2018/0298
Einführung eines Datenschutz-Management-Systems
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Punkt 26: Einführung eines Datenschutz-Management-Systems (V-Nr. 2018/0298) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
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144 Zeichen
Punkt 43: Einführung eines Datenschutz-Management-Systems (V-Nr. 2018/0298) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion
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Punkt 6: Einführung eines Datenschutz-Management-Systems (V-Nr. 2018/0298) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2018/0298
8208 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Revisionsamt
Rechtsamt
Amt für Interne Dienste
Amt: Büro der
Datenschutzbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0298
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111430
Kostenstelle: 109-010-1000 Investitionsnummer: Neue Investitionsnummer
Kostenträger: 1114-31 Sachkonto: 6720100 und 0241010
Betreff: Einführung eines Datenschutz -Management-Systems
Vorlage vom: 15.10.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung mit der Einführung eines Datenschutz -
Management-Systems und stellt die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2019
zur Verfügung:
Etatisierung einmaliger Investitionskosten (Einrichtung/Installation, Überführung
Bestandsdaten und Schulung in Höhe von 16.500, - € inkl. MwSt. unter Einrichtung
einer neuen Investitionsnummer be i der Kostenstelle 109 -010-1000.
Bereitstellung von jährlichen Haushaltsmitteln beginnend ab 2019 für Miet - und
Softwarepflegekosten in Höhe von 6.126, - € inkl. MwSt.
- 2 -
2. Es werden 2,00 VZÄ im Stellenplan 2019 für die Einrichtung von Datenschutzkoordinato -
rinnen bzw. Datenschutzkoordinatoren in den Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrie -
ben geschaffen. Es handelt sich hierbei um ein Stellenkontingent, welches anteilig durch
Ämter, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe sukzessive nur nach vorheriger Bedarfsprü -
fung durch das Amt für interne Dienste - Organisationsabteilung abgerufen werden kann.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.10.2018
Die seit dem 25.05.2018 geltende EU -Datenschutzgrundverordnung (DS -GVO) regelt die EU -
weit einzuhaltenden gesetzlichen Verpflichtungen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die Anforderungen gehen dabei weit über die bisher geltenden Regelungen des hessischen
Datenschutzgesetzes hinaus. Datenerhebende und –verarbeitende Stellen müssen zukünftig
in erheblichem Maße Rechenschaftspflichten erf üllen, verschärfte Meldepflichten bei Daten -
schutzvorfällen einhalten, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche
Voreinstellungen gewährleisten sowie regelmäßige Überprüfungen implementierter Sicher -
heitsmaßnahmen durchführen und diese dokumentieren. Zudem sind neue Prozesse,
Informationen und Vorgaben in der Verwaltung zu implementieren und dauerhaft
anzuwenden sowie zu dokumentieren.
Diese weitreichenden gesetzlichen Anforderungen können in der Wissenschaftsstad t
Darmstadt nur durch einen erheblichen Ressourceneinsatz erfüllt werden. Um eine
wirtschaftlich tragbare und für die Ämter, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe, die
verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der DS -GVO
sind, umzusetzende Lösung vorhalten zu können, müssen hierfür entsprechende technische
und organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden:
1. Zentrales Datenschutz -Management-System (DSMS)
Die o. g. gesetzlichen Regelungen nehmen die Ämter, Verwaltungsste llen und Eigenbetriebe
der Wissenschaftsstadt Darmstadt in hohem Maße in die Pflicht. Erhebungen und
Verarbeitungen von personenbezogenen Daten sind mit umfangreichen
Dokumentationspflichten seitens der Organisationeinheiten verbunden (z. B.
Schwellenwerta nalyse, Risikobewertung, Datenschutzfolgenabschätzung). Zudem müssen die
organisatorischen Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt effizient umgesetzt und
dauerhaft eingehalten werden.
Die teilweise sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben der DS -GVO sowie die organisatorischen
Vorgaben zu deren Umsetzung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt können anhand eines
zentral eingesetzten IT -Verfahrens einheitlich abgebildet sowie von den verantwortlichen
Stellen effizient erfüllt und dokumentiert werden. Hierdurch wird ein einheitliches
Dokumentationsziel erreicht, um insbesondere bei übergeordneten Prüfungen und evtl.
Datenschutzvorfällen schnell und angemessen reagieren zu können.
Ohne den Einsatz eines DSMS in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wäre diesen
Anforderungen nur mit einem im Verhältnis weitaus größeren Verwaltungsaufwand zu
begegnen, was einer effektiven Erfüllung entgegensteht.
Daher ist die Einführung eines DSMS unter Federführung des Büros der
Datenschutzbeauftragten dringend erforderlich.
Die einmaligen Investitionskosten zur Einführung eines DSMS (Einrichtung/ Installation,
Überführung Bestandsdaten und Schulung, etc.) belaufen sich auf etwa 16.500, - € inkl.
MwSt. Darüber hinaus ergeben sich jährliche Folgekosten für Softwaremiete und Wartung in
Höhe von 6.126, - € inkl. MwSt.
2. Einsatz von Datenschutzkoordinatorinnen bzw. Datenschutzkoordinatoren in Ämtern,
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben
Der Einsatz eines zentralen DSMS ist eine erforderliche Unterstützung der Ämter, Verwal -
tungsstellen und Eigenbetriebe zur effizienten Umsetzung und dauerhaften Einhaltung der
- 4 -
weitreichenden gesetzlichen Anforderungen an erhebende und erfassende Stellen
personenbezogener Daten. Der daraus resultierende Erfassungs - und Pflegeaufwand muss
durch die einzeln en Organisationseinheiten gewährleistet werden. Der Einsatz eines DSMS
kann nur dann eine Entlastung der verantwortlichen Stellen herbeiführen, wenn diese auch
im Stande sind, die erforderlichen personellen Ressourcen bereitzustellen.
Auch muss zukünftig in den Organisationseinheiten durch entsprechend zielgerichteten und
termingenauen Personaleinsatz gewährleistet sein, dass organisatorische Vorgaben an die
Verwaltung umgesetzt und dauerhaft eingehalten werden, wie z. B.:
Erfüllung der datenschutzrechtli chen Vorgaben bei Einführung neuer IT -Verfahren,
Abstimmung mit der/ dem Datenschutzbeauftragten bei Anfragen zum Datenschutz,
Sicherstellung von Betroffenenrechten bei Datenschutzvorfällen und in Bezug auf die
Informationspflichten,
Durchführung von daten schutzrechtlichen Prüfungen.
Zur Wahrnehmung dieser datenschutzrechtlichen Aufgaben Vorort bedarf es der Implemen -
tierung von Datenschutzkoordinatorinnen bzw. Datenschutzkoordinatoren in den Ämtern,
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben. Diese Personen sind namentlich zu benennen und
müssen die erforderliche fachliche Befähigung und Eignung vorweisen.
In den durch die von der Umsetzung der DS -GVO dauerhaft besonders stark belasteten
Bereichen (z. B. durch hohe Anzahl von Verarbeitungstätigkeiten, hohe A nzahl von IT-
Verfahrenseinführungen, Verarbeitung besonders sensibler Daten, hohes Publikums -
aufkommen etc.) kann es zu einem Mehraufwand kommen, welcher u. U. mit vorhandenen
Personalkapazitäten nicht aufgefangen werden kann. Um die Wahrnehmung der daten schutz-
koordinierenden Tätigkeiten in diesen Bereichen sicherstellen zu können, sind im Stellenplan
2019 Stellen im Gesamtumfang von 2,00 VZÄ einzurichten. Diese werden zunächst im Amt
für Interne Dienste – Personalabteilung verortet.
Die Zuweisung von St ellenanteilen ist von den zu berücksichtigenden Ämtern, Verwaltungs -
stellen und Eigenbetrieben zu beantragen. Der Bedarf ist ausführlich zu begründen und die
organisatorische Umsetzung detailliert darzulegen. Das Amt für Interne Dienste – Organisa-
tionsabteilung wird anhand der eingereichten Unterlagen eine Prüfung der Erforderlichkeit
durchführen und erforderliche Umsetzungsmaßnahmen einleiten. Das nähere Verfahren wird
durch eine Rundverfügung geregelt.
Die anfänglichen Personalkosten für das Haushaltsja hr 2019 belaufen sich auf maximal
100.000 €.
Darmstadt, den 15.10.2018
I / IV / 109
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
8273 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Revisionsamt
Rechtsamt
Amt für Interne Dienste
Amt: Büro der
Datenschutzbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 109 14 30
10.1 10.2 10.3
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0298
Magistratsbeschluss-Nr.
387
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111430
Kostenstelle: 109-010-1000 Investitionsnummer: Neue Investitionsnummer
Kostenträger: 1114-31 Sachkonto: 6720100 und 0241010
Betreff: Einführung eines Datenschutz -Management-Systems
Vorlage vom: 15.10.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung mit der Einführung eines Datenschutz -
Management-Systems und stellt die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2019
zur Verfügung:
Etatisierung einmaliger Investitionskosten (Einrichtung/Installation, Überführung
Bestandsdaten und Schulung in Höhe von 16.500, - € inkl. MwSt. unter Einrichtung
einer neuen Investitionsnummer be i der Kostenstelle 109-010-1000.
Bereitstellung von jährlichen Haushaltsmitteln beginnend ab 2019 für Miet - und
Softwarepflegekosten in Höhe von 6.126, - € inkl. MwSt.
- 3 -
2. Es werden 2,00 VZÄ im Stellenplan 2019 für die Einrichtung von Datenschutzkoordinat o-
rinnen bzw. Datenschutzkoordinatoren in den Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrie -
ben geschaffen. Es handelt sich hierbei um ein Stellenkontingent, welches anteilig durch
Ämter, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe sukzessive nur nach vorheriger Bed arfsprü-
fung durch das Amt für interne Dienste - Organisationsabteilung abgerufen werden kann.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.10.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.10.2018
Die seit dem 25.05.2018 geltende EU -Datenschutzgrundverordnung (DS -GVO) regelt die EU-
weit einzuhaltenden gesetzlichen Verpflichtungen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die Anforderungen gehen dabei weit über die bisher geltenden Regelungen des hessischen
Datenschutzgesetzes hinaus. Datenerhebende und –verarbeitende Stellen müssen zukünftig
in erheblichem Maße Rechenschaftspflichten erfüllen, verschärfte Meldepflic hten bei Daten-
schutzvorfällen einhalten, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche
Voreinstellungen gewährleisten sowie regelmäßige Überprüfungen implementierter Sicher -
heitsmaßnahmen durchführen und diese dokumentieren. Zudem sind ne ue Prozesse,
Informationen und Vorgaben in der Verwaltung zu implementieren und dauerhaft
anzuwenden sowie zu dokumentieren.
Diese weitreichenden gesetzlichen Anforderungen können in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt nur durch einen erheblichen Ressourcene insatz erfüllt werden. Um eine
wirtschaftlich tragbare und für die Ämter, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe, die
verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der DS -GVO
sind, umzusetzende Lösung vorhalten zu können, müssen h ierfür entsprechende technische
und organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden:
1. Zentrales Datenschutz-Management-System (DSMS)
Die o. g. gesetzlichen Regelungen nehmen die Ämter, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe
der Wissenschaftsstadt Darmstadt in hohem Maße in die Pflicht. Erhebungen und
Verarbeitungen von personenbezogenen Daten sind mit umfangreichen
Dokumentationspflichten seitens der Organisationeinheiten verbunden (z. B.
Schwellenwertanalyse, Risikobewertung, Datenschutzfolgenabschätzu ng). Zudem müssen die
organisatorischen Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt effizient umgesetzt und
dauerhaft eingehalten werden.
Die teilweise sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben der DS -GVO sowie die organisatorischen
Vorgaben zu deren Umsetzung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt können anhand eines
zentral eingesetzten IT-Verfahrens einheitlich abgebildet sowie von den verantwortlichen
Stellen effizient erfüllt und dokumentiert werden. Hierdurch wird ein einheitliches
Dokumentationsziel erreicht, um insbesondere bei übergeordneten Prüfungen und evtl.
Datenschutzvorfällen schnell und angemessen reagieren zu können.
Ohne den Einsatz eines DSMS in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wäre diesen
Anforderungen nur mit einem im Verhältnis weitaus größeren Verwaltungsaufwand zu
begegnen, was einer effektiven Erfüllung entgegensteht.
Daher ist die Einführung eines DSMS unter Federführung des Büros der
Datenschutzbeauftragten dringend erforderlich.
Die einmaligen Investitionskosten zur Einführung eines DSM S (Einrichtung/ Installation,
Überführung Bestandsdaten und Schulung, etc.) belaufen sich auf etwa 16.500, - € inkl.
MwSt. Darüber hinaus ergeben sich jährliche Folgekosten für Softwaremiete und Wartung in
Höhe von 6.126,- € inkl. MwSt.
2. Einsatz von Datenschutzkoordinatorinnen bzw. Datenschutzkoordinatoren in Ämtern,
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben
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Der Einsatz eines zentralen DSMS ist eine erforderliche Unterstützung der Ämter, Verwal -
tungsstellen und Eigenbetriebe zur effizienten Umsetzung und da uerhaften Einhaltung der
weitreichenden gesetzlichen Anforderungen an erhebende und erfassende Stellen
personenbezogener Daten. Der daraus resultierende Erfassungs - und Pflegeaufwand muss
durch die einzelnen Organisationseinheiten gewährleistet werden. Der Einsatz eines DSMS
kann nur dann eine Entlastung der verantwortlichen Stellen herbeiführen, wenn diese auch
im Stande sind, die erforderlichen personellen Ressourcen bereitzustellen.
Auch muss zukünftig in den Organisationseinheiten durch entsprechend zi elgerichteten und
termingenauen Personaleinsatz gewährleistet sein, dass organisatorische Vorgaben an die
Verwaltung umgesetzt und dauerhaft eingehalten werden, wie z. B.:
Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei Einführung neuer IT -Verfahren,
Abstimmung mit der/ dem Datenschutzbeauftragten bei Anfragen zum Datenschutz,
Sicherstellung von Betroffenenrechten bei Datenschutzvorfällen und in Bezug auf die
Informationspflichten,
Durchführung von datenschutzrechtlichen Prüfungen.
Zur Wahrnehmung dieser datenschutzrechtlichen Aufgaben Vorort bedarf es der Implemen -
tierung von Datenschutzkoordinatorinnen bzw. Datenschutzkoordinatoren in den Ämtern,
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben. Diese Personen sind namentlich zu benennen und
müssen die erforderliche fachliche Befähigung und Eignung vorweisen.
In den durch die von der Umsetzung der DS-GVO dauerhaft besonders stark belasteten
Bereichen (z. B. durch hohe Anzahl von Verarbeitungstätigkeiten, hohe Anzahl von IT -
Verfahrenseinführungen, Verarbeitung besonders sensibler Daten, hohes Publikums -
aufkommen etc.) kann es zu einem Mehraufwand kommen, welcher u. U. mit vorhandenen
Personalkapazitäten nicht aufgefangen werden kann. Um die Wahrnehmung der datenschutz -
koordinierenden Tätigkeiten in diesen Bereichen sicherstellen zu können, sind im Stellenplan
2019 Stellen im Gesamtumfang von 2,00 VZÄ einzurichten. Diese werden zunächst im Amt
für Interne Dienste – Personalabteilung verortet.
Die Zuweisung von Stellenanteilen ist von den zu berücksichtigenden Ämtern, Verwaltungs -
stellen und Eigenbetrieben zu beantragen. Der Bedarf ist ausführlich zu begründen und die
organisatorische Umsetzung detailliert darzulegen. Das Amt für Interne Dienste – Organisa-
tionsabteilung wird anhand der eingereichten Unterlagen eine Prüfung der Erforderlichkeit
durchführen und erforderliche Umsetzungsma ßnahmen einleiten. Das nähere Verfahren wird
durch eine Rundverfügung geregelt.
Die anfänglichen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2019 belaufen sich auf maximal
100.000 €.
Darmstadt, den 15.10.2018
I / IV / 109
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0298
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.10.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00