1444/2017
Haushaltsplan-Entwurf 2018 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW
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Beschlussvorlage Rat
3386 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/3 Vorlagen-Nummer 1444/2017 Freigabedatum 08.07.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2018 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen: Für das Haushaltsjahr 2018 werden die jährlichen Mittel auf insgesamt 968.600 € festgesetzt. Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk: 1 Innenstadt 112.200 € 2 Rodenkirchen 99.800 € 3 Lindenthal 127.300 € 4 Ehrenfeld 99.800 € 5 Nippes 106.300 € 6 Chorweiler 84.200 € 7 Porz 103.400 € 8 Kalk 108.500 € 9 Mülheim 127.100 € Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Be- zirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 968.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In § 37 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungs- zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren praktizierten Vorgehensweise. Seit dem Haushaltsjahr 2017 wird bei der Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel je Bezirk ein Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und je Einwohner ein Kopfbetrag von 0,65 € zugrunde gelegt. Der für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzte Gesamtbetrag in Höhe 968.600 € wird zunächst noch zentral im Teilplan 1801, Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. Es ergibt sich folgende Mittelverteilung auf die Bezirke (Stichtag Einwohnerzahlen 31.12.2016): Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 1 126.407 30.000 € 0,65 € 82.165 € 112.165 € 112.200 € 2 107.346 30.000 € 0,65 € 69.775 € 99.775 € 99.800 € 3 149.658 30.000 € 0,65 € 97.278 € 127.278 € 127.300 € 4 107.369 30.000 € 0,65 € 69.790 € 99.790 € 99.800 € 5 117.263 30.000 € 0,65 € 76.221 € 106.221 € 106.300 € 6 83.323 30.000 € 0,65 € 54.160 € 84.160 € 84.200 € 7 112.918 30.000 € 0,65 € 73.397 € 103.397 € 103.400 € 8 120.689 30.000 € 0,65 € 78.448 € 108.448 € 108.500 € 9 149.313 30.000 € 0,65 € 97.053 € 127.053 € 127.100 € 1.074.286 968.600 € 3
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1444/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27