V/0011/2010
Verkehrsberuhigung Mauritz - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster "Verkehrskonzept für das Mauritz-Viertel"
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Anlage 1 Antrag CDU
2782 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Anlage 1
A n t r a g 02. Februar 2009
Verkehrskonzept für das Mauritz-Viertel
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für das Mauritz-Viertel vorzulegen.
.
2. Zur Verkehrsberuhigung von Wohnstraßen im Mauritz-Viertel folgende Maßnahmen zu
prüfen bzw. umzusetzen:
• kurzfristige Beruhigung auf den Hauptdurchfahrtsachsen Andreas-Hofer-Straße,
Eugen-Müller-Straße, Propstei- und Skagerrakstraße.
• bauliche Veränderung, der Straßen, so dass das tatsächlich gefahrene Tempo
auf 30 km/h beschränkt wird.
• durchgehende Rechts-vor-links-Regelung, auch im Kreuzungsbereich Mauritz-
Lindenweg / Andreas-Hofer-Straße, Eugen-Müller-Straße.
Begründung:
zu 1) : Nach Aussagen der Stadtverwaltung hat sich die Verkehrsbelastung im Stadtviertel in
den letzten Jahren um 79 Prozent erhöht. Dies hat zu einer Belastung der Anwohner und Ge-
fährdung insbesondere von Älteren und Kindern geführt. Eine Rückkehr auf die schon belasten-
de Ausgangslage von Anfang 2008 ist auch nach Beendigung der Baumaßnahme Mondstraße
nicht zu erwarten, da viele der Autofahrer nun diesen Schleichweg für sich entdeckt haben.
Unabhängig der jüngsten Verkehrssteigerungen sind die Belastungen für diesen Stadtteil kaum
noch hinnehmbar. Deswegen muss ein integriertes Gesamtkonzept erstellt werden. Das Ver-
kehrsaufkommen setzt sich vorwiegend aus Schleichverkehr und nicht aus Ziel-/Quellverkehr
zusammen. Eine noch höhere Belastung steht bei einem mehrjährigen Ausbau der Umge-
hungsstraße an, die zu einer jahrelangen Herabsetzung ihrer Leistungsfähigkeit und Auswei-
chen auf Parallelstraßen führt.
Bei der Bewertung des Kfz-Verkehrs ist die Oberfinanzdirektion nicht diesem Wohnquartier hin-
zuzurechnen.
Weitere Belastungen sind nach einer Neunutzung des Geländes der Manfred-von-Richthofen
Kaserne, aber auch durch die Attraktivitätssteigerung des Stadtbades Ost zu erwarten. Außer-
dem jahrelange Lärmbelästigungen durch den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanal.
zu 2): Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sind im Stadtteil weit höher als erlaubt,
v.a. zu Tagesrandzeiten.
Gem. § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo 30-Zone durch die Regel
„Rechts vor Links“ festgelegt (§ 8 StVO). Nur im Ausnahmefall darf davon abgewichen werden –
z.B. um eine Buslinie nicht zu sehr zu behindern. In den genannten Straßen liegt dieser Fall
jedoch nicht vor.
Gez. Sybille Benning und Fraktion
Anlage 3 Eugen-Müller-Straße
266 Zeichen
Anlage STADT Blatt Nr._|1 (1) Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung _) Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name 1 Bearbeitet |Okt.08 __|willmeroth Eugen-Müller-Straße ezeichnetjokt. 08 _|Revermann [Maßstab 1:500 Aufstellen eines Betonkegels Plotdatum 14.01.2010)
Anlage 2 Übersichts- und Maßnahmenplan
396 Zeichen
bearb./gez. Willmeroth 14.01./28.04.2010 Anlage 2 1990 Querschnittsbelastung Querschnittsbelastung 1996 1998 2001 01/08 2006 04/08 2008 10/08 724 675 631 663 240 686 437 600 396 AA BB A B Übersichts- und Maßnahmenplan für die Tempo-30-Zone Mauritzviertel Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung 1 1 Radfahrschleuse 2 Betonkegel, Querungshilfe 3 alternierendes Parken 2 Tempo-30-Zone
Beschlussvorlage
14036 Zeichen
V/0011/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsberuhigung Mauritz - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 02.02.2009 "Verkehrskonzept für das Mauritz-Viertel" Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ausführungen zur Entwicklung der Verkehrsbelastung und zur Verkehrssituation im Mauritzviertel werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Ausführungen zu möglichen Elementen eines Verkehrskonzeptes werden zur Kenntnis genommen. 3. Als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung wird ein Betonkegel nördlich der Einmündung Mauritz-Lindenweg aufgestellt (Anlage 3). Hierfür wird der vorhandene Betonkegel in Höhe Eugen-Müller-Straße Nr. 30 umgesetzt. Als weitere Maßnahme wird versetztes Parken auf der Probsteistraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Eugen-Müller-Straße und Tegederstraße markiert (Anlage 4). 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Benutzungspflicht für die Hochbordradwege auf der Andreas-Hofer-Straße und auf der Eugen-Müller-Straße im Abschnitt zwischen der Manfred-von-Richthofen-Straße und der Probsteistraße aufgehoben wird. 5. Die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich Manfred-von-Richthofen-Straße / Andreas- Hofer-Straße wird durch den Bau einer Schleuse und durch Markierungen ergänzt. (Anlage 5). 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die rechts-vor-links Regelung in Höhe Mauritz- Lindenweg nicht eingeführt wird. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die vorgeschlagenen Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 6.400 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Vorlagen-Nr.: V/0011/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0011/2010 Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Teilergebnisplan (Zeile) 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2010 6.400 € Verfügbar gem. Beschluss vom 09.02.2010 für Verkehrsberu- higungsmaßn.: 28.000 € Insgesamt: Begründung: Der o. g. Antrag (Anlage 1) ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 05.02.2009 eingebracht worden. Über die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Münster-Mitte wurde der ASSVW mit Schreiben vom 19.03.2009 informiert. Mit dem Antrag werden ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für das Mauritzviertel und Maßnah- men zur Verkehrsberuhigung auf den Haupterschließungsstraßen Andreas-Hofer-Straße, Eugen- Müller-Straße, Probsteistraße und Skagerrakstraße gefordert. Die Verwaltung ist gebeten worden, ein Gesamtverkehrskonzept zur Verkehrsberuhigung für das Mauritzviertel zu erstellen. Ziel eines solc hen Verkehrskonzeptes sollte es sein, den gebietsfrem- den Durchgangsverkehr aus dem Mauritzviertel herauszuhalten und gleichzeitig eine optimale Er- reichbarkeit aller Ziele im Viertel sicher zu stellen. Mögliche Elemente eines solchen Verkehrskon- zeptes zur Verkehrsberuhigung könnten z. B. Maßnahmen in der Signalsteuerung, die Sperrung bzw. Unterbrechung von Straßen, oder Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung / Verkehrsberu- higung sein (Übersichts- und Maßnahmenplan, Anlage 2). Zu 1.: Anlass für den Antrag war eine Zunahme der Verkehrsbelastung auf den Haupt- erschließungsstraßen im Mauritzviertel. Als Grund dafür wurden insbesondere die Bau- maßnahmen Mondstraße vermutet. Die Verwaltung hatte in einer Vorher- / Nachher Verkehrszäh- lung die gravierende Zunahme der Verkehrsbelastung festgestellt. Die Messungen fanden im Ja- nuar und im April 2008 auf der Andreas-Hofer-Straße in Höhe des Altenheimes statt in Form einer Dauerzählung jeweils für einen 7-Tage-Zeitraum von Mittwoch bis Dienstag. Die durchschnittliche Zunahme der Verkehrsbelastung bei der Aprilzählung betrug 79%. Trotz der enormen Zunahme gegenüber der Zählung im Januar muss allerdings angemerkt werden, dass bei Betrachtung der absoluten Zählwerte die im April gemessene Tagesbelastung mit ca. 5.000 Kfz noch im vertretba- ren Rahmen bleibt, wenn man die Hauptersch ließungsstraßen im Mauritzviertel mit anderen Wohnsammelstraßen im Stadtgebiet vergleicht. Eine weitere Zählung Ende 2008 hat gezeigt, dass die Belastungszahlen wieder spürbar gesunken sind. In der nachmittäglichen Spitzenstunde an einem Donnerstag wurden als Querschnittsbelas- tung nun bereits nur noch 396 Kfz für beide Richtungen gezählt gegenüber 437 Kfz im April des- selben Jahres. Die seinerzeit festgestellte größere Verkehrsbelastung ist somit wieder abgesun- ken. Die im April gemessenen Werte können an Hand der folgenden Tabelle noch weiter relativiert werden: Querschnittsbelastung in der Tempo-30-Zone, Andreas-Hofer-Straße in Höhe Berufskolleg (nörd- lich der Manfred-von-Richthofen-Straße) in der Spitzenstunde 16-17 Uhr Di 03.11.1998 631 Kfz Do 10.01.2008 240 Kfz Do 24.04.2008 437 Kfz Do 23.10.2008 396 Kfz Die Zahlenreihe zeigt, dass sich die Verkehrsbelastung über einen längeren Zeitraum deutlich ver- ringert hat. Der Zählwert aus Januar 2008 muss dabei kritisch bewertet werden, weil zu dieser Jah- reszeit keine typischen Verkehrsverhältnisse vorherrschen. - 3 - V/0011/2010 Diese Feststellung lässt sich erhärten durch eine über Jahre aufgestellte Messreihe von 1990 bis 2008 an einer weiteren Messstelle an der Andreas-Hofer-Straße kurz hinter der Einmündung der Wolbecker Straße - an einem Punkt, den normalerweise alle Kfz nutzen würden, um die Baustelle Mondstraße zu umgehen. In diesem noch größeren Zeitraum hat die Verkehrsbelastung auch an dieser Messstelle in der Spitzenstunde kontinuierlich abgenommen: Querschnittsbelastung in der Spitzenstunde von 16-17 Uhr 18.10.1990 724 Kfz 19.11.1996 675 Kfz 06.12.2001 663 Kfz 19.10.2006 686 Kfz 23.10.2008 600 Kfz Zu 2.: Signalsteuerung: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Zu- und Abfluss der Verkehrsströme an den signalisier- ten Gebietszugängen des Mauritzviertels durch Ä nderung der Ampelschaltung zu reduzieren. Die davon betroffenen Knotenpunkte im anliegenden Verkehrsnetz sind aber gerade in den Verkehrs- spitzenstunden sehr hoch ausgelastet und weisen keine Spielräume für Grünzeitverteilungen auf den in das Wohngebiet führenden Fahrspuren auf. Es ist zu berücksichtigen, dass an den Knoten- punkten Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm und Manfred-von-Richthofen-Straße / Andreas- Hofer-Straße die Zufahrten in das Gebiet in der Mehrheit kombiniert aus hoch belasteten Spuren gemeinsam mit anderen Fahrbeziehungen erfolgen. Aufgrund der fehlenden baulichen Vorausset- zungen sind an diesen Stellen die Möglichkeiten der Regulierung der Zuflüsse in das Wohngebiet über die Signalisierung nur sehr begrenzt. Da jede Veränderung der Signalsteuerung auch den nicht unerheblichen Binnenverkehr ein- schränken und die Anlieger, die das Mauritzviertel erreichen oder verlassen wollen, benachteiligen würde und möglicherweise andere nicht signalisiert e Gebietseingänge stärker belastet werden könnten, kann die Beschränkung der Zu- und Abflüsse über die Lichtsignalsteuerung nicht empfoh- len werden. Sperrung von Straßen: Das Mauritzviertel ist mit einer Größe von ca. 1000 X 1000 Metern eine der größten Tempo-30- Zonen im Stadtgebiet Münsters; dementsprechend hoch ist das Verkehrsaufkommen. Auf Grund der Gebietsgröße werden die Wohnsammelstraßen Andreas-Hofer-, Eugen-Müller-, Probstei-, Te- geder- und Skagerrakstraße zu einem großen Anteil vom gebietseigenen Verkehr belastet. Die Erschließung der großen Tempo-30-Zone erfolgt über wenige Gebietseingänge. Sperrungen im Bereich der Wohnsammelstraßen würden nicht nur den Durchgangsverkehr treffen sondern auch den gebietseigenen Verkehr. Die Erschließung für die Anlieger wäre mit Umwegfahrten verbunden und es würden Nebenstraßen mehr belastet, die vom Profil her weniger geeignet sind als die vor- handenen Wohnsammelstraßen. Vor allem der im Nordwesten liegende anteilmäßig größte und dicht besiedeldste Wohnbereich ist nur durch einen Gebietseingang (Danziger Freiheit / Tege- derstraße) erschlossen. Eine Änderung der Verkehrsführung, die die wenigen Zufahrtsmöglichkei- ten in das Mauritzviertel verschlechtert, wird daher nicht befürwortet. Verkehrsberuhigung: Ein möglicher Weg der Verkehrsberuhigung wäre, durch bauliche Maßnahmen im Bereich der Wohnsammelstraßen die Durchfahrt unattraktiver zu gestalten. Auf den genannten Straßenzügen sind bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetz t worden. Der überbreite Straßenraum der Eu- gen-Müller-Straße ist im Einmündungsbereich Probsteistraße in einem längeren Abschnitt auf 5,50 Meter verschmälert. Der ab Warendorfer Straße von Norden ins Gebiet einfahrende Verkehr wird - 4 - V/0011/2010 nach Einfahrt in die Tegederstraße in Höhe der ersten Einmündung durch einen Betonkegel ge- bremst. Im Anschluss wird versetztes Parken ma rkiert. In einem längeren Abschnitt auf der Andre- as-Hofer-Straße im Bereich des Altenheimes ist Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Wegen des ho- hen Parkdrucks sind die Plätze ständig belegt. Auf der Skagerrakstraße ist die Verkehrssituation ähnlich. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite sind diese Abschnitte nur einspururig befahrbar und machen den gesamten Straßenzug für den Durchgangsverkehr sehr unattraktiv. Da jede wei- tere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung Verlagerungen des Verkehrs auf Nachbarstraßen zur Folge haben kann, wird von hier aus empfohlen, weitere Planungen nur mit Vorsicht zu realisieren. Unter Beschlussvorschlag 3 werden dazu zwei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschla- gen. Die vorgenannten Ausführungen machen deutlich, dass bei der Größe des Gebiets und der beste- henden Belastung des umliegenden Hauptverkehrsstraßennetzes ein solcher konzeptioneller An- satz derzeit nicht umsetzbar ist. Erst nach Fertigstellung des Ausbaus der B 51 wird eine realisti- sche Chance für ein entsprechendes Verkehrskonz ept gesehen. Für die Übergangszeit bis dahin können allenfalls punktuelle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden (s. Punkte 3-6). Zu 3.: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung: Für die Eugen-Müller-Straße im Abschnitt zwisc hen Mauritz-Lindenweg und Kapitelstraße wird zur Verkehrsberuhigung gegenüber von Haus Nr. 5 ein Betonkegel vorgeschlagen (Anlage 3). An die- ser Stelle mündet ein Fußweg auf die Straße. Der Betonkegel muss nicht neu angeschafft werden. Der Betonkegel in Höhe Eugen-Müller-Straße Nr. 30 kann hierher umgesetzt werden. An dem heu- tigen Standort ist er nicht erforderlich, da derselbe Effekt durch parkende Autos am Fahrbahnrand erreicht wird. Auf der Propsteistraße wird versetztes Parken mit Markierung vorgeschlagen in Höhe der Häuser 43 - 50 (Anlage 4). Die Maßnahme wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Be- zirksvertretung vorgeschlagen aber seinerzeit nicht befürwortet. Zu 4. und 5.: Maßnahmen für den Radverkehr: Eine Sonderstellung nimmt der heute vorhandene Hochbordradweg auf der Andreas-Hofer- / Eu- gen-Müller-Straße ein. Zusammen mit dem Gehweg sind diese beiden Nebenanlagen als getrenn- te Rad- und Fußwege gewidmet. In einer Tempo-30-Zone sind benutzungspflichtige Radwege nach den Bestimmungen der StVO (Straßenverkehrsordnung) seit einigen Jahren nicht mehr zu- lässig, weil sie als Merkmale von Verkehrsstraßen angesehen werden. Es ist daher seitens der Verwaltung beabsichtigt, die Benutzungspflicht für die bestehenden Hoch- bordradwege auf der Andreas-Hofer- und der Eugen-Müller-Straße aufzuheben. Auf dem Straßen- zug ist zur Zeit aber noch eine Verkehrsbelastung mit etwa 400 Kfz in der Spitzenstunde vorhan- den. Es erscheint daher sinnvoll - auch unter dem Aspekt der Schulwegsicherung - den vorhande- nen Hochbordradweg als „anderen Radweg“ vorläufig bestehen zu lassen und entsprechend zu unterhalten. Dies hat den Vorteil, dass Rad fahrende Verkehrsteilnehmer, die sich auf der Fahr- bahn unsicher fühlen, weiterhin den Hochbordradweg benutzen dürfen. Für die Aufhebung der Benutzungspflicht der Hochbordradwege muss die Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 241-30 (getrennter Rad- und Fußweg) entfernt werden. Wenn der Hochbord- radweg zu einem späteren Zeitpunkt einmal komplett aufgegeben werden kann, könnten diese Flächen z.B. für die Erweiterung des Gehweges bzw. für die Vergrößerung der Baumscheiben genutzt werden. Mit Aufhebung der Benutzungspflicht muss der Kreuzungsbereich Manfred-von-Richthofen-Straße / Andreas-Hofer-Straße an die neue Führung der Radwege angepasst und umgeplant werden (An- lage 5). Mit der vorgeschlagenen Planung erhält der Radverkehr die Möglichkeit, bereits vor der Einfahrt in die Tempo-30-Zone im südlichen Abschni tt der Andreas-Hofer-Straße auf die Fahrbahn zu wechseln und sich in der geplanten Schleuse aufzustellen. Neben den Markierungsarbeiten ist - 5 - V/0011/2010 dazu eine Absenkung im Hochbordbereich auf der Ostseite der Andreas-Hofer-Straße erforderlich. Die heutige Führung für die Hochbordradwege bleibt weiterhin erhalten. Zu 6.: Es ist richtig, dass in Tempo-30-Zonen bei der Vorfahrtregelung in der Regel rechts-vor-links gilt. Dadurch wird die Beschilderung vermieden und die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs in den Kreuzungsbereichen wird reduziert. Im Kreuzungsbereich Mauritz-Lindenweg gilt diese Rege- lung nicht, weil hier eine Signalanlage seinerzeit im Rahmen der Schulwegsicherung installiert worden ist. Wenn dem geradeaus durchfahrenden Verkehr grün signalisiert wird, kann dies nicht durch eine rechts-vor-links Regel wieder aufgehoben werden. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1 Antrag CDU Anlage 2 Übersichts- und Maßnahmenplan Anlage 3 Eugen-Müller-Straße Anlage 4 Probsteistraße Anlage 5 Andreas-Hofer-Straße
Anlage 5 Andreas-Hofer-Straße
298 Zeichen
An Altenzernrurr na lage 5 6) Anlage 1 STADT sat nı._|1 0 Reg. Nr. Amt für _E/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum |Name Bearbeitet Jan. 10 _|witmerotn Andreas-Hofer-Straße ezeichnetl Jan. 10 _|Revermann] Maßstab_| 1: 500 Änderung der Radverkehrsführung Plotdatum 22.01.2010
Anlage 4 Probsteistraße
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Markierung von 5 Stellplätzen Haltverbot Haltverbot 20,0 m 6,0 m Eugen-Müller-Straße T egederstraße Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Probsteistraße Markierung versetztes Parken Bearbeitet / gez. Willmeroth 05.01.10 Anlage 4 Nord
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (12)
- Eugen-Müller-Straße
- Tegederstraße
- Andreas-Hofer-Straße
- Mondstraße
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Skagerrakstraße
- Mauritzstraße 7
- Mauritz-Lindenweg
- Schifffahrter Damm
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Propsteistraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0011/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37