SV-2019/0001
Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber
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Punkt 27.2: Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber (V-Nr. SV-2019/0001) Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: AfD
SV-2019/0001
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Vorlage-Nr. SV-2019/0001
AfD-Fraktion
Holzstr. 2, 64283 Darmstadt
Tel. 06151 6279 404 Fax – 402
www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de
info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de
Darmstadt, 22.01.2019
AfD-Fraktion Holzstr. 2 64283 Darmstadt
STAVO-Büro
z.Hd. Herrn Daum
Im Carree3
64283 Darmstadt
Antrag der AfD-Fraktion auf Umkehrung der Beweislast zur
Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Die Stadtverwaltung Darmstadt soll prüfen, ob unbegleitete minderjährige Asylbewerber
(UMA) tatsächlich minderjährig sind, indem sie in begründeten Zweifelsfällen die Beweislast
umgekehrt und unbegleitete minderjährige Asylbewerber auffordert, selbst ihr Alter zu
beweisen. Sollten Sie das trotz gewisser Hilfestellungen von Seiten der Behörden nicht tun,
so sollen sie sie als nicht minderjährig gelten.
Falls die Asylbewerber dieses Procedere verweigern, so sollen sie automatisch als volljährig
gelten. Dieses Verfahren hatte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) gefordert,
und das Sozial- und Innenministerium von Baden-Württemberg waren seinem Vorschlag im
Sommer 2018 gefolgt.
2. Die Stadtverwaltung Darmstadt soll bei der Prüfung, ob unbegleitete minderjährige
Asylbewerber (UMA) tatsächlich minderjährig sind, in begründeten Zweifelsfällen wie folgt
vorgehen: Falls ein Beweis durch die Asylbewerber unmöglich erscheint (zum Beispiel, weil in
ihrer Heimat Krieg herrscht) soll sie eine Röntgenuntersuchung anordnen.
3. Die Stadt Darmstadt soll sich parallel dazu informieren, wie weit ersatzweise für die
Röntgenuntersuchungen Untersuchungen mit Ultraschall möglich sind. Dazu hatte kürzlich
der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Forschungsauftrag vergeben.
4. Die Stadtverwaltung wird außerdem beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die
Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag einzuwirken, dass diese dem Beispiel
des Landes Baden-Württemberg folgen und die Altersfeststellung bei jungen Migranten
hessenweit ändern.
Nach diesem Verfahren würden vermeintliche oder tatsächliche Minderjährige zentral alle
notwendigen Schritte zur Altersfeststellung in einem hessischen Zentrum durchlaufen. Damit
würden die Jugendämter im Land Hessen, soweit sie für die Altersfeststellung zuständig sind,
von dieser aufwändigen Arbeit entlastet. Ein solches Verfahren würde auch zu mehr
Gerechtigkeit und Gleichbehandlung in ganz Hessen führen. Ein ähnliches Verfahren haben
bereits die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg eingeführt.
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Begründung:
In zahlreichen Fällen wird grundsätzlich von allen Bürgern eine Röntgenuntersuchung
gefordert, wenn Antragsteller gewisse staatliche Leistungen beantragen. So zum Beispiel
kann in dem Fall, dass eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird, der Staat fordern, dass
die Krankheit, die dieser zugrunde liegt, durch Röntgenuntersuchung nachgewiesen wird.
Ähnliches kann für einen Antrag beim Versorgungsamt gelten, wenn jemand die Einstufung
für einen bestimmten Grad der Behinderung verlangt.
Dies gilt auch in vielen Fällen, um vor Gericht Schadensersatzansprüche bei medizinischen
fehlerhaften Behandlungen oder Operationen geltend machen zu können. Oder auch bei der
Beantragung von aufwändigen Kurmaßnahmen.
In einem Interview mit der Zeitung Die Welt hatte Oberbürgermeister Palmer von Tübingen
seinen mittlerweile umgesetzten Vorschlag außerdem wie folgt begründet:
Boris Palmer: „Eine zuverlässige Altersfeststellung ist aus zwei Gründen sehr wichtig: Zum
einen schließen wir damit eine Sicherheitslücke. Es hat sich leider gezeigt, dass eine falsche
Einstufung als minderjähriger Flüchtling die Strafverfolgung erschwert und Straftaten
begünstigen kann. Zum anderen beseitigen wir ein Gerechtigkeitsproblem.
Mit dem Status eines minderjährigen Flüchtlings sind große Kosten und Vorteile verbunden.
Wer Anspruch auf Hartz IV hat, muss das mit vielen Nachweisen begründen. Deswegen
können die Ansprüche auf den Status eines minderjährigen Flüchtlings auch nicht ohne
zuverlässige Prüfung gewährt werden.
Begründungen zum Thema Gerechtigkeit und Ungleichbehandlung bei Verzicht auf
genaue Prüfung
Weitere Gründe hatte die AfD Fraktion bereits in der Begründung zu ihrem früheren Antrag
zur Überprüfung des Alters von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern gestellt. Hier
ein Auszug:
1. Der Verzicht auf eine sorgfältige Prüfung führt wahrscheinlich zur Steuerverschwendung bei
den knappen Finanzen der Stadt Darmstadt und zur Verdrossenheit der ehrlichen
Darmstädter Steuerzahler.
2. Außerdem stehen die Mittel, die für nicht berechtigte unbegleitete Flüchtlinge ausgegeben
werden, nicht anderen Bedürftigen zur Verfügung.
Dazu gehören viele der rund 2 Millionen Kinder in Deutschland, von denen auch in Darmstadt
viele von Hartz IV leben und deren Zahl zunimmt. Für Gesamt-Hessen waren dies nach
Statista 2018 immerhin jedes 7. Kind (14,3 % aller Kinder) unter 18 Jahren.
3. Hier noch Zahlen zum Vergleich zwischen den Gesamtkosten für UMAs (4000 Euro oder mehr
p. M.) und dem Hartz-IV-Satz:
Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz betrug Ende 2017 409 Euro für alleinstehende
Erwachsene und bis zu 311 Euro für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt der Anspruch auf
Übernahme angemessener Wohnkosten.
4. Außerdem stellt der jetzige Zustand eine Ungerechtigkeit gegenüber alleinerziehenden
Müttern und alten Menschen dar, deren Rente manchmal nach einem langen Leben der
Kindererziehung und Einzahlung in die Sozialkassen nicht ausreicht; und die ebenfalls
begrenzt vom Staat unterstützt werden, allerdings zu sehr viel geringeren Sätzen. All diese
Menschen müssen nach deutschem Recht ihre wirtschaftliche Situation und ihr Alter
eindeutig prüfen lassen.
Für die AfD-Fraktion Darmstadt:
Günter Zabel Dr. Wolfgang Schöhl
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Punkt 9: Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber (SV-Nr. 2019/0001) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.
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Punkt 41.1: Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber (V-Nr. SV-2019/0001) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Holzstraße 2
- Im Carree
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2019/0001
- Typ
- Antrag
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00