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A-R/0037/2020

Prüfung der Klimaverträglichkeit von Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Münster

Antrag an den Rat 05.08.2020

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a-r-0037-2020-Prüfung der Klimaverträglichkeit von Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Münster

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a-r-0037-2020-Prüfung der Klimaverträglichkeit von Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Münster

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Antrag an den Rat A-R/0037/2020 
 
 
 
 
 
 
4. August 2020 
Ratsantrag  
Prüfung der Klimaverträglichkeit von Entscheidungen  des Rates und der 
Ausschüsse der Stadt Münster 
 
Beschluss: 
1. Die Entscheidungen des Rates, für die Stadt Müns ter den Klimanotstand 
auszurufen und bis zum Jahr 2030 die Klimaneutralität anzustreben, verlangen, 
dass Rat und Verwaltung bei allen Entscheidungen di e Klimarelevanz  ihres 
Handelns  prüfen und beachten. 
 
2. Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse  sollen deshalb regelmäßig 
Auskunft darüber geben, ob die zu beschließenden Maßnahmen klimarelevant  
und ob sie klimaverträglich sind. Auch Entscheidungsvorlagen für die 
Bezirksvertretungen sind einzubeziehen. 
 
3. Ein Verfahren für die Prüfung der Klimarelevanz und der  
Klimaverträglichkeit von Beschlussvorlagen  wird entwickelt. Dabei ist die 
vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Institut für Urbanistik entwickelte 
„Orientierungshilfe zur Prüfung klimarelevanter Bes chlussvorlagen in 
kommunalen Vertretungskörperschaften“ zu berücksichtigen (Anlage).  
 
4. Ziel dieses Verfahrens ist es, Entscheidungsgrundla gen zu gewinnen, um 
klimarelevante Maßnahmen  möglichst zu vermeiden , durch weniger 
klimarelevante Alternativen zu ersetzen  oder ihre Wirkungen durch geeignete 
Maßnahmen des Klimaschutzes zu kompensieren. 
 
5. Über die Wirksamkeit des Verfahrens  wird dem Rat jährlich einmal berichtet. 
Die vom Rat beschlossene regelmäßige jährliche Beri chterstattung über die 
Auswirkungen und Folgen der CO2-Emissionen und den Erfolg von 
Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemission en in Münster 
(V/0482/2019 „Ausrufung des Klimanotstands für Müns ter“) wird entsprechend 
ergänzt.  
 
Begründung: 
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Bereichen der Kommunalpolitik 
und des Verwaltungshandelns Beachtung finden muss. Der Rat hat mit der Ausrufung 
des Klimanotstands ausdrücklich die Verpflichtung verbunden, dass „die Eindämmung

Antrag an den Rat A-R/0037/2020 
 
des anthropogenen Klimawandels … bei allen Entschei dungen grundsätzlich zu 
beachten ist.“ (V/0482/2019).  
Diese Verpflichtung kann nur dann erfüllt werden, w enn Rat und Verwaltung sich die 
Klimarelevanz ihres Handelns immer wieder bewusst m achen. Um dies 
sicherzustellen, muss ein alle Entscheidungen des Rates, seiner Ausschüsse und der 
Bezirksvertretungen einbeziehendes und möglichst ei nfach zu handhabendes 
Prüfverfahren installiert werden. Möglich wäre dies  z. B. dadurch, dass die bisher 
übliche Zweiteilung politischer Entscheidungen nach  „Sachentscheidung“ und 
„Finanzentscheidung“ um das Kriterium „Klimarelevanz“ erweitert wird.  
Ziel dieses Verfahrens ist es, Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen, um 
klimarelevante Maßnahmen möglichst zu vermeiden, durch weniger klimarelevante 
Alternativen zu ersetzen oder ihre Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen des 
Klimaschutzes zu kompensieren. 
Die vom Deutschen Städtetag entwickelte „Orientieru ngshilfe zur Prüfung der 
Klimaverträglichkeit in Städten“ zeigt, wie dieses Prüfverfahren ausgestaltet werden 
kann (s. Anlage). Es ist zweistufig aufgebaut. Zunä chst wird festgestellt, ob die 
vorgesehene Maßnahme grundsätzlich klimarelevant is t. Maßnahmen mit 
Klimarelevanz werden in der zweiten Stufe im Hinbli ck auf die Höhe ihrer 
Auswirkungen dargestellt und beurteilt. Maßstab der Klimarelevanz ist der Ausstoß in 
Tonnen CO 
2-eq (Einwohneräquivalent). Damit soll die Prüfung v on Alternativen 
(weniger oder nicht klimarelevante Maßnahmen) und O ptimierungspotentialen 
(Reduzierung oder Kompensierung des CO 2 -eq) ermöglicht werden.  Das Verfahren 
hat deshalb nicht nur den Vorteil, Rat und Verwaltu ng für die Klimarelevanz ihrer 
Entscheidungen zu sensibilisieren. Es erleichtert a uch die fachliche und politische 
Diskussion über klimaverträgliche Alternativen. 
Die Wirksamkeit des Verfahrens ist zu überprüfen. Dazu berichtet die Verwaltung dem 
Rat und macht ggf. Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung. 
 
gez.  
Gerhard Joksch     
und Fraktion                                                                                                                              
                           
 
Anlage: Orientierungshilfe Deutscher Städtetag und difu

Antrag an den Rat A-R/0037/2020 
 
                                                                                                            
 
 
 
 
 
 
Orientierungshilfe für die  
Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB)  
in kommunalen Vertretungskörperschaften  
    
  
Nachdem Städte wie Vancouver, Oakland, Los Angeles, London und Basel als Reaktion auf die 
Initiativen der Jugendbewegung „Fridays for Future“ den „Klimanotstand“ ausgerufen haben, folgte 
diesem Ausruf am 2. Mai 2019 Konstanz als erste deutsche Stadt. Inzwischen haben sich viele 
deutsche Kommunen angeschlossen und dazu entsprechende Beschlüsse gefasst.   
  
Die Beschlusslage in den Kommunen ist unterschiedlich, sowohl in Bezug auf die Wortwahl  
(Klimanotstand, Klima in Not, Klimaschutzinitiative etc.) als auch auf die Inhalte der Beschlüsse. Auch 
die Ausgestaltung der in manchen Städten vorgesehenen Prüfung der Klimarelevanz bzw.  -
verträglichkeit, die damit verbundenen Zuständigkeiten und entsprechende personelle oder 
finanzielle Ressourcen sind sehr verschieden.   
  
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) 
und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag 
erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei 
Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann.   
  
Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen  
Vorgehensweise aufzuzeigen, wie die in den Beschlussvorlagen beantragten Maßnahmen auf ihre  
Klimarelevanz geprüft werden können. Dadurch soll auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern/ -
innen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geboten 
werden.   
  
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bewusst auf den Begriff „Klimaverträglichkeitsprüfung“ 
verzichtet wurde, da hier weder eine Verwechslung noch ein Vergleich mit dem relativ komplexen 
Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen soll.

Antrag an den Rat A-R/0037/2020 
 
    
  
  
  
  
Für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften wird 
ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, das in der ersten Stufe aus einer Vor-Einschätzung der 
Klimarelevanz und in der zweiten Stufe aus einer Prüfung der Klimarelevanz besteht. 
  
  
  
  
  Stufe 1  
 
Vor-Einschätzung der Klimarelevanz  
 
  
Auswirkungen auf den  
Klimaschutz  
   
  
+ positiv   
  
o keine  - negativ 
  
Bei positiven und bei negativen Auswirkungen folgt Stufe 2.  
  
Hinweise:   
• Die Vor-Einschätzung muss in der Beschlussvorlage dokumentiert werden (Transparenz).  
• In vielen Beschlussvorlagen sind bereits in der Struktur explizite Aussagen zu finanziellen oder 
personellen Auswirkungen enthalten (z. B. als gesonderte Rubrik am Anfang oder Ende einer 
Vorlage). Die Struktur könnte analog um klimarelevante Auswirkungen ergänzt werden.   
• Keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben beispielsweise Beschlussvorlagen zur Vergabe 
von Straßennamen in einer Stadt oder die Berufung eines Mitglieds der Vertretungskörperschaft 
in ein Gremium.  
• Es sollten explizit sowohl positive als auch negative Auswirkungen in der Vorlage dargestellt 
werden; eine alleinige Konzentration auf negative Auswirkungen wäre nicht zielführend.   
  
    
  
  
  Stufe 2  
 
Prüfung

Antrag an den Rat A-R/0037/2020 
 
A: Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz   
   
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO 2-eq  
  
 
  
Erhebliche Reduktion  
  
  
Geringfügige Reduktion  
  
Geringfügige Erhöhung  
  
Erhebliche Erhöhung  
  
  
Wenn  Zahlen/Daten verfügbar sind, werden folgende Orientierungswerte vorgeschlagen (diese  
können je nach Entscheidung oder ggf. auch nach Größe der Kommune angepasst werden):  
geringfügig: < 100 t CO 2-eq  pro Jahr  
erheblich: > 100 t CO 2-eq pro Jahr  
  
Zur Veranschaulichung:   Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass eine Per son in Deutschland 
etwa 10 Tonnen THG-Emissionen pro Jahr ausstößt. Zu r Bewertung der Auswirkungen auf den 
Klimaschutz wird der durchschnittliche THG-Ausstoß von 5 Haushalten à 2 Personen herangezogen, 
d.h. 100 t CO 2-eq pro Jahr. Anhand dieses Richtwertes sollen die Auswirkungen des Beschlusses bzw. 
der Maßnahme festgestellt werden.  
  
Hinweis:   
Einige Kommunen plädieren dafür, zusätzlich zur Mengenangabe auch die Dauer des THGAusstoßes 
als Parameter zu betrachten. Dies sollte allerdings  in den Kommunen entsprechend der 
vorhandenen Datenlage entschieden werden.  
  
Falls keine Zahlen/Daten verfügbar sein sollten, ist eine Begründung für die Klimarelevanz 
erforderlich.   
B: Prüfung von Optimierungspotenzialen   
Es wird als sinnvoll erachtet, dass nach Stufe 1 (positive oder negative Auswirkungen) statt einer 
möglichen Ablehnung des Beschlusses auch Optimierungsmöglichkeiten durch Förderung des 
Klimaschutzes aufgezeigt werden. Dazu ist rechtzeitig im Prüfverfahren eine Sensibilisierung und 
frühzeitige Einbindung der betroffenen Fachressorts notwendig.   
  
Falls durch die Maßnahmen keine Optimierung erzielt werden kann, sollten Kompensations- oder  
Ausgleichsmaßnahmen angeboten werden.     
  
  
C: Verortung des Prüfvorgangs  
In der Kommune muss geklärt werden, wer für die Einschätzung und Prüfung zuständig sein soll, ob 
und in welchem Umfang Unterstützungsleistungen erfolgen sollen und wie die Beteiligung geregelt 
wird (z.B. Mitzeichnungspflicht des für den Klimaschutz zuständigen Fachressorts).

Antrag an den Rat A-R/0037/2020 
 
  
In der Mehrzahl der bereits durchgeführten Prüfungen wurden bisher die jeweils für den Klimaschutz 
zuständigen Fachämter mit dieser Aufgabe betraut. In den für den Klimaschutz zuständigen 
Fachressorts ist zwar das dezidierte Fachwissen im Klimaschutz vorhanden, in vielen Fällen ist aber 
eine aufwändige Einarbeitung in den jeweiligen Prüfgegenstand, also das zu beschließende 
Vorhaben, erforderlich. Dafür fehlen in den für Klimaschutz zuständigen Fachämtern entsprechende 
Ressourcen.   
  
Es wird daher dafür plädiert, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlagen das jeweilige Fachressort, 
bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, eine Einschätzung 
und dann Prüfung der Klimarelevanz vornimmt. Bei Bedarf kann das für den Klimaschutz zuständige 
Fachamt mit seiner Expertise zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz einbezogen werden; 
dies gilt auch für die Identifizierung und Darstellung von Optimierungspotenzialen und Vorschlägen 
für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen. Denkbar wären hierbei beispielsweise auch 
Informationsveranstaltungen oder Schulungen in den Fachressorts.   
  
Neben der effizienteren Vorgehensweise liegt ein weiterer Vorteil dieser Zuordnung der Prüfung 
klimarelevanter Beschlussvorlagen darin, dass die Fachressorts für die Klimaauswirkungen ihrer 
Vorhaben und Maßnahmen zunehmend sensibilisiert und die Beschlüsse zur Steigerung des 
Klimaschutzes von der gesamten Verwaltung umgesetzt werden müssen.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0037/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37