AN/0956/2026
Antrag der CDU-Fraktion "Fußweg Frankfurter Straße 298 bis 316"
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Antrag CDU-SPD-GrüneVolt - Fußweg Frankfurter Str. 298
3595 Zeichen
Gleichlautend: Herrn Bezirksbürger Lutz Tempel Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus 50667 Köln Porz, den 10.06.2026 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 23.06.2026 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretersitzung zu setzen : Situation: In der BV-Sitzung vom 02.09.2021 wurde unter TOP 8.33. und der Dokumentennummer 1707/2021 der Planungsbeschluss gefasst, für das Teilstück der Frankfurter Straße 298 bis 316 einen Gehweg und einen Fahrradweg zu planen und nach Beratung und Abstimmung zu reali- sieren. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Beschluss: 1. Priorisierung des Bauvorhabens: Der geplante Fußweg muss mit höchster Dringlichkeit umgesetzt werden, da er das fehlende Bindeglied zu einer sicheren Querung des am Kreisverkehr Frankfurter Str./Nachtigallenstr. gebauten Überganges darstellt. 2. Bauliche Sicherung des Sichtfeldes: Die Zufahrt zum SSZ an der Frankfurter Str. ist so gestalten, dass parkende Fahrzeuge nicht mehr die Sicht auf den fließenden Verkehr der Frankfurter Straße behindern können. 3. Sofortmaßnahmen bis zum Baubeginn: Bis zur Fertigstellung ist ein provisorischer Fuß- weg sicherzustellen, damit Fußgänger nicht mehr durch parkende Autos auf die Fahr- bahn der Frankfurter Straße gezwungen werden. Alternativ für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Umweg: 4. Beseitigung der mangelhaften Instandhaltung : Die als Umweg von der Verwaltung vorgeschlagenen Wirtschaftswege „Auf’m Acker/Hermann-Löns-Straße“ sind Instand zu setzen. Sie sind aktuell massiv zugewach- sen. Weiterhin lassen Schlaglöcher eine trockene Überquerung nach Regen nicht zu. 5. Fehlende Beleuchtung ist nachzurüsten: Die Wege sind unbeleuchtet. Eltern schicken Ihre Kinder nicht über einsame, dunkle Feldwege und Kinder wollen keine „Angsträume“ betreten. Begründung: Es handelt sich um eine bereits länger bestehende und nachhaltige Gefahrenlage der Sportler (insb. Kinder/Jugendliche) des SSZ Schüler-Sport-Zentrum Wahn – Frankfurter Str. / Zufahrt SSZ Wahn. Hierbei ist folgende Sachlage zu berücksichtigen: Schutzbedürftige Gruppen: Gerade die jüngeren Mitglieder des Vereins nutzen die Frankfurter Straße als Zuwegung. Aufgrund von Sichtbehinderung durch Falschparker in dieser ungeordneten Zone (siehe Bericht des KStA vom 16.05.2024), kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Der Beinahe-Unfall vom April 2024 verdeutlicht die Bri- sanz der Lage. Erschwerend kommt hinzu, dass Bogensportler, Tennisspieler und Golfer sperriges Equipment transportieren, was die Beweglichkeit beim Überqueren der Frank- furter Straße einschränkt. Gefährliche Ausfahrt: Die Sichtachsen für PKW, die das Vereinsgelände verlassen, sind in der aktuellen Situation nicht gewährleistet. Das Einfahren in den kaum unterbroche- nen, fließenden Verkehr der B8 ist ohnehin nur erschwert möglich. Es kam an dieser Stelle bereits zu Unfällen. Jahrzehntelanger Verzug: Der Gehweg war bereits bei Bau der Wohnhäuser in den 80er Jahren fest vorgesehen. Die Eigentümer haben hierzu die Grundstücke an die Stadt no- tariell abgetreten. Der Ursprung liegt also über 40 Jahre zurück und es ist bisher nichts passiert. Mit freundlichen Grüßen Anton Neuberger Bettina Jurek Jörg Stegemann Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsvorsitzende Fra ktionsvorsitzender CDU-Fraktion SPD-Fraktion BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Frankfurter Straße 298
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Nachtigallenstraße
- Hermann-Löns-Straße
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0956/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 12:10