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1444/2017

Haushaltsplan-Entwurf 2018 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3386 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/202/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1444/2017 
Freigabedatum 
08.07.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2018  
Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren 
Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen: 
 
Für das Haushaltsjahr 2018 werden die jährlichen Mittel auf insgesamt 968.600 € festgesetzt. 
 
 
Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk: 
1 Innenstadt  112.200 € 
2 Rodenkirchen   99.800 € 
3 Lindenthal  127.300 € 
4 Ehrenfeld    99.800 € 
5 Nippes  106.300 € 
6 Chorweiler    84.200 € 
7 Porz   103.400 € 
8 Kalk   108.500 € 
9 Mülheim  127.100 € 
 
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Be-
zirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend 
bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. 
 
 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  968.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
In § 37 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga-
ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungs-
zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung 
und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren praktizierten Vorgehensweise. 
Seit dem Haushaltsjahr 2017 wird bei der Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel je  
Bezirk ein Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und je Einwohner ein Kopfbetrag von 0,65 €  
zugrunde gelegt.  
Der für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzte Gesamtbetrag in Höhe 968.600 € 
wird zunächst noch zentral im Teilplan 1801, Bezirksorientierte Mittel,  
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. 
 
Es ergibt sich folgende Mittelverteilung auf die Bezirke (Stichtag Einwohnerzahlen 31.12.2016): 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 
1 126.407 30.000 € 0,65 € 82.165 € 112.165 € 112.200 € 
2 107.346 30.000 € 0,65 € 69.775 € 99.775 € 99.800 € 
3 149.658 30.000 € 0,65 € 97.278 € 127.278 € 127.300 € 
4 107.369 30.000 € 0,65 € 69.790 € 99.790 € 99.800 € 
5 117.263 30.000 € 0,65 € 76.221 € 106.221 € 106.300 € 
6 83.323 30.000 € 0,65 € 54.160 € 84.160 € 84.200 € 
7 112.918 30.000 € 0,65 € 73.397 € 103.397 € 103.400 € 
8 120.689 30.000 € 0,65 € 78.448 € 108.448 € 108.500 € 
9 149.313 30.000 € 0,65 € 97.053 € 127.053 € 127.100 € 
  1.074.286         968.600 €

3

Beratungsverlauf (1)

11.07.2017 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1444/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27