Mandari Insight

AN/0511/2019

Verhinderung umweltpolitischer Maßnahmen durch Denkmalschutzbestimmungen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 18.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2019, TOP 7.2.2

Anfrage der SPD-Fraktion

· application/pdf

Ansehen

Anfrage der SPD-Fraktion

1491 Zeichen

SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Aachener Straße 220  
50931 Köln 
Telefon 0221-22193305 
  
 Köln, den 17.4.19 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3  
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen:  
 
 
 
Verhinderung umweltpolitischer Maßnahmen durch Denkmalschutzbestimmungen 
 
 
Wegen der presseöffentlich dargestellten Verhinderung von ökologisch sinnvollen Ersatzpflanzungen auf 
einem Kirchengrundstück in Sülz durch angeblich zu berücksichtigende Denkmalschutzbestimmungen 
fragen wir die Verwaltung: 
1. Welche Regelungen zugunsten des Denkmalschutzes sind zu beachten, wenn wegen einer 
Versiegelung auf Grund von Wohnbebauung auf demselben Grundstück Ersatzpflanzungen vorgenommen 
werden könnten? 
2.  Sieht die Verwaltung im Bereich einschlägig er Vorschriften Regelungsbedarf, um einer möglichen 
Übermaßwirkung solcher Bestimmungen zu begegnen?  
3.   Ist es im konkreten Fall möglich, das genaue denkmalgeschützte Ausmaß des Grundstückes, auf dem 
das Kirchengebäude St. Karl Borromäus steht, mitzuteil en und ggf. zu erläutern,  welche 
Abwägungsentscheidung eine Baugenehmigung ermöglichte, einer Ersatzpflanzungserlaubnis aber 
entgegenstand? 
 
Friedhelm Hilgers 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0511/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
18.04.2019
Erstellt
18.04.2019 12:52