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BV3/038/2026

Haushalt 2026: Kreuzung Völklinger Straße/Fährstraße (Antrag CDU Fraktion)

Antrag 27.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 27.01.2026, TOP 9.7

Antrag

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Antrag

2796 Zeichen

BV3/038/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 27.01.2026
CDU-Fraktion
Bezirksvertretung 3
 
An den
Herrn Bezirksbürgermeister
Dr. Thorsten Graeßner
c/o Bezirksverwaltungsstelle 3
Bachstraße 145
40217 Düsseldorf
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 27.01.2026
 
 
Betrifft:
Haushalt 2026: Kreuzung Völklinger Straße/Fährstraße (Antrag CDU Fraktion)
Sehr geehrter Herr Dr. Graeßner,
 
wir bitten den nachfolgenden Antrag zu den Haushaltsberatungen am 27.01.2026 
der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen:
 
Antrag
 
Die Bezirksvertretung 3 bittet Rat und Verwaltung Planungskosten von 50.000,- € für
die Überplanung des 
1) Kreuzungsbereichs Völklinger Straße/Fährstraße
2) des Bereichs Fährstraße, der Sportanlage Sparta Bilk und weiter Fährstraße 
bis Ortseingang Hamm
3) des Geländes des derzeitigen provisorischen Polizeipräsidiums an der 
Fährstraße mit dem Ziel der Schaffung zusätzlichen Parkraums
im Haushalt 2026 bereitzustellen und entsprechend hoch zu priorisieren, damit 
möglichst noch eine Umsetzung in 2027, spätestens aber 2028 erfolgen kann.
 
 
Begründung:
 
Der heutige verkehrstechnische Zustand des Kreuzungsbereiches und der Fährstraße
wird den zukünftigen Anforderungen durch das Wachstum des Sportvereins Sparta 
Bilk und der Erreichbarkeit des im Herbst 2026 in Betrieb gehenden Luisen-
Gymnasiums nicht gerecht.
Diese sich durch das städtische Wachstum ändernden Rahmenbedingungen erfordern
eine Überplanung des genannten Bereichs. 
 
Insbesondere sind die bereits feststehenden baulichen Veränderungen mit 
einzubeziehen. So ist die vor kurzem in Betrieb gegangene Schnellladestation und

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die in Planung befindliche Rettungswache am Kreuzungsbereich Völklinger-
/Fährstraße zu beachten. Ebenso steht die Radleitroute mit dem Abschnitt 
Fährstraße/Südring kurz vor der Fertigstellung. Zudem ist die Völklinger Straße in 
das für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf wichtige Kernstraßennetz aufgenommen 
worden.
 
Der zwischen den Richtungsfahrbahnen der Völklinger Straße gelegene 
Streckenabschnitt der Rheinbahn ist im Hinblick auf eine Beschleunigung des ÖPNV 
ergänzend zu betrachten.
 
Die Notwendigkeit der Überplanung und folgenden Neugestaltung ergibt sich aus der 
zu erwartenden größeren Zahl der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der 
Radfahrerinnen und Radfahrer sowie der Fußgängerinnen und Fußgänger, deren 
Schutz beim Passieren und Queren dieses Bereichs durch sichere Wege erforderlich 
ist. 
 
Kraftfahrzeugen sollten durch geeignete bauliche Maßnahmen keine Möglichkeit 
geboten werden, diese als Kurzparkplätze zu nutzen. Der zu schaffende zusätzliche 
Parkraum in diesem Bereich schafft die benötige Anzahl an Plätzen für Besucherinnen
und Besucher der Sportanlage.
 
Ggf. weitere Begründung mündlich.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 3
TOP 9.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/038/2026
Typ
Antrag
Datum
27.01.2026
Erstellt
27.01.2026 08:58