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Haushaltsplan 2025/2026 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel 2025/2026 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3601/2024 vom 13.11.2024
Stand: Am 02.12.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 3601/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan 2025/2026 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel 2025/2026 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 (Mülheim) beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 190.800 €: Konsumtiver Bereich Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 2022 Finanzposition 0416 Kulturförderung 19.000 € 0295.573.1800.2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 56.500 € 0295.573.1800.2 0604 Kinder- und Jugendarbeit 94.100 € 0295.573.1800.2 0801 Sportförderung 21.200 € 0295.573.1800.2 Gesamtsummen 190.800 € Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 190.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwoh- ner*in- nen Kopfbetrag je Einwohner*in Anteil der Einwoh- ner*innen Sockelbetrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091 € 165.100 € 2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 € 149.900 € 149.900 € 3 3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869 € 192.900 € 4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330 € 148.400 € 5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 € 155.553 € 155.600 € 6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 € 119.102 € 119.200 € 7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 € 153.397 € 153.400 € 8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 € 160.238 € 160.300 € 9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712 € 190.800 € Summe 1.088.964 1.165.191 € 1.435.191 € 1.435.600 €
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