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V/0237/2025

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts – Veröffentlichung des Entwurfs

Vorlagen 05.05.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 02.07.2025, TOP 4

Anlage - EZHK Kap. 1 - 6 _ Analyse Leitlinien Zentrenkonzept

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage - EZHK Kap. 7 - 13 _ Nahversorgung Sonderstandorte Sortimentsliste

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Ansehen

Anlage - EZHK Kap. Anhang _ Wochenmärkte Nahversorgungslagen

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage - EZHK Kap. 6 _ Zentrale Versorgungsbereiche

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Ansehen

Anlage - EZHK Kap. 1 - 6 _ Analyse Leitlinien Zentrenkonzept

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Anlage A

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Anlage A zur V/0237/2025 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über den Stand der Fortschreibung des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts Münster. In Zusammenarbeit mit einem Facharbeitskreis wurde der 
Entwurf der Fortschreibung erarbeitet und dieser soll nun im nächsten Schritt veröffentlicht wer-
den, um der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich über die Inhalte zu infor-
mieren und bei Bedarf eine Stellungnahme abgeben zu können.       
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die Ziele 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
verfolgt. Die Einzelhandelsentwicklung ist eng mit der Attraktivität und Lebendigkeit der City und 
der weiteren Stadtteilzentren verknüpft. Dabei steht der Einzelhandel sinnbildlich für die Markt-
platzfunktion der Zentren. Ebenso ist ein für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbares Einzel-
handelsangebot, insbesondere im Bereich der Nah- und Grundversorgung ein wesentlicher Fak-
tor für die Wohn- und Lebensqualität und bietet zudem die Chance für soziale Kontakte und Teil-
habe in der Stadtgesellschaft.  
Teilziele sind dabei die städtebaulich-funktionale Stärkung der Zentren (Innenstadt/City, Stadtbe-
reichs- und Stadtteilzentren), die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung und die Ergänzung 
des Zentrensystems durch vorhandene Sonderstandorte für den nicht innenstadt- bzw. zentrenre-
levanten Einzelhandel (z. B. im Bereich Schifffahrter Damm / An der Kleimannbrücke / An der 
alten Ziegelei). 
Als wesentlicher Schritt zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts hat das be-
auftragte Büro Stadt und Handel seit Ende 2024 das Konzept der Fortschreibung im Entwurf er-
arbeitet und mit der Verwaltung und dem Facharbeitskreis abgestimmt. Nach heutigem Stand ist 
mit einem Abschluss der Fortschreibung mit Vorlage und Beratung des Endberichtes im ersten 
Halbjahr 2026 zu rechnen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Für die Erarbeitung der Konzeptfortschreibung sind 100.000 Euro veranschlagt, die Leistung wur-
de bereits extern vergeben.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sie ist erforderlich, um auch zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Einzelhan-
dels auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sicherzustellen. Über den 
angestrebten Ratsbeschluss ist die Fortschreibung als städtebauliches Entwicklungskonzept im 
Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu 
berücksichtigen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld Demografie grundsätzlich, da die Sicherung einer möglichst 
weitgehend fußläufig erreichbaren Nah- und Grundversorgung insbesondere für mobilitätseinge-
schränkte und ältere Menschen von Bedeutung ist. Ebenso werden klimaschutzrelevante Aspekte 
unmittelbar berührt, da die Sicherung wohnortnaher Versorgungsstrukturen des Einzelhandels mit 
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufgrund der Lagegunst der Angebots-
standorte für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zur Reduzierung des motorisierten Indivi-
dualverkehrs beiträgt.

Anlage - EZHK Kap. 7 - 13 _ Nahversorgung Sonderstandorte Sortimentsliste

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Anlage - EZHK Kap. Anhang _ Wochenmärkte Nahversorgungslagen

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Berichtsvorlage

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V/0237/2025 
V/0237/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts – Veröffentlichung des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Hintergrund 
Auf der Grundlage des Auftrages durch den Hauptausschuss (Vorlage V/0433/2023) hat die Verwal-
tung die Leistungen zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster öffentlich 
ausgeschrieben und das beauftragte Gutachterbüro Stadt + Handel hat im Juli 2024 mit den Arbeiten 
begonnen. Zuletzt hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0622/2024 an den ASS und den AWLFW im 
Herbst 2024 über das angelaufene Fortschreibungsverfahren berichtet und insbesondere über fol-
gende Aspekte informiert:  
1. die grun dlegenden Ziele und Bausteine des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts sowie über die 
damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen der konzeptbasierten Einzelhandelssteuerung,  
2. erste Ergebnisse der vom Büro Stadt + Handel erarbeiteten gesamtstädtischen Angebotsanalyse 
für den Einzelhandel in Münster und der erfassten Veränderungen der Einzelhandelslandschaft seit 
der letzten Konzeptfortschreibung im Jahr 2018,  
3. den Fahrplan für das weitere Bearbeitungs- und Fortschreibungsverfahren.  
Stadtplanungsamt 
 
20.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0237/2025 
Inzwischen liegt der vom beauftragten Gutachterbüro Stadt + Handel in Zusammenarbeit mit der 
Verwaltung und in Abstimmung mit dem Facharbeitskreis1 erarbeitete Entwurf zur Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts vor. Dieser soll nun veröffentlicht werden, um der interessierten 
Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich über die Inhalte zu informieren und bei Bedarf eine Stel-
lungnahme abgeben zu können. Darüber hinaus ist für d as 3. Quartal eine öffentliche Informations- 
und Beteiligungsveranstaltung geplant. 
Wie war der bisherige Erarbeitungsprozess? 
Analysephase  
Im 1. Quartal 2025 konnten – aufbauend auf der Vollerhebung des Einzelhandelsangebots im Stadt-
gebiet im letzten Sommer – die Markt- und Standortanalyse sowie die Vor-Ort-Analyse der städtebau-
lich-funktionalen Strukturen in den zentralen Versorgungsbereichen und weiteren strukturprägenden 
Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet abgeschlossen werden. Damit liegt ein aktuelles Bild über die 
Angebots- und Nachfragestrukturen sowie Entwicklungsperspektiven des Einzelhandelsstandortes 
Münster vor.  
Einbindung des Facharbeitskreises 
Zum Abschluss der Analysephase und zur Vorbereitung der Online -Partizipation (siehe unten) hat 
Ende Januar 2025 der Facharbeitskreis, der die Erarbeitung der Fortschreibung des Einzelhandels - 
und Zentrenkonzepts begleitet, erstmals getagt und die Analyseergebnisse fachlich reflektiert.  
Online-Umfrage 
Anfang Februar 2025 wurde eine Online-Umfrage - im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung – für die 
Dauer von zwei Wochen geschaltet, die mit über 2.000 Teilnehmenden sehr gut angenommen wor-
den ist.  
Wesentliche gesamtstädtische, inhaltliche Erkenntnisse der Umfrage sind:  
- In Bezug auf die Innenstadt wird durch die Ergebnisse der Umfrage die herausragende Be-
deutung der Gastronomie für die Innenstadt und damit die Multifunktionalität dieser deutlich: 
Die gastronomischen Angebote stellen noch vor dem Einzelhandel den am häufigsten ge-
nannten Besuchsgrund für die Innenstadt dar. 
- Auch der Wochenmarkt auf dem Domplatz wird von 55 % der Beteiligten als Grund für einen 
Besuch der Innenstadt angegeben. Im Übrigen erhält er von allen für die Innenstadt bewerte-
ten Aspekten (bspw. Angebotsvielfalt, Ladenöffnungszeiten, Stadtraumgestaltung) die mit Ab-
stand beste Bewertung. 
- Aber auch in vielen anderen Zentren (bspw. in Kinderhaus und Gievenbeck) wird der Wo-
chenmarkt als wichtiger Besuchsgrund genannt.2 
- Hinsichtlich fehlender Angebote in den einzelnen Zentren wird vielfach der Wunsch nach wei-
teren Gastronomie-Angeboten sowie insbesondere nach einem Drogerie fachmarkt (in den 
Zentren, in denen ein solcher bisher nicht verortet ist) artikuliert. Die Ansiedlung eines Droge-
riefachmarktes ist allerdings von vielen Faktoren abhängi g: Dazu zählen die Flächenverfüg-
barkeit, aber insbesondere auch die erforderliche Mantelbevölkerung. Dies führt dazu, dass 
Drogeriefachmärkte – im Vergleich zu Lebensmittelmärkten – ein deutlich weitmaschigeres 
Angebotsnetz aufweisen und insofern eine flächendeckende, fußläufige Versorgung im Droge-
riefachmarktsegment weder üblich noch realistisch ist. 
                                                 
1 Der Facharbeitskreis setzt sich aus den regelmäßig Teilnehmenden der jährlich stattfindenden  Informations- 
und Austauschgespräche zu Einzelhandelsfragen  in Münster zusammen:  Industrie- und Handelskammer Nord 
Westfalen /  IHK, Handelsverband NRW Westfalen -Münsterland e.V. / HV, Handwerkskammer Münster / HWK, 
Kreishandwerkerschaft, Bezirksregierung Münster / BR, Wirtschaftsförderung Münster GmbH / WFM, Münster 
Marketing / MM.  
2 Allerdings muss in diesem Zusammenhang einschränkend ergänzt werden, dass Wochenmärkte auch als 
Besuchsgrund bei einigen Zentren angegeben worden sind, die über gar keinen Wochenmarkt verfügen. Hier 
hat es womöglich Fehlinterpretationen der Beteiligten in  Bezug auf die genaue Lage des Zentrums gegeben, 
was die Aussagekraft der Ergebnisse etwas einschränkt.

- 3 - 
V/0237/2025 
- Die Einschätzung zur Nahversorgungssituation (dies bet rifft insbesondere den Lebensmitel-
einzelhandel) und diesbezüglich zu in Münster unterversorgten Bereich en (bspw. in Angel-
modde, in Gelmer oder in Gremmendorf-Ost) deckt sich mit den fachplanerisch aufbereiteten 
Ergebnissen (vgl. S. 127 ff im Konzeptentwurf im Anhang). 
Die gesamten Ergebnisse der Online -Umfrage, die auch die Einzelheiten zu den Stadtteilen beinhal-
ten, können auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter https://www.stadt-
muenster.de/stadtplanung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts abgerufen werden. 
Konzeptphase  
Aufbauend auf den Ergebnissen der Analysephase und der Online-Partizipation wurden die wesentli-
chen inhaltlichen Bausteine für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erarbeitet 
und im Rahmen einer zweiten Sitzung des Facharbeitskreises, die Ende März 2025 stattfand, vorge-
stellt und diskutiert. Im Kern ging es dabei um die Überprüfung und Fortschreibung des räumlich -
funktionalen Einzelhandelskonzepts mit den Bestandteilen: Zentren - und Standortkonzept, Nahver-
sorgungskonzept, Münsteraner Sortimentsliste und Steuerungsleitsätze.  
Welche Änderungen ergeben sich für das Einzelhandels- und Zentrenkonzept? 
Da das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in Münster seit vielen Jahren gelebte Praxis ist , bei den 
Akteuren bekannt und anerkannt ist und die Stadt- und Einzelhandelsentwicklung in den vergangenen 
Jahrzehnten bereits positiv begleitet und gesteuert hat, steht im Rahmen der aktuellen Fortschreibung 
lediglich dessen Überprüfung, Aktualisierung und ggf. Weiterentwicklung (in Teilräumen) im Vorder-
grund und nicht eine komplette Neuaufstellung bzw. -formulierung. 
Nichtsdestotrotz ergeben sich in einigen (räumlichen wie inhaltlichen) Bereichen Änderungsbedarfe. 
Diese sind im Detail dem Fortschreibungsbericht (vgl. Anlage) zu entnehmen. Die aus Sicht der Ver-
waltung wichtigsten Punkte werden nachfolgend überblickartig genannt: 
- Neue zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) mit der Funktion eines Stadtteilzentrums sollen in 
Gievenbeck im Bereich der Austermannstraße (im Zusammenhang und als Teil des ge-
planten urbanen Stadtquartiers südlich der Steinfurter Straße – MMQ1) sowie in Hiltrup-Ost 
(im Kontext der Baugebietsentwicklung nördlich der Straße Osttor) entwickelt werden. Sie 
werden dementsprechend im Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepts räumlich abgegrenzt, auch wenn die genaue Lage und Abgrenzung derzeit noch nicht 
abschließend geklärt ist und diese erst als Ergebnis der jeweils noch laufenden städtebauli-
chen Qualifizierungsschritte zu konkretisieren sein wird. 
- Der im bisherigen Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Nahversorgungszentrum ausge-
wiesene Bereich von Sprakel-Mitte weist weiterhin nur wenig Einzelhandelsbesatz (zentral ist 
hier der bestehende Edeka -Markt) auf, eine im bisherigen Konzept noch mögliche Erweite-
rung des Zentrums rund um den Böckmannplatz ist inzwischen nicht mehr möglich. Vor die-
sem Hintergrund werden die Voraussetzungen, die an einen ZVB gestellt werden, in Sprakel 
nicht mehr erfüllt, so dass die O rtsmitte von Sprakel künftig im Einzelhandels- und Zentren-
konzept als sogenannte Nahversorgungslage dargestellt wird. Damit ist der Bereich weiterhin 
ein integrierter und schützenswerter Standort für die Nahversorgung, dies ermöglicht sowohl 
eine mögliche Erweiterung des bestehenden EDEKA-Marktes wie auch die (theoretische) An-
siedlung weiteren kleinteiligen Einzelhandels. 
- Der zentrale Versorgungsbereich City/Innenstadt als wichtigster Standortbereich für den 
(insbesondere) zentrenrelevanten Einzelhandel sowie auch Gastronomie, Handwerk und wei-
tere zentrenergänzende Funktionen wird nur geringfügig in der Abgrenzung verändert: Im 
(Süd-)Osten wird der ZVB im Bereich Berliner Platz und Wolbecker Straße um die sich an-
schmiegenden Zentrennutzungen geringfügig erweitert. 
- Im Stadtbereichszentrum Kinderhaus / Idenbrockplatz werden Bereiche mit reiner Wohn-
nutzung (ohne Einzelhandel oder andere zentrenergänzende Funktionen) bei gleichzeitig feh-
lenden (zentrenbezogenen) Entwicklungsperspektiven aus der Abgrenzung des ZVB heraus-
genommen.

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V/0237/2025 
- Das Stadtbereichszentrum Schifffahrter Damm wird um das westliche Ende (Teilbereich 
der Ostmarkstraße) reduziert, da hier die Dichte an zentrenprägenden Nutzungen sehr deut-
lich abnimmt.  
- Auch im östlichen Lagebereich des Stadtteilzentrums Warendorfer Straße nimmt die Funk-
tionsdichte deutlich ab und reine Wohnfunktionen überwiegen. Daher wird der ZVB in diesem 
Bereich reduziert, gleichzeitig aber vor diesem Hintergrund der durch Zentrennutzungen ge-
prägte Bereich südlich der Warendorfer Straß e in das Stadtbereichszentrum Schifffahrter 
Damm einbezogen. 
- Die Stadtteilzentren Roxel, Handorf und Mecklenbeck  werden in denjenigen Bereichen, in 
denen eine (nahezu) reine Wohnnutzung vorherrscht und zentrenbildende Funktionen allen-
falls vereinzelt anzut reffen sind, entsprechend reduziert. In Roxel ist dies insbesondere im 
Norden des bisherigen ZVB der Fall (Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Havixbecker Stra-
ße), in Handorf entspricht dies dem südlichen Ende und in Mecklenbeck-Mitte betrifft dies le-
diglich einzelne Lagen östlich des Dingbänger Weges. 
- Im Nahversorgungszentrum Amelsbüren wird der nördliche Teilbereich (Lailly-en-Val-Platz) 
aus dem ZVB herausgenommen, da es mit der Ansiedlung des neuen Netto-Marktes im zent-
ralen Ortskern von Amelsbüren inzwischen gelungen ist, die Nahversorgungssituation in Amels-
büren zu stabilisieren. Eine weitere Potenzialfläche für die Ansiedlung von (ggf. auch großflä-
chigem) Einzelhandel wird damit nicht mehr benötigt. 
- Nahversorgungslage Gremmendorf – Albersloher Weg: Trotz des anstehenden Umzuges 
des Aldi-Marktes auf den ehemaligen Rewe-Standort auf der östlichen Straßenseite, schließt 
die Nahversorgungslage weiterhin den zukünftigen Altstandort Aldi mit ein und ermöglicht dort 
grundsätzlich weiterhin eine Einzelhandelsnutzung (z.B. durch einen Getränke- oder anderen 
nahversorgungsorientierten Markt). 
- Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße: Diese Nahversorgungslage soll nicht 
erweitert bzw. in das Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte – Marktallee integriert werden, da 
damit negative Folgeeffekte durch den deutlichen Verkaufsflächenzuwachs in diesem Bereich 
von über 50 % nicht auszuschließen sind. Das im Konzept angelegte, städtebauliche Ziel zur 
Sicherung und Weiterentwicklung der ZVB – hier in Bezug auf das Sta dtbereichszentrum 
Hiltrup-Mitte und das Nahversorgungszentrum Amelsbüren – wäre damit gefährdet. 
- Die bestehende Münsteraner Sortimentsliste wurde gezielt überprüft. Es wird jedoch ledig-
lich eine kleinere Änderung vorgeschlagen: Das Sortiment Pharmazeutische Artikel (Apothe-
ke) soll zukünftig (aufgrund einer zwingenden landesplanerischen Vorgabe aus Ziel 6.5-2 des 
Landesentwicklungsplans) als zentrenrelevant und nicht mehr als nahversorgungsrelevant 
eingestuft werden. Darüber hinaus sind lediglich redaktionel le / begriffliche Änderungen vor-
gesehen. 
Ausblick – Wie geht es weiter? 
Der nun vorliegende, mit dem Facharbeitskreis abgestimmte Entwurf für die  Konzeptfortschreibung 
soll im 3. Quartal 2025 veröffentlicht werden. Im Zeitraum der Offenlage bzw. Veröffentlichung des 
Entwurfs im Internet soll eine zentrale Öffentlichkeitsveranstaltung zur Präsentation und Diskussion 
des Fortschreibungsentwurfes durchgeführt werden. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht 
für die interessierte Öffentlichkeit die Möglic hkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen und 
Hinweisen zum Entwurf.  
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs folgt die Aufbereitung der Stellungnahmen und Hinweise aus 
dieser Beteiligung und die Vorabwägung und ggf. Anpassung des Fortschreibungsentwurfes. Abhän-
gig vom ggf. erforderlichen Anpassungsbedarf kann eine weitere Sitzung des Facharbeitskreises er-
forderlich werden. Darauf aufbauend erfolgt die Fertigung der abschließenden Beschlussvorlage für 
den Endbericht.  
Nach Anhörung der Bezirksvertretun gen und Vorberatung durch die zuständigen Fachausschüsse 
soll das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster im 1. Halbjahr 2026 durch den

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V/0237/2025 
Rat der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetz-
buch beschlossen werden.  
Anschließend erfolgt die Veröffentlichung des beschlossenen Konzepts als aktuell fortgeschriebene 
Grundlage für die Einzelhandelssteuerung und -entwicklung in der Stadt Münster (Druckfassung und 
Internet). 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: 
 
Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts

Anlage - EZHK Kap. 6 _ Zentrale Versorgungsbereiche

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Beratungsverlauf (9)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Steinfurter Straße
  • Ostmarkstraße
  • Westfalenstraße
  • Marktallee
  • Böckmannplatz
  • Idenbrockplatz
  • Albersloher Weg
  • An der Kleimannbrücke
  • Schifffahrter Damm
  • An der Alten Ziegelei
  • Austermannstraße
  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Lailly-en-Val-Platz
  • Berliner Platz
  • Domplatz
  • Kinderhaus
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0237/2025
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2025
Erstellt
15.04.2025 16:34