A-R/0037/2020
Prüfung der Klimaverträglichkeit von Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Münster
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a-r-0037-2020-Prüfung der Klimaverträglichkeit von Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Münster
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Antrag an den Rat A-R/0037/2020
4. August 2020
Ratsantrag
Prüfung der Klimaverträglichkeit von Entscheidungen des Rates und der
Ausschüsse der Stadt Münster
Beschluss:
1. Die Entscheidungen des Rates, für die Stadt Müns ter den Klimanotstand
auszurufen und bis zum Jahr 2030 die Klimaneutralität anzustreben, verlangen,
dass Rat und Verwaltung bei allen Entscheidungen di e Klimarelevanz ihres
Handelns prüfen und beachten.
2. Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse sollen deshalb regelmäßig
Auskunft darüber geben, ob die zu beschließenden Maßnahmen klimarelevant
und ob sie klimaverträglich sind. Auch Entscheidungsvorlagen für die
Bezirksvertretungen sind einzubeziehen.
3. Ein Verfahren für die Prüfung der Klimarelevanz und der
Klimaverträglichkeit von Beschlussvorlagen wird entwickelt. Dabei ist die
vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Institut für Urbanistik entwickelte
„Orientierungshilfe zur Prüfung klimarelevanter Bes chlussvorlagen in
kommunalen Vertretungskörperschaften“ zu berücksichtigen (Anlage).
4. Ziel dieses Verfahrens ist es, Entscheidungsgrundla gen zu gewinnen, um
klimarelevante Maßnahmen möglichst zu vermeiden , durch weniger
klimarelevante Alternativen zu ersetzen oder ihre Wirkungen durch geeignete
Maßnahmen des Klimaschutzes zu kompensieren.
5. Über die Wirksamkeit des Verfahrens wird dem Rat jährlich einmal berichtet.
Die vom Rat beschlossene regelmäßige jährliche Beri chterstattung über die
Auswirkungen und Folgen der CO2-Emissionen und den Erfolg von
Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemission en in Münster
(V/0482/2019 „Ausrufung des Klimanotstands für Müns ter“) wird entsprechend
ergänzt.
Begründung:
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Bereichen der Kommunalpolitik
und des Verwaltungshandelns Beachtung finden muss. Der Rat hat mit der Ausrufung
des Klimanotstands ausdrücklich die Verpflichtung verbunden, dass „die Eindämmung
Antrag an den Rat A-R/0037/2020
des anthropogenen Klimawandels … bei allen Entschei dungen grundsätzlich zu
beachten ist.“ (V/0482/2019).
Diese Verpflichtung kann nur dann erfüllt werden, w enn Rat und Verwaltung sich die
Klimarelevanz ihres Handelns immer wieder bewusst m achen. Um dies
sicherzustellen, muss ein alle Entscheidungen des Rates, seiner Ausschüsse und der
Bezirksvertretungen einbeziehendes und möglichst ei nfach zu handhabendes
Prüfverfahren installiert werden. Möglich wäre dies z. B. dadurch, dass die bisher
übliche Zweiteilung politischer Entscheidungen nach „Sachentscheidung“ und
„Finanzentscheidung“ um das Kriterium „Klimarelevanz“ erweitert wird.
Ziel dieses Verfahrens ist es, Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen, um
klimarelevante Maßnahmen möglichst zu vermeiden, durch weniger klimarelevante
Alternativen zu ersetzen oder ihre Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen des
Klimaschutzes zu kompensieren.
Die vom Deutschen Städtetag entwickelte „Orientieru ngshilfe zur Prüfung der
Klimaverträglichkeit in Städten“ zeigt, wie dieses Prüfverfahren ausgestaltet werden
kann (s. Anlage). Es ist zweistufig aufgebaut. Zunä chst wird festgestellt, ob die
vorgesehene Maßnahme grundsätzlich klimarelevant is t. Maßnahmen mit
Klimarelevanz werden in der zweiten Stufe im Hinbli ck auf die Höhe ihrer
Auswirkungen dargestellt und beurteilt. Maßstab der Klimarelevanz ist der Ausstoß in
Tonnen CO
2-eq (Einwohneräquivalent). Damit soll die Prüfung v on Alternativen
(weniger oder nicht klimarelevante Maßnahmen) und O ptimierungspotentialen
(Reduzierung oder Kompensierung des CO 2 -eq) ermöglicht werden. Das Verfahren
hat deshalb nicht nur den Vorteil, Rat und Verwaltu ng für die Klimarelevanz ihrer
Entscheidungen zu sensibilisieren. Es erleichtert a uch die fachliche und politische
Diskussion über klimaverträgliche Alternativen.
Die Wirksamkeit des Verfahrens ist zu überprüfen. Dazu berichtet die Verwaltung dem
Rat und macht ggf. Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung.
gez.
Gerhard Joksch
und Fraktion
Anlage: Orientierungshilfe Deutscher Städtetag und difu
Antrag an den Rat A-R/0037/2020
Orientierungshilfe für die
Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB)
in kommunalen Vertretungskörperschaften
Nachdem Städte wie Vancouver, Oakland, Los Angeles, London und Basel als Reaktion auf die
Initiativen der Jugendbewegung „Fridays for Future“ den „Klimanotstand“ ausgerufen haben, folgte
diesem Ausruf am 2. Mai 2019 Konstanz als erste deutsche Stadt. Inzwischen haben sich viele
deutsche Kommunen angeschlossen und dazu entsprechende Beschlüsse gefasst.
Die Beschlusslage in den Kommunen ist unterschiedlich, sowohl in Bezug auf die Wortwahl
(Klimanotstand, Klima in Not, Klimaschutzinitiative etc.) als auch auf die Inhalte der Beschlüsse. Auch
die Ausgestaltung der in manchen Städten vorgesehenen Prüfung der Klimarelevanz bzw. -
verträglichkeit, die damit verbundenen Zuständigkeiten und entsprechende personelle oder
finanzielle Ressourcen sind sehr verschieden.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST)
und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag
erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei
Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann.
Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen
Vorgehensweise aufzuzeigen, wie die in den Beschlussvorlagen beantragten Maßnahmen auf ihre
Klimarelevanz geprüft werden können. Dadurch soll auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern/ -
innen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geboten
werden.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bewusst auf den Begriff „Klimaverträglichkeitsprüfung“
verzichtet wurde, da hier weder eine Verwechslung noch ein Vergleich mit dem relativ komplexen
Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen soll.
Antrag an den Rat A-R/0037/2020
Für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften wird
ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, das in der ersten Stufe aus einer Vor-Einschätzung der
Klimarelevanz und in der zweiten Stufe aus einer Prüfung der Klimarelevanz besteht.
Stufe 1
Vor-Einschätzung der Klimarelevanz
Auswirkungen auf den
Klimaschutz
+ positiv
o keine - negativ
Bei positiven und bei negativen Auswirkungen folgt Stufe 2.
Hinweise:
• Die Vor-Einschätzung muss in der Beschlussvorlage dokumentiert werden (Transparenz).
• In vielen Beschlussvorlagen sind bereits in der Struktur explizite Aussagen zu finanziellen oder
personellen Auswirkungen enthalten (z. B. als gesonderte Rubrik am Anfang oder Ende einer
Vorlage). Die Struktur könnte analog um klimarelevante Auswirkungen ergänzt werden.
• Keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben beispielsweise Beschlussvorlagen zur Vergabe
von Straßennamen in einer Stadt oder die Berufung eines Mitglieds der Vertretungskörperschaft
in ein Gremium.
• Es sollten explizit sowohl positive als auch negative Auswirkungen in der Vorlage dargestellt
werden; eine alleinige Konzentration auf negative Auswirkungen wäre nicht zielführend.
Stufe 2
Prüfung
Antrag an den Rat A-R/0037/2020
A: Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO 2-eq
Erhebliche Reduktion
Geringfügige Reduktion
Geringfügige Erhöhung
Erhebliche Erhöhung
Wenn Zahlen/Daten verfügbar sind, werden folgende Orientierungswerte vorgeschlagen (diese
können je nach Entscheidung oder ggf. auch nach Größe der Kommune angepasst werden):
geringfügig: < 100 t CO 2-eq pro Jahr
erheblich: > 100 t CO 2-eq pro Jahr
Zur Veranschaulichung: Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass eine Per son in Deutschland
etwa 10 Tonnen THG-Emissionen pro Jahr ausstößt. Zu r Bewertung der Auswirkungen auf den
Klimaschutz wird der durchschnittliche THG-Ausstoß von 5 Haushalten à 2 Personen herangezogen,
d.h. 100 t CO 2-eq pro Jahr. Anhand dieses Richtwertes sollen die Auswirkungen des Beschlusses bzw.
der Maßnahme festgestellt werden.
Hinweis:
Einige Kommunen plädieren dafür, zusätzlich zur Mengenangabe auch die Dauer des THGAusstoßes
als Parameter zu betrachten. Dies sollte allerdings in den Kommunen entsprechend der
vorhandenen Datenlage entschieden werden.
Falls keine Zahlen/Daten verfügbar sein sollten, ist eine Begründung für die Klimarelevanz
erforderlich.
B: Prüfung von Optimierungspotenzialen
Es wird als sinnvoll erachtet, dass nach Stufe 1 (positive oder negative Auswirkungen) statt einer
möglichen Ablehnung des Beschlusses auch Optimierungsmöglichkeiten durch Förderung des
Klimaschutzes aufgezeigt werden. Dazu ist rechtzeitig im Prüfverfahren eine Sensibilisierung und
frühzeitige Einbindung der betroffenen Fachressorts notwendig.
Falls durch die Maßnahmen keine Optimierung erzielt werden kann, sollten Kompensations- oder
Ausgleichsmaßnahmen angeboten werden.
C: Verortung des Prüfvorgangs
In der Kommune muss geklärt werden, wer für die Einschätzung und Prüfung zuständig sein soll, ob
und in welchem Umfang Unterstützungsleistungen erfolgen sollen und wie die Beteiligung geregelt
wird (z.B. Mitzeichnungspflicht des für den Klimaschutz zuständigen Fachressorts).
Antrag an den Rat A-R/0037/2020
In der Mehrzahl der bereits durchgeführten Prüfungen wurden bisher die jeweils für den Klimaschutz
zuständigen Fachämter mit dieser Aufgabe betraut. In den für den Klimaschutz zuständigen
Fachressorts ist zwar das dezidierte Fachwissen im Klimaschutz vorhanden, in vielen Fällen ist aber
eine aufwändige Einarbeitung in den jeweiligen Prüfgegenstand, also das zu beschließende
Vorhaben, erforderlich. Dafür fehlen in den für Klimaschutz zuständigen Fachämtern entsprechende
Ressourcen.
Es wird daher dafür plädiert, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlagen das jeweilige Fachressort,
bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, eine Einschätzung
und dann Prüfung der Klimarelevanz vornimmt. Bei Bedarf kann das für den Klimaschutz zuständige
Fachamt mit seiner Expertise zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz einbezogen werden;
dies gilt auch für die Identifizierung und Darstellung von Optimierungspotenzialen und Vorschlägen
für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen. Denkbar wären hierbei beispielsweise auch
Informationsveranstaltungen oder Schulungen in den Fachressorts.
Neben der effizienteren Vorgehensweise liegt ein weiterer Vorteil dieser Zuordnung der Prüfung
klimarelevanter Beschlussvorlagen darin, dass die Fachressorts für die Klimaauswirkungen ihrer
Vorhaben und Maßnahmen zunehmend sensibilisiert und die Beschlüsse zur Steigerung des
Klimaschutzes von der gesamten Verwaltung umgesetzt werden müssen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0037/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37