2016/0389
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ARBEITSGEMEINSCHAFT NAHMOBILITÄT HESSEN (AGNH) DIE EXPERTENKREISE ÜBER 80 FACHLEUTE HABEN SICH 2015 IN WORKSHOPS ÜBER NAHMO BILITÄT AUSGETAUSCHT UND STRA TEGIEENTWÜRFE ERARBEITET DIE TEILNEHMENDEN INSTITUTIONEN: "Radforum Region Kassel" c/o Landkreis Kassel, Stadt Kassel, ZRK "Radforum NordHessen~· c/o Regional management NordHessen GmbH "Radforum Rhein-Main" c/o Regionalver band FrankfurtRheinMain ADAC Hessen-Thüringen e.V. ADFC Hessen e.V. Autofrei leben! e. V. Behindertenbeauftragte Hessen Blinden- und Sahbehindertenbund in Hes sen e. V. Bündnis Verkehrswende Wiesbaden Deutsche Gesellschaft fOr Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Deutsches Institut fllr Urbanistik gGmbH Fraport AG Fuße.V. Gemeinde Sulzbach Goethe-Universität Frankfurt HEAG Mobilo GmbH Hessen Mobil Hessischer Städte- und Gemeindebund Hessischer Städtetag Hessisches Kultusministerium Hessisches Ministerium ftlr Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hochschule Darmstadt Hochschule RheinMain IHK Frankfurt am Main I KS Planung Kassel ivmGmbH Kreis Groß-Gerau KVG Offenbach Landeshauptstadt Main~ Landeshauptstadt Wiesbaden Landespolizeipräsidium Hessen Landesverkehrswacht Hessen e.V: Landkreis Marburg-Biedenkopf I Tour GmbH LK ARGUS Kassel HESSEN Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft Nordhessischer Verkehrsverbund (NW) Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) SRLe.V. Stadt Bad Wildungen Stadt Dreieich Stadt Frankfurt am Main Stadt Griesheim Steteplanung Darmstadt TU Darmstadt Unfallkasse Hessen VCD Landesverband Hessen VdK Hessen-Thllringen VdW Südwest VERKEHRSLÖSUNGEN (Pianuf1gsbOro) Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) Wissenschaftsstadt Darmstadt Zentrum für integrierte Verkehrssysteme Zweirad-lndustrie.:.Verband e.V. Anlage 1
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Anlage 2
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.09.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0389
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft N ahmobilität Hessen
Vorlage vom: 12.09.2016
Beschlussvorschlag:
Dem Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen wir d zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 AGNH “Die Expertenkr eise”
Anlage 2 Charta der AGNH
Anlage 3 Satzung der AGNH
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2016:
Die Gründung einer “Arbeitsgemeinschaft Nahmobilit ät Hessen” (AGNH) geht auf einen Be-
schluss der hessischen Landesregierung zurück.
Die Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, die Nahmobilität in Hessen umfassend zu fördern.
Was ist Nahmobilität?
Nahmobilität bedeutet sowohl Mobilität über kurze Distanzen, als auch in kleinen Netzen
(v.a. Quartier, Arbeits - oder Einkaufsumfeld). Gelebt wird diese Nahmobilität in erster Linie
durch den Rad - und Fußverkehr.
“Die Vorteile der Nahmobilität zeigen sich nicht nur in der unmittelbaren Verlagerung von
motorisiertem Individualverkehr sondern auch in der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmi t-
teln, insbesondere mit dem Bus - und Bahnverkehr. Daher ist es wichtig, die Nahmobilität als
integralen Bestandteil des gesamten Verkehrssystems zu begreifen und zu fördern. In einer
wirksamen Förderung des Fahrrad - und Fußverkehrs ergänzen sich Kommunikation und Ö f-
fentlichkeitsarbeit sowie der adäquate Ausbau von Infrastrukt ur und Service gegenseitig. ”
“Maßstab ist die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Dafür soll die Qualität des
Aufenthalts auf Straßen, Wegen und Plätzen, in Bahnhöfen und in Bus und Bahn erhöht we r-
den. Dies gilt sowohl für den ländlichen Raum wie für das städtische Umfeld. ” (Quelle: Hess i-
sches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
Für die Erreichung der Ziele der AGNH ist die Mitarbeit der Kommunen, bestehender ko m-
munaler Netzwerke und weiterer Kooperationspartner zwi ngend erforderlich. Sie sollen ihre
Erfahrungen und Vorstellungen einbringen, damit ein “landesweites Kompetenznetzwerk”
entsteht. Dies ist umso wichtiger als die kommunalen Gebietskörperschaften Träger der ör t-
lichen Verkehrsplanung sind.
Am Aufbau der A GNH haben zahlreiche Experten, Vertreter aus Kommunen, Verbänden und
der Wissenschaft mitgewirkt, ebenso an der Erarbeitung einer Str uktur und eines Konzepts
der AG. Die Stadt Darmstadt war in diesem Prozess durch die Fachverwaltung vertreten (sie-
he Anlage 1).
Es liegt eine Einladung seitens des Staatsministers Tarek Al -Wazir vor, nun auch offiziell und
formal Mitglied der AGNH zu werden.
Als Mitglied der AGNH hat die Stadt Darmstadt Zugang zu Facharbeitskreisen und Veransta l-
tungen, profitiert von Pi lotprojekten, gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit und gegenseitiger
Unterstützung.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Mit der Unterschrift unter die Charta der AGNH (Anlage 2)
bekennt sich die Stadt Darmstadt zu den Leitlinien und erkennt die Satzung (Anlage 3) an.
Die Stadt Darmstadt wird ihren Beitritt erklären und die Charta unterschreiben.
Darmstadt den 12. September 2016
III/61.4/st
Dezernat III
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Anlage 3
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0389
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.09.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00