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V/0298/2007

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2008

Vorlagen 17.04.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.06.2007, TOP 4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0298/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.06.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Förderung von Stadterneuerungspro-
jekten in Münster zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Anträge auf Städtebauförde-
rung für das Programmjahr 2008, in der Prioritätenreihenfolge gemäß Anlage 1, beim Minis-
terium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zu stellen. 
 
2. Mit dem Beschluss über die Förderschwerpunkte und die Prioritäten wird noch keine Vorent-
scheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen. 
 
- Die entsprechenden Ausgabemittel sind über die jeweiligen Fachämter bzw. die sog. Dritten 
sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushalts-
plan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Einnahme-
/Ausgabeveranschlagung im jeweiligen Fachbudget. 
- Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für in-
vestive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW ein-
gestuft und muss damit einen 20%igen Abschlag auf die maximale Förderhöhe (70%) in 
Kauf nehmen. Für Planungs- und konzeptionelle Maßnahmen (Rahmenpläne, Wettbewerbe, 
Gutachten) beträgt die Förderquote auf jeden Fall  nur 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.  
Darüber hinaus wendet das Land NRW auch die sog. Festbetragsfinanzierung an, d.h. bei 
den zuwendungsfähigen Kosten kann anstelle der Prozentaufteilung ein Festbetrag als Zu-
schuss gewährt werden. Dieser kann maximal bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten 
betragen, liegt meistens aber darunter. Bei finanzstarken Gemeinden ist auch hier mit Kür-
zungen zu rechnen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0298/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0298/2007 
- Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen, so dass 
die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. 
- Um den Haushalt nicht unnötig mit Investitionskosten zu belasten, denen (noch) keine ent-
sprechende Einnahme aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenübersteht, werden der-
zeit keine neuen Komplementärmittel in den Investitionsplan eingestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Sachstand
 
 
Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten 
für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde dem Hauptausschuss am 21.06.2006 mit der 
Vorlage Nr. V/0264/2006 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Ergänzend dazu hat die Ver-
waltung mit der Vorlage Nr. V/0134/2007 am 22.03.2007 dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadt-
entwicklung, Verkehr und Wirtschaft über die Ergebnisse des Stadtgespräches (Ministerium für 
Bauen und Verkehr – Bezirksregierung Münster – Stadt Münster) im Dezember 2006 berichtet. 
 
Die Förderrichtlinien Stadterneuerung vom 30.01.1998 sind nach Aussage des Ministeriums für 
Bauen und Verkehr des Landes NRW – obwohl eigentlich abgelaufen – weiterhin in Kraft und bil-
den immer noch die Grundlage für entsprechende Förderanträge. Neue Förderrichtlinien sind an-
gekündigt, aber bisher nicht veröffentlicht. 
 
Im Stadterneuerungsprogramm 2007 wurden folgende beantragte Maßnahmen für Münster veröf-
fentlicht: 
- Untersuchungsgebiet Hauptbahnhof - Förderung 
- Soziale Stadt Brüningheide - Förderung 
- Stadt macht Platz – NRW macht Plätze – Förderreserve 1 
- Ausstellungsprojekt Metropolis – Förderreserve 1 
 
Die als Förderreserve vorgesehenen Maßnahmen sind landesweit derzeit nicht finanziert und wer-
den aus Rückflüssen oder Restmitteln bedient. Eine Sicherheit auf Bewilligung kann daher nicht 
gegeben werden. 
 
Folgende beantragte Maßnahmen wurden im Stadterneuerungsprogramm nicht veröffentlicht und 
fanden somit keine Berücksichtigung: 
- Ortmitte Gievenbeck St.Michael 
- Marktplatz Wolbeck 
- Drostenhof Wolbeck 
- Umgestaltung Aa-Brücke/Spiekerhof 
- Bahnhofstunnel als stadtstrukturelle Verbindung 
 
Im Zuge der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms 2007 hat das Ministerium für Bau-
en und Verkehr des Landes NRW die Städtebauförderung als ein unverzichtbares Investitionspro-
gramm bezeichnet, um die Städte und Regionen in NRW wettbewerbsfähig zu erhalten.  
 
Folgende Schwerpunkte der Förderung hat das MBV mitgeteilt: 
1. Stärkung der Innenstädte und Nebenzentren 
2. Soziale Stadt 
3. Stadtumbau West 
4. Die REGIONALEN in Nordrhein-Westfalen  
 
Aus den Ziffern der Förderrichtlinien Stadterneuerung und den Schwerpunkten des Landes NRW 
können auch für Münster konkrete Förderzugänge gebildet werden, mit denen dann Fördermittel 
für Münster akquiriert werden könnten. Bezogen auf die Förderpraxis des Landes NRW der letzten 
Jahre und die über die jeweiligen Stadterneuerungsprogramme formulierten Schwerpunkte ist er-

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kennbar, dass nicht immer alle Zugangsmöglichkeiten für Förderanträge - auch im aktuellen Pro-
grammjahr - tatsächlich gegeben sind, obwohl grundsätzlich Fördermöglichkeiten bzw. Förderzu-
gänge bestehen. Darüber hinaus stehen alle Förderanträge landesweit im Wettbewerb zueinander, 
da das Stadterneuerungsprogramm des Landes NRW hinsichtlich der Anträge ständig überzeich-
net ist. 
Die Nichtberücksichtigung von der Stadt priorisierter - und obwohl durchaus im Landesinteresse 
liegender Maßnahmen - in den letzen beiden Jahren macht deutlich, dass kein Automatismus be-
steht zwischen der Parallelität von Fördermaßna hmen und den Förderrichtlinien. Nicht jede nach 
den Förderrichtlinien förderfähige Maßnahme wird auch tatsächlich mit einer Förderung seitens 
des Landes bedacht.  
 
Projekte und Maßnahmen in Münster
 
 
In der Anlage 1 sind unter der Rubrik “Beantragte / zu beantragende Maßnahmen” die in diesem 
Jahr neu zu beantragenden Förderprojekte benannt. Wie im Vorjahr müssen auch alle bisher nicht 
bewilligten Maßnahmen neu beantragt werden, diese sind ebenfalls in der Anlage 1 verzeichnet. 
Die Rubrik „Bewilligte / laufende Maßnahmen“ in der Anlage 1 gibt einen Überblick über den der-
zeitigen Stand der Bearbeitung bewilligter Maßnahmen. 
 
Die nachfolgend bei der Verwaltung eingegangenen Vorschläge werden für eine Anmeldung im 
Jahr 2008 für das Stadterneuerungsprogramm 2009 vorgemerkt, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt 
noch kein ausreichender Planungs- und Bearbeitungsstand für eine umfassende und damit erfolg-
reiche Antragstellung zum 30.06. d.J. gegeben ist:  
ƒ Stadtteil Kinderhaus: Umfeldgestaltung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Haupt-
zentrums Kinderhaus  
ƒ Innenstadt/Südviertel: Umgestaltung Freiflächen/Randbereiche Ludgeriplatz 
ƒ Stadtteil Geist: Park Sentmaring/Wiederherstellung Klostergarten 
ƒ Stadtteil Hiltrup: Umgestaltung Bahnhofsareal Hiltrup 
ƒ Stadtteil Sprakel: Gestaltung Marktplatz 
ƒ Stadtteil Albachten: Gestaltung Marktplatz 
 
Zu den ergänzend bei der Verwaltung eingegangenen Vorschlägen:  
ƒ Altstadt/Innenstadt: Behindertengerechte Rampe Rathausinnenhof (Chillida) 
ƒ City/Altstadt: Spiekerhof - Umbau-/Neugestaltung der Brücke im Bereich der Aa 
ƒ Stadtteil Geist: Neugestaltung Geistmarkt 
ƒ Stadtteil Sprakel: Ortsdurchfahrt Sprakel 
ƒ Stadtteil Geist: Metzer Straße/ Straßburger Weg – Neugestaltung und Aufwertung des Be-
reichs Metzer Platz (Weißenburg) 
wird kein Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden, da nach Prüfung der Kriterien der Städ-
tebauförderrichtlinien und Einschätzung der Verwaltung kein Förderzugang gegeben ist bzw. der-
zeit keine Möglichkeit auf Erfolg des jeweiligen Antrages gesehen wird.  
 
Zu der bereits mehrfach beantragten Maßnahme: 
ƒ Gievenbeck: Umgestaltung des Stadtteilzentrums, Ortsmitte St.Michael 
wird kein neuer Antrag gestellt. Nach dem Ergebnis des Stadtgespräches 2006 wird seitens des 
Ministeriums für Bauen und Verkehr (MBV) dringender Handlungsbedarf nicht gesehen. Die För-
derwürdigkeit – vor dem Hintergrund anderer vergleichbarer Projekte auf Landesebene – wird sei-
tens des MBV und der Bezirksregierung Münster nicht gesehen, daher wird das Projekt Gieven-
beck nach Aussage des Ministeriums durch das Land NRW nicht
 gefördert. Ein Wiederholungsan-
trag ist daher aus Sicht des MBV nicht erforderlich, er hat keine Aussicht auf Erfolg.  
 
Priorisierung der Maßnahmen in Münster 
 
Entsprechend der Maßgabe der Bezirksregierung Münster aus dem Jahr 2005 – die Stadt Münster 
möge eine Priorisierung der städtischen Projekte vornehmen - legt die Verwaltung mit dieser Vor-

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V/0298/2007 
lage auch die Förderprioritäten fest. Die Reihenfolge ist aus der Anlage 1 entsprechend ersichtlich. 
Seitens der Stadt Münster werden die Projekte dabei wie folgt priorisiert:  
- Kategorie 1: Maßnahmen mit vorhandenem Gebietesbezug gem. BauGB oder Gebietsbe-
zug gem. BauGB kurzfristig herstellbar 
- Kategorie 2: Maßnahmen derzeit ohne Gebi etsbezug bzw. Gebietsbezug gem. BauGB 
kurzfristig nicht herstellbar 
 
Es ist – wie bereits in den Vorjahren – anzunehmen, dass von den Kommunen erheblich mehr 
Städtebaufördermittel beantragt werden, als vermutlich zur Verfügung stehen werden. Somit ist zu 
erwarten, dass auch für das Programmjahr 2008 nicht alle Projekte eine Berücksichtigung finden 
werden. Für die Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen Prioritä-
ten deutlich zu benennen und diese der Bezirksregierung zur Weitergabe an das Ministerium mit-
zuteilen. 
 
Mit der Reihenfolge der Förderprojekte hat die Stadt Münster die aus Ihrer Sicht wichtigsten Pro-
jekte benannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese bei der Aufstellung des Lan-
desprogramms eine entsprechende Berücksichtigung finden werden. Eine endgültige Entschei-
dung trifft das MBV nach Vorberatung durch die Bezirksregierungen und die Regionalräte. 
 
Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen wurde die in der 
Anlage 1 dargelegte Reihenfolge der Förderprojekte der Stadt Münster festgelegt. Dabei wurden 
die zu erwartenden positiven Auswirkungen für die Stadt sowie die Folgewirkungen der angestreb-
ten Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt.  
 
Förderaussicht
 
 
Zu den Perspektiven einer möglichen Städtebauförderung für die beantragten Maßnahmen in 
Münster wird im Wesentlichen auf die Aussagen der Vorlage V/0134/2007 – Sachstand Städtebau-
förderung (Ergebnisse des Stadtgespräches am 07.12.2006) – verwiesen, da sich seither 
(22.03.2007) kein neuer Sachverhalt ergeben hat. 
 
Die Chancen, dass für diese beantragten Maßnahmen zukünftig eine Städtebauförderung gewährt 
werden wird, sind derzeit nicht abzuschätzen. Die gerade auf Landesebene knapper werdenden 
Finanzmittel zwingen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW dazu, bei der Auf-
stellung der Stadterneuerungsprogramme überwiegend Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen 
sog. Kommunaler Integrierter Handlungskonzepte erarbeitet worden sind oder strategisch den 
konzeptionellen Zielen der Stadterneuerung des Landes NRW oder einer Komplementärförderung 
durch Bundesmittel entsprechen.  
 
Dazu kommt die Forderung, dass es zukünftig eines Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, für 
die beantragten Maßnahmen bedarf. Vier Gebietska tegorien sind derzeit (vgl. Vorlage 
V/0134/2007) möglich: 
ƒ Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
ƒ Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
ƒ Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) oder 
ƒ Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB). 
 
Entsprechend der Vorgaben aus dem Stadtgespräch 2006 und den geänderten Voraussetzungen 
(Herstellung eines Gebietsbezuges nach BauGB, vgl. Vorlage V/0137/2007) für Förderanträge, 
wird die Stadt Münster für den Bereich des Erneuerungsschwerpunktes Hauptbahnhof und Umfeld 
mit der Vorlage V/0219/2007 (Ratsbeschluss geplant für den 13.06.2007) „Vorbereitende Untersu-
chungen“ gem. §141 BauGB einleiten. Damit verbunden ist die Überprüfung von Tatbeständen, die 
aufgrund der räumlichen, städtebaulichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Situation bzw. Lage 
gegeben sein könnten und die die Einleitung eines Sanierungsverfahrens zur Folge haben könn-
ten. Damit lässt sich dann der geforderte Gebietsbezug gem. Baugesetzbuch herleiten, so dass 
die Voraussetzungen für die Gewährung von Bundes- und Landesmitteln für die Städtebauförde-

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rung erfüllt sind. Ob und in welchem Umfang diese Tatbestände tatsächlich erfüllt sind, wird in der 
o.g. Vorlage bzw. im dann anschließenden Untersuchungsverfahren näher ausgeführt. 
 
Die Verwaltung prüft derzeit, wie für die in der Anlage 1 genannten Maßnahmen zu Wolbeck – 
sofern aus Landessicht erforderlich -  ein Gebietsbezug stadtverträglich hergestellt werden könnte. 
In der Konsequenz könnte dies aber dazu führen, dass im Nachgang zu dieser Vorlage einzelne 
Projekte aus der Maßnahmenliste noch herausgenommen werden müssten, da der Gebietsbezug 
derzeit nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hergeleitet werden könnte. Die davon 
betroffenen Maßnahmen würden dann zum Stichtag 30.06.2007 nicht angemeldet werden.  
 
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerpunktes Hafen/Halle Münsterland sind die 
Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das für den Bereich Stadthafen I 
bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage 1: Übersicht zur Städtebauförderung in Münster

Beratungsverlauf (3)

31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Metzer Straße
  • Ludgeriplatz
  • Straßburger Weg
  • Brüningheide
  • Spiekerhof
  • Kinderhaus
  • Geistmarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0298/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37