 
4.4.3 Boden / Altlasten 
Aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung des Änderungsbereiches sind die na-
türlichen Böden kaum noch vorhanden. Die Planung steht der Bodenschutzklausel des Bauge-
setzbuches aufgrund der geplanten Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung nicht 
entgegen. 
Etwaige Altlast-/ Verdachtsflächen, die aufgrund ihrer Größe auf der Maßstabsebene des FNP 
zu kennzeichnen wären, sind im Änderungsbereich nicht bekannt. Der Verdacht auf eine (klein-
räumige) schädliche Bodenveränderung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ge-
klärt. 
4.4.4 Wasser 
Auf der Maßstabsebene des FNP sind die Wasserschutzgebiete gekennzeichnet. Durch den 
Änderungsbereich verläuft die Grenze der Zone 3 des Wasserschutzgebietes Kinderhaus. Die 
Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind im weiteren Verfahren einzuhalten. 
BEGRÜNDUNG / Seite 5 von 8

31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz 
 
Eine Offenlegung des im Änderungsbereich im Bestand überwiegend verrohrten Wasserlaufes 
(Nr. 3328.000.22) ist mit der Änderung nicht verbunden, so dass diesbezüglich keine Umwelt-
entlastung zu erwarten ist. 
4.4.5 Klima / Luft 
Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand durch Bebauung und Versiegelung gekenn-
zeichnet. Derartige, im Zusammenhang bebaute Flächen sind in der Regel durch ein höheres 
Temperaturniveau als das unbebaute Umland gekennzei chnet. Diese Situation wird durch die 
Neuplanung mit dem höheren Versiegelungsgrad  verfestigt (zur Kompensation der Versiege-
lung s. Punkt 4.4.2). 
4.4.6 Landschaft / Ortsbild 
Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird im Ist-Zustand durch die vierspurige Westhoff-
straße und die angrenzende Bebauung des Zentrums Kinderhaus mit einer gemäßigten Hö-
henentwicklung sowie die umgebende Hochhausbebauung geprägt. Die 31. Änderung des FNP 
dient der Vorbereitung der geplanten Erweiterung des Bezirkszentrums Kinderhaus nach Wes-
ten durch die Erweiterung der Darstellung der gemischten Baufläche. Durch diese Änderung 
des FNP innerhalb des bereits intensiv bebauten und genutzten Zentrums sind keine erhebli-
chen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Orts- bzw. Siedlungsbild über die der zusätzli-
chen Versiegelung (s. Punkt  4.4.2) erkennbar. 
4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 
Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Bau- und Bodendenkmale im Sinne des Denkmal-
schutzes NRW bekannt. 
4.5 Wechselwirkungen 
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte Wechselwirkungen sind über die bei den 
einzelnen Schutzgütern genannten Wirkungen nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 
4.6 Nichtdurchführung der Planung 
Im Falle der Nichtdurchführung der 31. Änderung des FNP ist im Änderungsbereich von keiner 
relevanten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation auszugehen.  
4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in 
Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels der Optimierung von Einkaufsabläufen, des 
Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangels adäquater Flächen- Alternativen in ver-
gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 
4.8 Überwachung ( Monitoring) 
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall auf der Planungsebene des FNP nicht 
erforderlich. Unbenommen ist dabei die regel mäßige Überprüfung im Rahmen einer laufenden 
Fortschreibung des FNP. 
4.9 Zusammenfassung 
Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplan 
Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Zentrums Kin-
derhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser  Erweiterung soll der Bedarf nach zusätzli-
cher Einzelhandelsfläche für den Bereich der Nahversorgung gedeckt werden. Erhebliche Um-
weltauswirkungen sind für den Menschen im Hinblick auf die Lärmimmissionssituation zu erwar-
BEGRÜNDUNG / Seite 6 von 8

31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz 
 
ten und auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans durch geeignete 
Lärmschutzmaßnahmen zu vermeiden. 
Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Bebauung und intensiven Nutzung des Ände-
rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorbelastung für die Schutzgüter Boden, Was-
ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingriffs durch die zusätzliche Versiegelung und 
Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle-
ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die Eingriffs-/ Aus-
gleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. 
5. Gesamtabwägung  
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten gemischten 
Baufläche (Umweltbericht) 
Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in 
Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels der Optimierung von Einkaufsabläufen, des 
Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangels adäquater Flächen-Alternativen in ver-
gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 
5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich 
Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Bebauung und intensiven Nutzung des Ände-
rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorbelastung für die Schutzgüter Boden, Was-
ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingriffs durch die zusätzliche Versiegelung und 
Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle-
ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans. 
5.3 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", ge-
kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereiches sind nach derzeitigem Kenntnisstand 
keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk 
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedlungsbereich 
(WSB) dar. Die 31. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans steht somit im 
Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben. 
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
Die für eine Gemischte Baufläche vorgesehene Fläche steht im Eigentum der Stadt Münster. 
Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert. 
BEGRÜNDUNG / Seite 7 von 8

31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Kinderhaus-West - Hauptzentrum um den Idenbrockplatz 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend be-
schlossenen 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla-
nes der Stadt Münster. 
Münster, __________ 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister 
BEGRÜNDUNG / Seite 8 von 8

V-0267-2009-Anlage-3-Plan

570 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage
zur Vorlage Nr. 0267/2009

Bisherige Darstellung

IN, e

Neue Darstellung

wonbautsce I Faenve | STADT MNIUNKEEEE
A

IK Gemischte Baufläche @ _ Mülldeponie / Abfall

E/ Stadtentwicklung
Stadtplanung
Verkehrsplanung

Flächen für den 3 Enz Amt für
Gemeinbedarf Be Grünflächen Hu

Kirche Parkanlage
KZ Kultureller Zweck [8] Spielbereich A Plan zur 31. Änderung des fortge-
EI ‚Jugendheim schriebenen Flächennutzungsplanes
. [P} Öffentliche Parkfläche 95P
ÖÖQ Sportlicher Zweck
ES Schule — Wasserschutzgebiet n
| Stand: 26.05.2008

Zone Ill

M.: 115.000

Beschlussvorlage

2773 Zeichen

V/0267/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Nord im Stadtteil Kinderhaus-West im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz  
1. Beschluss über die Stellungnahmen  
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
13.05.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegende Stellungnahme zum Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtteil Kinderhaus-West, im Bereich des 
Hauptzentrums um den Idenbrockplatz wird wie folgt Beschluss gefasst: 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird der Stellungnahme, die Darstellungen im Entwurf zur Änderung des Flächen-
nutzungsplanes und die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf Nr. 515 einander an-
zupassen, nicht gefolgt. (Anlage 1, Punkt 1) 
2. Der Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns-
ter für den Bereich des Hauptzentrums Kinder haus wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
abschließend beschlossen. 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
Begründung: 
1. Der vom Rat der Stadt Münster am 24.09.2008 aufgestellte Entwurf zur 31. Änderung des 
fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 13.10.2008 bis zum 13.11.2008 öffentlich 
ausgelegen. Zur Offenlegung wurde die in der Anlage 1 aufgeführte Stellungnahme vorgetra-
gen, über die entsprechend dem oben stehenden Vorschlag 1.1. Beschluss gefasst werden 
soll. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0267/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0267/2009 
2. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung aufgrund des oben stehenden Beschluss-
vorschlages nicht geändert werden soll, kann somit auch der abschließende Beschluss zur 31. 
Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster erfolgen (Be-
schlussvorschlag 2). 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beiliegenden Anlagen und der Vorlage zum Bebau-
ungsplan Nr. 515 (Beschluss über Stellungnahmen - Satzungsbeschluss, V/0255/2009) entnom-
men werden. 
 
 
i. V.  
gez. 
Paal  
Stadtrat 
Anlagen:  
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Plan

Beratungsverlauf (4)

28.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
13.05.2009 Hauptausschuss
TOP 20.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
13.05.2009 Rat
TOP 17.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kristiansandstraße
  • Westhoffstraße
  • Idenbrockplatz 1
  • Feldstiegenkamp
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0267/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37