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SV-2019/0001

Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber

Antrag 23.01.2019

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Punkt 27.2: Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur 
Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber 
 (V-Nr. SV-2019/0001) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: AfD

SV-2019/0001

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Vorlage-Nr. SV-2019/0001 
 
 
 
                                 AfD-Fraktion 
               Holzstr. 2, 64283 Darmstadt 
          Tel. 06151 6279 404   Fax – 402 
        www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
        info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
 
           Darmstadt, 22.01.2019 
AfD-Fraktion  Holzstr. 2  64283 Darmstadt 
STAVO-Büro 
z.Hd. Herrn Daum 
Im Carree3 
64283 Darmstadt 
 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion auf Umkehrung der Beweislast zur 
Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt: 
1. Die Stadtverwaltung Darmstadt soll prüfen, ob unbegleitete minderjährige Asylbewerber 
(UMA) tatsächlich minderjährig sind, indem sie in begründeten Zweifelsfällen die Beweislast 
umgekehrt und unbegleitete minderjährige Asylbewerber auffordert, selbst ihr Alter zu 
beweisen. Sollten Sie das trotz gewisser Hilfestellungen von Seiten der Behörden nicht tun, 
so sollen sie sie als nicht minderjährig gelten.  
Falls die Asylbewerber dieses Procedere verweigern, so sollen sie automatisch als volljährig 
gelten. Dieses Verfahren hatte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) gefordert, 
und das Sozial- und Innenministerium von Baden-Württemberg waren seinem Vorschlag im 
Sommer 2018 gefolgt. 
2. Die Stadtverwaltung Darmstadt soll bei der Prüfung, ob unbegleitete minderjährige 
Asylbewerber (UMA) tatsächlich minderjährig sind, in begründeten Zweifelsfällen wie folgt 
vorgehen: Falls ein Beweis durch die Asylbewerber unmöglich erscheint (zum Beispiel, weil in 
ihrer Heimat Krieg herrscht) soll sie eine Röntgenuntersuchung anordnen. 
3. Die Stadt Darmstadt soll sich parallel dazu informieren, wie weit ersatzweise für die 
Röntgenuntersuchungen Untersuchungen mit Ultraschall möglich sind. Dazu hatte kürzlich 
der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Forschungsauftrag vergeben. 
4. Die Stadtverwaltung wird außerdem beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die 
Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag einzuwirken, dass diese dem Beispiel 
des Landes Baden-Württemberg folgen und die Altersfeststellung bei jungen Migranten 
hessenweit ändern.  
 
Nach diesem Verfahren würden vermeintliche oder tatsächliche Minderjährige zentral alle 
notwendigen Schritte zur Altersfeststellung in einem hessischen Zentrum durchlaufen. Damit 
würden die Jugendämter im Land Hessen, soweit sie für die Altersfeststellung zuständig sind, 
von dieser aufwändigen Arbeit entlastet. Ein solches Verfahren würde auch zu mehr 
Gerechtigkeit und Gleichbehandlung in ganz Hessen führen. Ein ähnliches Verfahren haben 
bereits die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg eingeführt.

2 
Begründung:  
In zahlreichen Fällen wird grundsätzlich von allen Bürgern eine Röntgenuntersuchung 
gefordert, wenn Antragsteller gewisse staatliche Leistungen beantragen. So zum Beispiel 
kann in dem Fall, dass eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird, der Staat fordern, dass 
die Krankheit, die dieser zugrunde liegt, durch Röntgenuntersuchung nachgewiesen wird.  
Ähnliches kann für einen Antrag beim Versorgungsamt gelten, wenn jemand die Einstufung 
für einen bestimmten Grad der Behinderung verlangt.  
Dies gilt auch in vielen Fällen, um vor Gericht Schadensersatzansprüche bei medizinischen 
fehlerhaften Behandlungen oder Operationen geltend machen zu können. Oder auch bei der 
Beantragung von aufwändigen Kurmaßnahmen. 
 
In einem Interview mit der Zeitung Die Welt hatte Oberbürgermeister Palmer von Tübingen 
seinen mittlerweile umgesetzten Vorschlag außerdem wie folgt begründet: 
Boris Palmer: „Eine zuverlässige Altersfeststellung ist aus zwei Gründen sehr wichtig: Zum 
einen schließen wir damit eine Sicherheitslücke. Es hat sich leider gezeigt, dass eine falsche 
Einstufung als minderjähriger Flüchtling die Strafverfolgung erschwert und Straftaten 
begünstigen kann. Zum anderen beseitigen wir ein Gerechtigkeitsproblem. 
Mit dem Status eines minderjährigen Flüchtlings sind große Kosten und Vorteile verbunden. 
Wer Anspruch auf Hartz IV hat, muss das mit vielen Nachweisen begründen. Deswegen 
können die Ansprüche auf den Status eines minderjährigen Flüchtlings auch nicht ohne 
zuverlässige Prüfung gewährt werden. 
 
Begründungen zum Thema Gerechtigkeit und Ungleichbehandlung bei Verzicht auf 
genaue Prüfung 
Weitere Gründe hatte die AfD Fraktion bereits in der Begründung zu ihrem früheren Antrag 
zur Überprüfung des Alters von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern gestellt. Hier 
ein Auszug: 
1. Der Verzicht auf eine sorgfältige Prüfung führt wahrscheinlich zur Steuerverschwendung bei 
den knappen Finanzen der Stadt Darmstadt und zur Verdrossenheit der ehrlichen 
Darmstädter Steuerzahler.   
2. Außerdem stehen die Mittel, die für nicht berechtigte unbegleitete Flüchtlinge ausgegeben 
werden, nicht anderen Bedürftigen zur Verfügung.  
Dazu gehören viele der rund 2 Millionen Kinder in Deutschland, von denen auch in Darmstadt 
viele von Hartz IV leben und deren Zahl zunimmt. Für Gesamt-Hessen waren dies nach 
Statista 2018 immerhin jedes 7. Kind (14,3 % aller Kinder) unter 18 Jahren. 
3. Hier noch Zahlen zum Vergleich zwischen den Gesamtkosten für UMAs (4000 Euro oder mehr 
p. M.) und dem Hartz-IV-Satz:  
Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz betrug Ende 2017 409 Euro für alleinstehende 
Erwachsene und bis zu 311 Euro für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt der Anspruch auf 
Übernahme angemessener Wohnkosten. 
4. Außerdem stellt der jetzige Zustand eine Ungerechtigkeit gegenüber alleinerziehenden 
Müttern und alten Menschen dar, deren Rente manchmal nach einem langen Leben der 
Kindererziehung und Einzahlung in die Sozialkassen nicht ausreicht; und die ebenfalls 
begrenzt vom Staat unterstützt werden, allerdings zu sehr viel geringeren Sätzen. All diese 
Menschen müssen nach deutschem Recht ihre wirtschaftliche Situation und ihr Alter 
eindeutig prüfen lassen. 
 
Für die AfD-Fraktion Darmstadt: 
 
Günter Zabel   Dr. Wolfgang Schöhl

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Punkt 9: Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur 
Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber 
 (SV-Nr. 2019/0001) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag 
abzulehnen.

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Punkt 41.1: Antrag der AfD Fraktion vom 22.01.2019 auf Umkehrung der Beweislast zur 
Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber 
 (V-Nr. SV-2019/0001) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

Beratungsverlauf (3)

TOP 27.2
TOP 41.1
TOP 9

Orte (2)

  • Holzstraße 2
  • Im Carree

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0001
Typ
Antrag
Datum
23.01.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00