Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2400/2017 vom 03.08.2017
Stand: Am 07.09.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 BV 8 Legende
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Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 8 -
Anlage 3 BV 8 Zusammenfassung
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Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger neu: Am Lusthaus x 1 Widmung alt: Corkstr. A 1 1 Stichstr. zu Hausnr. 4 x Stichstr. zu Hausnr. 8-12 x Stichstr. zu Hausnr. 16-20 x Stichstr. zu Hausnr. 19-23 A 1 1 Verbindungsweg zur Thessaloniki-Allee A 1 neu: Corkstr. A 1 1 Stichstr. zu Hausnr. 4 und Verbindungsweg zur Grünanlage Bürgerpark x x Widmung Teilstück Stichstr. zu Hausnr. 8-12 x Stichstr. zu Hausnr. 16-20 x Stichstr. zu Hausnr. 19-23 A 1 1 Verbindungsweg zur Thessaloniki-Allee A 1 alt: Kalk-Mülheimer Str. bis Peter-Stühlen-Str. H 7 7 bis Wipperfürther Str. H 6 6 bis Zoobrücke H 2 2 Zufahrt zum Parkplatz neben Nr. 14 A 3 3 neben Nr. 16 A 3 2 Streichung Verbindungsweg entlang der Stadtautobahn (südliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Solinger Str. x Fußweg entlang der Stadtautobahn (nördliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Waldecker Str. x Stichstraße neben Hausnr. 216 A 2 2 Parkplatz Höhe Hausnr. 217 A 2 2 Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Kalk-Mülheimer Str. bis Peter-Stühlen-Str. H 7 7 bis Wipperfürther Str. H 6 6 bis Zoobrücke H 2 2 Zufahrt zum Parkplatz neben Nr. 14 A 3 3 Verbindungsweg entlang der Stadtautobahn (südliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Solinger Str. x Fußweg entlang der Stadtautobahn (nördliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Waldecker Str. x Stichstraße neben Hausnr. 216 A 2 2 Parkplatz Höhe Hausnr. 217 A 2 2 alt: Ludwig-Quidde-Platz A 1 x außer Platzfläche mit 3 Stichstraßen x x Verbindungswege x Wege entlang den Hausnrn. 15-31 und 33-49 x neu: Ludwig-Quidde-Platz A 1 x Stichstr. Hausnr. 2-10 rechte Seite A 1 1 6, 7 Stichstr. Hausnr. 2-10 linke Seite A 1 7 Stichstr. Hausnr. 12-20 rechte Seite A 1 1 6, 7 Stichstr. Hausnr. 12-20 linke Seite A 1 7 Stichstr. Hausnr. 22-28 rechte Seite A 1 1 6, 7 Stichstr. Hausnr. 22-28 linke Seite A 1 7 Verbindungswege zu den Häusern Hausnr. 15-31 und 33-49 x 8 alt: Thessaloniki-Allee A 3 3 neu: Thessaloniki-Allee A 3 3 Verbindungsweg neben Hausnr. 28 G 1 1 Widmung Seite 2 -
Anlage 1 BV 8 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 8 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 2400/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entspre- chend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2018 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Haupt- satzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder recht- lichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Wohnungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufig- keiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Anlagen
Beratungsverlauf
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