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V/0011/2010

Verkehrsberuhigung Mauritz - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster "Verkehrskonzept für das Mauritz-Viertel"

Vorlagen 22.01.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.05.2010, TOP 6.2

Anlage 1 Antrag CDU

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Ansehen

Anlage 3 Eugen-Müller-Straße

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Anlage 2 Übersichts- und Maßnahmenplan

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 5 Andreas-Hofer-Straße

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Ansehen

Anlage 4 Probsteistraße

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Ansehen

Anlage 1 Antrag CDU

2782 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
                 Anlage 1 
A n t r a g          02. Februar 2009 
Verkehrskonzept für das Mauritz-Viertel 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für das Mauritz-Viertel vorzulegen. 
. 
2. Zur Verkehrsberuhigung von Wohnstraßen im Mauritz-Viertel folgende Maßnahmen zu 
prüfen bzw. umzusetzen: 
 
• kurzfristige Beruhigung auf den Hauptdurchfahrtsachsen Andreas-Hofer-Straße, 
Eugen-Müller-Straße, Propstei- und Skagerrakstraße. 
• bauliche Veränderung, der Straßen, so dass das tatsächlich gefahrene Tempo 
auf 30 km/h beschränkt wird. 
• durchgehende Rechts-vor-links-Regelung, auch im Kreuzungsbereich Mauritz-
Lindenweg / Andreas-Hofer-Straße, Eugen-Müller-Straße. 
 
Begründung:
 
 
zu 1) : Nach Aussagen der Stadtverwaltung hat sich die Verkehrsbelastung im Stadtviertel in 
den letzten Jahren um 79 Prozent erhöht. Dies hat zu einer Belastung der Anwohner und Ge-
fährdung insbesondere von Älteren und Kindern geführt. Eine Rückkehr auf die schon belasten-
de Ausgangslage von Anfang 2008 ist auch nach Beendigung der Baumaßnahme Mondstraße 
nicht zu erwarten, da viele der Autofahrer nun diesen Schleichweg für sich entdeckt haben. 
 
Unabhängig der jüngsten Verkehrssteigerungen sind die Belastungen für diesen Stadtteil kaum 
noch hinnehmbar. Deswegen muss ein integriertes Gesamtkonzept erstellt werden. Das Ver-
kehrsaufkommen setzt sich vorwiegend aus Schleichverkehr und nicht aus Ziel-/Quellverkehr 
zusammen. Eine noch höhere Belastung steht bei einem mehrjährigen Ausbau der Umge-
hungsstraße an, die zu einer jahrelangen Herabsetzung ihrer Leistungsfähigkeit und Auswei-
chen auf Parallelstraßen führt. 
 
Bei der Bewertung des Kfz-Verkehrs ist die Oberfinanzdirektion nicht diesem Wohnquartier hin-
zuzurechnen. 
 
Weitere Belastungen sind nach einer Neunutzung des Geländes der Manfred-von-Richthofen 
Kaserne, aber auch durch die Attraktivitätssteigerung des Stadtbades Ost zu erwarten. Außer-
dem jahrelange Lärmbelästigungen durch den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanal. 
 
zu 2):  Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sind im Stadtteil weit höher als erlaubt, 
v.a. zu Tagesrandzeiten. 
Gem. § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo 30-Zone durch die Regel 
„Rechts vor Links“ festgelegt (§ 8 StVO). Nur im Ausnahmefall darf davon abgewichen werden – 
z.B. um eine Buslinie nicht zu sehr zu behindern. In den genannten Straßen liegt dieser Fall 
jedoch nicht vor. 
 
Gez. Sybille Benning und Fraktion

Anlage 3 Eugen-Müller-Straße

266 Zeichen

Anlage

STADT Blatt Nr._|1 (1)
Reg. Nr.
Amt für _W/ Stadtentwicklung
_) Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name
1 Bearbeitet |Okt.08 __|willmeroth
Eugen-Müller-Straße ezeichnetjokt. 08 _|Revermann

[Maßstab

1:500

Aufstellen eines Betonkegels

Plotdatum 14.01.2010)

Anlage 2 Übersichts- und Maßnahmenplan

396 Zeichen

bearb./gez. Willmeroth 14.01./28.04.2010
Anlage 2
1990
Querschnittsbelastung
Querschnittsbelastung
1996
1998
2001
01/08
2006
04/08
2008
10/08
724 675
631
663
240
686
437
600
396
AA
BB
A
B
Übersichts- und Maßnahmenplan für die Tempo-30-Zone Mauritzviertel
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
1
1 Radfahrschleuse
2 Betonkegel, Querungshilfe
3 alternierendes Parken
2
Tempo-30-Zone

Beschlussvorlage

14036 Zeichen

V/0011/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrsberuhigung Mauritz - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 02.02.2009 
"Verkehrskonzept für das Mauritz-Viertel" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Ausführungen zur Entwicklung der Verkehrsbelastung und zur Verkehrssituation im 
Mauritzviertel werden zur Kenntnis genommen. 
2. Die Ausführungen zu möglichen Elementen eines Verkehrskonzeptes werden zur Kenntnis 
genommen. 
3. Als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung wird ein Betonkegel nördlich der Einmündung 
Mauritz-Lindenweg aufgestellt (Anlage 3). Hierfür wird der vorhandene Betonkegel in Höhe 
Eugen-Müller-Straße Nr. 30 umgesetzt. Als weitere Maßnahme wird versetztes Parken auf 
der Probsteistraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Eugen-Müller-Straße und 
Tegederstraße markiert (Anlage 4).  
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Benutzungspflicht für die Hochbordradwege auf 
der Andreas-Hofer-Straße und auf der Eugen-Müller-Straße im Abschnitt zwischen der 
Manfred-von-Richthofen-Straße und der Probsteistraße aufgehoben wird. 
5. Die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich  Manfred-von-Richthofen-Straße / Andreas-
Hofer-Straße wird durch den Bau einer Schleuse und durch Markierungen ergänzt. (Anlage 
5). 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die rechts-vor-links Regelung in Höhe Mauritz-
Lindenweg nicht eingeführt wird. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die vorgeschlagenen Maßnahmen Kosten in Höhe von 
ca. 6.400 € entstehen.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0011/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0011/2010 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
Teilergebnisplan (Zeile) 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen  
2010 6.400 € Verfügbar gem. 
Beschluss vom 
09.02.2010 für 
Verkehrsberu-
higungsmaßn.: 
28.000 €  
Insgesamt:   
 
 
 
Begründung: 
Der o. g. Antrag (Anlage 1) ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 05.02.2009 eingebracht worden. Über die Zuständigkeit der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte wurde der ASSVW mit Schreiben vom 19.03.2009 informiert. Mit 
dem Antrag werden ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für das Mauritzviertel und Maßnah-
men zur Verkehrsberuhigung auf den Haupterschließungsstraßen Andreas-Hofer-Straße, Eugen-
Müller-Straße, Probsteistraße und Skagerrakstraße gefordert.  
Die Verwaltung ist gebeten worden, ein Gesamtverkehrskonzept zur Verkehrsberuhigung für das 
Mauritzviertel zu erstellen. Ziel eines solc hen Verkehrskonzeptes sollte es sein, den gebietsfrem-
den Durchgangsverkehr aus dem Mauritzviertel herauszuhalten und gleichzeitig eine optimale Er-
reichbarkeit aller Ziele im Viertel sicher zu stellen. Mögliche Elemente eines solchen Verkehrskon-
zeptes zur Verkehrsberuhigung könnten z. B. Maßnahmen in der Signalsteuerung, die Sperrung 
bzw. Unterbrechung von Straßen, oder Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung / Verkehrsberu-
higung sein (Übersichts- und Maßnahmenplan, Anlage 2). 
 
Zu 1.:        
Anlass für den Antrag war eine Zunahme der Verkehrsbelastung auf den Haupt-
erschließungsstraßen im Mauritzviertel. Als Grund dafür wurden insbesondere die Bau-
maßnahmen Mondstraße vermutet. Die Verwaltung hatte in einer Vorher- / Nachher Verkehrszäh-
lung die gravierende Zunahme der Verkehrsbelastung festgestellt. Die Messungen fanden im Ja-
nuar und im April 2008 auf der Andreas-Hofer-Straße in Höhe des Altenheimes statt in Form einer 
Dauerzählung jeweils für einen 7-Tage-Zeitraum von Mittwoch bis Dienstag. Die durchschnittliche 
Zunahme der Verkehrsbelastung bei der Aprilzählung betrug 79%. Trotz der enormen Zunahme 
gegenüber der Zählung im Januar muss allerdings angemerkt werden, dass bei Betrachtung der 
absoluten Zählwerte die im April gemessene Tagesbelastung mit ca. 5.000 Kfz noch im vertretba-
ren Rahmen bleibt, wenn man die Hauptersch ließungsstraßen im Mauritzviertel mit anderen 
Wohnsammelstraßen im Stadtgebiet vergleicht. 
 
Eine weitere Zählung Ende 2008 hat gezeigt, dass die Belastungszahlen wieder spürbar gesunken 
sind. In der nachmittäglichen Spitzenstunde an einem Donnerstag wurden als Querschnittsbelas-
tung nun bereits nur noch 396 Kfz für beide Richtungen gezählt gegenüber 437 Kfz im April des-
selben Jahres. Die seinerzeit festgestellte größere Verkehrsbelastung ist somit wieder abgesun-
ken. Die im April gemessenen Werte können an Hand der folgenden Tabelle noch weiter relativiert 
werden: 
 
Querschnittsbelastung in der Tempo-30-Zone, Andreas-Hofer-Straße in Höhe Berufskolleg (nörd-
lich der Manfred-von-Richthofen-Straße) in der Spitzenstunde 16-17 Uhr 
Di 03.11.1998  631 Kfz 
Do 10.01.2008 240 Kfz 
Do 24.04.2008 437 Kfz 
Do 23.10.2008 396 Kfz 
 
Die Zahlenreihe zeigt, dass sich die Verkehrsbelastung über einen längeren Zeitraum deutlich ver-
ringert hat. Der Zählwert aus Januar 2008 muss dabei kritisch bewertet werden, weil zu dieser Jah-
reszeit keine typischen Verkehrsverhältnisse vorherrschen.

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V/0011/2010 
Diese Feststellung lässt sich erhärten durch eine über Jahre aufgestellte Messreihe von 1990 bis 
2008 an einer weiteren Messstelle an der Andreas-Hofer-Straße kurz hinter der Einmündung der 
Wolbecker Straße - an einem Punkt, den normalerweise alle Kfz nutzen würden, um die Baustelle 
Mondstraße zu umgehen. In diesem noch größeren Zeitraum hat die Verkehrsbelastung auch an 
dieser Messstelle in der Spitzenstunde kontinuierlich abgenommen:  
 
Querschnittsbelastung in der Spitzenstunde von 16-17 Uhr 
18.10.1990 724 Kfz 
19.11.1996 675 Kfz 
06.12.2001 663 Kfz 
19.10.2006 686 Kfz 
23.10.2008 600 Kfz  
 
Zu 2.: 
 
Signalsteuerung: 
 
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Zu- und Abfluss der Verkehrsströme an den signalisier-
ten Gebietszugängen des Mauritzviertels durch Ä nderung der Ampelschaltung zu reduzieren. Die 
davon betroffenen Knotenpunkte im anliegenden Verkehrsnetz sind aber gerade in den Verkehrs-
spitzenstunden sehr hoch ausgelastet und weisen keine Spielräume für Grünzeitverteilungen auf 
den in das Wohngebiet führenden Fahrspuren auf. Es ist zu berücksichtigen, dass an den Knoten-
punkten Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm und Manfred-von-Richthofen-Straße / Andreas-
Hofer-Straße die Zufahrten in das Gebiet in der Mehrheit kombiniert aus hoch belasteten Spuren 
gemeinsam mit anderen Fahrbeziehungen erfolgen. Aufgrund der fehlenden baulichen Vorausset-
zungen sind an diesen Stellen die Möglichkeiten der Regulierung der Zuflüsse in das Wohngebiet 
über die Signalisierung nur sehr begrenzt.  
 
Da jede Veränderung der Signalsteuerung auch den nicht unerheblichen Binnenverkehr ein-
schränken und die Anlieger, die das Mauritzviertel erreichen oder verlassen wollen, benachteiligen 
würde und möglicherweise andere nicht signalisiert e Gebietseingänge stärker belastet werden 
könnten, kann die Beschränkung der Zu- und Abflüsse über die Lichtsignalsteuerung nicht empfoh-
len werden. 
 
Sperrung von Straßen: 
 
Das Mauritzviertel ist mit einer Größe von ca. 1000 X 1000 Metern eine der größten Tempo-30-
Zonen im Stadtgebiet Münsters; dementsprechend hoch ist das Verkehrsaufkommen. Auf Grund 
der Gebietsgröße werden die Wohnsammelstraßen Andreas-Hofer-, Eugen-Müller-, Probstei-, Te-
geder- und Skagerrakstraße zu einem großen Anteil vom gebietseigenen Verkehr belastet. Die 
Erschließung der großen Tempo-30-Zone erfolgt über wenige Gebietseingänge. Sperrungen im 
Bereich der Wohnsammelstraßen würden nicht nur den Durchgangsverkehr treffen sondern auch 
den gebietseigenen Verkehr. Die Erschließung für die Anlieger wäre mit Umwegfahrten verbunden 
und es würden Nebenstraßen mehr belastet, die vom Profil her weniger geeignet sind als die vor-
handenen Wohnsammelstraßen. Vor allem der im Nordwesten liegende anteilmäßig größte und 
dicht besiedeldste Wohnbereich ist nur durch einen Gebietseingang (Danziger Freiheit / Tege-
derstraße) erschlossen. Eine Änderung der Verkehrsführung, die die wenigen Zufahrtsmöglichkei-
ten in das Mauritzviertel verschlechtert, wird daher nicht befürwortet. 
 
Verkehrsberuhigung: 
 
Ein möglicher Weg der Verkehrsberuhigung wäre, durch bauliche Maßnahmen im Bereich der 
Wohnsammelstraßen die Durchfahrt unattraktiver zu gestalten. Auf den genannten Straßenzügen 
sind bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetz t worden. Der überbreite Straßenraum der Eu-
gen-Müller-Straße ist im Einmündungsbereich Probsteistraße in einem längeren Abschnitt auf 5,50 
Meter verschmälert. Der ab Warendorfer Straße von Norden ins Gebiet einfahrende Verkehr wird

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V/0011/2010 
nach Einfahrt in die Tegederstraße in Höhe der ersten Einmündung durch einen Betonkegel ge-
bremst. Im Anschluss wird versetztes Parken ma rkiert. In einem längeren Abschnitt auf der Andre-
as-Hofer-Straße im Bereich des Altenheimes ist Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Wegen des ho-
hen Parkdrucks sind die Plätze ständig belegt. Auf der Skagerrakstraße ist die Verkehrssituation 
ähnlich. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite sind diese Abschnitte nur einspururig befahrbar 
und machen den gesamten Straßenzug für den Durchgangsverkehr sehr unattraktiv. Da jede wei-
tere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung Verlagerungen des Verkehrs auf Nachbarstraßen zur 
Folge haben kann, wird von hier aus empfohlen, weitere Planungen nur mit Vorsicht zu realisieren. 
Unter Beschlussvorschlag 3 werden dazu zwei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschla-
gen. 
 
Die vorgenannten Ausführungen machen deutlich, dass bei der Größe des Gebiets und der beste-
henden Belastung des umliegenden Hauptverkehrsstraßennetzes ein solcher konzeptioneller An-
satz derzeit nicht umsetzbar ist. Erst nach Fertigstellung des Ausbaus der B 51 wird eine realisti-
sche Chance für ein entsprechendes Verkehrskonz ept gesehen. Für die Übergangszeit bis dahin 
können allenfalls punktuelle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden (s. Punkte 3-6). 
 
Zu 3.:  
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung: 
 
Für die Eugen-Müller-Straße im Abschnitt zwisc hen Mauritz-Lindenweg und Kapitelstraße wird zur 
Verkehrsberuhigung gegenüber von Haus Nr. 5 ein Betonkegel vorgeschlagen (Anlage 3). An die-
ser Stelle mündet ein Fußweg auf die Straße. Der Betonkegel muss nicht neu angeschafft werden. 
Der Betonkegel in Höhe Eugen-Müller-Straße Nr. 30 kann hierher umgesetzt werden. An dem heu-
tigen Standort ist er nicht erforderlich, da derselbe Effekt durch parkende Autos am Fahrbahnrand 
erreicht wird. Auf der Propsteistraße wird versetztes Parken mit Markierung vorgeschlagen in Höhe 
der Häuser 43 - 50 (Anlage 4). Die Maßnahme wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Be-
zirksvertretung vorgeschlagen aber seinerzeit nicht befürwortet. 
  
Zu 4. und 5.: 
Maßnahmen für den Radverkehr: 
 
Eine Sonderstellung nimmt der heute vorhandene Hochbordradweg auf der Andreas-Hofer- / Eu-
gen-Müller-Straße ein. Zusammen mit dem Gehweg sind diese beiden Nebenanlagen als getrenn-
te Rad- und Fußwege gewidmet. In einer Tempo-30-Zone sind benutzungspflichtige Radwege 
nach den Bestimmungen der StVO (Straßenverkehrsordnung) seit einigen Jahren nicht mehr zu-
lässig, weil sie als Merkmale von Verkehrsstraßen angesehen werden.  
Es ist daher seitens der Verwaltung beabsichtigt, die Benutzungspflicht für die bestehenden Hoch-
bordradwege auf der Andreas-Hofer- und der Eugen-Müller-Straße aufzuheben. Auf dem Straßen-
zug ist zur Zeit aber noch eine Verkehrsbelastung mit etwa 400 Kfz in der Spitzenstunde vorhan-
den. Es erscheint daher sinnvoll - auch unter dem Aspekt der Schulwegsicherung - den vorhande-
nen Hochbordradweg als „anderen Radweg“ vorläufig bestehen zu lassen und entsprechend zu 
unterhalten. Dies hat den Vorteil, dass Rad fahrende Verkehrsteilnehmer, die sich auf der Fahr-
bahn unsicher fühlen, weiterhin den Hochbordradweg benutzen dürfen. 
Für die Aufhebung der Benutzungspflicht der Hochbordradwege muss die Beschilderung mit den 
Verkehrszeichen VZ 241-30 (getrennter Rad- und Fußweg) entfernt werden. Wenn der Hochbord-
radweg zu einem späteren Zeitpunkt einmal komplett aufgegeben werden kann, könnten diese 
Flächen z.B. für die Erweiterung des Gehweges bzw. für die Vergrößerung der Baumscheiben 
genutzt werden.  
Mit Aufhebung der Benutzungspflicht muss der Kreuzungsbereich Manfred-von-Richthofen-Straße 
/ Andreas-Hofer-Straße an die neue Führung der Radwege angepasst und umgeplant werden (An-
lage 5). Mit der vorgeschlagenen Planung erhält der Radverkehr die Möglichkeit, bereits vor der 
Einfahrt in die Tempo-30-Zone im südlichen Abschni tt der Andreas-Hofer-Straße auf die Fahrbahn 
zu wechseln und sich in der geplanten Schleuse aufzustellen. Neben den Markierungsarbeiten ist

- 5 - 
V/0011/2010 
dazu eine Absenkung im Hochbordbereich auf der Ostseite der Andreas-Hofer-Straße erforderlich. 
Die heutige Führung für die Hochbordradwege bleibt weiterhin erhalten. 
 
Zu 6.: 
Es ist richtig, dass in Tempo-30-Zonen bei der Vorfahrtregelung in der Regel rechts-vor-links gilt. 
Dadurch wird die Beschilderung vermieden und die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs in 
den Kreuzungsbereichen wird reduziert. Im Kreuzungsbereich Mauritz-Lindenweg gilt diese Rege-
lung nicht, weil hier eine Signalanlage seinerzeit im Rahmen der Schulwegsicherung installiert 
worden ist. Wenn dem geradeaus durchfahrenden Verkehr grün signalisiert wird, kann dies nicht 
durch eine rechts-vor-links Regel wieder aufgehoben werden.  
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1 Antrag CDU 
Anlage 2 Übersichts- und Maßnahmenplan 
Anlage 3 Eugen-Müller-Straße 
Anlage 4 Probsteistraße 
Anlage 5 Andreas-Hofer-Straße

Anlage 5 Andreas-Hofer-Straße

298 Zeichen

An

Altenzernrurr na

lage 5

6)

Anlage 1
STADT sat nı._|1 0
Reg. Nr.
Amt für _E/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum |Name
Bearbeitet Jan. 10 _|witmerotn
Andreas-Hofer-Straße ezeichnetl Jan. 10 _|Revermann]
Maßstab_| 1: 500

Änderung der Radverkehrsführung

Plotdatum 22.01.2010

Anlage 4 Probsteistraße

249 Zeichen

Markierung
von 5
Stellplätzen
Haltverbot
Haltverbot
20,0 m
6,0 m
Eugen-Müller-Straße
T egederstraße
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Probsteistraße
Markierung versetztes Parken
Bearbeitet / gez. Willmeroth
05.01.10
Anlage 4
Nord

Beratungsverlauf (1)

18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Eugen-Müller-Straße
  • Tegederstraße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Mondstraße
  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Skagerrakstraße
  • Mauritzstraße 7
  • Mauritz-Lindenweg
  • Schifffahrter Damm
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Propsteistraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0011/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37