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Annahme einer Schenkung für die Kath. Grundschule Horststraße in Köln-Mülheim
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1016/2019 vom 14.03.2019
Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 1016/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung für die Kath. Grundschule Horststraße in Köln-Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Schenkung eines Balancier-Parcours für die Kath. Grund- schule (KGS) Horststraße in Köln-Mülheim durch den Förderverein der Schule dankend an. Der Be- schluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung des Balancier-Parcours gesichert ist. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Förderverein der Kath. Grundschule Horststraße möchte der Schule einen Balancier-Parcours schenken. Die Kosten in Höhe von 50.000 € werden vom Förderverein getragen. Die Kosten der jähr- lichen Prüfung und Wartung der Anlage übernimmt das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln. Die erforderlichen Genehmigungen der Feuerwehr, der Unfallkasse, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Aufbau der Anlage (Balancier- Parcours) wurden erteilt. Die Anlage soll im Rahmen einer Schenkung in das Eigentum der Stadt Köln übergehen. Die Zuständigkeit zur Annahme der Schenkung durch die Bezirksvertretung Mülheim ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1.7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 2. Satzung zur Ände- rung der Zuständigkeitsordnung vom 29.03.2018.
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