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Verhinderung umweltpolitischer Maßnahmen durch Denkmalschutzbestimmungen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0511/2019 vom 18.04.2019

Stand: Am 07.12.2020 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.

Dokumente

  • Anfrage der SPD-Fraktion

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    SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 17.4.19 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Verhinderung umweltpolitischer Maßnahmen durch Denkmalschutzbestimmungen Wegen der presseöffentlich dargestellten Verhinderung von ökologisch sinnvollen Ersatzpflanzungen auf einem Kirchengrundstück in Sülz durch angeblich zu berücksichtigende Denkmalschutzbestimmungen fragen wir die Verwaltung: 1. Welche Regelungen zugunsten des Denkmalschutzes sind zu beachten, wenn wegen einer Versiegelung auf Grund von Wohnbebauung auf demselben Grundstück Ersatzpflanzungen vorgenommen werden könnten? 2. Sieht die Verwaltung im Bereich einschlägig er Vorschriften Regelungsbedarf, um einer möglichen Übermaßwirkung solcher Bestimmungen zu begegnen? 3. Ist es im konkreten Fall möglich, das genaue denkmalgeschützte Ausmaß des Grundstückes, auf dem das Kirchengebäude St. Karl Borromäus steht, mitzuteil en und ggf. zu erläutern, welche Abwägungsentscheidung eine Baugenehmigung ermöglichte, einer Ersatzpflanzungserlaubnis aber entgegenstand? Friedhelm Hilgers Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 12.28, Entscheidung. Ergebnis: zurückgestellt

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