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2016/0389

Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

Magistratsvorlage 12.09.2016

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1868 Zeichen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, 
Energie, Verkehr und Landesentwicklung 
ARBEITSGEMEINSCHAFT 
NAHMOBILITÄT HESSEN (AGNH) 
DIE EXPERTENKREISE 
ÜBER 80 FACHLEUTE HABEN SICH 
2015 IN WORKSHOPS ÜBER NAHMO­
BILITÄT AUSGETAUSCHT UND STRA­
TEGIEENTWÜRFE ERARBEITET 
DIE TEILNEHMENDEN INSTITUTIONEN: 
"Radforum Region Kassel" c/o Landkreis 
Kassel, Stadt Kassel, ZRK 
"Radforum NordHessen~· c/o Regional­
management NordHessen GmbH 
"Radforum Rhein-Main" c/o Regionalver­
band FrankfurtRheinMain 
ADAC Hessen-Thüringen e.V. 
ADFC Hessen e.V. 
Autofrei leben! e. V. 
Behindertenbeauftragte Hessen 
Blinden- und Sahbehindertenbund in Hes­
sen e. V. 
Bündnis Verkehrswende Wiesbaden 
Deutsche Gesellschaft fOr Internationale 
Zusammenarbeit (GIZ) 
Deutsches Institut fllr Urbanistik gGmbH 
Fraport AG 
Fuße.V. 
Gemeinde Sulzbach 
Goethe-Universität Frankfurt 
HEAG Mobilo GmbH 
Hessen Mobil 
Hessischer Städte- und Gemeindebund 
Hessischer Städtetag 
Hessisches Kultusministerium 
Hessisches Ministerium ftlr Wirtschaft, 
Energie, Verkehr und Landesentwicklung 
Hochschule Darmstadt 
Hochschule RheinMain 
IHK Frankfurt am Main 
I KS Planung Kassel 
ivmGmbH 
Kreis Groß-Gerau 
KVG Offenbach 
Landeshauptstadt Main~ 
Landeshauptstadt Wiesbaden 
Landespolizeipräsidium Hessen 
Landesverkehrswacht Hessen e.V: 
Landkreis Marburg-Biedenkopf I Tour 
GmbH 
LK ARGUS Kassel 
HESSEN 
Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft 
Nordhessischer Verkehrsverbund (NW) 
Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) 
SRLe.V. 
Stadt Bad Wildungen 
Stadt Dreieich 
Stadt Frankfurt am Main 
Stadt Griesheim 
Steteplanung Darmstadt 
TU Darmstadt 
Unfallkasse Hessen 
VCD Landesverband Hessen 
VdK Hessen-Thllringen 
VdW Südwest 
VERKEHRSLÖSUNGEN (Pianuf1gsbOro) 
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Zentrum für integrierte Verkehrssysteme 
Zweirad-lndustrie.:.Verband e.V. 
Anlage 1

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9 Zeichen

Anlage  2

2016/0389

3945 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0389 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft N ahmobilität Hessen  
 
Vorlage vom: 12.09.2016  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen wir d zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 AGNH “Die Expertenkr eise” 
Anlage 2 Charta der AGNH  
Anlage 3 Satzung der AGNH  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2016: 
 
Die Gründung einer “Arbeitsgemeinschaft Nahmobilit ät Hessen” (AGNH) geht auf einen  Be-
schluss der hessischen Landesregierung zurück.  
Die Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, die Nahmobilität in Hessen umfassend zu fördern.  
 
Was ist Nahmobilität?  
Nahmobilität bedeutet sowohl Mobilität über kurze Distanzen, als auch in kleinen Netzen 
(v.a. Quartier, Arbeits - oder Einkaufsumfeld). Gelebt wird diese Nahmobilität in erster Linie 
durch den Rad - und Fußverkehr. 
“Die Vorteile der Nahmobilität zeigen sich nicht nur in der unmittelbaren Verlagerung von 
motorisiertem Individualverkehr sondern auch in der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmi t-
teln, insbesondere mit dem Bus - und Bahnverkehr. Daher ist es wichtig,  die Nahmobilität als 
integralen Bestandteil des gesamten Verkehrssystems  zu begreifen und zu fördern. In einer 
wirksamen Förderung des Fahrrad - und Fußverkehrs ergänzen sich Kommunikation und Ö f-
fentlichkeitsarbeit sowie der adäquate Ausbau von Infrastrukt ur und Service gegenseitig. ” 
“Maßstab ist die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Dafür soll die Qualität des 
Aufenthalts auf Straßen, Wegen und Plätzen, in Bahnhöfen und in Bus und Bahn erhöht we r-
den. Dies gilt sowohl für den ländlichen Raum wie für das städtische Umfeld. ” (Quelle: Hess i-
sches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)  
 
Für die Erreichung der Ziele der AGNH ist die Mitarbeit der Kommunen, bestehender ko m-
munaler Netzwerke und weiterer Kooperationspartner zwi ngend erforderlich. Sie sollen ihre 
Erfahrungen und Vorstellungen einbringen, damit ein “landesweites Kompetenznetzwerk” 
entsteht. Dies ist umso wichtiger als die kommunalen Gebietskörperschaften Träger der ör t-
lichen Verkehrsplanung sind.  
 
Am Aufbau der A GNH haben zahlreiche Experten, Vertreter aus Kommunen, Verbänden und 
der Wissenschaft mitgewirkt, ebenso an der Erarbeitung einer Str uktur und eines Konzepts 
der AG. Die Stadt Darmstadt war in diesem Prozess durch die Fachverwaltung vertreten (sie-
he Anlage 1). 
 
Es liegt eine Einladung seitens des Staatsministers Tarek Al -Wazir vor, nun auch offiziell und 
formal Mitglied der AGNH zu werden.  
Als Mitglied der AGNH hat die Stadt Darmstadt Zugang zu Facharbeitskreisen und Veransta l-
tungen, profitiert von Pi lotprojekten, gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit und gegenseitiger 
Unterstützung.  
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Mit der Unterschrift unter die Charta der AGNH (Anlage 2) 
bekennt sich die Stadt Darmstadt zu den Leitlinien und erkennt die Satzung (Anlage 3) an. 
Die Stadt Darmstadt wird ihren Beitritt erklären und die Charta unterschreiben.  
 
Darmstadt den 12. September 2016  
III/61.4/st 
 
Dezernat III 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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8 Zeichen

Anlage 3

Beratungsverlauf (4)

TOP 521
TOP 27
TOP 88 zur Kenntnis
TOP 27 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0389
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.09.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00