BV3/038/2026
Haushalt 2026: Kreuzung Völklinger Straße/Fährstraße (Antrag CDU Fraktion)
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Antrag
2796 Zeichen
BV3/038/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 27.01.2026 CDU-Fraktion Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Thorsten Graeßner c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 27.01.2026 Betrifft: Haushalt 2026: Kreuzung Völklinger Straße/Fährstraße (Antrag CDU Fraktion) Sehr geehrter Herr Dr. Graeßner, wir bitten den nachfolgenden Antrag zu den Haushaltsberatungen am 27.01.2026 der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen: Antrag Die Bezirksvertretung 3 bittet Rat und Verwaltung Planungskosten von 50.000,- € für die Überplanung des 1) Kreuzungsbereichs Völklinger Straße/Fährstraße 2) des Bereichs Fährstraße, der Sportanlage Sparta Bilk und weiter Fährstraße bis Ortseingang Hamm 3) des Geländes des derzeitigen provisorischen Polizeipräsidiums an der Fährstraße mit dem Ziel der Schaffung zusätzlichen Parkraums im Haushalt 2026 bereitzustellen und entsprechend hoch zu priorisieren, damit möglichst noch eine Umsetzung in 2027, spätestens aber 2028 erfolgen kann. Begründung: Der heutige verkehrstechnische Zustand des Kreuzungsbereiches und der Fährstraße wird den zukünftigen Anforderungen durch das Wachstum des Sportvereins Sparta Bilk und der Erreichbarkeit des im Herbst 2026 in Betrieb gehenden Luisen- Gymnasiums nicht gerecht. Diese sich durch das städtische Wachstum ändernden Rahmenbedingungen erfordern eine Überplanung des genannten Bereichs. Insbesondere sind die bereits feststehenden baulichen Veränderungen mit einzubeziehen. So ist die vor kurzem in Betrieb gegangene Schnellladestation und Seite 2 die in Planung befindliche Rettungswache am Kreuzungsbereich Völklinger- /Fährstraße zu beachten. Ebenso steht die Radleitroute mit dem Abschnitt Fährstraße/Südring kurz vor der Fertigstellung. Zudem ist die Völklinger Straße in das für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf wichtige Kernstraßennetz aufgenommen worden. Der zwischen den Richtungsfahrbahnen der Völklinger Straße gelegene Streckenabschnitt der Rheinbahn ist im Hinblick auf eine Beschleunigung des ÖPNV ergänzend zu betrachten. Die Notwendigkeit der Überplanung und folgenden Neugestaltung ergibt sich aus der zu erwartenden größeren Zahl der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Radfahrerinnen und Radfahrer sowie der Fußgängerinnen und Fußgänger, deren Schutz beim Passieren und Queren dieses Bereichs durch sichere Wege erforderlich ist. Kraftfahrzeugen sollten durch geeignete bauliche Maßnahmen keine Möglichkeit geboten werden, diese als Kurzparkplätze zu nutzen. Der zu schaffende zusätzliche Parkraum in diesem Bereich schafft die benötige Anzahl an Plätzen für Besucherinnen und Besucher der Sportanlage. Ggf. weitere Begründung mündlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/038/2026
- Typ
- Antrag
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 08:58